Am Freitag, dem 14. August will die Partei „Jabloko“ gegen 14 Uhr Ortszeit (13 Uhr deutscher Zeit) eine Klage im Berufungskollegium des Obersten Gerichts einreichen. In der Partei erhielt man den Motivationsteil der Entscheidung (die Urteilsbegründung) des Gerichts vom 10. August über den Ausschluss der föderalen Kandidatenlisten der Politikstruktur aus der Kampagne zur Staatsduma-Wahl. Wenn die Partei von Grigorij Jawlinskij aus den föderalen Wahlen herausfällt, so wird sich im Jahr 2028 die Frage nach ihrem weiteren Bestehen stellen. Nachgewiesen werden muss das Bestehen der erforderlichen Anzahl von Wahlkampagnen im Rahmen der regionalen und kommunalen Wahlen. Andernfalls erwartet „Jabloko“ das Schicksal der Partei „Bürgerinitiative“ (siehe https://www.ng.ru/politics/2025-06-17/1_9274_elections1.html).
Bekannt geworden sind die Ursachen für den Ausschluss der föderalen Kandidatenliste von „Jabloko“ von den Wahlen zur Staatsduma aus der Begründung des Urteils des Obersten Gerichts (siehe https://ngdeutschland.de/jabloko-will-bis-zum-verfassungsgericht-gehen/). In deren Liste sind eine Finanzierung durch Bürger Russlands, die Gelder aus dem Ausland erhalten hatten, Veröffentlichungen zur Unterstützung von „Jabloko“ in in der Russischen Föderation blockierten sozialen Netzwerken, aber auch angenommene Verstöße gegen das Urheberrecht.
Zur ernsthaftesten Ursache für den Ausschluss der Partei wurden wohl die Spenden für den Wahlfonds von Bürgern, die selbst Gelder aus dem Ausland erhalten hatten. Laut Angaben der Aufsichtsbehörde Rosfinmonitoring, die durch den Vertreter der Zentralen Wahlkommission Sergej Sacharow am 10. August vorgelegt wurden, hätten vom 9. Juli bis einschließlich 2. August Menschen Geld an „Jabloko“ überwiesen, die in eben diesem Zeitraum aus ausländischen Quellen insgesamt rund 2,8 Millionen Rubel erhalten hatten. Rosfinmonitoring will unter den Spendern und anderen Partnern 74 Personen ausgemacht haben, die vom April 2023 bis einschließlich August dieses Jahres rund 80 Millionen von 310 ausländischen Personen erhalten hatten.
Die Vertreter von „Jabloko“ hatten im Gericht erläutert, dass der Erhalt von Geldern aus dem Ausland durch Spender der Partei an und für sich keine ausländische Finanzierung der Partei bedeute. Beispielsweise hätte sie eine Person aus dem Verkauf ausländischer Aktion erhalten und danach aus eigenen Mitteln, die aus russischen Quellen erhalten wurden, eine Spende vornehmen können. Die Partei teilte mit, dass die Spenden, die als nicht den Anforderungen der Wahlgesetzgebung entsprechende anerkannt worden waren, an die Absender zurücküberwiesen wurden. Deren Summe machte 16.900 Rubel aus (dies wird in der Entscheidung des Gerichts verschwiegen). Das Oberste Gericht (in der Person von Richter Wjatscheslaw Kirillow – Anmerkung der Redaktion) hat die Auffassung vertreten, dass „Jabloko“ keine Beweise für die Rückzahlung dieser Spenden vorgelegt hätte.
Als noch einen Grund für den Ausschluss der Parteiliste nannte das Gericht die Verbreitung von Materialien über „Jabloko“ in sozialen Netzwerken und auf Internet-Plattformen, zu denen der Zugang in der Russischen Föderation eingeschränkt worden ist. Das Gericht verwies auf Daten von „Medialogia“ (ein Internet-Monitoring-Dienst – Anmerkung der Redaktion). Nach Registrierung der Kandidatenliste am 29. Juli durch die Zentrale Wahlkommission wurden rund 40.900 solcher Publikationen und 5,5 Millionen Reaktionen fixiert. Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung von Agitationsmaterialien auf diesen Plattformen nicht aus dem Wahlfonds bezahlt werden konnten. Die Argumente der Verteidigung, wonach die Internetnutzer die Publikation ohne eine Beteiligung von „Jabloko“ gepostet hätten, sind schlicht und einfach ignoriert worden.
Das Oberste Gericht hat aber einen Teil der Beanstandungen des Klägers, der als ultranationalistisch eingestuften Partei „Rodina“ (deutsch: „Heimat“), hinsichtlich der Agitationsmaterialien von „Jabloko“, in denen Fotos eines der föderalen Printmedien und eine historische Aufnahme von Hiroshima aus dem Jahr 1945 verwendet worden war, abgewiesen. Das Oberste Gericht hat auch keine Verstöße bei der Nutzung des Emblems von „Jabloko“ gefunden und die Beschwerde von „Rodina“ hinsichtlich der eigentlichen Kandidatenliste von „Jabloko“ abgewiesen.
Die Teilnahme an den Staatsduma-Wahlen hatte „Jabloko“ viele Jahre lang eine Lizenz für das Existieren der Organisation gesichert, da die massenhaften regionalen Kampagnen für die Wahlen zu den Regionalparlamenten und in den Kommunen kostspielig und energieaufwendig sind. Die Partei setzte vor allem auf die Regionen, in denen sie Chancen hatte. Laut Gesetz fixiert das Justizministerium die Aktivität der Parteien alle sieben Jahre. Das Gesetz betrachtet als eine Teilnahme an den Wahlen das Vorhandensein entweder eines registrierten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation oder einer Duma-Liste (das letzte Mal hatte „Jabloko“ im Jahr 2021 an den Wahlen zum Unterhaus teilgenommen). Oder mindestens neun Kandidaten für Gouverneurswahlen oder das Vorhandensein offiziell registrierter Kandidatenlisten für Wahlen zu Regionalparlamenten in mindestens 18 Subjekten der Russischen Föderation. Oder die Partei muss in mindestens 45 Regionen Kandidaten für die Wahlen kommunaler Abgeordnete aufgestellt haben. Wobei man die Teilnahme an der Kampagne durch eine Registrierung von Kandidaten oder Listen der Parteikandidaten bestätigen muss. Wenn Kandidaten von den Wahlen ausgeschlossen wurden, wird dies als eine Nichtteilnahme ausgelegt. Gerade aufgrund dieser Grundlagen liquidierte man vor einem Jahr die Partei „Bürgerinitiative“ des Ex-Wirtschaftsministers Andrej Netschajew (unter Boris Jelzin).
Laut Informationen der „NG“ stehen für „Jabloko“ im Jahr 2027 laut dem Statut ein Parteitag und Neuwahlen der Leitungsorgane bevor. Und im Jahr darauf wird sich die Frage nach der Lizenz ganz krass stellen. Wird „Jabloko“ bei einer Nichtteilnahme an den föderalen Wahlen (den Duma- oder Präsidentschaftswahlen) auf eine ausreichende Anzahl von Wahlkampagnen auf regionaler und kommunaler Ebene kommen?
Der Leiter der Politischen Expertengruppe Konstantin Kalatschjow stimmte der „NG“ zu, dass „Jabloko“ das Schicksal der Partei „Bürgerinitiative“ erwarten könne. Er betonte, dass dies zu einer weiteren Verringerung der Parteienlandschaft führen werde. „Eine Partei wird zu einer wahren, nur wenn sie ihren Gründer überlebt“, sagte der Experte. „Bei uns hat nur die LDPR das Stadium einer „Partei eines Leaders“ überlebt. Theoretisch kann zu solch einer Partei die KPRF werden. „Gerechtes Russland“ aber ist zu bezweifeln. Auf jeden Fall provoziert das Schicksal von „Jabloko“ eine Frage: Was aber wird überhaupt weiter mit unserem Parteien- und politischen System?“. Zumal bezeichnend sei, dass die Partei „Jabloko“ in der letzten Zeit einen neuen Höhepunkt der Zunahme des Interesses seitens der erbosten Städter und Jugend erlebte.
„Aber jetzt ist es nicht einmal eine Sache aufgrund „Jabloko“. Die Sache ist die, dass wir den stabilen Trend sehen, bei dem der Wille der Mehrheit bei einem Ignorieren der Rolle der Minderheit zu Tage tritt“, sagte Kalatschjow. „Und als Folge fallen die Rolle und der Einfluss der Parteien in der Gesellschaft. Wie auch das Interesse für sie. Die Politstrukturen verwandeln sich immer mehr in ein Element eines Imitationssystems, einer Legitimierung von durchweg allem. Und die Vernichtung von Parteien mit einer langen Geschichte führt zu einem „negativen Wachstum“ der Entwicklung des Parteien- und politischen Systems“. Kalatschjow lenkte die Aufmerksamkeit darauf, dass sich im Falle eines Verschwindens von „Jabloko“ eine zusätzliche Frage stelle: Wird das System einer neuen politischen Struktur mit ähnlichen pro-europäischen sozial-liberalen Werten erlauben, auf der politischen Bühne aufzutauchen? Der Politologe erklärte dabei, dass die Partei „Neue Leute“ „Jabloko“ nicht ersetzen könne. Unter anderem weil die Partei Jawlinskijs eine Opposition und „Neue Leute“ eine Alternative seien.