In Tadschikistan hat man angeblich begonnen, Frauen wegen des Tragens moslemischer Kleidung und Männer aufgrund der Länge des Bartes zu verfolgen. Solche Publikationen werden im russischsprachigen Medien- und Blogger-Bereich verbreitet. Die Massenmedien verwiesen dabei auf eine einzige Informationsressource, wobei diese usbekischen Ursprungs ist. Derweil haben seriöse Medien Zentralasiens keine derartigen Nachrichten veröffentlicht. Und die Suche nach entsprechenden Meldungen unter Verwendung der tadschikischen Sprache bringen keine aktuellen Ergebnisse.
Viele Internet-Ressourcen in russischer Sprache veröffentlichten kurze Beiträge, wonach man in Tadschikistan auf Gesetzesebene das Tragen arabischer moslemischer Kleidung, unter anderem von Hijabs, Niqabs und Abayas verboten habe. Gegenüber Männern mit langen Bärten würde man nicht strenger vorgehen, da man sie einer Zugehörigkeit zu extremistischen religiösen Strömungen verdächtige. Man würde die Bürger davon überzeugen, traditionelle nationale Kleidungsstücke zu nutzen.
Dabei verweisen die russischen Medien und Nachrichtenkanäle in den sozialen Netzwerken auf eine einzige Veröffentlichung in einer Internet-Zeitung, die sich als eine in Usbekistan herausgegebene positioniert. Diese Ressource an sich verweist auf gewisse ungenannte „einheimische Massenmedien“. Das Wichtigste, dass in dieser Nachricht aufmerken lässt, ist die Formulierung „auf gesetzlicher Ebene. Möglicherweise erinnern sich nicht alle an dies, doch Änderungen an der Gesetzgebung Tadschikistans, die das Tragen „fremder Kleidung“ einschränken, wurden bereits im Juni 2024 verabschiedet.
Wendet man sich der „primären Quelle“ der Nachricht zu, so gibt es dort in der Überschrift eine Erwähnung über die Gesetzgebung, doch im eigentlichen Text der Meldung ist davon die Rede, dass die entsprechenden Gesetz bereits mehrere Jahre gelten würden. In der letzten Zeit habe sich aber die Rechtsanwendung einfach verschärft. Dabei haben viele russische Medien, die die Informationen kopiert hatten, nicht diesen Vorbehalt ausgewiesen und umso mehr nicht den Versuch unternommen, sich Klarheit hinsichtlich der Herkunft des Themas zu verschaffen.
Derweil führt eine Suche zu mehreren Posts in einem sehr populären, aber in Russland verbotenen sozialen Netzwerk. Mehrere Accounts in diesem sozialen Netzwerk, die sich als Juristen gehörende positionieren, geben ein und denselben Wortlaut wieder. Diese Publikationen waren ein Tag früher als auf der usbekischen Internetseite aufgetaucht.
Dort aber unterscheiden sich die Formulierungen etwas von dem später durch Epigonen Gesagten. Im sozialen Netzwerk ist die Rede von einer „Verschärfung“ des Verbots für moslemische Kleidung, aber gerade schwarzer Farbe. „Laut Mitteilungen einheimischer Medien führen Vertreter der Behörden eine Aufklärungstätigkeit in den Städten und Dörfern durch, wobei sie die Frauen aufrufen, die traditionelle tadschikische Kleidung anstelle arabischer zu trage“, schreiben die Autoren der entsprechenden Accounts. „Gleichfalls wird mitgeteilt, dass die Polizei begonnen hat, Männer mit langen Bärten zu überprüfen, einige nimmt man fest, verhängt Strafen und verlangt, regelmäßig die Einhaltung der festgelegten Forderungen zu bestätigen“.
Und erneut „einheimische Medien“! Derweil hat eine Suche unter Verwendung sowohl der russischen als auch der tadschikischen Sprache nicht erlaubt, nicht eine einzige Veröffentlichung in tadschikischen Medien zu finden. In tadschikischer Sprache ist es im Unterschied zum russischsprachigen Informationsraum nicht gelungen, selbst in sozialen Netzwerken Mitteilungen zu diesem Thema zu finden, und zwar solcher, die aus dem Jahr 2026 stammten.
Bekannte Nachrichten-Internetseiten, die Zentralasien gewidmet sind, unter anderem auch in Bezug auf Menschenrechtsfragen, schweigen zu diesem Thema. Wenn wir uns die letzten Publikationen anschauen, die die tadschikische Thematik betreffen, so sind sie der Verschärfung der Einwanderungsgesetzgebung Russlands gewidmet. Und dem, wie schwer es für die Arbeitsmigranten ist, die aus der Russischen Föderation in die Heimat zurückkehren mussten, um Arbeit in Tadschikistan zu finden.
Das Einzige, was einem in den Sinn kommt, ist die Verbindung des Problems der Arbeitsmigration mit der seltsamen Nachricht aus Tadschikistan über moslemische Kleidung. Die Kampagne zur Verschärfung der Einwanderungspolitik begann in Russland im Frühjahr des Jahres 2024. Und im Sommer des gleichen Jahres wurden die tadschikischen Gesetze über „fremde Kleidung“ verabschiedet. Möglicherweise musste man sowohl damals auch als jetzt die russische Gesellschaft davon überzeugen, dass Duschanbe den religiösen Radikalismus bekämpft. Zumal die Initiatoren der Kampagne gegen eine Einfuhr von Arbeitskräften aus Zentralasien im Jahr 2024 gleichfalls begannen, an einem Verbot von Niqabs, das heißt von Gesichtsschleiern, zu arbeiten. Dabei verwiesen die einheimischen „Falken“ auf derartige Verbote in den postsowjetischen moslemischen Republiken. Frauenkleidung, die das Gesicht verhüllt, hat man in Usbekistan im Jahr 2023 verboten. Und in Kasachstan und Kirgisien im Jahr 2025.