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„Jabloko“ unter Führung von Jawlinskij grenzt man die Freiheit im Wahlkampf ein


Gegen Aktivisten der Partei „Jabloko“ werden weiterhin Ordnungsstrafen verhängt, um das Recht auf eine Teilnahme an den Wahlen als Kandidaten zu nehmen. Aufgetaucht ist auch eine Gerichtsentscheidung von weitaus größerer Bedeutung. Mit einer Geldstrafe von 30.000 Rubel belegte man den „Jabloko“-Vertreter Alexander Schischlow wegen der angeblichen Verbreitung falscher gesellschaftlich bedeutsamer Informationen als glaubwürdige Mitteilungen, was „die Gefahr eines Zufügens von Schaden für das Leben oder die Gesundheit von Bürgern“ schuf. Aber dies war lediglich ein Repost eines Interviews des Parteigründers Grigorij Jawlinskij im Jahr 2023. Die Partei „Jabloko“, die bei den Staatsduma-Wahlen ohne das Sammeln von Unterschriften antreten kann, grenzt man jetzt die Freiheit im Wahlkampf ein. Wenn die Liste der Parteikandidaten dennoch von Jawlinskij angeführt wird, so wird er auch selbst an einem „Gerichtshaken“ sein.

Ein Verbot für eine Teilnahme an den Wahlen als Kandidat im Zusammenhang mit einer Ordnungsstrafe aufgrund des Demonstrierens extremistischer Symbolik erhielt ein weiterer Aktivist der Pskower „Jabloko“-Organisation. Ein Gericht verhängte gegen die einstige Abgeordnete des Stadtparlaments Tatjana Fjodorowa eine Geldstrafe von 1000 Rubel (umgerechnet ca. 11,50 Euro). Und in Petersburg verhängte man gegen den „Jabloko“-Vertreter Schischlow, der bereits die Vollmachten eines Abgeordneten des Stadtparlaments aufgrund eines Urteils gemäß dem gleichen Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts niedergelegt hatte, eine neue Geldtrafe von 30.000 Rubel. Dieses Mal aber entsprechend Teil 9 des Paragrafen 13.15 des Ordnungsstrafrechts – wegen eines „Missbrauchs der Pressefreiheit“.

Diese Rechtsverletzung beschreibt das Ordnungsstrafrecht so: „Verbreitung von vorsätzlich falschen gesellschaftlich bedeutsamen Informationen als glaubwürdige Mitteilungen in den Medien, aber auch in Informations- und Telekommunikationsnetzwerken, die die Gefahr eines Zufügens von Schaden für das Leben und (oder) die Gesundheit von Bürgern und für Eigentum, die Gefahr einer massenhaften Verletzung der öffentlichen Ordnung und (oder) öffentlichen Sicherheit oder die Gefahr der Schaffung von Störungen für das Funktionieren oder die Einstellung eines Funktionierens von Objekten zur Lebenssicherung, der Transport- oder sozialen Infrastruktur, von Kreditorganisationen, Objekten der Energiewirtschaft, Industrie oder des Fernmeldewesens schufen, wenn diese Handlungen der Person, die die Informationen verbreitet, keine strafrechtlich zu ahndende Tat enthält“.

Dabei hatte man gegen Schischlow die minimale Höhe der Strafe, die entsprechend dieser Bestimmung des Ordnungsstrafrechts vorgesehen ist, verhängt. Und dies sieht wie eine Entscheidung aus, deren Sinn wahrscheinlich nicht so sehr darin besteht, den Rechtsverletzer zu bestrafen, als vielmehr in der Schaffung eines juristischen Präzedenzfalls.

Denn zum Grund für das Urteil und für die Verhängung der Strafe war ein Repost eines Interviews von Jawlinskij im Mai 2023 im Telegram-Kanal Schischlows geworden. In diesem Material hatten die Experten der Anklage angeblich sowohl das Suggerieren einer negativen Vorstellung über die russischen Herrschenden als auch die Darstellung Russlands als ein Aggressor-Land ausgemacht. Die Verteidigung von Schischlow betonte, dass in dessen Handlungen alle Elemente für den Tatbestand einer Rechtsverletzung fehlen würden. Zumal im Verlauf der Untersuchung und des Prozesses nach Meinung der Verteidigung weder die Inkorrektheit der verbreiteten Informationen noch der vorsätzliche Charakter ihrer Verbreitung und der reale Charakter einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bewiesen worden seien.

Es macht Sinn anzumerken, dass jedoch gegen Jawlinskij an sich weder im Verlauf dieses Gerichtsprozesses noch irgendwann früher keine Beanstandungen aufgekommen waren. Obgleich man in der letzten Zeit einen sattsam bekannten „Extremismus“ sowohl des einen als auch anderen „Jabloko“-Vertreters gerade in Reposts überaus alter Erklärungen des Parteigründers ausmacht. Der wird keinen Verfolgungen ausgesetzt und nicht einmal als Zeuge irgendwohin vorgeladen. Doch gerade im Ergebnis des Urteils gegen Schischlow taucht jetzt gegen Jawlinskij sozusagen ein „juristischer Haken“ auf. Da es jetzt nicht um die grundlose Erwähnung des Namens eines der Extremisten geht, die jeder bestrafte „Jabloko“-Vertreter auch durch eigenes Verschulden vornehmen konnte, sondern um konkrete Erklärungen, die persönlich durch den Gründer von „Jabloko“ abgegeben wurden.

An Erklärungen, wofür dies die Herrschenden möglicherweise brauchen, kann es allem nach zu urteilen mehrere geben. Beispielsweise kann dies ausschließlich an der Trägheit der Rechtsschutzmaschinerie liegen, die in Fahrt gekommen ist und weiter massenhaft entsprechende administrative Protokolle ausstellt. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass eine Vorbereitung zur juristischen Liquidierung von „Jabloko“ erfolgt, die man beschlossen hat, doch nicht zur Wahlkampfagitation auf die Sender mit einem für die Herrschenden zweifelhaften politischen Narrativ zu lassen. Jedoch kann es durchaus auch so sein, dass ein Vorgehen der Vertreter der Rechtsschutzorgane bereits unmittelbar gegen Jawlinskij die nächste und härtere Etappe der Realisierung jenes Plans, über den die „NG“ mehrfach geschrieben hat, darstellt. Um den Gründer der Partei wird ein personelles Vakuum geschaffen, um ihm nur eine Handlungsvariante zu lassen – persönlich die „Jabloko“-Kandidatenliste für die Wahlen zur Staatsduma anzuführen. Wonach im Verlauf des Wahlkampfs ein Szenario einer Konfrontation der in jeglichem Sinne veralteten früheren Liberalen mit deren modernen Fassung in Gestalt der Partei „Neue Leute“ realisiert wird. Natürlich mit einem Siegesergebnis der letzteren Partei in einem solchen angeblichen Konkurrenzkampf.

Die Experten der „NG“ sind der Auffassung, dass „Jabloko“ in der nächsten Zeit kaum unter ein Verbot geraten werde, zumal Jawlinskij scheinbar der Status eines „Unberührten“ im Zusammenhang mit seinen seit langem bestehenden Beziehungen mit dem Präsidenten der Russischen Föderation bleiben werde. Aber nicht nur aus diesem Grund, erläuterte Alexej Muchin, Generaldirektor des Zentrums für politische Informationen. „Jabloko“ sei für die Politik verschwunden und für die Menschen, die sich für sie schon seit langem interessieren würden. Folglich seien die auf den ersten Blick merkwürdigen Handlungen der Rechtsschützer tatsächlich auf eine Wiederbelebung dieser Oppositionspartei und eine Erhöhung der Aufmerksamkeit für sie vor den Wahlen als eine Partei des Protests ausgerichtet, konstatierte er. Nach Meinung von Muchin sei „Jabloko“ vorerst von keinem Interesse für die Wähler. Doch gerade die Verfolgungen von Aktivisten der Partei sollen die Protest-Wählerschaft aufwecken.

„Die „Jabloko“-Vertreter sollten sich freuen, dass man ihnen hilft, die Partei als eine oppositionelle zu erkennen. Was aber Jawlinskij angeht, so ist er eine Signalfigur und sogar eine symbolträchtige Erscheinung für die russische Politik. Bei uns bemüht man sich, politische Philosophen nicht anzutasten. Und in einem Freiluftmuseum sind sowohl Jawlinskij als auch Nadeschdin zur Schau gestellt worden. Wenn aber irgendwer versucht, sie mit Händen zu berühren oder es ihnen nachzumachen, so werden dafür bereits Sanktionen folgen“, erklärte Muchin gegenüber der „NG“. Daher ist er der Annahme, dass es um keinerlei Verbot der Partei gehen werde. „Jabloko“ werde wahrscheinlich zu den Wahlen antreten, wenn sie eine Finanzierung findet.

Der Leiter der Politischen Expertengruppe Konstantin Kalatschjow erinnerte die „NG“ daran, dass die Präsenz von „Jabloko“ auf dem Wahlzettel nicht nur für einen Teil der politisierten Wähler – der Anhänger eines europäischen Entwicklungsweges und der Pazifisten – eine markante sei. Aber sicherlich auch für die politische Kontur Russlands, die im Ausland dargestellt wird, das heißt als ein demokratisches Land, in dem bei den Wahlen alle Standpunkte vertreten sind. Daher werde man „Jabloko“ kaum in der nächsten Zeit dichtmachen, meint er. „Und hier ist es für die Administration des Präsidenten sogar von Vorteil, wenn die Anhänger eines westlichen Weges bei den Wahlen anderthalb bis zwei Prozent der Stimmen erhalten. Dies wird so eine Demonstration werden: Schauen Sie, wie viele jene im Land ausmachen, die den politischen Kurs nicht unterstützen“, erläuterte Kalatschjow. Dabei ist er sich sicher, dass selbst der Plan von „Jabloko“, auf drei und mehr Prozent zu kommen, und umso mehr jegliche Versuche, zumindest irgendwie die elektorale Nische zu erweitern, hart durch die Herrschenden unterbunden werden würden.

Daher nimmt Kalatschjow an, dass die Version als eine Arbeitsversion anzusehen sei, die darin besteht, dass man „Jabloko“ zwingen wollen, zu den Wahlen zu Bedingungen anzutreten, die von oben diktiert werden. Daher könnten die Entscheidungen der Gerichte sowohl Exzesse der Ausführenden als auch durchdachte Handlungen des politischen Systems sein. „Die Ratings und Positionen von „Jabloko“ will man scheinbar endgültig auf Ratings und die Position des Gründers reduzieren. Das Endziel der Präsidialadministration besteht sicherlich darin, dass für die Partei nur der Kern abstimmt und dass sich das gesamte Protestelektorat unter den drei Strukturen KPRF, „Gerechtes Russland“ und „Neue Leute“ aufteilt. Eine pazifistische Partei mit einer prowestlichen Rhetorik will man offenkundig nicht finanzieren. Daher erfolgt der Versuch, jegliche Zunahme der Ratings sowohl von „Jabloko“ als auch von Jawlinskij begrenzen. Die administrativen Verfahren können dabei aber auch einen didaktisch-erzieherischen Charakter tragen, der der Partei ihren Platz aufzeigt“, unterstrich Kalatschjow.

Der Leiter des Zentrums für die Entwicklung der Regionalpolitik Ilja Graschtschenkow erläuterte der „NG“: „Die Trägheit der Rechtsschutzmaschinerie existiert natürlich: Wenn einmal eine ordnungsrechtliche Praxis zu alten Posts, Repost, Formulierungen und Expertengutachten aufkommt, so beginnt sie, sich selbst zu reproduzieren. Aber im Fall von Schischlow ist nicht nur die Strafe an sich wichtig. Wichtig ist das politische Signal: Sogar ein Jawlinskij-Interview kann als ein problematisches Material anerkannt werden“. Nach seiner Meinung schaffe dies eine sehr unangenehme Konstruktion. Abgleich nicht gegen Jawlinskij, sondern gegen Schischlow eine Beanstandung vorgebracht wurde, habe aber das Gericht inhaltlich gerade die Aussagen der Position von Jawlinskij bewertet. „Daher würde ich dies nicht als eine direkte Vorbereitung auf einen unverzüglichen Schlag gegen den Gründer der Partei bezeichnen, sondern als die Schaffung eines „gerichtlichen (Angel-) Hakens. Solch ein Haken muss nicht unbedingt dafür gebraucht werden, um gleich an ihm zu zerren. Mitunter ist es ausreichend, dass er simpel hängt. Und die Partei, ihre Kandidaten, die Regionalabteilungen und potenziellen Verbündeten zu verstehen zwingt, dass selbst die Verbreitung der Linie des eigenen Führers zu einem Ordnungsstrafverfahren führen kann“, unterstrich Graschtschenkow.

Nach seinen Worten sehe die Version von einer „völligen Vernichtung“ von „Jabloko“ als eine Partei zu geradlinig aus. Es gehe eher um deren politische Deaktivierung. Man könne ihr formal das Recht belassen, zu den Wahlen anzutreten, aber ihre Teilnahme an ihnen zu „einer maximal riskanten, personell leeren und organisatorisch schwachen machen“. Das heißt, sie nicht als solch einen Aushang zu verbieten, sondern ihr die Menschen entziehen, die die (Wahl-) Kampagne führen könnten. „Jabloko“ bedrohe die Herrschenden nicht als eine Partei, die in der Lage ist, ein zweistelliges Ergebnis zu erlangen. „Sie kann aber als ein legaler Träger einer alternativen moralischen und politischen Position gefährlich sein. Eine Teilnahme an den Staatsduma-Wahlen verschafft der Partei Sendezeiten im Fernsehen und im Rundfunk, das Recht auf Agitation sowie die Möglichkeit, öffentlich über den Frieden, die Menschenrechte, die politischen Freiheiten und Repressalien zu sprechen. Selbst wenn das Endergebnis ein geringes sein wird, kann die Kampagne an sich zu einer Form für ein legales Vorbringen einer anderen Agenda werden“, konstatierte Graschtschenkow.

Die Variante, dass man Jawlinskij nötigen wolle, „Jabloko“ zu den Wahlen unter den Bedingungen der Administration des Präsidenten anzuführen, hielt er jedoch für eine weniger wahrscheinliche. „Wenn die Aufgabe darin bestehen würde, Jawlinskij als ein lenkbares Gegengewicht zu den „Neuen Leuten“ zu nutzen, so wäre es logischer, ihm den Korridor für Publizität zu erweitern und nicht um seine Auftritte einen toxischen juristischen Hintergrund zu schaffen. Hier ist eher eine umgekehrte Logik auszumachen: nicht Jawlinskij mobilisieren, sondern die Partei zu zwingen, auf maximale Weise Vorsicht walten zu lassen“, konstatierte Graschtschenkow. Er sagte aber, dass man natürlich nicht vollkommen die Version von einem andauernden Handel ausschließen können. „An und für sich kann der „Haken“ als ein Instrument von Verhandlungen genutzt werden. Wenn Sie zu den Wahlen leise, ohne scharfe Formulierungen und starke regionale (Kandidaten-) Listen antreten, so existieren Sie (weiter). Wenn Sie versuchen, die Wahlen in eine Menschenrechts- oder Antikriegstribüne zu verwandeln, so nehmen die Risiken zu. Dies ist die typische Logik nicht eines Verbots, sondern einer steuerbaren Zulassung“.

Folglich sieht Graschtschenkow als realste Version eine Kombination gleich von mehreren Linien in Bezug auf „Jabloko“. „Es gibt die Trägheit der Rechtsschutzmaschinerie. Es gibt die Vorbereitung darauf, dass die Partei als eine maximal geschwächte in den Wahlkampf zieht. Und es gibt das Szenario für eine Deaktivierung der Partei, bei dem man sie nicht unbedingt juristisch liquidieren muss. Es genügt, ihre Teilnahme an den Wahlen zu einer elektoral sterilen zu machen, und die Beteiligung an ihr zu einer persönlich gefährlichen Sache. In diesem Sinn ist nicht nur gegen Schischlow und gar nicht so sehr gegen Jawlinskij ein Schlag geführt worden, sondern gegen die Fähigkeit von „Jabloko“ an sich, eine normale öffentliche Kampagne zu führen“, vermutet der Experte.