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Wegen was man den „Zeugen Jehovas“ in Russland die Urteile verschärft


Eine erneute Welle im Kampf der Rechtsschützer gegen die in Russland verbotene und als extremistische anerkannte Organisation „Zeugen Jehovas“ hat verschiedene Regionen des Landes erfasst. Am 10. Februar verurteilte das Kreisgericht von Abinsk in der Verwaltungsregion Krasnodar den 63jährigen Alexander Iwschin zu 7,5 Jahren Lagerhaft. Solch eine lange Haftstrafe erhielt er dafür, dass er per Videokonferenzschaltung mit Bekannten die Bibel und die Lehre der Zeugen Jehovas diskutierte, aber auch religiöse Lieder sang. In der gleichen Zeit sind in Moskau, Birobidschan und Kysyl Gläubige festgenommen und wegen einer Teilnahme an einer extremistischen Tätigkeit angeklagt worden. Insgesamt sind seit dem Jahr 2017, als die Organisation auf dem Territorium der Russischen Föderation als eine extremistische anerkannt und verboten wurde, laut Angaben von Menschenrechtlern über 220 Menschen Verfolgungen ausgesetzt worden, darunter auch strafrechtlichen.

Das Verfahren gemäß dem Artikel „Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation“ (Teil 1 des Artikels 282.2 des StGB der Russischen Föderation) war bereits im vergangenen April gegen Alexander Iwschin eingeleitet worden. Jedoch hatte man den betagten Mann nach einer Durchsuchung mit der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, nach Hause gehen lassen. Vor Gericht hatte die Staatsanwaltschaft für den Gläubigen acht Jahre Haft gefordert – ungeachtet dessen, dass es in dem Fall keine Betroffenen gibt. Iwschin hat seine Schuld in keiner Weise eingestanden und beabsichtigt, Berufung einzulegen. „Es entsteht der Eindruck, dass man mich nicht wegen Extremismus richtet, sondern aufgrund dessen, dass ich mich einfach weiter zu einer friedlichen Religion bekenne. Im Schlusswort möchte ich Ihnen noch einmal versichern, dass ich im Verlauf meines Lebens gegenüber niemanden Aggression und Hass an den Tag gelegt habe“, erklärte er vor der Urteilsverkündung.

„Die für Iwschin vom Gericht verhängte Haftstrafe ist offenkundig unverhältnismäßig“, konstatierte Wladimir Rjachowskij, Mitglied des Präsidialrates für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte, in einem Gespräch mit der „NG“. „Das Gericht muss bei der Bestimmung des Strafmaßes unter anderem nicht nur die Gefährlichkeit für die Gesellschaft berücksichtigen, die der Fall darstellt, sondern auch die Persönlichkeit und das Alter des Verurteilten. Das jetzige Urteil ist ein außerordentlich strenges, selbst wenn die verübte Straftat richtig qualifiziert worden ist. Jedoch ist hinsichtlich der Dutzenden von Verfahren, die gegen Zeugen Jehovas in Gerichten erfolgten und zu denen Urteile gefällt wurden, den Angeklagten eine Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation vorgeworfen worden, in deren Hinsicht durch ein Gericht die Entscheidung über ihre Liquidierung gefällt worden war. Die Rechtsperson dieser Organisation – das Führungszentrum der „Zeugen Jehovas“ – war im Jahr 2017 als eine extremistische eingestuft und liquidiert worden. Liquidiert wurden gleichfalls 395 örtliche religiöse Organisationen, die zu ihrer Struktur gehörten. Das heißt, die Entscheidung betraf nur konkrete Rechtspersonen. Gemäß den Buchstaben des Gesetzes muss es gemäß Artikel 282.2 des StGB der Russischen Föderation um eine Teilnahme oder Organisierung einer Tätigkeit nur dieser verbotenen religiösen Organisationen gehen. Soweit ich aber weiß, erklären die Zeugen Jehovas seit dem allerersten Prozess gegen sie, dass sie keinerlei Beziehung zu der verbotenen Organisation hätten und einfach Anhänger der Lehre seien. Bei uns im Land ist das Recht auf Glaubensfreiheit, darunter auch auf dessen gemeinsame Wahrnehmung, in der Verfassung verankert worden. Die Lehre der Zeugen Jehovas wurde in unserem Land nicht verboten. Ergibt es sich da, dass, wenn die Anhänger irgendeiner Glaubenslehre zu Hause oder online zusammenkommen, es unbedingt um eine Teilnahme an der Tätigkeit einer verbotenen Organisation geht? Nein. … Und das größte Problem besteht darin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Untersuchung nicht festgestellt und nicht bewiesen worden ist, dass es gerade um eine Beteiligung an einer verbotenen Organisation einer konkreten Rechtsperson geht“, erläuterte Rjachowskij. Zum gegenwärtigen ist das Urteil gegen Iwschin eine beispiellos strenge Entscheidung gegen Zeugen Jehovas. Im Juni vergangenen Jahres war der 61jährige Gennadij Schpakowskij aus Pskow zu 6,5 Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Im August hat man jedoch die Bestrafung durch eine Bewährungsstrafe ersetzt.

Am 10. Februar dieses Jahres ist in Moskau gleichfalls ein Strafverfahren gegen das Führungszentrum der „Zeugen Jehovas“ aufgrund der Organisierung einer Zelle im Norden Moskaus eingeleitet worden. Zwei Tage später entschied das Sawjolowskij-Stadtbezirksgericht der Hauptstadt, dass zwei Mitglieder dieser Organisation – Alexander Serebrjakow und Jurij Temirbulatow – während der Untersuchungen in U-Haft genommen werden. Dort werden sie vorerst bis zum 10. April bleiben müssen. Das Birobidschan-Kreisgericht erkannte am 12. Februar den Anhänger der Lehre der Zeugen Jehovas Igor Zarjow gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches (Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation) für schuldig an und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung mit einer Einschränkung der Freiheit im Verlauf eines Jahres und einer Probezeit von zwei Jahren. Seine Glaubensgefährtin Larisa Artamonowa war gleichfalls unter diesen Artikel geraten, erhielt aber eine weniger strenge Bestrafung – 10.000 Rubel (umgerechnet knapp 112 Euro).

Es sei daran erinnert, dass die Gemeinde der „Zeugen Jehovas“ in Birobidschan (Verwaltungszentrum des Jüdischen Autonomen Verwaltungsbezirks – Anmerkung der Redaktion) im Oktober des Jahres 2016 als eine extremistische eingestuft worden war. Strafverfahren in Bezug auf rund 20 Anhänger der Organisation wurden Ende des Jahres 2019 eingeleitet. Die meisten der Angeklagten befinden sich nach wie vor in U-Haft. Unter Hausarrest befinden sich derzeit auch zwei Zeugen Jehovas aus Kysyl (russische Teilrepublik Tywa) – der 39jährige Vitalij Mansyryktschi und der 41jährige Anatolij Senin.

Wie in einem Gespräch mit der „NG“ der Leiter des Informations- und analytischen Zentrums „Sowa“ (deutsch: die Eule – Anmerkung der Redaktion) und das Mitglied des Präsidialrates für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte, Alexander Werchowskij, erklärte, sei es unmöglich, die Logik dieser Bestrafungen zu verstehen. „Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas erfolgen ununterbrochen seit dem Jahr 2018“, erinnerte der Experte. „Damals hatte man begonnen, sie einzuleiten. Und jetzt kommen sie allmählich zu Urteilssprüchen. Der Prozess verläuft langsam. Im vergangenen Jahr sind laut unseren Zählungen 46 Personen verurteilt worden. Dies ist sehr viel. Mit solch einer Geschwindigkeit ist in der letzten Zeit sicherlich nicht eine Kampagne von Verfolgungen entfaltet worden. Gegenwärtig werden die Bestrafungen schrittweise verschärft. Anfangs waren wir alle von dem Urteil von 6 Jahren Freiheitsentzug für Dennis Kristensen (dänischer Anhänger der Zeugen Jehovas, der im Mai des Jahres 2017 verhaftet und im Februar des Jahres 2019 verurteilt wurde – Anmerkung der Redaktion) sehr beeindruckt gewesen. Dies war aber eine offensichtliche Ausnahme, eine untypische für jene Zeit. Jetzt aber – bitte: sowohl 6,5 Jahre als auch 7,5 Jahre (Freiheitsentzug)! In verschiedenen Regionen. Und es gibt keinerlei Logik, warum man hier eine Bewährungsstrafe und da eine reale Strafe gibt. Hier viel und dort wenig. … Mir scheint, dass dies von irgendwelchen persönlichen Geisteshaltungen des jeweiligen Staatsanwaltes, Richters, aber auch des FSB, der an all dem teilnimmt, abhängt“, merkte Werchowskij an. „Das Verbot der „Zeugen Jehovas“ ist vom Wesen rechtswidrig, da es darauf basiert, dass sie ihre kleinen Broschüren verbreiten, die deshalb verboten sind, weil sie eine Überlegenheit ihres Glaubens und der Anhänger der Lehre an sich behaupten. Aber diese so sehr generell verbreitete Meinung unter den gläubigen Menschen besteht darin, dass gerade ihr Glaube der wahrhafteste sei, so dass es unklar ist, wie es da einem überhaupt in den Sinn gekommen ist, dafür wen zu verfolgen“, resümierte der Experte.