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Das Gesetz über die aufklärerische Arbeit – ein realer Angriff auf die Redefreiheit in Russland


Die Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) hat in dritter Lesung Änderungen zum Gesetz „Über die Bildung“ verabschiedet, die die Regierung der Russischen Föderation mit dem Recht ausstattet, „die Modalitäten, Bedingungen und Formen für die Vornahme der aufklärerischen Tätigkeit“ festzulegen. Das Ministerkabinett wird gemäß den aktualisierten Normen gleichfalls die internationale Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen kontrollieren können. Wie aus dem Erläuterungsschreiben zum Gesetzentwurf folgt, sei dies getan worden, um „antirussische Kräfte“ zu hindern, unter Schülern und Studenten propagandistische Veranstaltungen in Gestalt einer aufklärerischen Tätigkeit durchzuführen.

Die Änderungen haben die Kommunisten und die LDPR nicht unterstützt. Aber die Stimmen der Abgeordneten der regierenden Partei „Einiges Russland“ waren ausreichend. Der Gesetzentwurf wird allem nach zu urteilen auch durch den Föderationsrat (das Oberhaus) gebilligt werden. Es ist recht wahrscheinlich, dass es auch Präsident Wladimir Putin unterschreiben wird. Das Präsidium der Russischen Akademie der Wissenschaften hat sich bereits an ihn mit dem Aufruf gewandt, dies nicht zu tun.

Ihre Position formulierten die Akademiemitglieder bereits im Januar. Die Wissenschaftler betonten, dass der Gesetzentwurf einen rein einschränkenden Charakter trage und in keiner Weise helfe, die Aufklärung und die Ausbildung in Russland zu entwickeln. Die Bestimmung über die Unzulässigkeit des Schürens von Zwist, des Propagierens einer Überlegenheit und von Aufrufen zur Nichteinhaltung der Verfassung der Russischen Föderation doubliere nach Aussagen der Akademiemitglieder die bereits existierenden Normen und sei daher redundant. Die aufklärerische Tätigkeit, merkte man in der Russischen Akademie der Wissenschaften an, gehe über den Rahmen der Bildungsprogramme hinaus und dürfe daher überhaupt nicht durch das „Gesetz über die Bildung“ reguliert werden. Die von den Abgeordneten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung sowohl der Aufklärung als auch der internationalen Zusammenarbeit würden die Wissenschaft bürokratisieren und die Realisierung der mit ihr verbundenen nationalen Projekte behindern, meinen die Akademiemitglieder.

Der Standpunkt der angesehenen und geachteten Wissenschaftler wurde mehrfach dargelegt, und dies argumentiert und konfliktfrei. Mehr noch – entsprechend allen Regeln des staatlichen Diskurses. Doch in der ganzen Zeit sind die Akademiemitglieder mit keiner direkten Antwort auch nur von einem Vertreter der Offiziellen hinsichtlich des Wesens nicht eines ihrer Einwände bedacht worden. Die Autoren des Gesetzentwurfs teilen mit, dass die Anmerkungen der Russischen Akademie der Wissenschaften bei der Vorbereitung der Gesetzesvorlage zur zweiten und dritten Lesung berücksichtigt worden seien. Inhaltlich jedoch ist der Wortlaut der gleiche geblieben. Er hebt überhaupt nicht die Besorgnis der Akademiemitglieder auf.

Die Definition für die aufklärerische Arbeit in dem aktualisierten Gesetz ist eine so weite, dass sie bei einer entsprechenden Interpretation erlaubt, alles Beliebige zu ihr zu rechnen: Vorlesungen im Internet oder in jedem beliebigen öffentlichen Raum, Auftritte im Hörfunk und Fernsehen sowie die Arbeit jeglichen Diskussionsklubs. So etwas passiert mit der russischen Gesetzgebung bereits nicht das erste Mal. Beispielsweise ist der sogenannte munizipale Filter bei den Gouverneurswahlen eingeführt worden, um keine Terroristen, Kriminelle und andere Gauner an die Macht zu lassen. Im Endergebnis gerieten (und geraten!) bekannte Politiker unter diesen. Eines der markantesten Beispiele ist Oxana Dmitrijewa bei den Wahlen des Oberhauptes von Sankt Petersburg. Das Gesetz über die aufklärerische Tätigkeit ist auch solch ein normativer Gummiknüppel, mit dem die Herrschenden bei Bestehen eines Wunsches jeden x-beliebigen schlagen können.

Die Autoren des Gesetzentwurfs machen sich darum Sorgen, die Verfassungsordnung der Russischen Föderation vor den Übergriffen gewisser „antirussischer Kräfte“ zu schützen. Dabei schaffen die von ihnen einzuführenden Normen Bedingungen für eine Einschränkung des Zugangs der Bürger Russlands zu Informationen. Mehr noch, dank solcher Änderungen wird eine reale und keine vermeintliche Bedrohung für die Redefreiheit geschaffen. Und dies sind gerade auch die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten. Und selbst die jüngst vorgenommenen Änderungen am Grundgesetz haben sie nicht tangiert. Es stellt sich die Frage: Was bedroht die Verfassung mehr – die bösartigen Agenten des Westens oder solche Initiativen?

Der Staat erhält die Möglichkeit, jegliche Auftritte zu jeglichen Themen zu sanktionieren. Es ist klar, dass in Russland nicht ein Gesetz automatisch arbeiten wird. Für alles muss es einen selektiven Willen geben. Aber es kann keiner wissen, in welchem Fall und auf welchem Gebiet sich dieser Wille offenbaren wird.