Wie die „NG“ erfuhr, denkt man in der Partei „Jabloko“ über ein Anrufen des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation aufgrund des Artikels 20.3 des Ordnungsstrafrechts nach. Laut diesem wird ein öffentliches Demonstrieren inklusive in sozialen Netzwerken der einen oder anderen verbotenen Symbole Extremismus gleichgestellt. Die Bestrafung sieht u. a. ein Verbot vor, wonach man ein Jahr lang an jeglichen Wahlen nicht als Kandidat teilnehmen kann. Die Partei von Grigorij Jawlinskij ist als erste mit einer massiven Anwendung dieses universellen Instruments gegen Oppositionelle konfrontiert worden. Und daher versucht sie schon jetzt, die Folgen des Artikels 20.3 des Ordnungsstrafrechts in Gerichten zu überwinden. Beispielsweise erfolgte am 15. Juli in Petersburg eine Berufungsverhandlung zum Fall des ehemaligen „Jabloko“-Abgeordneten des Stadtparlaments Alexander Schischlow.
Das Stadtgericht von Sankt Petersburg tagte zur Berufungsklage Schischlows – des Koordinators des föderalen politischen Komitees von „Jabloko“ — in Bezug auf eine Strafe von 1500 Rubel (umgerechnet etwa 17 Euro), die gegen ihn aufgrund der „Demonstration extremistischer Symbolik“ verhängt worden war. In der Realität aber – aufgrund eines Repostens eine Jawlinskij-Interviews von vor drei Jahren (https://ngdeutschland.de/jabloko-unter-fuhrung-von-jawlinskij-grenzt-man-die-freiheit-im-wahlkampf-ein/).
Die Verteidigung Schischlows beharrte weiter darauf: In den Materialien des Falls gebe es nicht einen einzigen Beweis dafür, dass es in dieser Publikation ein Propagieren oder ein öffentliches Demonstrieren von Symbolen oder Attributen extremistischer Organisationen gegeben habe. Jedoch wurden im Verlauf der ersten Gerichtsverhandlung alle elf Anträge in dieser Hinsicht zurückgewiesen. Nach der Entscheidung über die erwähnte Strafe war Schischlow im April gezwungen gewesen, das Abgeordnetenmandat im Stadtparlament von Petersburg, wo er die Partei-Fraktion geleitet hatte, aufzugeben. Ja, und am Mittwoch bestätigte im Grunde genommen erwartungsgemäß das Stadtgericht die Entscheidung des Petrograder Stadtbezirksgerichts, wie der Pressedienst von „Jabloko“ informierte.
In Petersburg wird übrigens der Artikel 20.3 des Ordnungsstrafrechts jetzt augenscheinlich oft angewandt, wobei sogar in einer noch härteren Variante. Das Leninskij-Stadtbezirksgericht sanktionierte beispielsweise am 14. Juli die Festnahme des Umweltschutz-Aktivisten Jaroslaw Kostrow, den die Partei „Gerechtes Russland“ gerade erst für die Wahlen zum Stadtparlament als Kandidaten aufgestellt hatte. Das heißt, dass die Parteizugehörigkeit aufhört, ein Kriterium für die Verwendung des Artikels 20.3 zu sein. Heute ist dies für die Herrschenden zu einem universellen Instrument für ein Ausbooten unpassender Personen, zum Beispiel von starken Opponenten für die regierende Kremlpartei „Einiges Russland“, aus dem Wahlkampf geworden.
Das Mitglied des „Jabloko“-Politkomitees und Leiterin der Parteifraktion im Parlament der russischen Teilrepublik Karelien Emilia Slabunowa teilte der „NG“ mit: „In der Partei gibt es den Grundsatz, dass man alle ungerechten Urteile anfechten muss. Natürlich hat er keine imperative Wirkung. Jeder entscheidet letztlich selbst darüber. Erstens muss man aber alle Möglichkeiten für eine Verteidigung ausnutzen. Und zweitens muss man in der Geschichte fixieren, was sich mit dem Gerichtssystem in der Periode der gegenwärtigen Führung ereignete. Daher durchlaufen üblicherweise die Parteimitglieder alle Gerichtsinstanzen“.
Es sei daran erinnert, dass man Slabunowa selbst mithilfe des Artikels 20.3 bereits aus dem Wahlkampf verdrängte – sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene. Genau solch ein Schlag wurde auch gegen den „Jabloko“-Vorsitzenden Nikolaj Rybakow geführt, der bereits bis zum Obersten Gericht der Russischen Föderation gegangen ist. Slabunowa erläuterte der „NG“, dass es bisher keinen Termin für die Behandlung seiner Klage gebe. Genauso wie auch in Bezug auf ihre eigene Berufungsklage. Gleichfalls ist bisher unbekannt, wann es zur Gerichtsverhandlung gegen den „Jabloko“-Chef im Stadtrat von Petrosawodsk (die Hauptstadt von Karelien – Anmerkung der Redaktion) und Mitglied des föderalen Parteibüros Dmitrij Rybakow kommen wird. Es sei daran erinnert, dass insgesamt bereits neun Vertreter der Partei unter den Artikel 20.3 geraten sind. Und selbst wenn sich die Gerichte auf einmal letztlich auf ihre Seite stellen würden, werden sie schon nicht mehr zu den Wahlen antreten können. „Das Hauptziel ist erreicht worden. Zu den Wahlen werden wir nicht antreten, folglich kann man jetzt auch die Vorwürfe gegen uns aufheben. Wir werden aber über ein Anrufen des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation durch die Partei nachdenken. Gerade daher ist es so wichtig, dass die Parteimitglieder alle Gerichtsinstanzen durchlaufen“, erklärte Slabunowa gegenüber der „NG“.
Es sei angemerkt: Obgleich „Jabloko“-Mitglieder auch massenhaft aufgrund des Artikels 20.3 des Ordnungsstrafrechts verfolgt wurden, sind sie aber mit minimalen Strafen davongekommen. Genauso hatte man beispielsweise auch Kommunisten bestraft. Jetzt jedoch zeichnet sich aber hinsichtlich bereits anderer politischer Kräfte eine Verschärfung des Vorgehens ab. Zum Beispiel hatte man dieser Tage den Oppositionspolitiker Boris Nadeschdin zuerst als einen ausländischen Agenten gelabelt (am 10. Juli geriet er in das entsprechende Register des russischen Justizministeriums), und am schon am 13. Juli nahm man ihn fest, um ihn vor Gericht entsprechend eines Falls, der eben durch diesen Artikel 20.3 des Ordnungsstrafrechts vorgesehen ist, zu zerren. Dem vorgelegten Protokoll nach zu urteilen, droht Nadeschdin nach einer Gerichtsverhandlung am Freitag entweder eine Geldstrafe von bis zu 2000 Rubel oder bereits eine Ordnungshaft von bis zu 15 Tagen. Auf jeden Fall jedoch wird man dem ausländischen Agenten Nadeschdin, der auch so schon an keinerlei Wahlen als Kandidat teilnehmen kann, dies noch einmal verbieten.
P. S. der Redaktion „NG Deutschland“
Derweil erfolgen seit Montag, dem 13. Juli täglich Gerichtsverhandlungen gegen den bekannten „Jabloko“-Politiker Lew Schlosberg. Im Stadtgericht von Pskow geht es unter Leitung von Richterin Viktoria Maljamowa um eine Anklage wegen angeblicher Diskreditierung der russischen Armee durch den Politiker, der wohl am 30. Juli seinen 63. Geburtstag im Gerichtssaal oder einer U-Haft-Zelle begehen wird. Von gleichen Bedingungen in diesem Rechtsstreit kann derweil keine Rede sein, wie zu Beginn des Prozesses deutlich wurde. Befangenheitsanträge in Bezug auf Staatsanwältin Anna Gorjatschjowa und die Richterin wurden ungeachtet gewichtiger Argumente abgewiesen. Anträge gegen Gutachten von Institutionen, die dem Justizministerium unterstehen, erhielten gleichfalls eine Abfuhr, und dies trotz ihrer fragwürdigen Qualität (zahlreiche innere Widersprüche in der Argumentation und Missachtung vorgesehener Regeln für die Erstellung von Gutachten). Bis 31. Juli sind werktags Verhandlungen vorgesehen, wobei nicht auszuschließen ist, dass bis zu diesem Datum gar ein Urteil in dem Strafverfahren fallen wird – gegen Lew Schlosberg.