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Der „Ausschuss für Verbote“ hat die Arbeit aufgenommen


Am Montag hat in der Staatsduma der 9. Legislaturperiode auch der neu etablierte Ausschuss für Straf- und Ordnungsrecht seine Arbeit aufgenommen, den der Abgeordnete von der Kremlpartei „Einiges Russland“ Jurij Petrow leitet. Zur Behandlung liegen ihm bereits 122 Gesetzesvorlagen vor. Der Ausschuss wird vom Wesen her Änderungen nur an zwei hauptsächlichen Gesetzbüchern – dem Strafgesetzbuch und dem Ordnungsstrafgesetzbuch – behandeln. Experten heben hervor: Der neue Ausschuss werde zu einem gewissen Indikator dafür, in welche Richtung sich die russische Rechtspolitik entwickeln werde.

Am Montag, dem 12. Oktober fand in der Staatsduma die erste Sitzung des Ausschusses für Straf- und Ordnungsrecht statt, der in der Staatsduma erst in der 9. Legislaturperiode aufgetaucht ist. Der Ausschuss wurde auch sofort zum Spitzenreiter hinsichtlich der Anzahl der Gesetzentwürfe, in deren Hinsicht er verantwortlich ist. Alles in allem 122! Insgesamt befinden sich in der Staatsduma derzeit 1177 Gesetzesinitiativen. Und ein Viertel von ihnen konzentriert sich in drei Ausschüssen.

An zweiter Stelle befindet sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (119), an dritter – der für Verfassungs- und Zivilrecht sowie das Gerichtswesen (97).

Der führende Ausschuss behandelt ungeachtet der großen Anzahl von Dokumenten vom Wesen her nur Änderungen an zwei hauptsächlichen Gesetzbüchern – am Strafgesetzbuch und am Ordnungsstrafrecht. Aus der Sicht des Reglements besteht die Aufgabe der Abgeordneten darin, Gesetzesvorlagen zwecks Beurteilung weiterzuleiten. Schließlich müssen zu derartigen Initiativen stets die Position der Regierung und (oder) des Obersten Gerichts beigefügt werden. Daher wird man die zahlreichen Gesetzentwürfe der Opposition abweisen können, wobei auf das Nichtvorhandensein eines Gutachtens der Regierung (oder des Obersten Gerichts) oder auf eine negative Bewertung verwiesen wird. Das heißt: Wenn eine Initiative (der KPRF, LDPR, der Partei „Gerechtes Russland“ oder der „Neuen Leute“) kein positives Urteil hat, ist der Ausschuss juristisch verpflichtet, ihn zu einer Ablehnung noch vor dem Einbringen zu einer Lesung zu empfehlen.

Die Leitung des Ausschusses hat Jurij Petrow („Einiges Russland“) übernommen – ein erfahrener Jurist, der 1947 (!) in Leningrad geboren wurde und die Rechtsfakultät der Leningrader Staatsuniversität (wie auch Präsident Wladimir Putin) abgeschlossen hat.

Bemerkenswert ist, dass das neue Gremium in den sozialen Netzwerken sofort den inoffiziellen Namen „Ausschuss für Verbote“ erhalten hat. Ursprünglich wurde die Etablierung des Ausschusses für Straf- und Ordnungsrecht unter Leitung des 79jährigen Jurij Petrow auf der ersten Sitzung der Staatsduma der 9. Legislaturperiode am 30. September zum Ergebnis einer Teilung des Ausschusses für Staatsaufbau und Gesetzgebung von Pawel Krascheninnikow. Die Schaffung des gesonderten Ausschusses begründet man als die Folge der zugenommenen Belastung für den Ausschuss für Staatsaufbau und Gesetzgebung, der einer der am meisten belasteten gewesen war.

Daher ist die Herauslösung des Strafrechts- und Ordnungsrechtsblocks zwecks Bildung eines gesonderten Gremiums von zwei Ursachen bestimmt worden. Die erste – eine Entlastung des „Superausschusses“. Früher war der Ausschuss für Staatsaufbau für ein kolossales Massiv an Rechtskodexen, aber auch für das Verfassungsrecht und die Gerichte zuständig. Der Strom von Gesetzesänderungen in ihnen lähmte physisch die Arbeit des Gremiums. Die zweite Ursache ist eine Optimierung der „gesetzgeberischen Fließband-Arbeit“: Die internen „Überprüfungen“ (die Rechtsverwaltung, die Reaktionen der Regierung und des Obersten Gerichts) waren lediglich eine auswärtige Begutachtung. Aber gerade der zuständige Ausschuss entscheidet, welches Gesetzesvorlage „grünes Licht“ bekommt, welche mit einer analogen verbunden wird und welche auf die lange Bank geschoben wird.

Das Vorhandensein von 122 Dokumenten am Start demonstriert, dass die Herrschenden eine spezialisierte „Abteilung“ brauchten, die ausschließlich mit der Regelung auf dem Gebiet des Rechtsschutzes arbeitet, ohne sich durch komplizierte zivilrechtliche Materien ablenken zu lassen. Schließlich wird die Strafrechts- und Ordnungsrechtsgesetzgebung zu einem immer wichtigeren Instrument der Staatspolitik. Und es ist durchaus natürlich, dass man entschieden hat, dieser Richtung einen eigenständigen Status zu verleihen.

Experten haben der „NG“ erläutert, ob es Sinn mache, von dem Ausschuss wirklich einen Strom von Verbots- und Schutzinitiativen, die in dem neuen Ausschuss akkumuliert werden, zu erwarten, und was von den Ergebnissen dessen Arbeit zu erwarten sei. Erläutert haben sie gleichfalls die Perspektiven von Initiativen der Opposition in Gestalt der KPRF, der „Neuen Leute“, der LDPR und der Partei „Gerechtes Russland“, die wahrscheinlich en masse abgewiesen werden.

Der Generaldirektor des Zentrums für politische Informationen, Alexej Muchin, erläuterte der „NG“: „Die Spezialisierung des neuen Ausschusses auf „Verbote“ sind ausgestaltete Ängste unserer ängstlichen Opposition. Tatsächlich werden sich die Mitglieder des Ausschusses gerade auf ein Regulierung und Administrieren der entsprechenden Gesetzgebung spezialisieren, um Anfälle von Populismus zu umgehen, die periodisch die Oppositionspartei erleben. Wenn es gelingt, eine fruchtbare Arbeit zu organisieren, wird die Zivilgesellschaft zufrieden sein“.

Nach Meinung des Experten sei das, dass gleich viele Gesetzesvorlagen aufgetaucht sind, gerade nicht überraschend. Am Ende der 8. Legislaturperiode hatte man bereits die Behandlung auf die nächste vertagt. Und es haben sich so viele Initiative zum gegenwärtigen Zeitpunkt angesammelt. Muchin betonte, dass die große Anzahl von Gesetzesvorlagen die Aktualität der Schaffung eines separaten Ausschusses unterstreiche. Dabei ist der Politologe der Auffassung, dass die Tätigkeit dieses Ausschusses kaum stark die Initiativen der anderen Parteien außer „Einiges Russland“ einschränken werde: „Die Abgeordneten stehen sensibel solchen Sachen gegenüber. Und Unmut ist (da) nicht zu vermeiden“.

Der Leiter der Politischen Expertengruppe, Konstantin Kalatschjow, erklärte der „NG“: „Jetzt hat man das Zivilgesetzbuch, die Verfassung und das Gerichtssystem Krascheninnikow (der 62jährige Vertreter der Kremlpartei war Ende der 90er Jahre Russlands Justizminister gewesen – Anmerkung der Redaktion) überlassen, und den Repressalien- und den Bestrafungsblock hat man Jurij Petrow übergeben. Bis zum Jahresende und in der Perspektive von fünf Jahren erwarten uns einige Neuerungen. Erstens eine Kodifizierung im laufenden Prozess. Man wird das Strafgesetzbuch und das Ordnungsstrafrecht weiter operativ für jegliche Veränderungen der geopolitischen und inländischen Agenda anpassen. Die Geschwindigkeit der Behandlung der repressiven Initiativen wird spürbar zunehmen, da der Ausschuss nicht mehr deren Behandlungszeitpläne mit den Zivilrechtsreformen koppeln muss, Zweitens – eine punktuelle situative Verschärfung. Das Vorhandensein einer großen Anzahl kleiner Veränderungen von unterschiedlichen Subjekten (Abgeordneten, Senatoren, Regionen) kann zu einer Fragmentierung der Gesetzgebung führen. Die Gesetzbücher werden durch neue Anmerkungen ergänzt werden, durch qualifizierende Merkmale und spezielle Tatbestände. Im Endergebnis institutionalisiert das Auftauchen dieses Organs den Trend zu einer Schutz-Regulierung“.

Nach Meinung des Experten werde die Arbeit des separaten Ausschusses die einzelnen Initiativen akkumulieren. Die Entwürfe, die früher verloren gehen oder lange aufgrund systematischer Einwände der Zivilrechtler diskutiert werden konnten, würden jetzt zentralisiert den Ausschuss für Straf- und Ordnungsrecht durchlaufen.

Natürlich werde erneut die Praxis des Einbringens von Entwürfen „der ganzen Duma“ gefragt sein. Wie dies in den früheren Legislaturperioden der Fall gewesen war, werden spektakuläre Verbotsinitiativen meistens konsolidiert – durch die Leiter aller Fraktionen oder entscheiden Vertreter von „Einiges Russland“ — eingebracht werden, um einen politischen Konsens zu demonstrieren. Die Rolle des Ausschusses von Petrow wird sein, operativ diese politischen Entscheidungen in strenge juristische Formulierungen zu gießen.

Was die Initiativen der Opposition angeht, so erläuterte Kalatschjow, dass der Mechanismus für ein Filtern der Initiativen der Opposition fein abgestimmt sei. „Selbst wenn eine Initiative der Opposition als eine nützliche oder sozial zu billigende anerkannt wird, wird ein Entwurf der Opposition häufiger aufgrund formaler Ursachen abgewiesen oder auf Eis gelegt. Und an dessen Stelle wird ein analoger Entwurf von „Einiges Russland“ oder einer Gruppe von Senatoren eingebracht, den der Ausschuss operativ billigt. Damit die Duma für die Minderheit nicht als eine total blockierte aussieht, wird der Ausschuss periodisch unerhebliche technische oder depolitisierte Änderungen von der LDPR, der KPRF oder von „Gerechtes Russland“, die die generelle Konzeption der Staatspolitik nicht ändern, passieren lassen“, denkt Kalatschjow.

Der Leiter des Zentrums für die Entwicklung der Regionalpolitik, Ilja Graschtschenkow, erklärte der „NG“, dass es keinen Sinn mache, in der Etablierung des neuen Ausschusses einen ausschließlich politischen Hintergrund zu suchen. „Es geht nicht so sehr um eine Verstärkung der Kontrolle der Gesellschaft als vielmehr um eine Erhöhung der Steuerbarkeit des gesetzgebenden Prozesses. Hier muss man nicht zu viel große Bedeutung der Statistik an sich schenken. Der neue Ausschuss erhielt als Erbe einen erheblichen Umfang an gesetzgeberischer Arbeit, mit der sich früher der Ausschuss für Staatsaufbau befasst hatte. Daher ist seine Führungsrolle durchaus erklärbar. Dabei wird die Belastung wahrscheinlich nur zunehmen“.

Der Experte erinnerte daran, dass das Strafgesetzbuch und das Ordnungsrecht ständig eine Korrektur erfordern würden, da sich die wirtschaftlichen Bedingungen verändern sowie neue Technologien und gesellschaftliche Beziehungen aufkommen würden. „Eine andere Frage ist, in was für einer Richtung diese Arbeit erfolgen wird. Man hätte es gern, dass sich die Abgeordneten nicht nur mit der Implementierung neuer Bestrafungen und Strafen befassen, sondern auch mit einer Revision bereits existierender Restriktionen. Denn die Qualität der Gesetzgebung wird nicht durch die Anzahl der verabschiedeten Gesetzesänderungen, sondern dadurch bestimmt, inwieweit sie vernünftig und gerecht arbeitet“, betonte er.

Derweil ist sich Graschtschenkow nicht sicher, dass das neue Gremium zu einem „Ausschuss für Verbote“ werde. „Jeglicher Staat braucht Mechanismen für einen Schutz der öffentlichen Ordnung. Eine andere Sache ist, dass sich in den letzten Jahren wirklich die Tendenz verstärkt hat, unterschiedliche gesellschaftliche Probleme durch die Einführung neuer Einschränkungen, Strafen und Bestrafungen zu lösen. Daher wird ein bestimmter Strom derartiger Initiativen zweifellos bewahrt werden. Besonders seitens der exekutiven Gewalt und der parlamentarischen Mehrheit. Für den neuen Ausschuss wird sich jedoch die Möglichkeit ergeben, nicht einfach eine Verschärfung der Gesetzgebung abzustimmen, sondern auch deren Angemessenheit zu beurteilen und zu einem zusätzlichen professionellen Filter für überschüssige Verbotsinitiativen zu werden.

Letzten Endes wird der neue Ausschuss zu einem gewissen Indikator dafür werden, in welche Richtung sich die russische Rechtspolitik entwickelt. Wird der Staat vorrangig das System der Bestrafungen erweitern oder schrittweise zu einer genaueren und ausgewogeneren Regulierung übergehen“.