Die Gerichtsstatistik für das Jahr 2025 demonstriert eine drastische Verringerung der Anzahl von Entscheidungen über eine Ausweisung von Migranten aus der Russischen Föderation. Die Anzahl der Urteile entsprechend einzelner Paragrafen des Ordnungsstrafrechts hat sich um eine Größenordnung verringert. Jedoch sei dies, wie Experten der „NG“ erinnerten, ganz und gar keine Lockerung der Regeln für die Einwanderungspolitik, sondern im Gegenteil, deren Verschärfung. Denn der Großteil der Abschiebungen erfolgt im Zusammenhang der Übergabe der entsprechenden Vollmachten an die Behörden des Innenministeriums an den Gerichten vorbei. Im Ergebnis dessen verweisen die offiziellen Zahlen in diesem Teil mehr auf die Aktivität der Rechtsschützer denn auf die Effektivität des gerichtlichen Schutzes von Ausländern.
Laut Informationen des Gerichtsdepartments beim Obersten Gericht der Russischen Föderation hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der Verfahren gegen Migranten spürbar verringert. Hinsichtlich des Paragrafen 18.8 des Ordnungsstrafrechts (Verstoß gegen die Regeln für eine Einreise in die Russische Föderation oder gegen das Aufenthalts- oder Lebensregime durch einen ausländischen Staatsbürger oder einen Staatenlosen) ist der Wert von 194.600 im Jahr 2024 bis auf 15.600 zurückgegangen. In Bezug auf den Paragrafen 18.10 des Ordnungsstrafrechts – illegale Vornahme einer Arbeitstätigkeit in der Russischen Föderation durch einen ausländischen Staatsbürger oder einen Staatenlosen — sehen die Zahlen so aus: 29.500 bzw. 1.800 Fälle.
Und besonders spürbar ist der drastische Rückgang der Zahl von Fällen einer Anwendung der hauptsächlichen Art von Bestrafungen aufgrund von Verstößen gegen die Migrationsgesetzgebung durch die Gerichte – eine Abschiebung aus der Russischen Föderation. Im vergangenen Jahr wurden 43 Personen so bestraft, während es 565 im Jahr 2024 gewesen waren. Und dies ist eine Verringerung um mehr als 92 Prozent.
Wie die Chefjuristin der „Team Value“ GmbH, Anna Stafijewskaja, die sich auf die Verteidigung von Emigranten und Immigranten spezialisiert hat, unterstrich, müsse bei der Beurteilung der Gerichtsstatistik berücksichtigt werden, dass gerade im vergangenen Jahr das Innenministerium Russlands auch die Vollmachten erhalten hätte, im Rahmen des Ordnungsstrafrechts eine Abschiebung von Ausländern ohne Entscheidungen von Gerichten vorzunehmen. Die Annahme eines Beschlusses durch das Innenministerium, einen Ausländer aufgrund eines Verstoßes der Migrationsgesetzgebung ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und abzuschieben, könne schneller als auf dem Gerichtswege, bei dem der jeweilige Ausländer oder sein Verteidiger ihre Argumente und Beweise vorbringen können, erfolgen.
Es verstehe sich, dass bei einer außergerichtlichen Abschiebung der jeweilige Ausländer genauso wie auch jeglicher Bürger das Recht auf eine vollwertige Untersuchung seines Falles habe, erinnerte die Juristin die „NG“. Aber aufgrund dessen, dass die Ausländer oft nicht um die Feinheiten der Gesetze, wie allerdings auch die einheimischen Bürger, und die Folgen einer Abschiebung wissen, nicht über ein ausreichendes Niveau der Beherrschung der (russischen) Sprache verfügen und mitunter auch durch das Geschehen zu sehr verängstigt sind, um Einwände vorzubringen, können außergerichtliche Behandlungen von Abschiebungsentscheidungen wirklich extrem schnell erfolgen. „Weiter ist ein Anfechten in der übergeordneten Instanz, bei einem übergeordneten Beamten oder in einem Gericht möglich. Und einige, die sich zu einem Anfechten entschlossen haben, wählen erneut außergerichtliche Formen, wonach sie nach dem Erhalt eines negativen Ergebnisses sich schon gar nicht mehr an Gerichte wenden können“, erläuterte Stafijewskaja. Zumal nach der Entscheidung über eine Abschiebung nur ganze zehn Tage für ein Anfechten bleiben, in deren Verlauf der betroffene Ausländer für sich vor allem online irgendeinen Verteidiger finden muss.
Die Anwältin für Einwanderungsfragen und Mitglied der Anwaltskammer des Moskauer Verwaltungsgebietes Natalia Iwannikowa bestätigte der „NG“, dass sich dagegen die Migrationspolitik des Staates ernsthaft verschärft habe. Sie erinnerte daran: Dies hänge damit zusammen, dass seit dem 5. Februar vergangenen Jahres Änderungen am Ordnungsstrafrecht vorgenommen wurden. Amtspersonen der Polizeiabteilungen haben die Vollmachten erhalten, eigenständig wie Gerichte Entscheidungen darüber zu treffen, dass ausländische Bürger ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und ihnen eine Ausweisung als eine Bestrafung festzulegen. „Daher haben auch die Amtspersonen begonnen, seit dem Jahr 2025 aktiv eigenständig Migranten abzuschieben, womit sie die Gerichte entlasten“, unterstrich die Anwältin. Und jetzt gehen an diese in der Regel nur Klagen aufgrund der Polizeientscheidungen. Jedoch sei es weitaus schwieriger geworden, merkte sie an, eine Abschiebung durch eine Beschwerde aufzuheben, sogar wenn die betroffenen Ausländer in der Russischen Föderation Familien haben, nahe Verwandte-Staatsbürger Russlands. Man hat begonnen, diese Faktoren weniger zu berücksichtigen, und sie haben aufgehört, bestimmende zu sein. In jedem konkreten Fall begannen die Gerichte, die Persönlichkeit des ausländischen Bürgers zu beurteilen: Hat er gearbeitet, hat er Steuern gezahlt, hat er sich bemüht, die für eine Legalisierung erforderlichen Dokumente auszustellen, ist er früher ordnungs- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Wenn er eine Vielzahl von ordnungsrechtlichen Verstößen oder eine Vorbestrafung aus der Vergangenheit hat, „gibt es praktisch keine Chancen, die Abschiebung zu verhindern“. Und wenn die Bestrafung aufgrund schwerer Paragrafen oder aufgrund von Drogen erfolgte, so „wird man bestimmt die Abschiebung nicht aufheben“.
Was aber die Bestrafung von Rechtspersonen aufgrund eines Verstoßes gegen die Migrationsgesetzgebung angeht, so haben sich laut der Statistik sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Summen der verhängten Strafen erhöht. Iwannikowa unterstrich, dass früher bei einer Einstellung eines Ausländers ohne ein Patent er selbst gemäß Paragraf 18.10 des Ordnungsstrafrechts beispielsweise in Moskau eine Strafe von 5000 Rubel, eine Abschiebung und ein Einreiseverbot im Verlauf von fünf Jahren erhielt. Die Unternehmen wurden nur in seltenen Fällen zur Verantwortung gezogen, zum Beispiel entsprechend den Ergebnissen komplexer Überprüfungen. In den letzten zwei Jahren hat man jedoch begonnen, praktisch in jedem Fall, wenn ein Ausländer ohne ein Patent arbeitete, dessen Arbeitgeber zu ermitteln – entsprechend den Erklärungen des Migranten an sich dazu, bei wem er arbeitete und wer ihm den Lohn zahlte. Außerdem hat eine in Kraft getretene Entscheidung gemäß Paragraf 18.10 des Ordnungsstrafrechts gegen einen Ausländer eine präjudizielle (vorwegnehmende oder richtungsweisende) Bedeutung, um bereits die entsprechende Rechtsperson gemäß Paragraf 18.15 des Ordnungsstrafrechts zur Verantwortung zu ziehen. Und für solch eine Ahndung müsse man nichts mehr beweisen, merkte die Anwältin an. Die Verjährungsfrist für die Ahndung einer Rechtsperson beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Rechtsverletzung. Und solch einen Beschluss gemäß Paragraf 18.15 des Ordnungsstrafrechts zu fassen, sind sowohl Gerichte als auch Amtspersonen der Migrationsabteilungen des Innenministeriums berechtigt. Die Strafe für jeden illegalen Beschäftigten liegt in der Regel bei 400.000 Rubel in Moskau und im Moskauer Gebiet.
Und während noch vor einigen Jahren die Gerichte bei einem Anfechten oft die festgelegte Strafe bis auf 200.000 Rubel verringerten oder selbst Strafen unterhalb der minimalen Grenze festlegten, so gibt es heute so etwas fast gar nicht mehr. „In den Gerichten sagt man dies direkt: Die Zeit ist heute keine einfache, der Etat muss aufgefüllt werden“, teilte Iwannikowa der „NG“ mit. Beim Summieren ihrer Kontakte mit den Mandanten hob sie jedoch solch ein negatives Detail hervor: Nach der Bezahlung dieser Strafen werden viele Unternehmer zu insolventen, stellen das Business ein, entlassen Mitarbeiter. Und für individuelle Unternehmer würden nach ihren Worten auch solch große Strafen wie für Rechtspersonen verhängt. Und sie haften im Übrigen in Bezug auf die Schulden mit ihrem gesamten persönlichen Eigentum. Allerdings bestätigte die Anwältin, dass sich in den letzten zwei Jahren die Geschäftsleute auch selbst umerzogen hätten und „begonnen haben, die Folgen zu begreifen. Es sind jene weitaus mehr geworden, die die Migrationsgesetzgebung einhalten“.
P. S.
Laut Angaben des Innenministeriums sind im ersten Halbjahr dieses Jahres aus Russland um die 100.000 Migranten aufgrund von Gesetzesverstößen abgeschoben worden. Für 200.000 ausländische Bürger ist ein Einreiseverbot verhängt worden. Und rund 800.000 sind im Register für zu kontrollierende Personen, das durch das russische Innenministerium geführt wird, erfasst worden, teilte am 31. Oktober Staatsduma-Chef Wjatscheslaw Wolodin (Kremlpartei „Einiges Russland“) mit.
Ja, und seit dem 3. November gibt es nicht mehr 22, sondern 45 Paragrafen im russischen Ordnungsstrafrecht, denen entsprechend man ausländische Bürger aufgrund von durch sie verübte Rechtsverstöße ausweisen kann. Neue Gründe für eine Abschiebung sind nun unter anderem eine Demonstration von Ungehorsam gegenüber einem Polizeibeamten, die Verbreitung von Informationen im Internet, die die menschliche Würde und gesellschaftliche Moral verletzen, aber auch Appelle zur Verhängung oder Verlängerung politischer und wirtschaftlicher Sanktionen gegenüber Russland. „Dies wird die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in unserem Land und die Schaffung von Ordnung im Migrationsbereich fördern. Diejenigen, die nach Russland kommen, müssen unsere Gesetze einhalten, die russische Sprache beherrschen und sich mit Achtung gegenüber der Kultur und Traditionen verhalten“, meint Wolodin.