Anfang Juli haben die Kiewer Herrschenden beschlossen, ein Nationales Pantheon zu schaffen, das zu einem Ort der Beisetzung von „Kämpfern für die Unabhängigkeit der Ukraine“ wird, die einst im Ausland begraben worden waren. In erster Linie geht es um ukrainische Nationalisten aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs, die am Kriegsende in westliche Länder geflohen waren und dort nach dem Ableben beigesetzt wurden.
Die sterblichen Überreste eines von ihnen – des ehemaligen Chefs der OUN (der Organisation ukrainischer Nationalisten, die in Russland als extremistische anerkannt und verboten wurde) und der UPA (der Ukrainischen Aufständischen Armee, die in der Russischen Föderation als eine extremistische anerkannt und verboten wurde) Andrej Melnik – waren zusammen mit denen der Gattin im Mai dieses Jahres aus Luxemburg in die Ukraine gebracht und auf einem militärischen Gedenkfriedhof in einem Vorort von Kiew beigesetzt worden. Der morastige Boden und rechtliche Streits über die Legitimität des Anlegens des Friedhofs an dem ausgewiesenen Ort nötigten die Offiziellen, sich über einen anderen Ort für die Schaffung eines Pantheons Gedanken zu machen. Letztlich wurde entschieden, dieses auf dem historischen Territorium des Kiewer Höhlenklosters im unmittelbaren Stadtzentrum zu organisieren.
Die Regierung beauftragte das Ukrainische Institut für nationale Erinnerungen, eine Konzeption für die Schaffung des Pantheons sowie für eine „Verifizierung der Kämpfer für Unabhängigkeit“ und die Kontrolle der Bauarbeiten zu dessen Errichtung auszuarbeiten. Das Außenministerium soll seinerseits die Ausfüllung der Gedenkstätte inklusive des Erhalts von Genehmigungen für eine Exhumierung und den Transport der sterblichen Überreste der „Helden“ aus Ländern Europas und Amerikas sicherstellen. Dabei sollen die internationalen Pflichten der Ukraine berücksichtigt werden.
Das Problem besteht darin, dass jeglicher Neubau auf dem Territorium des Kiewer Höhlenklosters gemäß den Bedingungen der UNESCO-Konvention über die Bewahrung des Weltkultur- und Naturerbes von 1972 verboten ist. Zusammen mit der Sophienkathedrale (die Anfang des 11. Jahrhunderts errichtet wurde – Anmerkung der Redaktion) wurde die Lawra 1990 zum ersten Objekt der damaligen noch Ukrainischen SSR, das in das Verzeichnis des Welterbes aufgenommen wurde. Zur Grundlage dafür war das geworden, dass der „geistliche und intellektuelle Einfluss des Kiewer Höhlenklosters die Verbreitung der christlich-orthodoxen Kultur und des christlich-orthodoxen Glaubens in der Rus in der Zeit ab dem 17. bis zum 19. Jahrhundert gefördert hatte“.
Gemäß Artikel 4 der Konvention ist jeder Teilnehmerstaat verpflichtet, die Ermittlung, den Schutz, die Bewahrung, Popularisierung und Weitergabe des Kultur- und Naturerbes an die künftigen Generationen zu sichern. Und im Wortlaut der bestimmenden Prinzipien der Konvention wird unterstrichen, dass die Staaten die Bewahrung des „herausragenden universellen Wertes“ des jeweiligen Objektes inklusive des „Zustands der Ganzheit und/oder Echtheit zum Zeitpunkt der Aufnahme (in das Verzeichnis)“ gewährleisten müssen.
Daraus folgt, dass jegliche Bauarbeiten auf dem Territorium der Schutzzone eines Objektes des Welterbes automatisch ein Verstoß gegen die UNESCO-Konvention und im konkreten Kiewer Fall der internationalen Pflichten der Ukraine sind.
Der einstige Abgeordnete der Werchowna Rada (das ukrainische Parlament – Anmerkung der Redaktion) Igor Mosijtschuk (von der radikalen Ljaschko-Partei in den Jahren 2014-2019, der inzwischen ins Ausland gegangen ist und gegen den in Moskau ein Prozess aufgrund einer Attacke gegen die russische Botschaft in Kiew im Jahr 2016 stattfinden wird – Anmerkung der Redaktion) ist der Auffassung, dass die Errichtung des Pantheon den historischen Höhlen und anderen Bauten des Kiewer Höhlenklosters schaden könne. „Dort darf man keine Bauarbeiten durchführen. Nicht nur kein Pantheon, sondern überhaupt nichts darf errichtet werden“. Überdies ist gemäß den religiösen Kanons eine Umbettung lediglich auf Beschluss der orthodoxen Kirche und aufgrund besonderer Verdienste zulässig (gemeint ist wohl die orthodoxe Kirche, die einst dem Moskauer Patriarchat unterstand, während seitens der von Konstantinopel unterstützten Orthodoxen Kirche der Ukraine zu dieser Frage bisher keine offiziellen Informationen vorliegen – Anmerkung der Redaktion). Die meisten Personen, deren Gebeine im Pantheon auf dem Territorium der Lawra eine letzte Ruhestätte finden sollen, gehörten anderen Konfessionen an oder hatten nichts mit dem orthodoxen Christentum zu tun.
Seit Jahrhunderten werden in den Höhlen der Kiewer Lawra die Gebeine anerkannter russischer Heiliger aufbewahrt. Unter den bekanntesten sind der Autor der „Geschichte der vergangenen Jahre“ Nestor der Chronist und derlegendäre russische Held Ilja Muromez. Auf dem Territorium der sogenannten oberen Lawra wurden hochrangige Militärs und Politiker des russischen Zarenreichs beigesetzt, unter anderem der in Kiew 1911 ermordete Premier Pjotr Stolypin. Neben seinem Grab befinden sich die letzten Ruhestätten der Kosaken Wassilij Kotschubej und Iwan Iskra, die 1708 aufgrund des Versuchs, Zar Peter dem Großen Angaben über den Verrat von Hetman Mazeppa zu übermitteln, hingerichtet wurden.
In diesem Jahr weihte buchstäblich wenige Schritte von diesen Gräbern der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij eine Büste zur Erinnerung an den Kosakenhauptmann Mazeppa, der die Hinrichtung der beiden Kosaken angewiesen hatte, ein.
In dem zu errichtenden Pantheon sollen Andrej Melnik (ein weiteres Mal) und die Gebeine des Idols der Nationalisten Stepan Bandera, aber auch anderer aus Galizien stammender Männer, die vom Glauben her der römisch- oder der griechisch-katholischen Kirche angehörten, beigesetzt werden. Der zu dieser Liste gehörende antisowjetische Dichter Wassyl Stus (verstarb in einem der Stalin-Gulags 1985 – Anmerkung der Redaktion), der auf der größten ukrainischen Banknote (2000 Griwna, die im September in den Umlauf kommen soll) dargestellt ist, war überhaupt ein aktiver Kritiker der christlichen Orthodoxie und des Christentums insgesamt.
Gleichfalls stellt sich die Frage nach einer Beisetzung der sterblichen Überreste historischer jüdischer und krimtatarischer Figuren. Üblicherweise beerdigt man die Vertreter dieser Nationalitäten auf Friedhöfen der eigenen Konfession. Deren Beisetzung in der Lawra wird man als einen Hohn gegenüber der orthodoxen Kirche auffassen können.
Letztlich löst die Schaffung eines Pantheons für ukrainische Nationalisten in dem weltweit anerkannten Zentrum der russischen Orthodoxie Massenproteste von Anhängern der Ukrainischen orthodoxen Kirche (UOK, die früher dem Moskauer Patriarchat unterstand und deren Wirken in der Ukraine stark eingeschränkt worden ist) aus. Danach können neue Repressalien gegen diese Kirche folgen, der man schon viele Jahre lang Gotteshäuser nimmt. Und sie selbst befindet sich am Rande eines Verbots. Es genügt zu betonen, dass das Kiewer Höhlenkloster an sich auch ein ständiger Zufluchtsort von Mönchen der UOK gewesen war, die man im Jahr 2023 von dort vertrieb.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Schaffung des Pantheons erklärte die Werchowna Rada, dass die Frage dessen Errichtung in der Kiewer Lawra nicht unter die Forderungen der Gesetzgebung über Schutzzonen für Denkmäler, historische Areale von Ortschaften und historische sowie kulturelle Schutzgebiete falle. Für das Pantheon werden nicht die städtebaulichen, ökologischen sowie sanitär-hygienischen Forderungen gelten, die für Friedhöfe, Krematorien und Kolumbarien festgelegt worden sind. Gesondert wird auf die Genehmigung von Bauarbeiten in den Grenzen der Schutzzone eines Welterbe-Objektes hingewiesen, zu dem das Territorium der Lawra gehört. Somit ignorierten die Abgeordneten die internationalen Pflichten des Landes hinsichtlich der entsprechenden UNESCO-Konvention.
Bis zum 29. Juli erfolgt im südkoreanischen Busan die 48. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, das die Einhaltung der Bedingungen der Konvention durch die Teilnehmerländer verfolgt. Die Ukraine ist Mitglied dieses Komitees (bis 2027) und rechnet möglicherweise mit einer Nachsicht der Kollegen hinsichtlich des Verstoßes gegen die Konventionsbestimmungen. Im Jahr 2023 ist das Kiewer Höhlenkloster jedoch auf eine zusätzliche Liste von Objekten des Welterbes gesetzt worden, die gefährdet sind. Erst jüngst wurden Angriffe und Zerstörungen auf dem Klostergelände im Verlauf des Ukraine-Krieges gemeldet. Auch die Absichten von Kiew, in der Lawra ein Pantheon zu errichten, gefährden den Zustand des Objektes.
Eine der Fragen, die das UNESCO-Welterbekomitee in Busan behandeln will, ist ein Bericht über die Bewahrung des Kiewer Höhlenklosters und der Sophienkathedrale. Offen bleibt bisher, ob die Mitglieder des Komitees beim ukrainischen Vertreter präzisieren werden, warum die Entscheidungen der Werchowna Rada die Pflichten des Landes im Rahmen der UNESCO-Konvention in den Hintergrund rückten.