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Das Einberufungsalter wird nicht ganz etappenweise angehoben


Die Reform des Grundwehrdienstes in den Streitkräften wird ab 1. Januar des kommenden Jahres beginnen. Aber das Einberufungsalter wird man von 18 bis 21 Jahre schrittweise, im Verlauf von drei Jahren anheben. Dies folgt aus einer Gesetzesvorlage, die am 13. März in der Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) vorgelegt wurde. Die Anhebung der Obergrenze von 27 bis 30 Jahre wird aber sofort erfolgen. Und dies ist augenscheinlich eben jene Reserve für eine Aufstockung des Personalbestands der Armee bis auf 1,5 Millionen. Und wenn genau in einem Jahr massenhaft in diese erwachsene, sprich: reifere Grundwehrdienstleistende kommen werden, wird es einfacher werden, mit ihnen Verträge abzuschließen.

Unter der Initiative zur Veränderung des Gesetzes „Über die Wehrpflicht und den Militärdienst“ stehen die Namen der wichtigsten Duma-Generäle – des Vorsitzenden des Duma-Ausschusses für Verteidigung, Andrej Kartapolow, des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden dieses Ausschusses, Andrej Krassow, und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Jurij Schwytkin (alle von der Kremlpartei „Einiges Russland“). Das heißt, dass das Verteidigungsministerium sozusagen keine offizielle Verantwortung für diesen Vorschlag trägt.

Dafür wird das Verteidigungsministerium freie Hand für die Vorlage eigener Änderungen am Wortlaut bekommen, deren Sinn und Tiefe freilich doch nur die politische Führung des Landes bestimmen wird. Und natürlich vor allem im Zusammenhang mit den Aufgaben der militärischen Sonderoperation, die den 384. Tag andauert und die im Grunde genommen auch zum Stimulus für die Unterbreitung eines Plans zur Aufstockung der Personalstärke der Streitkräfte der Russischen Föderation bis auf einen Stand von 1,5 Millionen Menschen durch Verteidigungsminister Sergej Schoigu. Aber auf den ersten Blick scheint der am 13. März vorgelegte Gesetzentwurf diesem Ziel nicht ganz zu entsprechen.

Die Umgestaltungen sollen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres beginnen und etappenweise im Verlauf von drei Jahren erfolgen. Die erste Etappe wird durch eine Anhebung des Einberufungsalters für den Grundwehrdienst von 18 bis auf 19 Jahre charakterisiert werden. Ab dem Jahr 2025 wird man ab einem Alter von 20 Jahren in die Armee einberufen, und ab dem Jahr 2026 – bereits ab einem Alter von 21 Jahren. Jedoch ist unschwer zu bemerken, dass sich in diesem ganzen Bild lediglich die untere Einberufungsgrenze schrittweise ändern soll, während die Anhebung der Obergrenze – von 27 bis auf 30 Jahre – mit einem Schlage erfolgen soll. Mehr noch, der grundlegende Paragraf des Gesetzes, der auch erläutert, was die Einberufung für den Grundwehrdienst ist, ändert sich so: „Die Entscheidung über die Einberufung zum Wehrdienst kann in Bezug auf die Bürger männlichen Geschlechts im Alter von 18 bis 30 Jahren getroffen werden, die als Wehrpflichtige erfasst worden sind oder nicht, aber verpflichtet sind, als Wehrpflichtige erfasst zu sein und sich nicht in der Reserve befinden (im Weiteren – die Bürger, die sich nicht in der Reserve befinden)“.

Hinsichtlich des Alters von 18 Jahren wird es im Gesetz eine spezielle Klausel geben: Solch ein Bürger könne entsprechend eines persönlichen Antrags und nach einer Entscheidung der entsprechenden Einberufungskommission in die Armee gehen. Die Obergrenze ändert sich jedoch in Richtung einer höheren laut dem gesamten Wortlaut des Gesetzes, obgleich sich das Erläuterungsschreiben zur Gesetzesvorlage gerade auf die Vorteile aufgrund der Anhebung gerade der unteren Altersgrenze konzentriert. „Die Realisierung dieses Vorschlags wird erlauben, das Erscheinen von Schülern und Studenten in den Militärkommissariaten zwecks Teilnahme an Maßnahmen, die mit der Gewährung einer zeitweiligen Freistellung von einer Einberufung zum Wehrdienst zusammenhängen, ausschließen sowie die finanziellen Verbindlichkeiten des Haushalts für medizinische Untersuchungen der Einzuberufenden, die eine Mittel- oder Berufsschulausbildung erhalten, um eine Summe von mehr als 639 Millionen Rubel im Jahr verringern“, heißt es in diesem Dokument.

Dabei wird sofort ausgewiesen, dass alle Freistellungen, die für konkrete Bürger und insgesamt in der Gesetzgebung gelten, nicht gecancelt werden. Und dies bedeutet, dass die „vorgeschlagene Norm zu einer Reduzierung der Anzahl der Bürger führen wird, die man zum Wehrdienst einberufen kann“. Daher werde für eine Kompensierung auch vorgeschlagen, die Obergrenze anzuheben. Und den Bürgern zu ermöglichen, die bis zum Alter von 27 Jahren überhaupt nicht der Heimat gedient haben, wobei auf ungesetzlicher Grundlage, dies auf Wunsch zu tun. Wie aus dem Erläuterungsschreiben deutlich wird, seien von den alljährlich 80.000 27jährigen, die in die Reserve eingestuft bzw. versetzt werden, rund 30.000 vom Wesen her Wehrdienstverweigerer.

Allem nach zu urteilen, werden die älteren Wehrpflichtigen, die laut Berechnungen bereits in einem Jahr beginnen werden, in die Truppe zu kommen, eben jene Reserve für eine Erhöhung ihrer Personalstärke sein. Und mit den Bürgern im Alter von 27 bis 30 Jahren werde es natürlich auch einfacher sein, Verträge für eine Teilnahme an der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine oder an einer anderen Operation abzuschließen.