Eine neue Initiative zur Verschärfung der Finanzverbote für die sogenannten ausländischen Agenten wird die Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) eventuell schon in dieser Woche zu behandeln beginnen. Das Wesen der Vorschläge laufen vorerst auf Maßnahmen hinaus, die dem Justizministerium erlauben werden, operativ Informationen von Banken und Behörden zu erhalten. Das Auftauchen solch eines Gesetzentwurfs demonstriert, dass die früher eingeführten Restriktionen wie beispielsweise ein einziges Rubel-Konto des jeweiligen ausländischen Agenten augenscheinlich nicht greifen. Diejenigen, die regelmäßig Mittel bekommen, haben scheinbar eine Möglichkeit gefunden, auch im Ausland russischer Gelder zu nutzen.
Die Änderungen an den geltenden Gesetzen „Über die Banken und die Bankentätigkeit“ und „Über die Kontrolle der Tätigkeit der Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ hat eine Gruppe von Staatsduma-Abgeordneten unter Leitung des Vorsitzenden des Duma-Ausschusses für Sicherheit, Wassilij Piskarjow (Kremlpartei „Einiges Russland“), eingebracht. Unter den Autoren befindet sich auch der Staatsduma-Abgeordnete von der LDPR Andrej Lugowoi (ehemaliger Mitarbeiter des sowjetischen Geheimdienstes KGB und vermutlich auch des russischen FSB, der als Hauptverdächtiger für den Mord an Kreml-Gegner Alexander Litwinenko im Jahr 2006 galt und gilt – Anmerkung der Redaktion), der Ende Oktober letzten Jahres ein ganzes Paket von Vorschlägen für weitere Verschärfungen inklusive finanzieller in Bezug auf ausländische Agenten vorgelegt hatte. Wobei gerade vor allem hinsichtlich jener, die nach Erscheinen des entsprechenden Eintrags im Register von Russlands Justizministerium das Land verließen.
Es macht jedoch keinen Sinn, die Auffassung zu vertreten, dass die nunmehrige Gesetzesvorlage irgendein eigenständiges Vorgehen von Abgeordneten ist. Es sei daran erinnert, dass sofort nach der Präsentation von Maßnahmen für einen wahren Kampf gegen ausländische Agenten durch Lugowoi, zum Beispiel für eine Erweiterung des Begriffs „Landesverrat“ auf Handlungen, die von einer Person außerhalb der Russischen Föderation vorgenommen wurden, der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin (Kremlpartei „Einiges Russland“) sagte, dass der zuständige Ausschuss von Piskarjow eine Umsetzung dieser Erklärung in Form von Gesetzentwürfen fördern solle. Und die nunmehrige Initiative hat der Duma-Chef bereits in seinen sozialen Netzwerken annonciert. „In der nächsten Zeit werden wir die Behandlung eines Gesetzentwurfs beginnen, der die Kontrolle ausländischer Agenten verstärkt“, hatte Wolodin mitgeteilt.
Und er beschrieb ausführlich alle vorgeschlagenen Neuerung. „Gegenwärtig sind die Banken verpflichtet, dem Justizministerium Bescheide hinsichtlich aller Operationen, Konten und Einlagen von ausländischen Agenten auf Papier vorzulegen. Vorgeschlagen wird, den Mechanismus des Informationsaustauschs zu vervollkommnen, unter anderem die Möglichkeit vorzusehen, Angaben über die Konten und Geldüberweisungen ausländischer Agenten in elektronischer Form anzufordern; die Banken und Machtorgane zu verpflichten, Angaben über die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit ausländischer Agenten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt einer Anfrage des Justizministeriums zu übermitteln“. „Dies wird erlauben, die Kontrolle von Geldoperationen ausländischer Agenten zu erhöhen, aber auch operativ auf Verstöße gegen die Gesetzgebung durch sie zu reagieren“, erläuterte Wolodin, wobei er erklärte, dass es „wichtig ist, jegliche widerrechtliche Tätigkeit jener, die unser Land verraten haben, zu unterbinden“.
Im Erläuterungsschreiben zur Gesetzesvorlage unterstreichen die Abgeordneten ihrerseits den operativen Charakter des Reagierens überhaupt auf alle Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet des Kampfes gegen ausländische Agenten. Das heißt nicht gegen letztere, sondern auch gegen alle übrigen, zum Beispiel gegen jene Arbeitgeber oder Zahlenden, die es für möglich hielten, Mittel nicht auf das spezielle Rubel-Konto des jeweiligen ausländischen Agenten zu überweisen, sondern einem gewissen Vermittler oder überhaupt einem Strohmann. Gerade vor diesen Schemas hatten Experten auch die Abgeordneten gewarnt, als jene einstimmig für eine, wie es ihnen damals erscheinen konnte, vollständige Blockierung von Geldern aus jenem Staat, zu dessen Feinden eben diese ausländischen Agenten erklärt worden waren, stimmten. Im Übrigen, Lugowoi hatte in seinem Auftritt in der Staatsduma ebenfalls erklärt, dass die einheitlichen Sonderkonten für ausländische Agenten bisher nicht normal zu funktionieren begonnen hätten.
Es sei daran erinnert, dass das eigentliche Gesetz „Über die Kontrolle der Tätigkeit der Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ schon längst kein spezialisiertes Instrument für die Bekämpfung gerade von ausländischen Agenten darstellt. Dem Justizministerium sind bereits entsprechende Vollmachten für eine Aufsicht über die Umsetzung der entsprechenden Normen durch jegliche natürliche oder Rechtsperson eingeräumt worden. Urteilt man anhand dem, dass auch Wolodin auf eine gewisse „ungesetzliche Tätigkeit“ verweist, so stellt der Piskarjow-Lugowoi-Gesetzentwurf scheinbar einen ersten Schritt zur Schaffung einer wirklich allumfassenden Kontrolle derjenigen und dessen, die und wie am Kampf gegen die ausländischen Agenten teilnehmen, dar. Und man kann vermuten, dass nach Erhalt einer überzeugenden Statistik durch das Justizministerium eine Bestrafung derjenigen beginnen wird, die die normativen Festlegungen missachteten.