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Russlands Verteidigungsministerium bereitet sich auf die Realitäten der militärischen Sonderoperation im kommenden Jahr vor


Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation befasst sich mit der Verankerung seiner Pflichten und Vollmachten, die durch eine Reihe von in diesem Sommer bestätigten Gesetzen eingeführt worden sind. Sie werden im Januar-Februar kommenden Jahres in Kraft treten, und das Ministerium beeilt sich mit der Vorbereitung von Durchführungsbestimmungen. Aus den einen ergibt sich, dass im Jahr 2027 die militärische Sonderoperation Russlands in der Ukraine fortgesetzt wird. Andere sollen ihre neue Etappe fixieren. Zum Hauptkampffeld wird der Himmel. Und die Offiziellen der Russischen Föderation haben scheinbar diese Realitäten akzeptiert. Für die Bedürfnisse der militärischen Sonderobjekte, unter anderem offensichtlich auch für eine Bekämpfung von Drohnen, teilt man das Land in Schutzzonen auf.

Die aktuellste Initiative des Verteidigungsministeriums ist eine Änderung am Beschluss der russischen Regierung vom Dezember 2023 über das Recht der Militärs auf staatliches Schnittholz. Das heißt auf jenes, dass nach dem Bau oder der Rekonstruktion von Straßen, Pipelines, Fernmeldeverbindungen usw. zurückbleibt. Der Vorschlag, die entsprechenden Lieferungen für das gesamte kommende Jahr zu verlängern, wird damit erklärt, dass, da die militärische Sonderoperation andauern werde, mehr Holz gebraucht werde.

Die Bedürfnisse der Armee werden wahrscheinlich auch weiter zunehmen, wobei nicht nur hinsichtlich von Baumstämmen und Holzplatten, sondern auch in Bezug auf andere Baumaterialien. Denn das Verteidigungsministerium hat die ihm übertragenen zusätzlichen Vollmachten zur Organisation des Drohnen-Schutzes im ganzen Land zu realisieren. Derzeit sind auf der staatlichen Internetseite für eine Erörterung von normativen Akten gleich viele Dokumente aufgetaucht, die im Verteidigungsministerium ausgearbeitet wurden. Und etwa die Hälfte von ihnen hängt mit zwei Gesetzen zusammen, die im Juni und Juli von der Staatsduma angenommen, durch den Föderationsrat bestätigt und durch den Präsidenten der Russischen Föderation unterschrieben worden sind.

Die Namen der im Endergebnis herausgekommenen Gesetze werden einem nichts sagen, und Diskussionen im Verlauf ihrer Behandlung durch das Parlament hatte es nicht gegeben. Unter anderem nicht nur, weil die Abgeordneten und Senatoren schneller handeln mussten. Sondern auch weil es spezielle Anweisungen gegeben hatte, dass solcher Art von spezifischen Entscheidungen auf einer minimalen Ebene von Publizität zu erörtern seien. Derweil ergibt sich aus diesen Änderungen an den Gesetzen über die Verteidigung sowie über die Wehrpflicht und den Wehrdienst eine interessante Konstruktion. Zum Beispiel soll bereits ab Januar-Februar des nächsten Jahres die Liste der Sonderobjekte des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation erweitert werden. Als solche werden nicht nur jene gelten, die mit der nuklearen Thematik verbunden sind, sondern auch jegliche anderen, die die Armee-Vertreter zur Bestätigung dem Präsidenten und der Regierung vorstellen werden. Dies werden beispielsweise gewisse Militärstädtchen sein, deren Anzahl aufgrund einer Reihe von Ursachen scheinbar stark zunehmen wird. Augenscheinlich werden dies Stützpunkte von Drohnen-Operatoren der Streitkräfte der Russischen Föderation sein, aber auch Stützpunkte für Abfangkräfte für ukrainische Drohnen.

Allem nach zu urteilen wird auch kein besonderes Geheimnis daraus gemacht. Ein Geheimnis wird lediglich deren konkreter Standort sein. Aber zwecks Bewahrung deren Unantastbarkeit sind in den Basis-Militärgesetzen recht ernsthafte Neuerungen aufgetaucht. Zum Beispiel werden solche Sonderobjekte in einem ständigen Gefechtsregime funktionieren. Die Auswahl des Personals für sie wird eine besonders strenge. Und um sie herum sollen sowohl Schutz- als auch Sonderzone geschaffen werden. Und dies neben den Verbots- bzw. Sperrzonen, die zu einem Teil der Sonderobjekte an sich werden. Anders gesagt: Unter eine effektive zonale Abwehr der feindlichen Drohnen ist ein Teil des Landesterritoriums zu stellen. Und eben auf diesem können sich im Übrigen auch jene Unternehmen der kritischen Infrastruktur wiederfinden, die der Staat gemäß einem jüngsten Präsidentenerlass zeitweilig unter seine Verwaltung stellen kann. Es sei gleichfalls daran erinnert, dass es in einem der oben erwähnten Gesetze auch noch einen besonderen Artikel gibt, der im Interesse der Abwehr von Drohnen den Militärs erlaubt, die Knotenpunkte der Luftverteidigung so einzurichten, wie es für sie bequem ist. Und sie müssen dabei nicht eine große Anzahl ziviler Gesetzesnormen einhalten – angefangen von Umweltschutz- oder Baunormen bis zu Zoll-, Steuer- oder Finanzregeln.

Was aber die Auswahl des Personalbestands der militärischen Sonderobjekte angeht, so wird man die entsprechenden Kandidaten nicht nur Überprüfungen hinsichtlich der Einnahme verbotener Stoffe oder Tests mit Blick auf die psychologische Stabilität unterziehen. Zumal unter den Initiativen der Verteidigungsministeriums beispielsweise der Entwurf eines Präsidentenerlasses über eine Aktualisierung der Satzungen des Wach- und Garnisonsdienstes ist, der die Fälle und Möglichkeiten für einen Waffeneinsatz gegen Bürger erweitert. Es ist klar, dass es in solchen Truppenteilen keine Psychopathen und Drogensüchtigen geben darf. Jedoch hat das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation entsprechend einem der Punkte der neuen Gesetze vorgeschlagen, die Kommandeure auch mit dem Recht auszustatten, ein gewaltiges Massiv an persönlichen Informationen über die Unterstellten zu erhalten. Wobei interessant ist, dass beispielsweise vorgesehen ist, die Frage nach der Kredit-Belastung eines aktiven oder künftigen Militärangehörigen auch aus der Sicht zu klären, wer ihm Gelder geliehen hat. Das heißt, dass auch der Background von Finanzorganisationen abgeklopft wird. Augenscheinlich dafür, um keine potenzielle Anwerbung zuzulassen oder eine bereits erfolgende zu unterbinden.