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Die Integration des Donbass und von Nowo-Rossija verlangsamt sich ausgehend von den Realitäten


Die Regierung der Russischen Föderation hat Änderungen an den föderalen Verfassungsgesetzen über die Aufnahme der Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson in den Bestand der Russischen Föderation an die Staatsduma übergeben. Die Gesetzesakte über die Integration der Regionen des Donbass und von Nowo-Rossija (deutsch: „Neu-Russland“) waren im Herbst des Jahres 2022 in Kraft getreten. Und eine Übergangsperiode war bis zum 1. Januar 2026 verkündet worden. Seit dem sind viele Fristen für deren Aufnahme in das Rechtssystem des Landes verschoben worden. Weitere Verschiebungen werden auch jetzt vorgeschlagen. Und die Vollmachten der entsprechenden Sonderarbeitsgruppe von Vizepremier Marat Chusnullin sollen bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Der Prozess der Wiedervereinigung der historischen Territorien mit Russland verlangsamt sich aufgrund subjektiver und objektiver Ursachen, unter denen offenkundig auch die militärischen Realitäten sind.

Der Regierungsgesetzentwurf „Über die Vornahme von Änderung an einzelnen föderalen Verfassungsgesetzen“ gelangte mit der Benachrichtigung in die Staatsduma, dass sie so schnell wie möglich behandelt und bestätigt werden müssten. Es geht um Änderungen an den Akten über die Aufnahme der Donezker und der Lugansker Volksrepublik sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson in den Bestand Russlands. Allem nach zu urteilen wird das Dokument zu einer der Prioritäten der ersten Arbeitsetappe des neuen Abgeordneten-Korps neben dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2027.

Im Erläuterungsschreiben heißt es: „Die Realisierung der durch den Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmungen erfordert dessen unverzügliches Inkrafttreten im Zusammenhang mit dem großen Umfang an Veränderungen, die an der Gesetzgebung und anderen normativen Rechtsakten der Russischen Föderation vorzunehmen sind, darunter im Zusammenhang mit der zeitlich verkürzten Herbsttagungsserie des Jahres 2026“. Im Paket der offiziellen Papiere zur Gesetzesvorlage sind Verzeichnisse der Gesetzes und Durchführungsbestimmungen, die zu aktualisieren sind. Die ersten machen vorläufig drei aus, die zweiten – mindestens acht. Der stellvertretende Minister für Bauwesen Almas Chusainow wurde beauftragt, die Vorschläge des Ministerkabinetts an der Ochotnyj-Rjad-Straße (Adresse des Sitzes der Staatsduma in Moskau – Anmerkung der Redaktion) vorzustellen.

Es sei daran erinnert, dass entsprechend den Ergebnissen der September-Referenden des Jahres 2022 über den Beitritt der Regionen des Donbass und von Neu-Russland zur Russischen Föderation danach vier spezielle Verfassungsgesetze verabschiedet wurden. In ihnen wurden die Namen der neuen Subjekte der Russischen Föderation, die Territorien, auf denen sie sich befinden und auf die sich im Endergebnis die russische Jurisdiktion erstrecken soll, aber auch über 30 Richtungen für die bevorstehende Integration ausgewiesen. Es war bestimmt worden, dass entsprechend einer generellen Regel die Übergangsperiode bis zum 1. Januar 2026 andauern sollte, obgleich auch mit geringen Ausnahmen in Bezug auf eine Verlängerung dieser Zeitspanne hinsichtlich einer Reihe von Fragen. Jedoch war entsprechend den Erfahrungen aus der Umsetzung des analogen Gesetzes von 2018 über die Angliederung der Krim sofort klar gewesen, dass viele Termine unbedingt verschoben werden. So ist es auch geschehen. Und die letzte umfangreiche Veränderung der Anweisungen für die einen oder anderen Termine wurde in den letzten Tagen des vergangenen Jahres vorgenommen, und auch durch ein spezielles Verfassungsgesetz.

Und nun stehen die nächsten Verlängerungen bzw. Verschiebungen an, die die Regierung vorschlägt, nicht als einheitliche, sondern als unterschiedliche für die unterschiedlichen juristischen Bereiche vorzunehmen. Zur gleichen Zeit kann angenommen werden, obwohl dies auch nicht direkt gesagt wird, dass von nun an als ungefähres Ende für die Übergangsperiode der 1. Januar 2030 angesehen wird. Gerade dieser Termin ist für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe der Regierung der Russischen Föderation „zur Realisierung des speziellen Infrastruktur-Projektes“, die Vizepremier Chusnullin leitet, bestimmt worden. Dabei wird offiziell klargestellt, dass dies Vollmachten „zur Leitung der Integration der wiedervereinten Subjekte und zur Gewährleistung der Lebenstätigkeit deren Einwohner“ sind. Folglich agieren als Hauptinteressierte der Gesetzesänderungen der Regierung neben dem Bauministerium offensichtlich auch die von ihm kontrollierten Branchen der Volkswirtschaft, aber natürlich auch die Ausführenden der Arbeiten zur Wiedervereinigung, denen diese verantwortungsvolle Angelegenheit übertragen worden ist.

Was aber die Verlängerung der Ausnahmen aus den gesamtrussischen Rechtsnormen angeht – und darin besteht im Großen und Ganzen auch das Wesen eines jeden der vier Verfassungsgesetze -, so ist in dem Erläuterungsschreiben eine extrem bequeme Verallgemeinerung ausgewiesen worden. Und wenn es die nicht gegeben hätte, so wäre es nicht einfach gewesen, die Gesetzesänderungen ausfindig zu machen und zu vergleichen, die auf den zwanzig Seiten der Gesetzesvorlage dargelegt wurden. Aber aus den freundlicherweise vorgelegten Erläuterungen wird alles klar. Zum Beispiel werden bis zum 1. Januar 2028 die Besonderheiten im Bereich der Arbeits-, Sozial- und Renten-Gesetzgebung und im Unternehmensrecht im Zusammenhang mit dem Übergang von den ukrainischen Gesetzen zu den russischen gelten. Mit ihren Besonderheiten wird für diesen Zeitraum auch die Haushaltsunterstützung für die vier Regionen durch das föderale Zentrum erfolgen. Beibehalten werden gleichfalls die Ausnahmen hinsichtlich des Funktionierens inklusive des Schutzes vor Angriffen gegen Objekte des Brennstoff- und Energie-Komplexes. Ebenfalls wird auch die Öko-Steuer im Großen und Ganzen nicht erhoben.

Bis zum 1. Januar 2029 werden die Einwohner und Unternehmer der historischen Territorien ohne die generellen Regeln für die städtebauliche Regulierung und staatliche Aufsicht auf dem Gebiet der Sicherheit der unterschiedlichen Energie-Objekte inklusive Kern- und Wasserkraftwerke auskommen können. Die Nutzung der Objekte von Flora und Fauna und natürlich deren Schutz, aber auch die Gesetzgebung über die Nutzung von Bodenschätzen werden ebenfalls vorerst entsprechend von Regeln realisiert, die aus Ausnahmen zusammengestellt wurden. Im Übrigen gibt es in jedem der Verfassungsgesetze für den Donbass und Nowo-Rossija unbedingt einen besonderen Paragrafen, der „Besonderheiten der Regelung einzelner Beziehungen“ heißt. Sein Wesen besteht darin, dass die Regierung der Russischen Föderation das Recht hat, bei Bedarf sowohl ihre als auch ministerielle Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet der Integration der neuen Subjekte der Russischen Föderation zu modifizieren. Jetzt ist allem nach zu urteilen entschieden worden, diesbezüglich so viel wie möglich in den Gesetzen in Form von genauen Formulierungen festzuschreiben. Dies ist umso mehr notwendig, da der Prozess der Wiedervereinigung scheinbar noch lange andauern wird. Denn außer der Gruppe von Besonderheiten, die bis zum Jahr 2030 gelten, gibt es auch solche, für die längere Fristen gesetzt wurden. Sagen wir einmal bis zum 1. Januar 2036. Zum Beispiel „hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der Energiewirtschaft inklusive der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die staatliche Regulierung von Preisen (Tarifen)“.