Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

Ein Ort nicht für Diskussionen


Der Vorsitzende der Staatsduma der Russischen Föderation Wjatscheslaw Wolodin hat Ende April Russlands Bürgern zum Tag des russischen Parlamentarismus gratuliert, der in diesem Jahr den 120. Jahrestag des Beginns der Arbeit der ersten Staatsduma markiert. Drei Tage zuvor hatte er in der „Rossijskaja Gazeta“ (Russlands Regierungszeitung – Anmerkung der Redaktion) einen Artikel veröffentlicht, in dem er den eigentlichen Begriff „Parlamentarismus“ einer traditionellen von Werten bestimmten Kritik unterzog. Der gegenwärtige Vorsitzende des Unterhauses brachte einerseits eine theoretische Grundlage unter die These des Ex-Parlamentschefs Boris Gryzlow, wonach die „Staatsduma nicht jener Ort ist, wo man Diskussionen durchführen muss“, andererseits zog er einen dicken Schlussstrich unter den neuen Versuch, nach Beginn des 20. Jahrhunderts, in Russland ein modernes Parlament zu schaffen.

An und für sich „stammt der westliche Terminus „Parlament“ vom französischen (Verb) parler — „sprechen““, schreibt Wolodin. „Das Wichtigste ist auszusprechen, seine Position zu erklären“. „In Russland gebe es, meint er, eine „andere Tradition“. „Unsere „Duma“ stammt vom Verb „denken“ (russisch „dumatj“). Das heißt nachdenken, durchdenken bzw. begreifen, eine Lösung suchen. „Sobor“ (deutsch u. a. „Konzil“) von „sich versammeln“ (russisch „sobiratsja“), sich vereinigen für die Annahme einer gemeinsamen Entscheidung“.

Dass die Dumas und Konzile wenig mit dem westlichen Parlamentarismus zu tun hätten, hat Wolodin völlig recht. Der Parlamentarismus wurde im mitteleuropäischen Europa als ein Instrument für ein Zusammenwirken der königlichen Macht mit den organisierten Ständen geboren. Die Abgeordneten der Parlamente waren durch eine Verantwortung nicht mit einer abstrakten Wählerschaft, sondern mit konkreten Korporationen (städtischen Kommunen, Gilden, Ritterbündnissen, Kirchenkapitels usw.) verbunden, die sie mit Mandaten ausstatteten und in der Regel deren Prinzipalen bei der Annahme von Parlamentsentscheidungen blieben.

Nicht so sehr der politische als vielmehr der rechtliche Charakter dieser Verbindung wurde durch den Einfluss des Römischen Rechts bestimmt, aus dem sowohl das Wesen der Korporation an sich als auch die Basiskonzepte des mittelalterlichen Parlamentarismus übernommen wurden: das Proktorentum (Vertretung) plena potestas (vollständiges Mandat), das Prinzip quod omnis tangit est ab omnibus approbatur (was alle betrifft, muss von allen gebilligt (oder genehmigt) werden) usw. Die Festigkeit dieser juristischen Verbindung diente als eine Garantie vor einer Verwandlung der Parlamente in einen Bediensteten des Königs.

Im Moskauer Reich hatte man das Römische Recht nicht gekannt. Autonome Korporationen hatte es in ihm nicht gegeben. Als eine Folge hatten die Stände keine Organisationsstruktur. Daher liegt der Moskauer Gemeinschaft keine Verbindung der „Deputierten“ mit organisierten Ständen zugrunde, sondern die Abhängigkeit von den obersten Herrschern, die sie selbst entsprechend der Zugehörigkeit zu den Ständen auswählt. Wie Wassilij Kljutschewskij (ein russischer Historiker, der von 1841 bis 1911 lebte – Anmerkung der Redaktion) schrieb, hatten sie „eine Bedeutung von Vertretern eines Gebietes nur entsprechend ihrer regierenden Stellung, aber nicht entsprechend einer Landsratsvollmacht gehabt“.

Die Basisanweisungen bei der Formierung sowohl der Landräte als auch der Kirchenkonzile sind nicht das „Parlamentslatein“, sondern die Regel „der Zar wies an, und die Bojaren haben gesprochen“ oder der Appell von Iwan dem Schrecklichen an das Stoglaw-Konzil (an die Hundert-Kapitel-Synode) von 1549: „Helft mir und fördert alles einmütig!“. Der russischen Gemeinschaft liegt gerade dieses Prinzip der einmütigen Unterstützung für den Zaren zugrunde. Dadurch, dass man im 17. Jahrhundert begonnen hatte, teilweise die Landräte zu wählen, hatten sich deren Wahlmänner nicht in eine organisierte Kraft verwandelt, da das Wesen der Stände das frühere blieb. Der sogenannte „Prinzipal“ der zu fällenden Entscheidungen blieb die absolutistischen Herrscher. Darin besteht der Hauptunterschied des Konzils zum Parlament, für den die Wähler der Prinzipal sind.

Der erste Versuch des russischen Parlamentarismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zu einem möglichen, da er sich auf recht organisierte Gebietsstrukturen gestützt hatte, die sich im Ergebnis der sogenannten großen Reformen herausgebildet hatten. Gerade die Bewegung der Regionen wurde ganz und gar nicht zufällig zur gesellschaftlichen Hauptkraft, die vor 120 Jahren die Schaffung des ersten russischen Parlaments initiiert hatte.

Die weitere Entwicklungsperspektive des Parlamentarismus wurde durch die Notwendigkeit eines Abgehens von der Struktur der Vertretung entsprechend einem Zensus zu einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht bestimmt. Die wichtigste Bedingung dafür war die Schaffung einer massenhaften Schicht vollwertiger Eigentümer. Die Bewegung in diesen Richtungen wurde durch den bolschewistischen Umsturz im Oktober 1917 abgebrochen. Dennoch ist ungeachtet der Kürze des Bestehens des ersten russischen Parlaments dessen zweifelloser Vorzug dies, das es sich dennoch nicht in ein Konzil verwandelt hatte.

Nach dem Oktober-Putsch nahmen die neuen Herrschenden gleichzeitig mit der Zerstörung der Semstwo als eine lebensfähige Struktur für die Organisation der Gesellschaft ein Aushöhlen des sich selbstorganisierenden Systems der Sowjets (deutsch: „Räte“) in Angriff, indem sie diese in „Antriebsriemen“ ihrer Partei verwandelten. Somit war in einer neuen Verpackung der Konzilscharakter in Form der Ernennung von Vertretern der unorganisierten Gesellschaft in Vollversammlungen durch die Herrschenden zurückgekehrt.

Was aber den Parlamentarismus angeht, so sind von ihm lediglich einzelne Striche übrig geblieben (das allgemeine Wahlrecht usw.), die auf die Fassade der Parteiherrschaft anstelle der Konturen des sowjetischen Systems aufgetragen wurden. Gleichzeitig war durch die Bolschewiken noch ein grundlegendes Hindernis auf dem Weg einer Entwicklung des Parlamentarismus in der Zukunft geschaffen worden – die vollständige Liquidierung der früher existierenden Perspektive zur Schaffung einer Mittelklasse vollwertiger privater Eigentümer.

Während man zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Reformern nicht ermöglicht hatte, solch eine Klasse zu schaffen, so haben an dessen Ende die Reformer an sich ihr nicht erlaubt zu entstehen. Im Verlauf der Privatisierung der 1990er hatte die Aufteilung der nationalen Vermögen nicht zur Schaffung einer politisch relevanten Mittelklasse geführt, sondern zur Formierung einer Oligarchie, die ab Beginn der Nulljahre begann, einen immer deutlicheren autoritären Charakter zu erlangen, was mit einer Eigenständigkeit des Parlaments und einer Entwicklung der Zivilgesellschaft unvereinbar war. Anstelle eines Parlamentarismus waren zwei „traditionelle Werte“ der einheimischen Vergangenheit gefragt: der Moskauer Konzilscharakter und der bolschewistische Fassadencharakter.

Im Endergebnis ist der Vorsitzende der Staatsduma zum Zeitpunkt deren 120jährigen Bestehens zu der Bereitschaft herangereift, den Konzilscharakter als offizielles Prinzip eines zum Parlamentarismus alternativen Staatsaufbaus zu erklären. Geblieben ist nur noch, den Tag des russischen Parlamentarismus umzubenennen und ihn auf das Datum der Eröffnung des ersten Konzils zu verlegen. Für die Verehrer der „traditionellen Werte“ wird er zu einem Feiertag, für diejenigen, die eine dynamische Entwicklung des Landes wollen, zu einem Trauertag.