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Wolodin bringt die Staatsduma zu „Gesetzen gegen Schufte“ zurück


In dieser Woche soll ein weiteres „Gesetz gegen Schufte“ verabschiedet werden. Das heißt gegen die ins Ausland gegangenen Bürger, die sich öffentlich negativ über die Politik der Russischen Föderation inklusive der sogenannten militärischen Sonderoperation äußern. Der Vorsitzende der Staatsduma (das russische Unterhaus – Anmerkung der Redaktion), Wjatscheslaw Wolodin kündige persönlich die Initiative zur Korrektur des Basisdokumentes „Über die Kontrolle der Tätigkeit der Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ und einiger anderer an. Aus den Erläuterungen des Politikers aus der Kremlpartei „Einiges Russland“ folgt, dass man die Autoren- bzw. Urheberrechte nicht nur für „ausländische Agenten“ einschränken wird, sondern auch für illoyale Auswanderer, das heißt für Politemigranten. Dies ist ein weiteres Voranbringen der Losung „Die Feinde Russlands dürfen sich nicht auf dessen Kosten bereichern!“.
Wolodin veröffentlichte die Ankündigung des Gesetzentwurfs in seinem Telegram-Kanal, wobei er unter anderem auf Ergebnisse einer gerade dort vorgenommenen Befragung zum Verbot einer Auszahlung von für ausländische Agenten zustehenden Honoraren für sogenannte Autoren- bzw. Urheber- sowie angrenzende Rechte verwies. Der 60jährige Politiker erinnerte daran, dass 93 Prozent der Befragungsteilnehmer dies unterstützt hätten.
Es sei daran erinnert, dass die Staatsduma zu Beginn dieses Jahres blitzartig ein Gesetz über die Konfiszierung von Geldern und Eigentum jener Auswanderer, die eine „kriminelle Tätigkeit gegen die Sicherheit der Russischen Föderation“ finanzieren, verabschiedete. Wolodin hatte damals auch dies als ein Gesetz über die Bestrafung von Schuften bezeichnet. In dem Dokument war auch noch die Möglichkeit ausbedingt worden, solchen illoyalen Bürgern Ehrentitel in dem Fall abzuerkennen, wenn sie entsprechend „politischer“ Strafrechtsparagrafen für schuldig befunden worden – z. B. aufgrund einer Diskreditierung der Streitkräfte oder eines Angriffs auf die territoriale Integrität der Russischen Föderation. Der Staatsduma-Vorsitzende hatte das neue Gesetz damals mit den folgenden Worten begleitet: „Jeder, der Russland zu zerstören versucht, es verrät, muss eine verdiente Bestrafung erfahren und den dem Land zugefügten Schaden mit seinem Eigentum wiedergutmachen“.
Im Strom der Nachrichten sind freilich bisher keine Episoden für solche Bestrafungsmaßnahmen festgestellt worden. Aber die zweite Serie des „Gesetzes gegen Schufte“ ist bereits im Anmarsch. Ja, und es wird schon weitaus einfacher werden, es in die Realität zu implementieren. Erstens, weil in den berüchtigten „Kodex der ausländischen Agenten“ deren Pflicht aufgenommen wird, in der Russischen Föderation spezielle Rubelkonten einzurichten. Es ist klar, dass allein damit ein erheblicher Teil der Ausgereisten sofort ausgeklammert wird, denn diese Prozedur wird wahrschlich eine persönliche Präsenz verlangen. Gerade auf solche Sonderkonten werden die Nutzer des geistigen Eigentums ausländischer Agenten und Politemigranten oder der Staat Autorenhonorare überweisen können. Oder überhaupt nicht überweisen, wenn es kein Konto gibt.
Nach Aussagen Wolodins betreffe dies „Werke der Wissenschaft, Literatur und Kunst, Darbietungen und Audioaufnahmen, Mitteilungen im Funk und Fernsehen, Erfindungen und Warenzeichen“. Kurz gesagt: jegliche Einnahmen aus einer kreativen Tätigkeit oder dem Besitz von Marken. „Diejenigen, die Russland zerstören, indem sie dessen Bürger und die Teilnehmer der militärischen Sonderoperation kränken, dürfen sich nicht durch unser Land bereichern“, hatte der Duma-Chef ein weiteres Mal erklärt. Und dabei machte er eine zusätzliche, aber nicht weniger wichtige Präzisierung, wonach die gesetzgeberische Tätigkeit der Abgeordneten nicht nur die offiziellen ausländischen Agenten erreichen werde. „Es gibt jene, die nicht zu den ausländischen Agenten gerechnet worden sind, sich aber nach der Ausreise negativ in Bezug auf Russland äußern. Für sie arbeiten wir gleichfalls Maßnahmen aus, die erlauben, eine Bereicherung dank beweglichen Eigentums und Immobilien, die sich auf dem Territorium unseres Landes befinden, aber auch durch deren Verkauf zu beenden“, unterstrich