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Die Staatsduma soll den Weg für noch mehr Straftäter für die Front frei machen


Die Regierung hat vorgeschlagen, den Kreis der Personen zu erweitern, die die Möglichkeit erhalten können, Verträge für eine Teilnahme an der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine abzuschließen. Es geht um Verurteilte, Angeklagte und Personen, gegen die Untersuchungen erfolgen. Entsprechende Gesetzesvorlagen inklusive Änderungen am Strafgesetzbuch (StGB) der Russischen Föderation sind bereits an die Staatsduma gegangen. Die Neuerung besteht darin, dass rund ein Dutzend StGB-Paragrafen wegfallen sollen, in deren Rahmen die entsprechenden Straffälligen bisher kein Recht auf den Versuch haben, ihre Schuld zu sühnen und wiedergutzumachen. Aber schon bald sollen beispielsweise unterschiedliche Schmuggler oder Mitglieder krimineller Banden solch eine Chance erhalten.

Das Gesetz „Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst“ und das StGB der Russischen Föderation sollen mit der Initiative der Regierung synchron aktualisiert werden. Gegenwärtig sind sowohl in dem einen als auch dem anderen Rechtsakt rund fünfzig Straftatbestände aufgeführt worden, die denjenigen, die unter sie fallen, den Weg zur militärischen Sonderoperation blockieren. Es ist einfach verboten, mit ihnen Verträge abzuschließen, wobei unabhängig vom prozessualen Status. Ob sie schon verurteilte sind (inklusive Ausländer) oder noch Angeklagte oder lediglich Personen, gegen die eine Untersuchung läuft.

Und in der Tat, in den Erläuterungsschreiben zu beiden Gesetzesvorlagen erklärte das Ministerkabinett frank und frei, worauf sein Vorschlag abzielt: „Auf eine Erweiterung des Kreises der Personen, mit denen ein Vertrag über das Ableisten eines Militärdienstes in den Streitkräften der Russischen Föderation in Zeiten einer Mobilmachung, eines Kriegszustands oder in Kriegszeiten abgeschlossen werden kann“. Jedoch hat die „NG“ nicht in einem dieser Texte ausmachen können, dass die Regierung selbst von anderen Subjekten mit dem Recht auf Gesetzesinitiativen fordert, zu sagen bzw. gar mithilfe statistischer Angaben zu beweisen, warum das ausgewiesene Problem nicht ohne eine zusätzliche rechtliche Regelung gelöst werden kann.

Daher bleibt auszuweisen, dass der Sinn der Gesetzesnovelle in einer Verringerung der Liste aus etwa einem halben Hundert Straftaten um ungefähr zehn Positionen besteht. Beispielsweise sollen künftig dem Land Teilnehmer sowohl von Banditengruppen als auch der berüchtigten „kriminellen Gemeinschaften“ dienen können. Gerade für sie soll eine Ausnahme gemacht werden. Gleichfalls können auf der Grundlage eines Vertrags auch jene an die Front gehen, die sich mit dem Schmuggel von Bargeld befassten, illegal mit radioaktiven Materialien, Waffen oder Drogen umgegangen sind. Es ist klar, dass dies sicherlich rechte kühne Menschen sind. Genauso wie auch die Diebe nuklearer Materialien oder Waffen sowie diejenigen, die einen illegalen Grenzübertritt unternahmen.

Übrigens, die Veruntreuer und Diebe all jener gefährlichen Stoffe werden gleichfalls bei den Untersuchungsbehörden oder Gerichten bitten können, sie zur militärischen Sonderoperation zu schicken. Gleiches gilt auch für diejenigen, die unter alle Teile des Artikels 322.1 des StGB „Organisation einer illegalen Einwanderung“ fallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht dafür für jene eine Verbot, die gemäß Teil des ausgewiesenen Paragrafen verurteilt wurden oder angeklagt werden. Das heißt, die eine entsprechende Straftat beispielsweise in einer Gruppe nach einer vorherigen Absprache begingen oder ihre Dienststellung oder gefälschte Dokumente nutzten. Oder die Möglichkeiten von Informations- und Telekommunikationsnetzen inklusive Internet ausnutzten.

P. S.

Am 30. April erklärte Russlands Ex-Präsident und jetziger Stellvertreter des Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrates sowie Vorsitzender der Kreml-Partei „Einiges Russland“ Dmitrij Medwedjew, dass seit Beginn dieses Jahres 127.000 Personen bereits einen Vertrag für einen Militärdienst in den Reihen der russischen Armee unterschrieben hätten. Und sicherlich ist diese Zahl weiter angestiegen. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 422.704 Menschen gewesen. Dennoch scheint dies aber aus der Sicht des Verteidigungsministeriums nicht genug zu sein. Folglich muss wohl solch eine Initiative der Regierung — wie im Beitrag berichtet wird — eine Lösung bescheren. Überdies mehren sich in der letzten Zeit die Gerüchte über eine neue Mobilmachung im Land, aber erst nach den Staatsduma-Wahlen im September. So hat selbst der inzwischen ehemalige Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, in einem Interview des Nachrichtenmagazins SPIEGEL gewarnt, wonach in Moskau derzeit „immer mehr Menschen“ über eine zweite mögliche Mobilmachung wehrfähiger Männer nach der Duma-Wahl redeten. „Auch ich befürchte, dass noch mal Russen im größeren Maßstab eingezogen werden könnten“, erklärte der Diplomat.