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Richter Kirillow wurde seinem Ruf gerecht


Es war ein langes Warten am Montagabend, das im Obersten Gericht der Russischen Föderation nach Beendigung der Behandlung aller Umstände und Vorwürfe gegen die liberale Oppositionspartei „Jabloko“ um 19.47 Uhr Ortszeit endete. Nach einer Stunde kam Richter Wjatscheslaw Kirillow aus dem sogenannten Zimmer für die Festlegung eines Urteils, um zu erklären, dass der Klage der als eine extrem rechte geltenden Partei „Rodina“ (deutsch: „Heimat“) gegen die Partei von Grigorij Jawlinskij stattgegeben werde, womit die Registrierung der 269 Namen umfassenden Kandidatenliste für die Staatsduma-Wahlen, die vom 18. bis 20. September stattfinden werden, aufgehoben wird. Zwei Minuten dauerte dieser Szene, die den Abschluss des um 10 Uhr begonnenen Prozesses bildete. Mit dieser Entscheidung wurde Kirillow seinem Ruf gerecht, Urteile gegen Unliebsame in Russland zu sprechen. Beobachter hatten im Vorfeld des Verhandlungstages unter anderem daran erinnert, dass gerade er am 9. April dieses Jahres die Entscheidung über die Anerkennung der Internationalen Gesellschaft „Memorial“ als eine extremistische Organisation gefällt hatte. Und er hatte gleichfalls die Klage von Alexej Nawalnyj gegen die Verwaltung seiner Strafkolonie und den Föderalen Dienst für den Strafvollzug aufgrund der Haftbedingungen abgewiesen. Im Fall von „Jabloko“ sagte er am vor seinem Abgang, dass die Partei innerhalb von fünf Tagen das Urteil anfechten können, von dem er lediglich den resultativen Teil in knapp zwei Minuten vorgelesen hatte.

Vorausgegangen waren am Montag verbale Gefechte um die Einhaltung der Autorenrechte, wobei deutlich wurde: Manches ist vielfach eine Frage der Auslegung. Zum Beispiel hatte nach Auffassung der klagenden Partei „Rodina“ Jabloko-Gründer Grigorij Jawlinskij unrechtmäßig einige Worte aus einem sowjetischen Kinderlied in einem Interview zitiert („Möge immer Sonne sein…“). Außerdem hätte die Partei widerrechtlich Porträtfotos der Bloggerin Viktoria Bonja und von Ex-Präsident Dmitrij Medwedjew verwendet (die freilich grafisch bearbeitet worden waren) sowie entgegen einem Vertrag mit dem Verlagshaus „Kommersant“ nicht einmal, sondern mehrfach ein Panzerfoto auf der offiziellen Internetseite genutzt. Und besonders makaber wurde es, als man den „Jabloko“-Vertretern im Gerichtssaal erneut vorhielt, dass sie den Autoren des Fotos des berühmtem Atompilzes über Hiroshima vom 6. August 1945 bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht um Erlaubnis für eine Veröffentlichung dieser Aufnahme gebeten hätte. Dass der Technical Sergeant George Robert „Bob“ Caron dessen Autor war, war nicht nur für die „Jabloko“-Vertreter, sondern auch für alle Anwesenden im Saal eine bisher nicht gekannte Information.

All diese Reibereien und Diskussionen hatten vage Hoffnungen aufkommen lassen, dass die Klage abgewiesen wird. Doch als der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft nach mehr als sieben Stunden zu Wort kam, wurde klar: „Jabloko“ wird eine Schlappe erleiden. Nach seinen Worten hätte die Partei Verstöße bei der Nutzung geistigen Eigentums festgestellt, und man habe bei ihr eine ausländische Finanzierung ermittelt. Gerade „rechtzeitig“ legte die Aufsichtsbehörde Rosfinmonitoring auf Bitten der Zentralen Wahlkommission einen Bericht vor, in dem ausgewiesen wurde: Auf der föderalen Liste von „Jabloko“ gibt es Personen, die eine ausländische Finanzierung erhalten hätten. Konkret wurde dabei erklärt, dass sie unter anderem aus den USA, Deutschland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und einer Reihe anderer Länder gekommen seien. Für die vier Vertreter der Jawlinskij-Partei im Saal war dies ein Schlag, sozusagen unter die Gürtellinie. Sie hatten dem nichts Überzeugendes entgegenzuhalten.

In seinem Schlusswort rief „Jabloko“-Vorsitzender Nikolaj Rybakow das Gericht auf, die Klage über die Annullierung der Registrierung der Parteiliste für die Wahlen zum russischen Unterhaus abzuweisen. Nach seinen Worten sei das Ausbooten der Partei ein Schlag gegen das politische System, die Parlamentswahlen und insgesamt gegen den Parlamentarismus in Russland. „ich weiß nicht, wie den Vertreters des Kläger das erklärt werden kann, dass uns Menschen unterstützen, die nich wollen, dass man sie umbringt“, erklärte Nikolaj Rybakow. „Wir arbeiten in Russland unter sehr schwierigen Bedingungen, unter Berücksichtigung unserer Position. Für ist es prinzipiell wichtig, in Russland zu bleiben. Jedoch werden wir unsere Sichtweise im Rahmen des Wahlprozesses verteidigen – mit den Menschen, mit denen wir leben, die in Russland leben wollen und an die Zukunft unseres Landes glauben“.

Wie der Pressedienst von „Jabloko“ mitteilte, wolle man die Entscheidung des Obersten Gerichts anfechten. Auf Telegram konstatierte der Pressedienst der Partei, dass man damit rechne, dass „die Berufungsinstanz die Entscheidung über den Ausschluss von „Jabloko“ von den Wahlen aufheben wird“. „Wir haben fünf Tage (für ein Anfechten), und wir werden alles Mögliche tun, damit „Jabloko“ weiter auf dem Wahlzettel bei den Wahlen ist“, sagte Parteivorsitzender Nikolaj Rybakow nach dem Urteilsspruch.

Auf jeden Fall ist die Montagsentscheidung gegen die einzige Partei, die offen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts Russlands und der Ukraine eintritt, ein Signal. Für die Regionalorganisationen von „Jabloko“, die für die Wahlen zu den Gebietsparlamenten zugelassen wurden, aber auch für andere Gerichte im Russland, die „Jabloko“-Vertreter auf der Anklagebank haben. Beobachter betonen im Übrigen auch, dass die Annullierung der „Jabloko“-Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen zu einem Moment für eine neue Entscheidung gerade junger Wähler werden wird. Werden sie aus Protest nicht zu den Wahlen gehen oder werden sie für die scheinbare Alternative, die Partei „Neue Leute“, stimmen? Dafür muss aber letztere stärker Flagge in Sachen militärische Sonderoperation zeigen und sich bemühen, das Image eines Spoilers in Bezug auf „Jabloko“ abzulegen. Für die Offiziellen Russlands kann jedoch auf jeden Fall die Angelegenheit „Jabloko“ bei weitem noch nicht ad acta gelegt werden.