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Über eine Verschärfung von Bestrafungen aufgrund von Aufrufen und einer Teilnahme an Massenunruhen


Der Vorsitzende des Staatsduma-Ausschusses für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung Wassilij Piskarjow (Kremlpartei „Einiges Russland“) hat mitgeteilt, dass er zur Behandlung durch das Unterhaus eine Gesetzesvorlage eingebracht habe, die eine Verstärkung der strafrechtlichen Verantwortung für Aufrufe zu Massen-Unruhen oder zu einer Teilnahme an ihnen, aber auch für Aufrufe zu Gewalttaten gegen Bürger vorsieht. Dafür wird man bis zu vier Jahren Gefängnis bekommen können. Wenn dabei Medien oder das Internet genutzt wurden – bis zu sechs Jahre. Bis auf sechs Jahre Haft sollen auch die Bestrafungen für Aufrufe zu Terrorismus, dessen Rechtfertigung und Propagierung erhöht werden. Die Nutzung des Internets und von Massenmedien wird hier auch als ein erschwerender Umstand angesehen. Bis auf 500.000 Rubel (umgerechnet etwa 5435 Euro) soll auch die Strafe für eine Anwendung von Gewalt gegen Vertreter der Staatsgewalt angehoben werden.

Der fast 63jährige Autor des Gesetzentwurfs hat seine Vorschläge damit begründet, dass das Land mit Gefahren für die Sicherheit und Versuchen einer politischen Destabilisierung konfrontiert werde (was der russische Durchschnittsbürger im Grunde genommen in seinem Alltag gar nicht bemerkt – Anmerkung der Redaktion). Nach Aussagen von Piskarjow „geben unsere Gegner – der kollektive Westen und von ihm kontrollierte flüchtige Straftäter, Relocanten und ausländische Agenten – die Versuche nicht auf, unsere Bürger zu einer Teilnahme an verschiedenen Provokationen zu provozieren und in die Verübung von Straftaten zu involvieren“.

In der Regel ist der Vorschlag, eine Bestrafung für igrnedeine Straftat zu verschärfen, eine Reaktion auf die Besorgnis auslösende Wirklichkeit. Dabei ist es sehr schwierig, sich nicht nur zu erinnern, sondern gar vorzustellen, dass unter den aktuellen russischen Realitäten irgendwer – ohne eine Bestrafung zu fürchten – auf offenen Internet-Ressourcen Aufrufe veröffentlicht, an Massenunruhen teilzunehmen. Schon ganz zu schweigen von einer Rechtfertigung von Terrorismus und Extremismus. Hier braucht man sich gar nicht in die Terminologie zu vertiefen, was als Terrorismus angesehen werden kann und was nicht. Der Staat hat in den letzten Jahren durchaus klar zu verstehen gegeben, dass jegliche Form von Protest eine strafbare sein kann. Regelmäßige Befragungen der kremlnahen Stiftung „Öffentliche Meinung“ zeigen, dass sehr wenige Bürger Russlands selbst bei Wahrung der Anonymität eingestehen, dass sie an irgendwelchen Manifestationen in ihrer Stadt oder Region teilnehmen könnten. Dabei geht es offensichtlich um gewaltfreie Aktionen. Unverständlich ist, weshalb man in solch einem Fall den Menschen Angst macht, die auch so schon lange eingeschüchtert worden sind.

Der Abgeordnete Piskarjow behauptet, dass der Westen und russische Relocanten die Versuche nicht aufgeben würden, unsere Gesellschaft zu zerrütten, Provokationen und augenscheinlich Unruhen zu organisieren. Ob dem so ist oder nicht, ist schwer zu überprüfen. Möglicherweise schreiben sie dies in in der Russischen Föderation verbotenen und blockierten sozialen Netzwerken, aber die russischen Ordnungshüter und Staatsbeamten haben doch alles Mögliche getan, um den Bürgern den Zugang zu diesen Ressourcen zu erschweren. Eventuell gibt es diesbezüglich irgendwelche Aufklärungsdaten. Da kann man ganz und gar überhaupt nichts sagen. Es bleibt, den informierten Abgeordneten Vertrauen zu schenken (oder auch nicht – Anmerkung der Redaktion).

Wenn in Russland keinerlei Massenunruhen zu beobachten sind (und schwerlich zu erwarten sind), ist solch eine Gesetzesvorlage möglicherweise eine Überlegung „entsprechend einer Analogie“, eine Reaktion auf fremde Ereignisse, zum Beispiel auf die jüngsten französischen? Jedoch arbeitet hier eine Analogie schlecht. In Frankreich wirken nicht einmal heutige, nicht verschärfte russische Gesetze und Maßnahmen zur Prophylaxe von Unruhen. Ein fremdes Bild könnte nur als ein emotionales Argument wirken: „Sie wollen nicht, dass es so etwas gibt? (Dann) Unterstützen Sie jegliche Verschärfung!“.

Dass es in Russland keine Massenunruhen gibt, können die Abgeordneten, Staatsbeamten und Vertreter der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane natürlich als ihr Verdienst ansehen. Nicht weil soziale Netzwerke und jegliche Kanäle für ein Eindringen schädlicher Informationen rechtzeitig blockiert sowie die Geld- und Haftstrafen erhöht werden. Die Menschen überlegen sich 10mal, bevor sie irgendwohin gehen, etwas verlangen… Ganz zu schweigen von einem Ungehorsam gegenüber der Polizei. Die Parteien überlegen es sich genauso, bevor sie eine explosionsgefährliche Agenda in ihre Programme aufnehmen. Jedoch bestehen die Logik und das Paradoxe des Apparates für eine Prophylaxe und Bestrafung darin, dass er gleichzeitig sowohl eine Gefahr beseitigt als auch nicht beseitigt. Er muss deren Existenz unterstreichen, um nicht die eigene zu überdenken. Daher werden immer neue Maßnahmen und Bestrafungen ausgedacht.

P. S.

Derweil hat sich auf der offiziellen Internetseite des russischen Justizministeriums einiges bewegt. Das vom stellvertretenden Justizminister Oleg Swiridenko erwähnte Register der Personen, in deren Hinsicht zeitweilige restriktive Maßnahmen angewandt werden (https://ngdeutschland.de/die-rechte-der-relocanten-wird-man-starker-an-pflichten-gegenuber-dem-staat-binden/), ist am Freitagnachmittag zugänglich geworden. Bisher umfasst es zwölf Namen. Sie alle leben im Ausland, wurden als ausländische Agenten gelabelt und teilweise gar zu Haftstrafen verurteilt. Konkret sind es folgende Personen: Michail Chodorkowskij, Jewgenij Tschitschwarkin, Boris Simin, Leonid Gosman und Jekaterina Schulman. Weiterhin sind bisher in dem Verzeichnis die Menschenrechtlerin Anastasia Burakowa, die einstige kommunale Abgeordnete Jelena Kotenotschkina, die Journalistin Anastasia Schewtschenko, der ehemalige Anwalt Mark Feigin, der Journalist Michael Naki sowie die Aktivisten Wladimir Milow (war auch kurze Zeit stellvertretender Energieminister Russlands im Jahr 2002) und Alexej Nesterenko.