Die Regierung der Russischen Föderation hat an die Staatsduma einen Entwurf für ein Gesetz „Über eine Unterstützung der internationalen Entwicklung“ zugeleitet. Sein Ziel ist es, eine gesonderte Sphäre der staatlichen Politik und staatlichen Regulierung zu bilden. Die Gesetzesvorlage stellt keine Vielzahl von Änderungen dar, sondern einen geschlossenen Text. Folglich zeichnet sich dieser Bereich als ein durchaus klarer ab. Das Außenministerium wird die Leitung bewahren. Und die Anwendung der „sanften Gewalt“ wird zu einer Vollmacht der dem Ministerium untergeordneten Behörde Rossotrudnitschestwo (deutsch: Russische Zusammenarbeit). Was aber den Inhalt eben dieser Gewalt angeht, so ist augenscheinlich entschieden worden, nicht nach neuen Wegen unter den seit langem ausgedachten zu suchen. S-ondern einfach zu den sowjetischen Mustern der sattsam bekannten „Volksdiplomatie“ zurückzukehren, all deren Spitzfindigkeiten und Methoden so oder anders aus der Staatskasse finanziert worden waren.
„Gegenstand der Regelung des vorliegenden Gesetzes sind die Beziehungen, die sich bei der Vornahme einer Tätigkeit im Bereich der Unterstützung der internationalen Entwicklung im Zusammenhang mit der Realisierung des außenpolitischen Kurses und mit der Gewährleistung der nationalen Interessen der Russischen Föderation im Rahmen der Teilnahme an der Ausgestaltung des Systems der internationalen Beziehungen ergeben“, heißt es bürokratisch ganz am Anfang des Gesetzentwurfs der Regierung, wobei unschwer zu bemerken ist, in der wahrsten „diplomatischen Sprache“. Dies ist so, wenn das Konkrete der Anwendung eines Gesetzes aus dem Stand heraus nicht ganz verständlich ist, der Gegenstand der Regelung der allgemeinste ist und die Parameter für die Effektivität eine rein subjektive Materie sind.
Dennoch sei, wie im Erläuterungsschreiben zu der Gesetzesvorlage präzisiert wird, die Konzeption der entsprechenden staatlichen Politik durch einen Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation bereits im Jahr 2014 bestätigt worden, dessen Wortlaut im März des Jahres 2023 wesentlich korrigiert wurde. Wie auch in dem gleichen Dokument gesagt wird, werde gerade seit Januar des Jahres 2022 dieses Programm auch verwirklicht: „Russland verfolgt eine aktive und zielgerichtete Politik auf dem Gebiet der Unterstützung der internationalen Entwicklung zwecks Bewahrung einer strategischen Stabilität und Schaffung günstiger Bedingungen für eine Verstärkung der Positionen und Erhöhung der Attraktivität Russlands als eines der einflussreichen Zentren der heutigen Welt“.
Und weiter wird da erläutert, welche Probleme sich ergeben hätten. Da die Unterstützung der internationalen Entwicklung nicht als ein gesonderter Bereich hervorgehoben worden sei, sei es schwierig, alle Handlungen der unterschiedlichen staatlichen Behörden und Strukturen in dieser Richtung zu bündeln. Und dies erschwere die Analyse der Effektivität und „insgesamt die Koordiierung der Tätigkeit zur Realisierung einer russischen Unterstützung der internationalen Entwicklung“.
Von daher ergebe sich auch die Notwendigkeit, die Unterstützung der internationalen Entwicklung zu einem separaten Bereich der staatlichen Politik zu machen, für die man an zwei Orten verantwortlich sein wird – im Außenministerium der Russischen Föderation und in der Föderalen Agentur für Fragen der GUS, der Landsleute, die im Ausland leben, und für eine internationale humanitäre Zusammenarbeit (Rossotrudnitschestwo, die aber auch Teil des russischen Außenministeriums ist). Der Leiter von Rossotrudnitschestwo Igor Tschaika war erst im April dieses Jahres zum Chef dieser Institution ernannt worden. Urteilt man anhand der Materialien, die der Gesetzesvorlage der Regierung beigefügt worden sind, sind dieser Behörde eine Aufstockung sowohl des Personalbestands als auch der Haushaltsgelder gebilligt worden. Dies sollen etwas mehr als 40 Milliarden Rubel für die nächsten drei Jahre sein, von denen ein erheblicher Teil für die qualitative Erhöhung der analytischen Arbeit in der Richtung „Unterstützung einer internationalen Entwicklung“ ausgegeben werden soll. Dies sind jedoch lediglich technische Ausgaben für den Apparat, möglicherweise auch etwas überhöhte, aber offenkundig nicht die hauptsächlichen. Und aus dem Wortlaut der Gesetzesvorlage folgt, dass zur Schlüsselquelle für die Finanzierung der Unterstützung einer internationalen Entwicklung gerade der russische Staatshaushalt werden soll.
Was zum Beispiel ist eine Unterstützung der internationalen Entwicklung vom Prinzip her? Dies ist eine „Tätigkeit der Russischen Föderation zur Gewährung von Hilfe auf einer unentgeltlichen oder vergünstigten Grundlage, die als Hauptziel eine Unterstützung der sozial-ökonomischen Entwicklung von Partnerstaaten, eine Anhebung des Wohlstands deren Bevölkerung sowie die Verhütung und Liquidierung von Notstandssituationen hat“. Und die Ziele der staatlichen Politik der Russischen Föderation im Bereich einer Unterstützung der internationalen Entwicklung sind: 1) die Schaffung günstiger und sicherer äußerer Bedingungen für die Entwicklung der Russischen Föderation; 2) eine Verstärkung des internationalen Friedens; 3) die Unterstützung der sozial-ökonomischen Entwicklung der Partnerstaaten im Interesse der Gestaltung einer gerechten Weltordnung; 4) eine Festigung der Positionen der Russischen Föderation als eines der verantwortlichen einflussreichen Zentren der globalen Entwicklung“. An Aufgaben für die Unterstützung der internationalen Entwicklung sind in der Gesetzesvorlage 16 formuliert worden, unter denen es recht aktuelle für die heutige Zeit gibt. Zum Beispiel die „Gestaltung von Beziehungen einer guten Nachbarschaft mit den angrenzenden Staaten, die Unterstützung bei der Beseitigung existierender Spannungsherde und Konflikte auf deren Territorien und bei der Verhinderung des Entstehens solcher Herde und Konflikte, darunter durch die Realisierung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Schaffung von Frieden“. Übrigens, nur in der Liste der Aufgaben taucht die These von einer Vertiefung der wirtschaftlichen Integration der Lander der GUS und im Rahmen der EAWU auf. Die staatliche Politik im Bereich der Unterstützung der internationalen Entwicklung wird auf den Prinzipien einer Achtung der Partner und deren Festhalten an den einen oder anderen Kurs des Staates beruhen.
Mehr oder weniger konkrete Formulierungen beginnen ab Paragraf 7 der Gesetzesvorlage (zu dem man sich aber erst einmal durcharbeiten muss – Anmerkung der Redaktion). Sie erlauben auch zu beurteilen, was für ein Modell für die Unterstützung der internationalen Entwicklung gewählt worden ist – ein relativ modernes und flexibles oder aber das alte sowjetische, das keine Effektivität nachweisen konnte. Es muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass gerade das letzte – wenn auch mit bestimmten Präzisierungen. Zum Beispiel werden, wie es im Wortlaut der Gesetzesvorlage heißt, solche Formen einer Unterstützung für die internationale Entwicklung wie die „Bereitstellung zweckgebundener Gelder oder eine direkte Etat-Unterstützung für die Partnerstaaten“, „die Vornahme von Warenlieferungen, die Ausführung von Arbeiten und die Gewährung von Leistungen für die Bedürfnisse der Partnerstaaten“ und die „Bereitstellung vergünstigter staatlicher Kredite für Partnerstaaten“ eingesetzt. Es wird auch noch eine „Regulierung der äußeren Verschuldungen der Partnerstaaten zu vergünstigten Bedingungen“ und „die Gewährung von Präferenzen und Vergünstigen für Partnerstaaten zwecks Erleichterung des Zugangs zum russischen Markt für die von ihnen produzierten Waren und zu erbringenden Leistungen“ geben.