In einem Interview für die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS erläuterter der stellvertretende Justizminister der Russischen Föderation Oleg Swiridenko, wie die „Liste der Personen, in deren Hinsicht zeitweilige einschränkende Maßnahmen angewandt werden“, wirken wird. In diesem neuen Register des Justizministerium werden sich in einiger Zeit augenscheinlich die meisten sogenannten ausländischen Agenten wiederfinden. In diesem Herbst hat in der Russischen Föderation ein Mechanismus zu wirken begonnen, der erlaubt, in absentia über jene Rechtsverletzer zu richten, die nicht einfach Relocanten (im russischen Verständnis aus politischen oder anderen Gründen Ausgewanderte – Anmerkung der Redaktion) geworden sind, sondern zu aktiven politischen Emigranten. Wenn sie nicht zwecks Vollstreckung von Bestrafungen ins Land zurückkehren, werden sie als Antwort vierzehn Einschränkungen erhalten. Nach Aussagen von Swiridenko werde dies zu einer Umsetzung des grundlegenden Verfassungsprinzips: Die Rechte und Freiheiten eines Bürgers sind untrennbar mit dessen Pflichten verbunden.
Das Gespräch mit dem 64jährigen Vizeminister erhielt die Überschrift „Der Staat und die Gesellschaft dürfen keine Straffreiheit zulassen“. Swiridenko antwortete auf die Frage des TASS-Korrespondenten, ob nicht solche restriktiven Maßnahmen wie eine Blockierung von Konten, das Verbot für Vertragsabschlüsse zu Immobilien und die Gewährung konsularischer Leistungen übermäßige seien, antwortet: in keiner Weise. „Eine Person, in dessen Hinsicht ein Urteil rechtskräftig geworden ist, das durch ihn nicht befolgt wurde, ist ins Ausland geflohen und befindet sich im Ausland. Und dabei nimmt er ruhig die Rechtsinstitute unseres Landes in Anspruch. Das neue Gesetz schafft in einer bestimmten Weise eine entsprechende Barriere für eine derartige Tätigkeit“, erklärte er.
Und die Schlüsselthese von Swiridenko klang so: „In diesem föderalen Gesetz sehen wir faktisch eine Umsetzung des grundlegenden Verfassungsprinzips: Die Rechte und Freiheiten eines Menschen sind untrennbar mit seinen Pflichten verbunden. Dies ist keine Redundanz und keine Verletzung von Verfassungsrechten, sondern eine begründete Wiederherstellung von Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit“. Hinsichtlich des Gesetzes hatte der stellvertretende Justizminister ein ganzes Paket von Neuerungen im Blick, das im Sommer dieses Jahres verabschiedet wurde und vom Wesen der Sache her auf die Möglichkeit gerichtlicher Untersuchungen in Bezug auf eine Reihe von Tatbeständen des Ordnungsstrafrechts in absentia abzielte. Vor allem geht es um die sattsam bekannten „politischen“ Paragrafen des Ordnungsstrafrechts wie eine Nichterfüllung der Pflichten eines ausländischen Agenten, eine Diskreditierung der Streitkräfte der Russischen Föderation, die Verbreitung extremistischer Materialien u. a.
Mehr noch, Swiridenko, der die Tätigkeit der Departments des Justizministerium für die Kontrolle ausländischer Agenten und für den Schutz der nationalen Interessen vor einem äußeren Einfluss beaufsichtigt, hat nicht ausgeschlossen, dass das „Gesetz im Zuge der Rechtsanwendung einer Präzisierung und punktueller Korrekturen bedarf, um sich vollkommen in die gesamte Logik der rechtlichen Basis für einen Schutz der nationalen Souveränität einzufügen“. Möglich ist, dass es dann um eine Nötigung der politischen Emigranten zum Zustimmen zu einer Erfüllung nicht nur ordnungsrechtlicher, sondern auch strafrechtlicher Bestrafungen, die gegen sie auch in absentia verhängt worden waren, gehen werde. Die Verfassung der Russischen Föderation scheint dies auch nicht zu verbieten. Jedoch gibt es natürlich juristische Methoden, dies in eine andere Richtung auszulegen.
Der Vizeminister erläuterte klar, dass in das neue Register des Justizministeriums nur jene geraten werden, gegen die es Gerichtsbeschlüsse gibt, die sie nicht zu erfüllen vorhaben, da sie gerade aus diesem Grunde die Russische Föderation verlassen haben. „Wenn ein Rechtsverletzer bereit ist, zurückzukehren, die Fehler einzugestehen und die verdiente Strafe abzuleisten, hat er das Recht auf eine Wiederherstellung seiner Rechte. Wenn er sich aber im Ausland versteckt und nicht für seine Taten haftet, bleiben die Restriktionen bestehen“, unterstrich Swiridenko. Über ihre Perspektiven werden die Relocanten, die nicht mit dem Gesetz Freund sind, aus einem speziellen Register des Justizministeriums erfahren, das eine genauso öffentliche Datenbank wie auch das Register der ausländischen Agenten sein wird (vorausgesetzt, dass der Zugang zu ihm nicht nur mit einem russischen offiziellen Internetbrowser möglich sein wird – Anmerkung der Redaktion). Jedoch ist derzeit kein Verzeichnis der Personen mit zeitweiligen Restriktionen auf der offiziellen Internetseite des Ministeriums auszumachen. Wenn man aber genauer ist, so gibt es dieses in Form einer vorläufigen Version, die man praktisch über die gewohnte Navigation der Internetseite nicht finden kann.
Dem nach zu urteilen, dass das Interview von Swiridenko auftauchte, kann allerdings erwartet werden, dass das Register bald zu arbeiten beginnen wird. Alle Gesetze sind verabschiedet worden, die Durchführungsbestimmungen sind bestätigt worden, eine Finanzierung ist für das Ministerium bereitgestellt worden. Folglich steht und fällt scheinbar alles mit einer Anweisung von oben. Es kann gleichfalls auch eine politische Entscheidung angenommen werden, ein Register für die bekanntesten Figuren aus den Reihen der politischen Emigranten zu eröffnen. Und dann wird bald auch das Justizministerium neue planmäßige Überprüfungen hinsichtlich einer Reihe von ausländischen Agenten durchführen, die, auch wenn sie ihre Beiträge in den sozialen Netzwerken auf entsprechende Art und Weise markieren, wohl kaum rechtzeitig gegenüber den Behörden Rechenschaft über ihre Tätigkeit im Ausland ablegen (teilweise auch aufgrund der durch Russland geschaffenen technischen Probleme für das pünktliche Einreichen der erforderlichen Dokumente – Anmerkung der Redaktion). Ja, und für jeden derartigen Verstoß sind Strafen vorgesehen, die man jetzt in absentia verhängen kann, wobei beispielsweise Gelder von einem Sonderkonto abgehoben werden, das für jeden ausländischen Agenten obligatorisch ist (vorausgesetzt er hat noch irgendwelche Gelder in Russland vor der Ausreise zurückgelassen – Anmerkung der Redaktion).