Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

Der Kreml zieht aus der Nawalny-Entscheidung des EGMR innenpolitischen Nutzen


Die russischen Offiziellen haben am 18. Februar der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über eine unverzügliche Freilassung von Alexej Nawalny weiter negative Wertungen gegeben. Spürbar ist, dass, während dies insgesamt als die Tatsache einer groben äußeren Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes dargestellt wird, in Bezug auf Einzelheiten Meinungsverschiedenheiten bestehen. In der Staatsduma erörtert man beispielsweise schon Konsequenzen einer Nichterfüllung der Anweisungen des EGMR. Und im Außenministerium will man auch dies nicht hören. Doch der Kreml zieht bereits einen innenpolitischen Nutzen aus den Sicherungsmaßnahmen aus Strasbourg. Man erhielt einen neuen Beweis für die Feindseligkeit des Westens. Experten der „NG“ warnen, dass dafür mindestens eine erhebliche Euro-Summe als eine Wiedergutmachung an Nawalny gezahlt werden müsse.

„Die Entscheidung ist eine unrechtmäßige. Sie ist ein sehr ernsthafter Versuch einer Einmischung in die innerrussischen Gerichtsangelegenheiten, was aus unserer Sicht unzulässig ist“, hat der Pressesekretär des Präsidenten Dmitrij Peskow noch einmal die generelle Haltung der Offiziellen zusammengefasst.

Dabei hat er gleichfalls kategorisch erklärt, dass Russland „keinerlei Konfrontation mit Europa sucht“. Oder anders gesagt: Der Kreml erwartet keinerlei Sanktionen seitens des Europarates, seinerseits aber beabsichtigt er nicht, ein Ausscheiden aus dieser Organisation zu initiieren. Er hat aber mehrmals das Augenmerk darauf gelenkt, dass in den Handlungen von Strasbourg eine „Eilfertigkeit beim Treffen derartiger Entscheidungen und sicherlich eine offenkundige Engagiertheit beim Fällen derartiger Beschlüsse“ offensichtlich seien.

In Moskau hält man die Vermutungen für falsche und Grundlagen entbehrende, wonach Russland im Falle einer Nichterfüllung der Forderung des EGMR nach Freilassung von Nawalny aus dem Europarat ausgeschlossen werden könne, erklärte laut einer Interfax-Meldung die offizielle Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa. Sie sei eher geneigt, in diesen Handlungen eine Fortsetzung der Linie der USA zu sehen, die darauf abzielt, einen Keil zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union zu treiben. Allerdings sind viele Vertreter der Herrschenden gerade einer entgegengesetzten Auffassung, wonach die Eurobürokraten der neuen amerikanischen Administration gefallen wollen und daher die Rhetorik gegen Russland unter dem Vorwand einer Sorge um die Freiheit Nawalnys verstärken.

Wie dem da auch sein mag, doch der Kreml scheint durch diesen derzeitigen juristischen Kanal seinen Gewinn hundertprozentig zu erzielen. Die Nawalny-Vertreter hätten noch einmal gezeigt, dass sie ein Instrument zur Realisierung fremdländischer Interessen seien. Gerade so kann die staatliche Propaganda jetzt diese Situation den Bürgern mit mehr als überzeugenden Fakten in den Händen erklären. Wie es scheint, muss man gerade in solch einem Kontext auch die „Angstmache“ sehen, die am 18. Februar Pjotr Tolstoi, der stellvertretende Staatsduma-Vorsitzende aus der regierenden Partei „Einiges Russland“ und gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende der PACE, in Gang brachte. „Womit droht uns die Ablehnung der Erfüllung des EGMR-Beschlusses zu Nawalny? Ich schließe nicht aus, dass in der nächsten Zeit ein außerordentliches trilaterales Prozedere initiiert oder ein Monitoring begonnen werden kann“, schrieb er in den sozialen Netzwerken. Gemeint ist das Prozedere zur Konfliktlösung zwischen dem Europarat und einem seiner Mitglieder. In Bezug auf Russland wurde es bereits angewandt und endete nur mit einem Entzug der Stimme bei den PACE-Tagungen. Freilich hat der Europarat dann aufgrund des Mangels an Mittel für sein Bestehen doch auf Restriktionen verzichtet.

Dabei haben sich die Kommentatoren des Streitfalls des EGMR mit dem russischen Justizministerium offensichtlich in zwei entgegengesetzte Lager aufgeteilt. Deshalb befragte die „NG“ den unabhängigen Experten für die Arbeit mit dem EGMR – den Völkerrechtler Anton Ryschow – über die entstandene Situation. Auf die Frage, wie selten wirklich die Anwendung der Regel 39 des EGMR-Reglements sowohl gegenüber Russland als auch gegenüber anderen Mitgliedsländern des Europarates sei, erläuterte er: „Wenn man das gesamte Massiv der Klagen nimmt, die aus den Ländern des Europarates beim EGMR eingehen, so ist die Anwendung der Regel 39 natürlich eine äußerst seltene. Man muss verstehen, dass diese Regel hinsichtlich streng bestimmter Kategorien von Fällen aktiv angewendet wird. Und bereits im Rahmen dieser Kategorien schlägt das Gericht wirklich recht oft den Staaten sicherstellende Maßnahmen vor“. In der Regel seien diese Maßnahmen dazu berufen, merkte Ryschow an, den Kläger bzw. Beschwerdeführer an sich bis zum aktiven Stadium der gerichtlichen Untersuchungen zum Wesen des jeweiligen Streitfalls zu schützen. Und die Kategorien solcher Fälle betreffen vor allem Fälle hinsichtlich einer Ausweisung (Auslieferung) oder stehen mit dem Leben und der Gesundheit Festgenommener in einem Zusammenhang. „Außerdem ist es wichtig zu betonen: Zu bitten, diese Regel anzuwenden (genauso wie zu bitten, einer Klage den Vorrang einzuräumen) können die Antragsteller auf jeden Fall. Aber bei weitem nicht in allen Fällen, selbst bei den generell gerechtfertigten, stimmt der EGMR sofort zu, dem beklagten Staat etwas anzuweisen. Die Richter stellen eher den Behörden zuerst präzisierende Fragen, die zu klären erlauben, was mit dem Antragsteller passiert, ob es eine Gefahr für seine Gesundheit gibt. Im Grunde genommen hat der EGMR auch im Fall von Nawalny gehandelt. Ein Monat verstrich für den Schriftwechsel des Gerichts mit der Regierung und dem Antragsteller. Und erst jetzt haben die Richter entschieden, diese Regel 39 anzuwenden“, unterstrich Ryschow. Und fügte hinzu, dass es in seiner Praxis gelungen sei „Menschen sogar nach den ersten präzisierenden Fragen des Gerichts zu retten. Ein paar Mal hatte man Mandanten im Nordkaukasus aus der Gefangenschaft befreit. Und sagen wir einmal in Nishnij Nowgorod, da hatte man sie aus einer überfüllten U-Hafte-Zelle in eine für zwei Personen verlegt“.

Die Frage danach, ob es eine Norm über die Verbindlichkeit der Ausführung einer sicherstellenden Maßnahme durch das Land – die Freilassung einer Person – und ob es Konsequenzen im Falle einer Nichterfüllung gebe, kommentierte der Experte so: „Die Anweisung des EGMR ist so verbindlich, wie der Staat bereit ist, sich mit den Konsequenzen im Zusammenhang mit deren Nichterfüllung abzufinden. In der Regel konstatieren die europäischen Richter in solch einem Fall eine Verletzung des Artikels 34 der Konvention (über das Recht auf das Einreichen einer Klage beim EGMR). Warum dieser Artikel? Die Logik ist einfach: Gemäß dieser Norm dürfen die Staaten eine effektive Behandlung einer Klage in Strasbourg nicht behindern. Und bei einer Nichtvornahme einer sicherstellenden Maßnahme geht in der Regel der Schlüsselbeweis verloren (und am meisten geht auch eine Seite des Prozesses an sich verloren, da der Antragsteller leider ums Leben kommt oder sich außerhalb der Grenzen des Europarates wiederfindet). Wie wirkt sich eine Konstatierung dieses Verstoßes gegen die Konvention auf den Staat aus? In zwei Aspekten: Erstens erhöht sich die Wiedergutmachung, die dem Betroffenen zugesprochen wird. Und mitunter recht stark. Zweitens erwarten die Offiziellen Ansehensverluste – wenn dies irgendwen noch bewegt -, da eine solche Verletzung eine grobe ist (denn wozu sich dann überhaupt unter die Jurisdiktion eines internationalen Gerichts stellen)“.

Ryschow erinnerte daran, dass es genug Fälle gebe, in denen Russland die sicherstellenden Maßnahmen nicht erfüllt hätte. 2Und dies sind nicht nur die traurig bekannten Fälle mit Wassilij Alexanian oder Said Amirow. Dies sind auch die Fälle der Häftlinge Andrej Lawrow und Wladimir Klimow, die an onkologischen Erkrankungen litten. Dies sind auch die Fälle einer ganzen Gruppe von Migranten, die entgegen den Anweisungen des EGMR nach Usbekistan und Tadschikistan ausgeliefert wurden, wo sie Gefängnis und Folterungen erwarteten. In all diesen Fällen hatte es Russland vorgezogen, eine Wiedergutmachung zu zahlen anstatt das Schicksal der Antragssteller zu erleichtern.“

Und hinsichtlich der Schlüsselfrage – ob man alles so verstehen müsse, dass der ganze Streit darum, betrifft die Regel 39 Nawalny oder nicht, auf einem Punkt beruhe: War der Staat an seiner Vergiftung beteiligt und hat es überhaupt solch einen Fakt gegeben, erläuterte Ryschow: Das Wesen der Klage von Nawalny interessiere die Strasbourger Richter in dieser Etappe nicht. „Der EGMR verweist speziell in seiner Entscheidung darauf, wobei unterstrichen wird, dass die vorgeschlagenen sicherstellenden Maßnahmen in keiner Weise das Wesen des Streitfalls vorentscheiden dürfen. Die Logik ist solch eine: Der Antragsteller behauptet (und hat bestimmte Beweise dafür vorgelegt), dass er beinahe an einer Vergiftung durch einen chemischen Stoff gestorben wäre. Und die Behörden führen zu dieser Tatsache keine effektive Untersuchung durch (und sie führen sie wirklich nicht durch, denn es ist auch gar kein Strafverfahren eingeleitet worden). Somit hat der Antragsteller, der in Haft geraten ist, reale Befürchtungen um sein Leben und seine Gesundheit und unterstreicht, dass er einfach nicht bis zum nächsten Stadium der Untersuchungen überleben könne (die im EGMR, wie wir wissen, recht langwierige sind). Daher schlägt Strasbourg auch vor, Nawalny freizulassen“, erläuterte der Experte die Situation.

 

Das Geschehen haben auch gesellschaftspolitische Telegram-Kanäle in Russland verfolgt. „Das Schreiben des EGMR an die Anwälte von Nawalny (nicht einmal die Erklärung des Gerichts an sich) hat eine ganze Salve scharfer Äußerungen offizieller Vertreter der Russischen Föderation ausgelöst, wobei in dieser Reihe sich die Erklärung im Namen des Außenministeriums gerade durch ihren undiplomatischen Charakter abhebt. Interessant ist, dass all diese lauten Worte hinsichtlich eines Beschlusses des EGMR laut geworden sind, der von vornherein keine praktische Bedeutung besitzt“, schreiben beispielsweise die Autoren des Kanals „Mjusli vsluch“ (https://t.me/mysly).