Am Mittwoch, dem 22. Juni kehrt die Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) zum Gesetzespaket „Über zeitweilige restriktive Maßnahmen gegen Personen, die sich außerhalb der Russischen Föderation befinden und sich der Verbüßung einer Bestrafung entziehen“ zurück. Diese Initiative war in erster Lesung bereits Ende vergangenen Jahres angenommen worden und ist jetzt überarbeitet worden. Und überhaupt nicht hinsichtlich der Liste jener sozialen und wirtschaftlichen Rechte, die man geflohenen ausländischen Agenten und Oppositionellen verwehren kann. Die entscheidenden Veränderungen sind systematischere: Den Kampf gegen die Politemigranten soll eine besondere Institutionen übergreifende Kommission von Vertretern der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane führen. Mit dem neuen Register von Feinden des Staates wird sich wie gewohnt das Justizministerium befassen.
Die Initiative einer Gruppe von Volksvertretern aus vier Staatsduma-Fraktionen lag seit Dezember vergangenen Jahres ohne eine Bewegung an der Ochotnyj Rjad (Straße im Herzen Moskaus, an der sich die Staatsduma befindet – Anmerkung der Redaktion). Aber auf einer der letzten Sitzungen der gegenwärtigen Legislaturperiode hat sich die nötige Zeit für eine Bestätigung des gesamten Pakets gefunden. Letztlich wird in Russland bald ein gesondertes Gesetz „Über zeitweilige restriktive Maßnahmen gegen Personen, die sich außerhalb der Russischen Föderation befinden und sich der Verbüßung einer Bestrafung entziehen“ existieren.
Dieses Gesetz und die entsprechenden Änderungen an anderen Rechtsakten sollen gleich nach der Veröffentlichung in Kraft treten, das heißt etwa in der ersten Augusthälfte. Wie die „NG“ ermittelte, ist das Hauptdokument konzeptuell im Namen sozusagen eines seiner Autoren – des Vorsitzenden des Staatsduma-Ausschusses für Sicherheit Wassilij Piskarjow („Einiges Russland“) — überarbeitet worden. Tatsächlich aber ist die aktualisierte Fassung wahrscheinlich das Ergebnis von Abstimmungen und Absprachen zwischen den Sicherheits- und Rechtsschutzorganen des Landes.
Das eigentliche Verzeichnis der möglichen Einschränkungen vor allem sozialer und wirtschaftlicher Rechte der Politemigranten, zumal sie in den politischen seit langem schon eingeschränkt worden sind, hat sich nicht geändert. Hier wurde nur eine technische Korrektur ausgemacht. Es sei daran erinnert, dass in absentia aufgrund von Strafrechtsverfahren oder im Rahmen des Ordnungsrechts Verurteilte auch nur über den Rubel bestraft werden sollen. Ihnen wird man beispielsweise eine staatliche Registrierung von Eigentum oder Fahrzeugen, aber auch den Erhalt staatlicher Leistungen verbieten. Solche Bürger werden sich nicht als Einzelunternehmer registrieren lassen können und kein vergünstigtes Steuerregime erhalten. Ihnen werden gar Registrierungen in Standesämtern und entsprechenden Konsularabteilungen der Russischen Föderation im Ausland verwehrt werden.
Solche Feinde des Staates werden weder Lizenzen noch Kredite erhalten. Wobei die Banken ihnen den Zugang auch zu mobilen Apps blockieren sollen, damit sie nicht eine einzige Kopeke überweisen können. Es sei daran erinnert, dass ausländische Agenten beispielsweise nur über ein spezielles Konto jegliche Gelder erhalten können, von denen man nur persönlich auf dem Landesterritorium Gelder abheben kann. Das heißt vom Wesen der Sache her nach Absitzen einer Gefängnishaft. Und für die Beglaubigung jeglicher Verträge oder Protokolle werden sie auch nach Russland zurückkehren müssen, um einen Notar auszusuchen, denn Fernentscheidungen bzw. -lösungen sind verboten.
Das Wichtigste in dem von der Staatsduma zu behandelnden Gesetzentwurf ist jedoch die Schaffung eines gewissen einheitlichen gesamtstaatlichen Systems zur Bekämpfung der politischen Opposition, die sich im Ausland befindet. Ursprünglich war angenommen worden, dass die zeitweiligen restriktiven Maßnahmen die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ergreifen wird. Jetzt aber wird zum Betreiber (dieses Systems) das Justizministerium ernannt, das überdies auch noch ein Register von Bürgern Russlands, die nicht loyal gegenüber den Herrschenden sind, führen wird. Ja, aber die Schlüsselentscheidungen – wer eingeschränkt werden sollen, in was, wie lange und wie streng – wird eine speziell zu schaffenden Institutionen übergreifende Kommission fällen. Das Prozedere ihrer Arbeit und die personelle Zusammensetzung wird persönlich der Präsident der Russischen Föderation bestimmen. Dem Wortlaut des Gesetzentwurfs nach zu urteilen, werden sich dort jedoch Vertreter sowohl der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums sowie des Innenministeriums, des Inlandsgeheimdienstes FSB, des Dienstes der Gerichtsvollzieher und des Steuerdienstes zusammenfinden.
P. S.
Vor dem Hintergrund solcher Entwicklungen sind die Worte von Alexander Graf Lambsdorff, der nach drei Jahren seinen Botschafterposten in Russland in diesem Monat aufgegeben hat, nur allzu verständlich. Von Russland verabschiedet er sich mit Sorge. Er sei zwar Optimist, könne aber „momentan nur pessimistisch auf Russlands nahe Zukunft schauen“, sagte der Diplomat in einem SPIEGEL-Interview. Er beklagte, Kritikerinnen und Kritiker der russischen Führung würden zunehmend „drangsaliert“. „Es ist fürchterlich, eine schleichende Re-Stalinisierung“, kritisierte der 59jährige. Zudem erlebe er „eine weitreichende Abschottung“ der Russinnen und Russen vom Westen durch die Internetblockaden der russischen Behörden.