Die Gerichtsverhandlungen zum Ausschluss von „Jabloko“-Kandidaten von unterschiedlichen Wahlen wurden am 8. und 9. September fortgesetzt. Annulliert wurden beispielsweise die Registrierungen von Direktwahlkandidaten für die Staatsduma-Wahlen in den Verwaltungsgebieten Tscheljabinsk und Nischnij Nowgorod. Zuvor wurde „Jabloko“-Vertretern im Verwaltungsgebiet Swerdlowsk und im Moskauer Gebiet sowie in der Hauptstadt Aufmerksamkeit seitens der Rechtsschutzorgane geschenkt. Wie man der „NG“ in der Partei mitteilte, würden in den nächsten Tagen etwas mehr als 100 Männer und Frauen Teilnehmer des Wahlkampfes bleiben. Doch die Sache ist die, dass man sie gemäß Paragraf 20.3 des Ordnungsstrafrechts auch direkt am Vorabend des ersten Tages der insgesamt dreitägigen Abstimmung von den Wahlen ausschließen kann.
In der ersten Tageshälfte des 8. September verloren „Jabloko“-Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen in den Verwaltungsgebieten Tscheljabinsk und Nischnij Nowgorod ihre Registrierung. In Tscheljabinsk hat das Gebietsgericht das Mitglied des föderalen Partei-Büros und Vorsitzenden der „Jabloko“-Regionalorganisation Jaroslaw Schtscherbakow (Wahlbezirk Nr. 188) aus dem Rennen genommen. Dies erfolgte entsprechend einer Klage der „Grünen“ aufgrund angeblicher Verstöße auf dem Gebiet der Urheberrechte (angeblich hatte Schtscherbakow die Autorenrechte des britischen Streetart-Künstlers Bankys verletzt, da auf einem seiner Fotos im Hintergrund dessen Arbeit „Girl With Balloon“ zu sehen war – Anmerkung der Redaktion). Dem Gericht waren auch Auftritte von Schtscherbakow beim „Jabloko“-Parteitag vorgelegt worden, in denen er sich kritisch über die Innen- und Außenpolitik der Russischen Föderation geäußert hatte. Es sei daran erinnert, dass bis zum Ausschluss der föderalen Kandidatenliste von „Jabloko“ von den Staatsduma-Wahlen Schtscherbakow dort den Platz nur. 1 eingenommen hatte.
Zu einer durchaus erwarteten wurde auch die Entscheidung, den „Jabloko“-Vertreter Dmitrij Smirnow aus Nischnij Nowgorod von den Wahlen als Kandidat auszuschließen. Der Versuch, im Verlauf der Gerichtsverhandlung zu klären, was für eine verbotene Symbolik ein bekannter Rock-Musiker vor zehn Jahren auf einem Foto demonstriert hatte, brachte keinerlei Klarheit (gemeint war Lemmy Kilmister von der Band „Motörhead“, der im Dezember 2015 starb – Anmerkung der Redaktion). Außer der, dass der Paragraf 20.3 des Ordnungsstrafrechts störungsfrei funktioniert. Das Ausbooten von „Jabloko“-Vertretern aus Direktwahlbezirken wurde am 8. September im Moskauer Verwaltungsgebiet fortgesetzt. Das Gebietsgericht hab die Registrierung des Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen Jurij Waskin (Wahlbezirk Nr. 124) auf, womit der Klage des Konkurrenten aus der Spoiler-Partei der Rentner stattgegeben wurde (aufgrund von QR-Codes in den Agitationsmaterialien Waskins, die zu Posts von Veröffentlichungen seiner Partei führten, die früher das Oberste Gericht als Urheberrechte verletzende qualifiziert hatte – Anmerkung der Redaktion).
Am gleichen Tag erfolgten noch gegen zwei andere Kandidaten der liberalen Partei „Jabloko“ Gerichtsverhandlungen, die am 9. September fortgesetzt wurden, so dass bei Redaktionsschluss des vorliegenden Beitrags das Schicksal von Anna Schatunowskaja-Bjurno (Wahlbezirk Nr. 204) und Alexander Murawjow (Wahlbezirk Nr. 122) noch unklar war. Gegen die studierte Juristin war Klage aufgrund des berüchtigten Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts (Demonstration verbotener und extremistischer Symbole) erhoben worden. Und Murawjow habe angeblich Urheberrechte in seinen Wahlkampfmaterialien verletzt. Es ist aber zu erwarten, dass auch diese beiden „Jabloko“-Vertreter aus dem Rennen genommen werden.
Zuvor hatte das Mitglied des „Jabloko“-Politkomitees Iwan Bolschakow die Vermutung geäußert, dass letztlich nur 108 der anfangs von „Jabloko“ nominierten 137 Direktwahlkandidaten den Wahlkampf bis zum Tag der Abstimmung am 20. September fortsetzen können. Jedoch gibt es auch Angaben darüber, dass man in der Partei die Gefahr eines Ausschlusses von 80 Kandidaten sehe. Was aber die Kampagne der Direktwahlkandidaten der Partei angeht, so erklärt man in „Jabloko“, dass man sie oft bei der Durchführung der Agitation behindere. Solche Probleme haben sich in mindestens 21 Regionen ergeben. Möglicherweise ist jedoch gerade damit auch jene Situation zu erklären, dass mehr als einhundert „Jabloko“-Vertreter dennoch weiter registrierte bleiben. Das heißt, die Herrschenden sehen keinen Schaden durch die informationsmäßig und elektoral blockierten perspektivlosen Kandidaten.
Der Vorsitzende der Moskauer Parteiorganisation von „Jabloko“ Kirill Gontscharow teilte der „NG“ mit: „Tatsächlich können wir nicht voraussagen, wie viele Kandidaten es bis zu den Wahlen schaffen werden. Jeden Tag tauchen neue Klagen auf. Uns gegenüber hat man das gesamte Arsenal der Technologien für eine Nichtzulassen ausprobiert. Auf viele Kandidaten in den Regionen übt man einen unmittelbaren Druck aus – entweder seitens der Konkurrenten oder der Arbeitgeber. An solchen Fällen gibt es rund zwei, drei Dutzende“. Gontscharow unterstrich, dass man in der Partei nicht die Logik der Ausschlüsse verstehen könne. „Gegenwärtig hat es bereits keine Bedeutung, ob es ein starker Kandidat ist oder ein schwacher, ob er aktiv die Kampagne durchführt oder nicht. Betroffen sind die unterschiedlichsten Personen. Und andere Schwergewichte bleiben“. Und er lenkte das Augenmerk darauf, dass, wenn sich die Konkurrenten der „Jabloko“-Kandidaten nur bis zum 9. September an Gerichte wenden könnten, so man gemäß Paragraf 20.3 des Ordnungsstrafrechts die Registrierung sogar am 17. September annullieren könne.
P. S.
In den Abendstunden des Mittwochs wurde aus Jekaterinburg bekannt, dass Stadtbezirksgerichte dieser Millionenstadt zwei „Jabloko“-Vertreter verurteilten, die für die anstehenden Wahlen kandidierten – Alexander Kudelkin erhielt zehn Tage Ordnungshaft wegen der Demonstration angeblich extremistischer Symbole, und Schana Ognej erhielt entsprechend dem gleichen Paragrafen eine Ordnungsstrafe von 2000 Rubel (umgerechnet etwa 20 Euro).