Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat am 28. Juli die Klage von „Jabloko“-Chef Nikolaj Rybakow hinsichtlich der Entscheidung über eine Geldstrafe von 1500 Rubel (umgerechnet etwa 16,60 Euro) gemäß Paragraf 20.3 des russischen Ordnungsstrafrechts abgewiesen. Und jetzt nimmt er ganz bestimmt nicht an den Wahlen als ein Kandidat teil. Und am Mittwoch, dem 29. Juli registrierte die Zentrale Wahlkommission der Russischen Föderation die föderale Kandidatenliste von „Jabloko“. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen, zumal die Partei eine Reihe der von ihr ursprünglich insgesamt 274 ausgewiesenen Kandidaten aus der Liste gestrichen hatte. Doch in der Teilrepublik Karelien wird man „Jabloko“ allem nach zu urteilen gänzlich aus dem Rennen nehmen, wie früher auch in Petersburg. Die Beschwerde hinsichtlich der Newa-Metropole hat die Zentrale Wahlkommission erhalten und wird sie am Freitag, dem 31. Juli behandeln, wie „NG Deutschland“ erfuhr.
Rybakow hatte sowohl eine Geldstrafe als auch ein einjähriges Verbot für das Kandidieren bei Wahlen aufgrund des berüchtigten Paragrafen über das „Demonstrieren verbotener Symbole“ in sozialen Netzwerken erhalten. Und das Oberste Gericht Russland bestätigte die entsprechenden Entscheidungen des Wyborg-Stadtbezirksgerichts von Petersburg und des Dritten Berufungsgerichts allgemeiner Jurisdiktion.
Es sei daran erinnert, dass Rybakow für schuldig aufgrund eines Verstoßes gegen Paragraf 20.3 des Ordnungsrechts am 4. Dezember vergangenen Jahres befunden worden war. So wurden aus den Wahlkampagnen aller Ebenen aufgrund eben dieses einen Grundes insgesamt dreizehn „Jabloko“-Vertreter ausgeschlossen. Für die Mittwoch-Sitzung hatte, wie die „NG“ erfuhr, die Partei einige Dutzend ermittelte Fehler operativ ausgemerzt, und letztlich ging es buchstäblich um einen einzigen Kandidaten, der laut Meinung des Innenministeriums eine Aufenthaltsgenehmigung im Ausland besitze, während nach Auffassung von „Jabloko“ diese schon seit langem nicht mehr bestehe.
Wie das Mitglied des Politkomitees von „Jabloko“ Iwan Bolschakow, der die Partei in der Zentralen Wahlkommission vertritt, der „NG“ berichtete, trugen die vorgebrachten Beanstandungen in der absoluten Mehrheit einen rein technischen Charakter. „Irgendwo musste ein Bescheid vorgelegt, anderswo irgendwelche Dokumente nachgereicht werden. Alles ist schnell geklärt worden“. Einige Namen hatten die „Jabloko“-Vertreter selbst aus der Liste gestrichen. Dies seien vor allem die Nummer 2 bis 4 in regionalen Gruppen gewesen. „Aber nicht mehr als zwei, drei Personen, für die keine Möglichkeit für uns bestand, die Dokumente auszubessern“, erläuterte Bolschakow. Und nach seinen Worten dürften für „Jabloko“ so keine Probleme entstehen. Letztlich bestätigte die Zentrale Wahlkommission am Mittwoch 269 Kandidaten der föderalen Liste von „Jabloko“ (minus 5 im Vergleich zur Liste vom 10. Juli).
Zwischen der Partei und der Zentralen Wahlkommission waren in der Tat ernsthafte Differenzen hinsichtlich des Kandidaten Jegor Karpenkow aus Petersburg aufgetreten. Bolschakow erläuterte, dass das Wesen der Meinungsverschiedenheiten derart war: Im Jahr 2018 hatte Karpenkow in Italien für ein Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, für die Zeit einer Ausbildung, worüber er, wie es auch gemäß Gesetz notwendig ist, das Innenministerium der Russischen Föderation in Kenntnis gesetzt hatte. „Da in der Benachrichtigung über die begrenzte Dauer der Aufenthaltsgenehmigung und darüber, dass sie im Jahr 2019 endet, informiert worden war, hielt es Karpenkow nicht für notwendig, das Innenministerium über das Ende der Aufenthaltsgenehmigung zu informieren, zumal das Gesetz dies auch nicht verlangt. Im Übrigen hatte er es schon geschafft, ein lokaler Abgeordneter zu sein. Und da waren keine Probleme entstanden“, unterstrich Bolschakow. Jedoch hatte jetzt die Zentrale Wahlkommission einen Bescheid aus dem Innenministerium erhalten, dass Karpenkow im Ausland eine Aufenthaltsgenehmigung habe. „Wir setzten die Kommission darüber in Kenntnis, dass sie vor vielen Jahren abgelaufen ist. Und parallel haben wir über (das Internetportal) „Staatliche Leistungen“ („Gosuslugi“) auch das Innenministerium darüber informiert“, sagte er der „NG“. All dies hat letztlich nichts bewirkt, da die von Ella Pamfilowa angeführte Kommission nur dem Innenministerium Glauben schenkte und den 37jährigen Politiker von der „Jabloko“-Liste strich, wie „NG Deutschland“ erfuhr.
Nach Einschätzungen von „Jabloko“ an sich war dies einer ihrer bedeutendsten Kandidaten. Gegenwärtig ist Karpenkow Assistent des Abgeordneten des Petersburger Stadtparlaments Dmitrij Anisimow, und er trat als Nummer 3 in der regionalen Gruppe und im Direktwahlbezirk Nr. 214 an. Bolschakow hatte noch vor der Mittwoch-Sitzung gewarnt, dass, wenn die Zentrale Wahlkommission diesen Kandidaten nicht registriere oder aus der Liste streiche, „Jabloko“ vor Gericht gehen werde.
Übrigens, diese Mann war auch als Nummer 3 im gesamtstädtischen Teil der „Jabloko“-Kandidatenliste für die Wahl zur Gesetzgebenden Versammlung der Newa-Metropole ausgewiesen worden. Allerdings wird die Partei an denen wohl kaum teilnehmen, wenn sie keine Annullierung der entsprechenden Entscheidung der Stadtwahlkommission erreicht. Der Grund für die Ablehnung besteht darin, dass die Partei angeblich nicht den ersten Finanzbericht nach Eröffnung eines Wahlkontos vorgelegt habe, obgleich es eine entsprechende Quittung seitens der Stadtwahlkommission gibt. Die Erfolgschancen für „Jabloko“ seien aber gering, meinen Beobachter vor der entscheidenden Sitzung der Zentralen Wahlkommission am Freitag.
An der Stelle sei daran erinnert, dass die Kandidatenliste von „Jabloko“ für die Wahlen zum Stadtparlament der karelischen Hauptstadt Petrosawodsk ebenfalls aufgrund dieses ersten Berichts nicht registriert wurde, wobei nicht, weil es das Dokument physisch nicht gegeben hatte, sondern lediglich aufgrund dessen, dass der für Finanzen zuständige Funktionär der Partei angeblich kein Recht hatte, in ihrem Namen den Bericht vorzulegen.
Aufgrund gerade eben dieses Umstands tagte am Mittwoch das Oberste Gericht Kareliens, da die Partei „Rodina“ (deutsch: „Heimat“) gegen „Jabloko“ geklagt hatte. Erwartungsgemäß ist der Klage wegen dem angeblichen Fehlen eines ersten Finanzberichts, der von einem bevollmächtigten Parteivertreter unterzeichnet wurde, stattgegeben worden, so dass die Partei „Jabloko“ nicht ihre 18 Kandidaten für die Wahl zum Regionalparlament registrieren kann. Am Vorabend dieser Gerichtsentscheidung hatte Emilia Slabunowa, Mitglied des „Jabloko“-Politkomitees, der „NG“ mitgeteilt, dass es zu der Klage keine Voranhörung gegeben hatte. „Zuerst hatte die Wahlkommission scheinbar unsere Seite eingenommen. Sie hatte die Registrierungsdokumente entgegengenommen und für „Jabloko“ hatten sich keine Fragen ergeben. Dann aber erkennt man in einem Dokument die Richtigkeit der Meinung von „Rodina“ an. Da ist gesagt worden, dass „bei einer zusätzlichen Überprüfung festgestellt wurde, dass in der notariell beglaubigten Vollmacht für den Bevollmächtigten nicht das Recht, den „ersten Finanzbericht“ der Partei einzureichen, erwähnt wird. Obgleich in dem Dokument der „Finanzabschlussbericht“ und das Recht, „alle Dokumente“ einzureichen, erwähnt wurden. Und schließlich ist doch der erste Bericht Teil des Jahresberichts“, empörte sich Slabunowa. Und es hatte sich auch herausgestellt, woher „Rodina“ die Informationen über die Angelegenheiten der anderen Partei erhalten hatte. Die „Jabloko“-Vertreterin erzählte der „NG“, dass die Leiterin der Wahlkommission in einem persönlichen Gespräch ihr erklärte habe, dass die Bevollmächtigten der Parteien das Recht hätten, solche Dokumente einzusehen. Und Bolschakow erinnerte die „NG“ daran: „Tatsächlich sind sowohl die Zentrale Wahlkommission als auch die regionalen Wahlkommission laut Gesetz verpflichtet, die Parteien über Mängel in Dokumenten zu informieren und die Chance zu geben, sie auszubessern. Ja, aber nur die Zentrale Wahlkommission hält das Gesetz ein, aus irgendeinem Grunde tun dies aber viele andere Kommissionen nicht“.
Allerdings bleibt bisher vollends unklar: Wird sich die Zentrale Wahlkommission anschicken, diese anderen zu veranlassen, dem Beispiel ihrer Gesetzestreue zu folgen? Oder wird die Zentrale Wahlkommission dies doch nicht tun, und dies gerade aufgrund der konkreten Fälle aus Petersburg und Karelien?