Die Regierungskommission für die Arbeit mit Gesetzesvorlagen hat ein negatives Gutachten zur Gesetzesvorlage über ein Verbot für Abgeordnete und Staatsangestellte als auch für deren Ehepartner und minderjährigen Kinder, im Ausland Immobilien zu besitzen, erstellt. Im Ministerkabinett hielt man die Ausrichtung des Dokuments für eines, das „Aufmerksamkeit verdient“, betonte aber, dass die Überprüfung der Einhaltung des Verbots erschwert werde und in eine Abhängigkeit von der Gesetzgebung des entsprechenden ausländischen Staates gerate.
Den Gesetzentwurf hatten Abgeordnete von der KPRF vorbereitet. Die Kommunisten sind der Auffassung, dass unter den Bedingungen des kolossalen Sanktionsdrucks auf das Land ausländischer Besitz von Beamten als ein zusätzlicher Hebel für die Ausübung von Druck auf sie dienen könne. Im Erläuterungsschreiben werden Angaben aus Medien angeführt, wonach im Jahr 2021 zwölf Abgeordnete der Staatsduma Immobilien im Ausland hatten.
Die Kommunisten hatten bereits ähnliche Initiativen in den Jahren 2014 und 2022 unterbreitet und im Jahr 2020 vorgeschlagen, solch eine Herangehensweise in der Verfassung zu verankern. Diese Idee ergänzt eine andere Norm: Im Jahr 2013 hatte man den Staatsvertretern untersagt, ausländische Konten zu besitzen, Wertgegenstände in ausländischen Banken aufzubewahren und ausländische Finanzinstrumente zu nutzen. Später fügte man diese Bestimmung ins Grundgesetz ein.
Dabei hatte man das Recht auf Immobilien belassen, wobei man es aber mit einem obligatorischen Deklarieren dieser und einer Offenlegung der Quellen der Mittel für den Erwerb verknüpfte. Dies sah von Anfang an wie ein merkwürdiger Kompromiss und eine halbherzige Entscheidung aus. Das Verbot für Konten (im Ausland) wirkt zwecks Gewährleistung der nationalen Sicherheit, einer Regulierung der Lobbyisten-Tätigkeit, einer Erweiterung der Investitionen für die nationale Wirtschaft sowie eine Erhöhung der Effizienz der Korruptionsbekämpfung. All diese Argumente kann man auch hinsichtlich der ausländischen Immobilien anwenden, über die die russischen Machtbesitzenden verfügen. Aus dieser Sicht sind sie genauso keine harmlosen.
Überdies ist auch für die Unterhaltung der Objekte sowie die Zahlung von Steuern und anderer obligatorischer Gebühren dennoch oft ein Auslandskonto erforderlich. Ohne eine normale Finanz-Infrastruktur wird der Besitz von Häusern und Wohnungen im Ausland schwierig, undurchsichtig und verschwindet leicht in einer Grauzone.
Eine der offensichtlichen Gründe, warum man die Gesetzesvorlage durchfallen ließ, besteht in ihrer Autorenschaft: Die Herrschenden geben der KPRF keinen unnötigen Anlass für PR-Aktionen im Jahr der Duma-Wahlen. Für die Opposition ist die Situation aber eine gewinnsichere. Die Staatsbeamten sorgen sich um ihre Villen im Ausland. Ungefähr so reagierten die patriotischen Internetressourcen auf die Regierungsentscheidung. Die Ablehnung wird als ein Beweis dafür serviert, dass man bei uns strenge Regeln vor allem für andere und nicht für sich selbst schreibe.
Darin steckt ein großes politisches Problem. Heute erinnern sich schon wenige daran, wie und unter welchen Umständen das Verbot für ausländische Bankkonten eingeführt wurde. Die Diskussion dazu hatte vor dem Hintergrund des Auftauchens einer anderen restriktiven Norm in Russland – über NGOs als ausländische Agenten – begonnen. In der Opposition hatte man damals eher als einen Scherz denn ernsthaft vorgeschlagen, als eine Analogie die Kategorie Beamte-ausländische Agenten einzuführen. Dieser Gedankengang fand unerwartet Unterstützung in der regierenden Partei. Nach langen gemeinsamen Diskussionen zu verschiedenen Varianten tauchte auch das nunmehrige Gesetz auf.
Damals hatte man viel von einer „Nationalisierung der Eliten“ gesprochen. Für die Herrschenden war dies ein starker Schachzug: Sie hatte die Planke für andere hoch angesetzt, aber gezeigt, dass sie bereit sei, auch sich mit Einschränkungen zu belegen. Auf der Basis dieser Logik wurde seinerzeit ein erheblicher Teil der strengen Antikorruptionsgesetzgebung geschaffen.
Heute ist diese Logik eine recht verwaschene. Die Restriktionen, Auslagen und die Nötigung werden unsymmetrisch verteilt – von einer Zunahme der fiskalen und regulierenden Belastung für die Bürger und das Business bis zu einer Verschärfung der Regeln im digitalen und Informationsbereich. Daher vergrößert, selbst wenn ein Verbot für ausländische Immobilien wirklich schwer realisierbar ist, der Verzicht auf dieses nur diese sichtbare Kluft zwischen den Forderungen, die der Staat der Gesellschaft stellt, und den Forderungen, die er bereit ist, sich zu stellen.