Der Staatsduma-Abgeordnete der KPRF Michail Matwejew, der im Verwaltungsgebiet Samara von den Wahlen per Gerichtsentscheidung ausgeschlossen wurde, vorerst aber auch nicht endgültig, hat am 19. August eine „gespiegelte“ bzw. symmetrische Klage gegen den potenziellen Kontrahenten im Wahlbezirk eingereicht. Dies ist der Kandidat von der Kremlpartei „Einiges Russland“ Alexander Schiwaikin. Auf dessen Accounts in den sozialen Netzwerken seien laut der Klageschrift etwa genau die gleichen Verstöße gefunden worden, die man Matwejew angelastet hatte. Und der rechnet scheinbar nicht so sehr mit einem Gewinn als vielmehr mit einem Skandal im Falle einer Demonstration von Doppelstandards durch die Justiz. Und bald wird man sich möglicherweise auch noch der Büchse der Pandora erinnern müssen, die Russlands Gerichtssystem mit den Fällen gegen die liberale außerparlamentarische Partei „Jabloko“ und gegen Matwejew an sich geöffnet hat. Ja, und der Chef der Partei „Gerechtes Russland“ Sergej Mironow hat bereits gefordert, die Grünen von den Wahlen auszuschließen. Auf deren Kandidatenliste steht die frühere Parteigefährtin Mironows Marina Schischkina, der er Nichtpatriotismus vorgeworfen hat.
Matwejew erläuterte der „NG“, dass die Klage gegen Schiwaikin am 19. August registriert worden sei. Und laut Gesetz müsse man sie innerhalb von fünf Tagen behandeln. Allerdings tauchte in mehreren Medien bereits die Information auf, dass das Gebietsgericht von Samar eine Verhandlung angeblich für den 20. August anberaumt habe. Dabei hat der KPRF-Kandidat gleichzeitig eine Beschwerde gegen die Entscheidung über den eigenen Ausschluss von den Wahlen zur Staatsduma eingereicht. Sie wird man ebenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen im Vierten Berufungsgericht einer allgemeinen Jurisdiktion, das sich in Nishnij Nowgorod befindet, behandeln müssen. Matwejew erklärte der „NG“, dass er bereit sei, bis vor das Oberste Gericht der Russischen Föderation und gar weiter, wenn erforderlich, zu ziehen. Im Übrigen hofft er auch vor allem gerade auf das Oberste Gericht.
Matwejew hatte zuerst in seinen sozialen Netzwerken und später auch der „NG“ bestätigt, dass er die Konzeption der Klageschrift gegen Schiwaikin von der Entscheidung, die gegen ihn selbst gefällt worden war, kopiert hätte. „Wir haben diese Klage buchstäblich „gespiegelt“. Die Konstruktion ist Wort für Wort abgeschrieben worden. Die Argumente sind auch die gleichen, freilich sind die Beweise aus den sozialen Netzwerken des Vertreters von „Einiges Russland“ genommen worden. Mein Team hat alle Ressourcen von Schiwaikin sorgfältig überprüft. Alle Verstöße, die man mir anlastet, haben wir auch bei ihm gefunden“.
Er erinnerte daran, dass man ihm gerade eine widerrechtliche Agitation in den sozialen Netzwerken und eine Verletzung von Urheberrechten (u. a. die Verwendung der Schrift Tahoma ohne eine Lizenz von Microsoft – Anmerkung der Redaktion) angelastet hatte. Aber auch der Vertreter von „Einiges Russland“ habe nach Aussagen von Matwejew eine „Vielzahl von Materialien, für die es nicht ein Wort mit Blick auf die Urheberrechte gibt“. Gleichfalls arbeite Schiwaikin aktiv weit außerhalb seines Abgeordnetenbezirks, das heißt des Territoriums, wo er für die Staatsduma kandidiert. „Und dies wird in keiner Weise als Agitation ausgewiesen. Aber wir werden sehen, wie sich die Justiz Samaras herauswinden wird“, sagte Matwejew der „NG“.
Dabei erinnerte er daran, dass bereits vor fünf Jahren im Verlauf des Wahlkampfes für die Wahlen zum Regionalparlament des Verwaltungsgebietes Samara der Kommunist Dmitrij Asejew, der zusammen mit Schiwaikin in einem Wahlbezirk kandidierte, eine Klage aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten durch den Vertreter von „Einiges Russland“ eingereicht hatte. Damals hatte aber das Gericht die Seite von Schiwaikin eingenommen. Jetzt aber müsse, konstatierte Matwejew, jener das Vorhandensein von Rechten auf Autorenwerke beweisen, die in dessen Agitation verwendet werden, womit sich auch der Kandidat von der KPRF zuvor befassen musste. Es macht jedoch Sinn anzumerken, dass, urteilt man anhand der ursprünglichen Erklärungen von Matwejew, er nicht so sehr mit einer Geneigtheit des Gerichts ihm gegenüber als vielmehr mit einer unverhohlenen Anwendung doppelter Standards durch die Justiz entsprechend dem allen bekannten Prinzip „dies ist etwas anderes!“ rechnet. Und dann wird der selbst endgültig von den Duma-Wahlen ausgeschlossene Kommunist der Kremlpartei die gesamte Wahlkampagne im Gebiet Samara verderben. Inklusive der Neuwahl des Regionalparlaments, in das unter anderem auch Matwejew die KPRF bringen will.
Er bestätigte im Übrigen der „NG“, dass ihm die Partei in den Rechtsstreitigkeiten helfe. Ein Anwalt, der vom Rechtsdienst des ZK entsandt wurde, sei aus Moskau gekommen und befasse sich seit der ersten Instanz mit dem Fall. Matwejew erläuterte der „NG“ auch den Grund für seinen Ausschluss von den Wahlen (wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – Anmerkung der Redaktion). „Allen ist klar, dass der Fall gegen mich nicht so sehr einen rechtlichen als vielmehr einen politischen Hintergrund hat. So hat die „Stiftung für soziale Studien des Verwaltungsgebietes Samara“ für August fixiert, dass mein Rating unter den sich festgelegten (Wählern) 37 Prozent ausmacht, das von Schiwaikin 29 Prozent. Zur gleichen Zeit liegt mein Antirating bei neun Prozent, das von dem Vertreter von „Einiges Russland“ bei 31 Prozent“.
Die „NG“ interessierte sich auch bei der Führung der KPRF, ob man sich dort nicht anschicke, den Partei-Kandidaten zu empfehlen, sich aufmerksam jene „Spiegel-Technologie“ anzusehen, mit der gegenwärtig Matwejew experimentiert. Und besonders jenen von ihnen, gegen die in den Wahlbezirken gleichnamige Spoiler oder Personen mit ähnlichen Namen von einer Reihe kleiner Parteien als Kandidaten aufgestellt worden sind. Der stellvertretende Vorsitzende des ZK Dmitrij Nowikow erläuterte der „NG“: „Wir werden anraten, Klagen gegen unlautere Konkurrenten einzureichen, wenn gegen unsere Kandidaten eine Attacke begonnen wird. Denn die Konkurrenten werden nicht selten mit den gleichen Verstößen ertappt, die unseren Kandidaten angelastet werden. Wir werden symmetrisch handeln“. Er unterstrich jedoch, dass das Einreichen von Klagen gegen Doppelgänger eine perspektivlose Sache sei. Solch einer Polittechnologie müssten vor allem die Wähler eine Wertung erteilen.
Der Leiter des juristischen Dienstes der KPRF Georgij Kamnjew bestätigte der „NG“, dass es keine rechtlichen Grundlagen gebe, Klagen gegen Gleichnamige allein nur aufgrund dieses Umstandes einzureichen. Und daher werde sich die Partei nicht damit befassen. Er stimmte aber zu, dass es nützlich sei, die Erfahrungen von Matwejew an die Regionen weiterzugeben. „Natürlich werden wir die Versuche für einen Ausschluss unserer Kandidaten auf eben jenen Grundlagen spiegeln (sprich: symmetrisch reagieren – Anmerkung der Redaktion). Wir selbst reichen prinzipiell keine Klagen gegen Kandidaten anderer Parteien ein, da wir der Auffassung sind, dass die Wähler entscheiden müssen, wer ein Abgeordneter, Bürgermeister oder Gouverneur sein soll“. Kamnjew sagte, dass der juristische Dienst „den Kandidaten der KPRF bei Bedarf helfen wird“.
Es macht Sinn anzumerken, dass der Fall von Matwejew natürlich kein einmaliger ist. Aufgrund eben jener Schriften, Bilder und Fotos bootet man Kandidaten schon seit vielen Jahren aus. Die Gesetzesnorm über die Unzulässigkeit einer Verletzung von Urheberrechten gilt seit 2006. Jedoch erfolgte der Prozess gegen den Kommunisten bekanntlich sofort nach dem Fall von „Jabloko“, deren Kandidatenliste man unter anderem aufgrund gewichtigerer Grundlagen von den Wahlen ausgeschlossen hatte. Zu einer von ihnen war eine ausländische Finanzierung geworden. Doch hatte es auch die Versuche gegeben, der Partei Extremismus aufgrund ihrer pazifistischen Losungen anzulasten. Das heißt, dass man „Jabloko“ im Großen und Ganzen eines Nichtpatriotismus verdächtigte. Gerade dies könnte auch eine wahre juristische „Büchse der Pandora“ öffnen.
Und jetzt wird sie scheinbar durch den Führer von „Gerechtes Russland“ Sergej Mironow geöffnet. Er hat gerade folgende Erklärung in Bezug auf die Partei der Grünen veröffentlicht, von der seine einstige Petersburger Mitstreiterin kandidiert. Sie hatten sich ganz zu Beginn der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine getrennt. „Mitstreiter aus Petersburg haben mit ein Video eines Auftritts von (Marina) Schischkina geschickt, in dem sie sagt, dass es „verschiedene Ansichten“ hinsichtlich der Zugehörigkeit der Krim gebe (die seit 2014 Teil der Russischen Föderation ist – Anmerkung der Redaktion) und dass sie die Resolution über die Unabhängigkeit der Donezker und der Lugansker Volksrepublik (die im September 2022 in den Bestand der Russischen Föderation aufgenommen wurden – Anmerkung der Redaktion) nicht unterstützen könne. Im Grunde genommen hatte sich unsere Partei aufgrund solch einer Position auch von Frau Schischkina getrennt“, erinnerte Mironow an die Vergangenheit. Und ging danach zur Gegenwart über: „Ja, nur jetzt führt sie die (Kandidaten-) Liste der Grünen für die Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung (zum Petersburger Stadtparlament) und Staatsduma an. Und ungeachtet solcher Anschauungen sehen wir eine wohlwollende Haltung der Petersburger Offiziellen gegenüber den Grünen. Während eben jene Beamten Kandidaten von „Gerechtes Russland“, einer Partei, die eindeutig den Kurs des Präsidenten und die militärische Sonderoperation unterstützt, aufgrund erfundener Gründe von den Wahlen ausschließen“. Und Mironow erklärte, dass „man sich auf föderaler Ebene damit befassen und die Grünen nach „Jabloko“ von den Wahlen ausschließen muss“. Denn „Parteien und Kandidaten mit einer antirussischen Position dürfen nicht an der Wahlkampagne teilnehmen!“.
P. S.
Derweil dauern die Probleme der KPRF im Rahmen der laufenden Wahlkampagne an. Und nehmen gar bizarre Formen an. Die Wahlkommission des Verwaltungsgebietes Tjumen hat so 20.000 Agitationszeitungen der KPRF mit einer Fotografie eines Denkmals für Wladimir Lenin aus dem Verkehr gezogen. Die Kommunisten hatten geplant, diese Zeitungen im Vorfeld der Wahlen zur Staatsduma und zum Regionalparlament zu verbreiten. Der Grund: Im Mai dieses Jahres war ein Verbot für die Nutzung von Darstellungen verstorbener Menschen in der Wahlkampfagitation in Kraft getreten. Und es scheint, dass der Fall von Tjumen der erste ist, in dem dieses Verbot in der Praxis angewandt wurde, schrieb am Donnerstag die Moskauer Wirtschaftszeitung „Kommersant“.