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Dem Unterhaus Russlands hat man vorgeschlagen, die Propagierung „destruktiver Pseudowerte“ zu unterbinden


Der neuen Zusammensetzung der Staatsduma der Russischen Föderation steht bevor, eine Gesetzesvorlage zu behandeln, die durch einen Abgeordneten der vorangegangenen Legislaturperiode, den berühmten Filmkünstler Nikolaj Burljajew, „als Erbe“ hinterlassen wurde. Die Initiative betrifft das Verbot für „die öffentliche Rechtfertigung und Propagierung destruktiver Ideologien, Lehren, Kulten und Bewegungen, die gegen die traditionellen russischen geistigen und moralischen Werte gerichtet sind“. Am Mittwoch wurde das Dokument durch den Vorsitzenden des Unterhauses behandelt und an den Duma-Ausschuss für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung übergeben.

Von der gesetzgeberischen Arbeit Abschied nehmend, hat der 80jährige Nikolaj Burljajew am letzten Arbeitstag der Staatsduma der achten Legislaturperiode am 29. September als Abgeordneter der Partei „Gerechtes Russland“ seine Vorschläge für Änderungen am Gesetz „Über die Bekämpfung extremistischer Tätigkeit“ zur Behandlung durch das Parlament eingebracht. Empfohlen wird, „die öffentliche Rechtfertigung, das Propagieren und die Verbreitung von Ideologien, Lehren, Kulten und Bewegungen, die gegen die traditionellen russischen geistigen und moralischen Werte gerichtet sind, eine Zerstörung und Diskreditierung dieser Werte fördern, destruktive Pseudowerte rechtfertigen und propagieren, aber auch gegen die traditionellen Religionen Russlands gerichtet sind, eine Nutzung und darunter ein öffentliches Demonstrieren deren Attribute oder Symbole oder der Attribute oder Symbole, die bis zu einem Verwechseln den Attributen oder Symbolen der oben ausgewiesenen Ideologien, Lehren, Kulten und Bewegungen ähneln“, zu verbieten.

In der Gesetzesvorlage werden „die Arbeiten der Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, der faschistischen Partei Italiens“, aber der Organisationen, die mit den Nazis und Faschisten zusammengearbeitet hatten, erwähnt. Damit hört die Konkretheit auf. Im Erläuterungsschreiben ist noch der Satanismus hervorgehoben worden, der im Juni des Jahres 2025 in Russland als eine extremistische Bewegung anerkannt und verboten worden war.

Gleichfalls sind die Kriterien nicht sehr klar, denen gemäß die einen oder anderen Lehren oder Kulte als die traditionellen Werte Russlands zerstörende anerkannt werden können. Im Erläuterungsschreiben werden „schreckliche kriminelle Verbrechen (Morde, Zerstückelungen, Schändungen von Gotteshäusern und Friedhöfen und so weiter), die von Adepten solcher destruktiver Ideologien, Lehren, Kulten und Bewegungen verübt werden“, hervorgehoben. Jedoch sind derartige Greueltaten im größeren Maße gegen die Menschlichkeit denn gegen eine positive Weltanschauung ausgerichtet.

„Einerseits ist der Vorschlag des bekannten Schauspielers und konservativen Kulturschaffenden ein recht ernsthafter und gar revolutionärer“, sagte in einem Gespräch mit der „NG“ der stellvertretende Direktor des Europa-Instituts der Russischen Akademie der Wissenschaften, Roman Lunkin. „Er erweitert die Definitionen für eine extremistische Tätigkeit und die entsprechenden Materialien, die auch so weite sind und den Experten und Rechtsschützern erlauben, Extremismus ausgehend vom Grad der aktuellen Gefährlichkeit der einen oder anderen Bewegung, Ideologie oder Organisation auszulegen. Andererseits sind für einen so verantwortungsvollen Schritt die Aktualisierung und Formulierungen der Gesetzesvorlage verschwommen abgefasst worden, das Anschreiben zum Entwurf ist sehr leichtgewichtig und oberflächlich“.

Der Experte ist der Auffassung, dass es auf der Grundlage der Strategie für die nationale Sicherheit der Russischen Föderation aus dem Jahr 2021 und des Erlasses des Präsidenten über die Festigung und den Schutz der traditionellen Werte durchaus logisch sei, jene „destruktiven Strömungen“, deren Ideen den im Erlass aufgezählten Werten widersprechen, als extremistische anzuerkennen. „Dies wäre ein In-Übereinstimmung-bringen der Gesetzgebung mit der Gerichtspraxis“, betonte Lunkin. „In Russland sind beispielsweise die Bewegungen des Satanismus, LGBT und Child-Free als extremistische anerkannt und verboten worden. In der Erläuterung zum Entwurf erinnert Burljajew jedoch nur an den Satanismus und dessen analoge Formen. Sogar das Heidentum ist nicht ausgewiesen worden. Wenn im Rahmen ideologischer Dokumente allgemeine Definitionen möglich sind, so führen sie in der Gesetzgebung zu Willkür“. „Die traditionellen Religionen Russlands sind bereits durch die Bestimmungen über eine Kränkung religiöser Gefühle geschützt. Doch „destruktive Pseudowerte“ sind kein juristischer Begriff“, unterstrich der Religionsexperte.