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Das Gesetz über ein Niqab-Verbot ist in Abstimmungen stecken geblieben


Die Staatsduma-Abgeordneten von der KPRF Michail Matwejew und Sergej Obuchow werden doch bis Ende des Jahres versuchen, Änderungen am Ordnungsstrafrecht über eine Bestrafung für das Tragen von Kleidung, die das Gesicht verschleiert, sowohl mit den Sicherheits- und Rechtsschutzstrukturen als auch mit der parlamentarischen Mehrheit abzustimmen. Derzeit durchläuft die Initiative, die sozusagen als Niqab-Verbot bezeichnet wird, eine neuen Überarbeitungsrunde. Der Sinn besteht darin, dass man scheinbar derartige Restriktionen in Russland festlegen kann, doch es muss im Gesetz eine maximale Anzahl von Ausnahmen vorgesehen werden, um nicht die Rechte der Bürger zu verletzen.

Obuchow veröffentlich auf Telegram interessante Details des heutigen gesetzgeberischen prozesses. Die Initiative der Abgeordneten, die bereits vor einem Jahr in der Staatsduma vorgelegt worden war, wird nach wie vor in unterschiedlichen Machtstrukturen abgestimmt.

In der neuen Runde der Überarbeitung hat bereits auch der Sicherheitsrat der Russischen Föderationen seine Anmerkungen gemacht.

Wie Obuchow erläuterte, werde derzeit die juristische Technik der entsprechenden Änderungen am Ordnungsstrafrecht verfeinert, um die Beanstandungen der Regierung und halt auch des Sicherheitsrates zu befriedigen. Deren Inhalt der „NG“ ausführlicher zu umreißen, lehnten beide Abgeordneten – sowohl Obuchow als auch Matwejew – ab, wobei sie darauf verwiesen, dass die ihnen zugeleiteten Dokumente den Vermerk „Für den Dienstgebrauch“ tragen würden. Jedoch ist der generelle Grundgedanke der Präzisierungen durchaus verständlich: Erforderlich ist, sich auf maximale Weise hinsichtlich aller Ausnahmen festzulegen, die die ehrbaren und gesetzestreuen Bürger und Gäste des Landes vor möglichen Exzessen der Rechtsschützer und Gerichte schützen.

Interessant ist, dass auch in der ursprünglichen Variante ihres Entwurfs Matwejew und Obuchow versucht hatten, das festzuschreiben, was keine „Kleidung, die das Gesicht verschleiert“, ist. Dies sind medizinische und Karnevalsmasken, Motorrad- und Fahrrad-Schutzhelme, große Sommer-Panama-Hüte und Sonnenschutzbrillen. Auf die Frage der „NG“, wie denn der Prozess der Abstimmung verlaufe, erinnerte Matwejew daran, dass die Staatsduma gerade erst aus den Ferien gekommen sei. Und folglich sei ein Konsultieren mit den Kollegen erschwert. Und obgleich geplant ist, den Gesetzentwurf durch eine Gruppe von Abgeordneten einzubringen, ist deren Zusammensetzung bisher nicht bestimmt worden. „Es gibt zwei Vorgehensweisen. Die erste, wir bringen ihn nur durch unsere Fraktion ein. Die zweite wäre ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf“. Übrigens betonte Matwejew, dass die Parteijuristen die Initiative konzeptuell gebilligt hätten, aber darauf verwiesen hätten, dass es gut wäre, das Wort „Niqab“ zu verwenden, was die Autoren gerade zu vermeiden versuchen. „Wenn wir das Wort „Niqab“ schreiben, wird ein solcher Aufschrei erfolgen, solch ein Geheul, der bzw. das die Kremlmauern erreichen wird. Daher wollen wir es konzeptuell belassen wie es ist“, erläuterte Matwejew.

Und er bestätigte, dass, obgleich die Initiative vor langem ausgearbeitet wurde, ihre Autoren auf die Beurteilungen der Rechtsschützer gewartet hätten. „Es gibt zweit Typen von Antworten. Für eine offene Nutzung und für den Dienstgebrauch. Vom Prinzip her gibt es da nichts solches, doch das Wesen der Antworten für den Dienstgebrauch kann nicht offengelegt werden“, merkte Matwejew an. Aber der generelle Sinn der offenen Antwort besteht darin, dass da Beispiele für eine Regelung dieser Frage in anderen Ländern aufgezählt wurden. „Wir wissen all dies auch so. Bei uns ist darüber im Erläuterungsschreiben geschrieben worden. Es gibt keinen resultativen Teil: Weder „somit unterstütze ich“ noch „somit unterstütze ich nicht“. Das heißt, die Antworten der Rechtsschützer sind diplomatische. Sie weichen konkreten Formulierungen aus“, sagte Matwejew der „NG“. Er vermutete, dass die Behörden ausweichen würden, ein eindeutiges Gutachten zu der Gesetzesvorlage abzugeben, da man auf die Position von oben warte. „Es gibt da solch ein Gefühl, dass man entweder auf eine Aussage des Präsidenten oder auf eine neue Sondersituation wartet, um diese Frage aufzuwerfen. Solch eine Position löst aber Unverständnis aus: Wen fürchtet man zu kränken? Wir haben unsere Gesetzesvorlage – buchstäblich Wort für Wort – vom Gesetz Usbekistans abgeschrieben. Solche Normen gelten auch in Kasachstan und Kirgisien. Im tadschikischen Gesetz sind die Worte „über ein Verbot des Tragens nicht traditioneller Kleidung“ verwendet worden. Sie ähneln aber vom Sinn her den Normen der Nachbarn. Auf jeden Fall ist klar, dass alle vorerst einer politischen Verantwortung ausweichen“, erklärte Matwejew.

Er teilte der „NG“ mit, dass es bereits den Versuch gegeben hätte, diesen Entwurf über die Arbeitsgruppe der stellvertretenden Staatsduma-Vorsitzenden Irina Jarowaja (Kremlpartei „Einiges Russland“) einzubringen, die die Fragen der Migrationspolitik koordiniert. „Jarowaja ist aber ausgewichen, wobei sie erklärte, dass dies kein Thema der Migrationspolitik, sondern eine Frage der Sicherheit sei. Daher müsste es entweder der Sicherheitsausschuss oder sonst noch irgendwer, aber nicht die Arbeitsgruppe einbringen“, betonte Matwejew. Nach seinen Worten könnten die Konsultationen theoretisch auch bis Jahresende andauern. Ergo: „Wenn keiner unterschreibt, so werden wir es dann auch mit Obuchow einbringen“.