Russlands Zentrale Wahlkommission hat die Haushaltsmittel für die Durchführung der Kampagne zur Staatsduma-Wahl aufgeteilt, bestimmt, wie viele Wahlzettel gebraucht werden, und festgelegt, dass es eine elektronische Fernabstimmung (EFA) in 33 Subjekten der Russischen Föderation geben wird. Im Verlauf der Mittwoch-Tagung war bekräftigt worden, dass die Sicherheit eine absolute Priorität sei. Nach Aussagen der Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa „sind die Feinde in Fahrt gekommen“. Sicherlich unter anderem auch, weil der Beschluss über die Besonderheiten der Wahlen unter Bedingungen eines Kriegszustands nicht nur die vier neuen Regionen betrifft, sondern auch noch acht Grenzregionen (an der Grenze zur Ukraine – Anmerkung der Redaktion). Mehr noch, eine Reihe von Punkten dieses Dokuments wird man im Falle gewisser Force-majeure-Situationen überall anwenden können.
Die Durchführung einer elektronischen Fernabstimmung wurde nur in den Regionen genehmigt, die entsprechende Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlkampagnen besitzen. Die Anzahl solcher Subjekte der Russischen Föderation beläuft sich auf 33. Und sie wurden beauftragt, eine vollständige Sicherheit der elektronischen Fernabstimmung zu gewährleisten. Hinsichtlich dieses Formats der Willensbekundung wurden bei der Sitzung der Zentralen Wahlkommission vom 24. Juni drei Dokumente bestätigt, die die bereits für die Bürger gewohnten Regeln nicht wesentlich verändern.
Die Leitung der Kommission trat im Verlauf der Tagung mit dem Kommissionsmitglied von der KPRF, mit Jewgenij Koljuschin, in eine Polemik, der die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation über die Ablehnung einer Klage gegen die elektronische Fernabstimmung (EFA) interpretierte. Koljuschin unterstrich, dass hinsichtlich der EFA durch das Gericht faktisch eine gesetzgeberische Schwachstelle bestätigt worden sei. Der heftigste Streit ergab sich aber über eine scheinbar technische Änderung im Beschluss der Zentralen Wahlkommission. Koljuschin erklärte, dass eine Einschränkung der Rechte der Wähler erfolge. Pamfilowa wetterte darauf hin gegen ihn und forderte, dass er seine Worte zurücknehme. Jedoch kritisierte man den KPRF-Vertreter noch stärker, als er die Rechtmäßigkeit eines gänzlich anderen Beschlusses der Wahlkommission in Zweifel zog. Koljuschin schlug man darauf hin vor, nicht in Moskau herumzusitzen, sondern dorthin zu fahren, wo es wirklich gefährlich sei, zum Beispiel auf die Krim.
Das Dokument der Zentralen Wahlkommission war scheinbar eindeutig überschrieben worden – „Über die Besonderheiten der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Abgeordneten der Staatsduma der neunten Legislaturperiode und anderer mit ihnen verbundener Wahlen, die für den 20. September 2026 anberaumt wurden, in der Zeit eines Wirkens eines Kriegszustands au einem Teil des Territoriums der Russischen Föderation“. Aber aus dem Auftritt des stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden Nikolaj Bulajew wurde klar, dass es da auch um Regionen geht, in denen ein sogenanntes mittleres Niveau für ein Reagieren, das heißt sozusagen ein teilweiser Kriegszustand verhängt worden ist. Auf der Krim und in Sewastopol, in der Verwaltungsregion Krasnodar sowie in den Verwaltungsgebieten Belgorod, Brjansk, Woronesch, Kursk und Rostow sollen einzelne Normen des Dokuments angewandt werden.
Mehr noch, merkte Bulajew an, einer der Punkte dieses Beschlusses könne in jeglichem Subjekt der Russischen Föderation angewandt werden. Und im Falle von Force-majeure-Situationen müssten „zusätzlich adäquate Entscheidungen für eine Bewahrung der Handlungsfähigkeit der Zusammensetzung der einen oder anderen Wahlkommission getroffen werden“. Beispielsweise könne man, sagte er, ein Kommissionsmitglied ersetzen, wenn es mit ihm keine Verbindung gibt oder „im Falle des Erhalts von Informationen von einem bevollmächtigten Organ“. Die recht vagen Formulierungen lösen die Frage aus: Welche Mitglieder von Wahlkommissionen können für aus unbekanntem Grunde fehlende dort, wo es keine Kampfhandlungen gibt, erklärt werden? Etwa nicht jene, die beispielsweise zu aktiv eine objektive Auszählung oder eine gleiche Haltung gegenüber allen politischen Kräften fordern?
Im Unterschied zu den relativ friedlichen Regionen, für jene, wo eben jenes andere außerordentliche Regime gilt, ist die Einführung besonderer Regeln durchaus verständlich. Obgleich natürlich einige von ihnen bei den Wählern unangenehme Empfindungen auslösen können. Zum Beispiel die Forderung, Informationen über die Anschriften von Wahllokalen oder Koordinaten jeglicher Orte, die für eine vorgezogene Abstimmung bestimmt sind, „mittels Formen, die deren Veröffentlichung in Massenmedien und im Internet ausschließen“, mitzuteilen.
P. S.
Russlands Präsident Wladimir Putin ist die Sicherheit bei den Wahlen ebenfalls wichtig. Beim Wahlparteitag der Kremlpartei „Einiges Russland“ erklärte er am Sonntag in Moskau: „Die Wahlen werden zum festgelegten Termin und in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz stattfinden, ergriffen werden alle Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter der Wahlkommission, der Kandidaten, Beobachter und Wähler, für die Verteidigung der Ergebnisse der Willensbekundung des Volkes vor jeglichen Versuchen einer äußeren Beeinflussung und Manipulierung“, betonte das russische Staatsoberhaupt. Und er fügte hinzu: „Die erforderlichen Aufträge dazu sind formuliert und werden unbedingt erteilt werden. Putin bekundete gleichfalls die Gewissheit, dass der Konkurrenzkampf im Verlauf der Wahlkampagne ein offener und ehrlicher sein werde, §denn das Vertrauen des Volkes in die demokratischen Institute ist eine unbedingte Bedingung für die Stabilität und Einheit der Gesellschaft Russlands“.