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Nach den Wahlen in Russland werden auch die Strafen aktualisiert


Die Regierung hat der Staatsduma den Vorschlag zugeleitet, die untere und obere Grenze für Strafen im Ordnungsstrafrecht anzuheben. Als erstrangig wurde eine Verschärfung der Haftung natürlich und Rechtspersonen sowie von Beamten für Vergehen auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des Brandschutzes und der Zivilverteidigung, aber auch des Schutzes der Bevölkerung und von Territorien vor außerordentlichen Situationen angesehen. Vorgelegt wurden den Abgeordneten entsprechende Berechnungen zusammen mit statistischen Zahlen und der Erläuterung, dass, wenn irgendwelche Verstöße zahlenmäßig geringer werden, die Sanktionen für sie verstärkt werden müssten.

Der Gesetzentwurf über die Vornahme von Änderungen am Ordnungsstrafrecht umfasst mehr als 50 Seiten. Die Hälfte von ihnen ist eine Aufzählung der Paragrafen, in denen eine Anhebung der Strafen erfolgen soll. Und die zweite Hälfte machen Erläuterungen aus, die eine Statistik, Berechnungen und unterschiedliche Begründungen enthalten.

Wobei dies nicht nur Begründungen finanzieller, sondern auch gesellschaftspolitischer Art sind. Im letzten Paragrafen der Gesetzesvorlage ist dargelegt worden, dass sie drei Monate nach ihrer Bestätigung in Kraft treten soll. Unter Berücksichtigung dessen, dass solche umfangreichen Veränderungen in der Staatsduma recht lange abgestimmt werden, ist das Auftauchen der neuen Strafen zumindest nicht früher als Mitte des kommenden Jahres zu erwarten. Derzeit kann man lediglich konstatieren, dass nach den Wahlen nicht nur die Steuern und Tarife angehoben werden (was überhaupt nicht überrascht, da ein Inkrafttreten solcher Neuerungen vor den Wahlen dies sicherlich nicht der Kremlpartei „Einiges Russland“ solch hohes Wahlergebnis beschert hätte – Anmerkung der Redaktion). Nach der Erneuerung des Abgeordnetenkorps werden sich gleichfalls auch die Sanktionen für unterschiedliche Rechtsverletzungen verändern. Wobei die nunmehrige Zusammensetzung des russischen Unterhauses allem nach zu urteilen eifriger für eine Verschärfung der Haftung im Bereich der öffentlichen Sicherheit votieren wird.

Allerdings behauptet das Ministerkabinett, dass es für die Korrektur der Strafen auch objektive Ursachen gebe, zum Beispiel die Beibehaltung deren nominellen Höhen in einem unveränderten Zustand seit dem Jahr 2007. Laut dem Erläuterungsschreiben trage die Gesetzesvorlage „einen komplexen Charakter und zielt auf die Anhebung der unteren und oberen Grenzen der Ordnungsstrafen für natürliche Personen, Amtspersonen und Rechtspersonen, die durch die Sanktionen für die einzelnen Tatbestände von ordnungsrechtlichen Verstößen, die die öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit antasten, vorgesehen sind, aber auch auf eine Vervollkommnung der ordnungsrechtlichen Haftung auf dem Gebiet des Brandschutzes, der Zivilverteidigung sowie des Schutzes der Bevölkerung und Territorien vor außerordentlichen Situation ab“. Im Durchschnitt sei, teilte die Regierung mit, eine zweifache Anhebung vorgesehen.

Dabei macht es Sinn hervorzuheben, dass die Verschärfung beispielsweise auch die Paragrafen sowohl für geringfügiges Rowdytum als auch für eine Diskreditierung der Streitkräfte betreffen wird. Oder aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln für die Durchführung von Kundgebungen und aufgrund der Verbreitung extremistischer Materialien. „Die Indexierung der Höhe der Strafen ist ein wichtiger Mechanismus, der einen adäquaten Charakter der Bestrafung entsprechend der bestehenden Wirtschaftssituation in Russland gewährleistet. Diese Methode erlaubt, ein gerechtes Verhältnis zwischen dem Umfang der Strafe und dem Grad der gesellschaftlichen Gefahr der Rechtsverletzung zu bewahren“, heißt es im Erläuterungsschreiben. Die Notwendigkeit, dieses Verhältnis zu einer Gerechtigkeit zu bringen, ist allem nach zu urteilen auch dadurch hervorgerufen worden, dass „in den letzten fünf Jahren die Anzahl der verübten ordnungsrechtlichen Verstöße praktisch hinsichtlich aller oben ausgewiesenen Tatbestände eine Tendenz zur Verringerung besitzt“.

Das heißt: Die staatliche Logik ist solch eine: Wenn die Rechtsverletzungen weniger werden, so müsse man mit größeren Summen bestrafen, um den Umfang der Einnahmen der Staatskasse zu bewahren. Und da waren auch noch in dem Teil dieser Paragrafen des Ordnungsstrafrechts als Alternative zu den Strafen Verwarnungen eingeführt worden, was sicherlich auch den Wunsch der Rechtsschützer verringerte, Rechtsverletzer zu suchen und zu fassen. „Die festgelegten Höhen für die Strafen entsprechen nicht der gegenwärtigen Wirtschaftssituation und erzielen nicht die nötige stimulierende Wirkung für ein rechtmäßiges Verhalten“, konstatiert das Erläuterungsschreiben zum Gesetzentwurf der Regierung (dies aber ohne konkrete Beweise für solch eine Behauptung – Anmerkung der Redaktion).

P. S.

Nach den Wahlen demonstrierte also Russlands Regierung nun endlich ihren wahren Appetit, schaut man sich den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr an. Nicht nur Strafen sollen angehoben werden, sondern auch zahlreiche Steuern, Gebühren und Tarife, was sich in den Geldbörsen der einfachen Bürger Russlands schon bald auswirken wird. Damit aber all dies in entsprechenden Gesetzen verankert wird, müssen die Parlamentarier die notwendigen Entscheidungen treffen. Und auch deren Arbeit wird im Jahr 2027 mit weniger Geld bewältigt werden. „Die Haushaltsaufwendungen für die Tätigkeit der Staatsduma im Jahr 2027 werden 16,6 Milliarden Rubel ausmachen, was fast um eine Milliarde Rubel weniger ist als im jetzigen. Geplant ist, für den Föderationsrat 8,58 Milliarden Rubel bereitzustellen (um 31,1 Millionen Rubel weniger als im Jahr 2026). Dies folgt aus dem Erläuterungsschreiben zum Entwurf des föderalen Haushalts für die nächsten drei Jahre. Ein möglicher Trost ist eventuell die Tatsache, dass auch die Aufwendungen für die Arbeit des Präsidenten Russlands in den nächsten drei Jahren zurückgehen werden, wie aus dem erwähnten Erläuterungsschreiben deutlich wird. Im Jahr 2027 werden die Ausgaben 36,8 Milliarden Rubel ausmachen und bis auf 34,5 Milliarden Rubel im Jahr 2029 zurückgehen… Die Ausgaben für die Arbeit der Regierung Russlands sollen im kommenden Jahr 13,2 Milliarden Rubel ausmachen, im Jahr 2028 13,6 Milliarden Rubel und im Jahr 2029 14 Milliarden Rubel.