Das Justizministerium Russlands hat beschlossen, alle Personen zu entlarven, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden. Es geht dabei um eine gewisse Art von ausländischen Doppelagenten, die im Register des Ministeriums sowohl unter dem aktuellen Namen als auch mit den früheren Namen ausgewiesen werden. Was aber Menschen und keine Strukturen angeht, so werden sowohl ihre wahren Namen als auch Pseudonyme genannt werden. Dies sei notwendig, da das Justizministerium seit Ende Juli schon nicht nur die sogenannten ausländischen Agenten, sondern auch alle Lebensbereiche des Landes hinsichtlich einer ungewollten oder bewussten Unterstützung für diese neuen Feinde des Staates und des Volkes kontrolliert.
Auf dem offiziellen Regierungsinternetportal für eine Erörterung von Entwürfen für normative Akte (Dokumente), das wie auch viele andere staatliche Informationsressourcen äußerst schwerfällig und benutzerunfreundlich funktioniert, ist es der „NG“ dennoch gelungen, das neue ausgearbeitete Dokument des Justizministeriums aufzustöbern. Jetzt wird es den „ausländischen Agenten“ schon nicht mehr gelingen, sich hinter anderen Namen und Bezeichnungen zu verstecken. Und für jene anständigen Mitglieder der Gesellschaft, die riskieren, mit „ausländischen Agenten“ konfrontiert zu werden, wird es einfacher werden, sich Informationen über ihre Vis-a-vis einzuholen.
Es sei daran erinnert, dass innerhalb des von Konstantin Tschujtschenko geleiteten Ministeriums, das schon zu einem gewissen Geheimdienst für Rechtsfragen geworden ist, ein separates Department für die Verteidigung der nationalen Interessen vor einem äußeren Einfluss existiert. Diese Abteilung, die insgesamt für die Kontrolle von NGOs verantwortlich ist, wird bereits drei Jahre lang von einem gesonderten Stellvertreter des Justizministers geleitet, von Oleg Swiridenko, der seine Berufskarriere im Gerichtssystem begonnen hat. Sicherlich wird gerade daher auch das Register des Justizministeriums regelmäßig freitags ergänzt. Schließlich haben sich die Vertreter des Gerichtssystems an einen geregelten Zeitplan für das Verkünden von Urteilen gewöhnt.
Nebenbei sei erinnert, dass seit Juli dieses Jahres die Vollmachten des Justizministeriums hinsichtlich der Arbeit in dieser Richtung faktisch unermesslich umfangreich erweitert worden sind. Zusammen mit der Pflicht, die „Tätigkeit der ausländischen Agenten“ zu verfolgen, ist ihm auferlegt worden, die Oberaufsicht „über die Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation über ausländische Agenten“ wahrzunehmen. Deshalb ist im Basisgesetz „Über die Kontrolle der Tätigkeit der Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ so ein neuer Punkt aufgetaucht: „Die Organe der öffentlichen Macht, die Organisationen aller Eigentumsformen, aber auch deren verantwortlichen Vertreter sowie natürlichen Personen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder bei Nichtvorhandensein solch einer – sind bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit verpflichtet, die Restriktionen zu berücksichtigen, die mit dem Status eines ausländischen Agenten verbunden sind. Die Handlungen (die Untätigkeit) der ausgewiesenen Personen dürfen keine Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch einen ausländischen Agenten fördern“.
Daher soll das Posten des Pseudonyms eines ausländischen Agenten außer dessen wahren Namens in dem elektronischen Register helfen, beispielsweise das Künstlermilieu transparenter zu machen oder irgendwelche Blogger zu entlarven. Und der aktuelle Name einer Organisation, der zusammen mit dessen früheren Varianten ausgewiesen wird, wird es unmöglich machen zu behaupten, dass die Unterstützung für ausländische Agenten lediglich ein Zufall gewesen sei.
Post Scriptum:
Derweil ist in dieser Woche bekannt geworden, dass das Justizministerium die NGO „Transparency International Russia“ aus dem Register der sogenannten ausländischen Agenten gestrichen hat. Im März erklärte die Organisation, die zum Netzwerk von Transparency International (eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Berlin) gehörte, die Liquidierung der entsprechenden Rechtsperson in Russland. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft Transparency International als eine „unerwünschte“ Organisation gelabelt. Als Grund wurde ausgewiesen, dass sie sich in die inneren Angelegenheiten der Russischen Föderation einmische (wer lässt sich schon gern wegen Korruption auf die Finger gucken – Anmerkung der Redaktion), was eine Gefahr für die Grundlagen der Verfassungsordnung und für die Sicherheit der Russischen Föderation darstelle. Transparency International Russia hatte man im Jahr 2015 als „ausländischen Agenten“ anerkannt.