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Die Selbstverteidigung von Unternehmen wirft in Russland viele finanzielle Fragen auf


Entscheidungen über die Organisation einer Selbstverteidigung russischer Unternehmen vor Attacken ukrainischer Raketen und Drohnen eröffnen neue Wege für eine Erhöhung der Effektivität der Luftverteidigung Russlands (an deren Wirksamkeit vor allem die Bürger des Landes zu zweifeln begonnen haben, die selbst solche Attacken sozusagen vor der eigenen Haustür erleben mussten – Anmerkung der Redaktion). Doch zur gleichen Zeit wirft die Erlaubnis für die Unternehmen, sich mit einer Selbstverteidigung zu befassen, für die Offiziellen neue finanzielle, rechtliche und gar ideologische Probleme auf.

Die Hinzuziehung des privaten Sektors zur Organisation der Luftverteidigung schafft ein perspektivreiches Umfeld für technische und organisatorische Innovationen ohne die traditionellen institutionellen Barrieren und Monopole. Es ist kein Geheimnis, dass viele perspektivreiche Modelle russischer Angriffsdrohnen in kleinen kreativen Gruppen entwickelt wurden. Die Nutzung des Potenzials sozusagen von Grassrootsinnovationen durch den privaten Sektor wird auch für Mittel für die Verteidigung zu einer perspektivreichen.

Die Finanzierung von Maßnahmen für den eigenen Schutz durch den privaten Sektor erfordert jedoch die Regelung neuer Fragen im einheimischen Steuersystem. Welche Ausgaben der Unternehmen für die Schaffung ihres Systems für eine Luftverteidigung kann man zu den Selbstkosten rechnen? Und welche Ausgaben für die Selbstverteidigung kann man nur aus dem eigenen Gewinn vornehmen? Für die russischen Unternehmen ist diese Frage ganz und gar keine unberechtigte. Denn die überwiegende Mehrheit von ihnen will sich überhaupt nicht auf einen Konflikt mit dem Steuersystem einlassen und will in der Zukunft keine überraschenden Aufforderungen zu Steuernachzahlungen erhalten.

Urteilt man anhand der Aussagen unserer Staatsbeamten, sind die Fragen zur Besteuerung der Ausgaben für die Selbstverteidigung bisher noch nicht geklärt worden. Das Finanzministerium der Russischen Föderation studiert die Erklärungen von Unternehmen über die Unmöglichkeit, einzelne Arten von Kosten für Verteidigungsmaßnahmen bei der Bestimmung der Basis für die Gewinnsteuer zu den Ausgaben zu rechnen. Und es verspricht, Änderungen am Steuerkodex vorzunehmen, die bereits im laufenden Jahr wirksam werden können, erzählte vor einer Woche der stellvertretende Finanzminister Alexej Sasanow. Nach seinen Worten „gibt es da Fragen zur Zuordnung einzelner Arten von Ausgaben, damit man sie bei der Bestimmung der Steuerbasis für die Gewinnsteuer berücksichtigen kann“.

Die Bestimmtheit hinsichtlich des zulässigen und unzulässigen Umfangs der Ausgaben eines jeden Unternehmens ist für eine Planung der Verteidigung und für dessen endgültigen Effektivität prinzipiell wichtig. Es ist eine Sache, wenn die Verteidiger eines Unternehmens nur leichte Waffen für ein Schießen auf Raketen und Drohnen erwerben können. Und es ist eine gänzlich andere, wenn die Unternehmen mehrere Grenzen ihrer Luftverteidigung mit einem entwickelten System abgelegener Sensoren, mit einem System für einen Datenaustausch und mit einer Zielzuweisung für jeden Verteidigungsring finanzieren können. Dabei muss man jene Tatsache berücksichtigen, dass sich die Ziele der Besteuerung in einem direkten Widerspruch mit der Effektivität der künftigen Verteidigung der Unternehmen befinden.

Allerdings ist der Widerspruch der Steuerprioritäten mit den Interessen des Business und mit den gesamten Wirtschaftsaktivitäten überhaupt keine Neuheit. Selbst die einfachen Bürger begreifen, dass, wenn im Land die Steuerbeamten kommandieren, man Wirtschaftsprobleme erwarten kann. Wenn man die Steuern stark anhebt, kann man damit den Unternehmen die Mittel für eine Entwicklung und für Investitionen nehmen. Das letzte auf der Hand liegende Beispiel ist die Kehrtwende unseres Steuersystems, dass den Bogen in dem Versuch überspannt hatte, mehr Steuern von den Kleinunternehmen einzutreiben. Man kann sich dessen erinnern, dass für das Begreifen dieses Steuerfehlers die Staatsmaschinerie fast ein Jahr gebraucht hat. Die Initiative zur Anhebung der Steuern war den Staatsbeamten im Sommer vergangenen Jahres gekommen. Und das Gesetz über ein Einfrieren der Obergrenze für den Erlös der kleinen Unternehmen für eine Besteuerung wurde erst in diesem Sommer unterzeichnet. In Friedenszeiten ist solch eine Reaktionsgeschwindigkeit der Staatsmaschinerie auf Fehler eine mehr oder weniger zulässige. Doch unter den Bedingungen der ständigen Attacken des Gegnern gegen unsere Unternehmen kann sich solch eine Geschwindigkeit von Entscheidungen als ein zu geringe erweisen.

Und noch eine wichtige Frage: Welche Unternehmen können sich mit einer Selbstverteidigung befassen? Und welche können dies nicht? Und da gibt es keine einfachen Antworten. Warum kann ein Erdölunternehmen eine eigene Luftverteidigung etablieren, eine Touristen-Station beispielsweise aber nicht. Und warum können (oder können nicht) einzelne Bürger ihre eigene Luftverteidigung über ihren Häusern einrichten?