Die Zentrale Wahlkommission hat die Entscheidung des Saratower Gebietsgerichts umgesetzt und die Registrierung von Nikolaj Bondarenko als Kandidat der KPRF für die Staatsduma-Wahlen annulliert. Am gleichen Tag tauchten auch Meldungen über den bevorstehenden Ausschluss weiterer „Jabloko“-Vertreter von den Wahlen auf. Und hinsichtlich der Kommunisten haben sich seitens der Herrschenden mehr Beanstandungen aufgrund der Wahlkampfagitation ergeben. Somit bleiben gerade die ideologischen Parteien die Champions hinsichtlich der Verluste an Kandidaten. Die übrigen politischen Strukturen werden lediglich in vereinzelten Fällen Opfer der berüchtigten „Überziehungen vor Ort“.
Bei der Sitzung der Zentralen Wahlkommission wurde am 7. September nur eine Frage behandelt, die über den Ausschluss von Bondarenko von den Staatsduma-Wahlen. Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission Nikolaj Bulajew unterstrich, dass lediglich die strenge Forderung des Gesetzes erfüllt werden müsse. „Dies ist kein Recht, sondern eine Pflicht der Kommission, die Registrierung eines Kandidaten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses zu annullieren“.
Das Mitglied der Zentralen Wahlkommission von der KPRF, Jewgenij Koljuschin, schlug jedoch vor, dass doch einem Vertreter der Partei, die Bondarenko nominierte, das Wort gegeben werde. Bulajew bemerkte daraufhin, dass es ja wohl keinen Sinn mache, Zeit zu verschwenden, da das Ergebnis der Sitzung vorentschieden sei. Koljuschin beharrte aber auf seinem. Und im Endergebnis trat bei der Sitzung der Leiter des juristischen Dienstes der KPRF, Georgij Kamnjew, auf. Er teilte mit, dass die Kandidaten der Kommunistischen Partei in der letzten Zeit oft mit einem Ausschluss von Wahlen unterschiedlicher Ebene gerade aufgrund der Anwendung des Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts – über das Demonstrieren verbotener Symbole – konfrontiert werden würden. Nach seinen Worten würde dies besonders massenhaft in den Verwaltungsgebieten Leningrad, Omsk und Orenburg geschehen. Kamnjew erinnerte die Zentrale Wahlkommission an die Forderung des KPRF-Chefs Gennadij Sjuganow, die derartige Praxis zu beenden, damit gerade die Wähler entscheiden, wer ein Abgeordneten sein sollte und wer nicht. Der Leiter des juristischen Dienstes wiederholte bei der Sitzung der Kommission gleichfalls die Argumente der Verteidigung von Bondarenko im Verlauf dessen beiden Gerichtsprozesse. Den Auftritt beendete er mit der politischen Erklärung: „Wenn unsere Fraktion die Mehrheit in der Staatsduma erhalten wird, werden wir diese schändlichen Gesetze aufheben“.
Es ist klar, dass weder Bondarenko noch den anderen KPRF-Kandidaten solche Aussagen schon nicht helfen werden. Doch hinsichtlich des roten Bloggers hat die Partei dennoch einen Plan. Der 1. stellvertretende Vorsitzende des ZK Jurij Afonin teilte beispielsweise mit: „Der Kampf für Nikolaj Bondarenko geht weiter. Wir werden eine Berufungsbeschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einreichen, die zur Grundlage für seinen Ausschluss von den Wahlen geworden war“. Aber dieser Prozess wird bereits über den Rahmen der gegenwärtigen Wahlkampagne hinausgehen. Folglich wird die Partei versuchen, für Bondarenko den Status einer Vertrauensperson zu erhalten. Das heißt, man will ihn als Agitator bei den Wahlen belassen. Wie im Übrigen aus „Jabloko“ hinsichtlich des Parteivorsitzenden Nikolaj Rybakow vorgegangen ist, dem auch aufgrund des Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts verboten worden war, für die Staatsduma-Wahlen zu kandidieren. Jedoch liegen die Beschlüsse über die Ernennung von Vertrauenspersonen in der Kompetenz der Zentralen Wahlkommission, die das Recht auf Überprüfungen und Klärungen hat. Und folglich können auch gegen solch eine Registrierung von Bondarenko die einen oder anderen Hindernisse auftreten.
Derweil bootet man weiter kommunistische Kandidaten von unterschiedlichen Wahlen aus. So hat das Omsker Gebietsgericht bereits die Registrierung von Konstantin Beloussow, der von der KPRF für den Wahlbezirk Nr. 21 bei den Wahlen zum Regionalpartei und entsprechend der Parteiliste nominiert worden war, aufgehoben. Es hatte sich herausgestellt, dass er am Tag der Vorlage der Dokumente für eine Registrierung angeblich noch ausländische Finanzinstrumente gehabt hatte. Wie einheimische Medien schreiben, ging es dabei um einen Investitionsanteil und Hinterlegungsscheine. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kandidat nicht bewiesen hätte, dass er alle notwendigen Schritte für eine Veräußerung dieser Wertpapiere unternommen hätte. Und im Verwaltungsgebiet Kostroma hielt ein Gericht den Abgeordneten des Regionalparlaments Ilja Dsesjulja aufgrund eines Verstoßes gegen den Paragrafen 20.3.1 des Ordnungsstrafrechts (Handlungen, die auf das Schüren von Hass oder Feindseligkeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe abzielen) für schuldig. Zur Ursache war ein Post mit scharfen Äußerungen gegen die Kremlpartei „Einiges Russland“ geworden, die auch noch mit einer gewissen Definition einhergegangen waren, was die regierende Partei darstelle. Aus diesem Grunde einen Ausschluss von den Wahlen vorzunehmen, ist scheinbar nicht vorgesehen. Es ist aber klar, dass dies nur der erste Schachzug gegen die Kommunisten sein kann, auf die in dieser Region die Herrschenden ernsthaften Druck ausüben.
Auf Sachalin kommen zu Vertretern der KPRF bereits Polizeibeamte, wobei sie Umstände der Veröffentlichung von Videos zur Unterstützung von den Wahlen ausgeschlossener Parteikandidaten untersuchen. Zum Beispiel zum Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen Pawel Aschichmin, dem 1. Sekretär des Sachaliner Gebietskomitees der KPRF. „Der Anlass ist der bisherige – ein gewöhnliches Video mit einem Auftritt von Kommunisten der Insel zur Unterstützung von von den Wahlen ausgeschlossener Genossen. Acht Personen, Plakate, eine Kamera. Merkmale einer Kundgebung und Mahnwache kommen da nicht vor, worüber wir ausführlich mit Verweisen auf das Gesetz berichteten. Laut unseren Angaben bereitet die Polizei Dokumente für das Gericht vor“, unterstrich man in der KPRF. Probleme ergeben sich auch nicht nur mit dem Verbreiten von Agitation, sondern auch mit dem Vorstellen der Kandidaten vor den Wählern. In Tscheljabinsk behindert die Wahlkommission den Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen im Wahlbezirk Nr. 190 Konstantin Nazijewskij an der Veröffentlichung eines Fotos für einen offiziellen Informationsstand. Der Teilnehmer der militärischen Sonderoperation wollte, dass auf seinem Foto die von ihm erhaltenen Kampfauszeichnungen zu sehen sind, aber das automatisierte System für die Annahme von Dokumenten hatte dies ihm aber aus irgendeinem Grunde verwehrt.
Derweil geht die Kampagne zum Ausbooten von „Jabloko“-Kandidaten nicht einfach weiter, sondern nimmt zu. Am 7. September wurde in Jekaterinburg der Kandidat für die Staatsduma-Wahlen Konstantin Kiseljow, der im Direktwahlbezirk Nr. 169 antritt, festgenommen. Er leitet die Parteifraktion im Stadtparlament von Jekaterinburg. Gegen Kiseljow wurde ein Protokoll aufgrund des berüchtigten Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts erstellt. Im Übrigen wurden am gleichen Tag in Jekaterinburg weitere vier andere „Jabloko“-Vertreter festgenommen. Dies waren Schana Ognej, Alexander Kudelkin und Alexej Cholodarjow, die für das Regionalparlament des Swerdlowsker Verwaltungsgebietes kandidieren, aber auch der Direktwahlkandidat für die Staatsduma-Wahlen Wladimir Sobjanin. Scheinbar wird ihnen auch die Verbreitung der einen oder anderen verbotenen Symbolik angelastet.
Es sei daran erinnert, dass in der vergangenen Woche die „Jabloko“-Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen Artjom Snegowskij, Anna Schatunowskaja-Bjurno und Grigorij Grischin festgenommen worden waren. Gegen die beiden letzten gibt es bereits Protokolle aufgrund des Paragrafen 20.3 des Ordnungsstrafrechts. Und dem ersten lastet man einen Verstoß gegen den Paragrafen 20.3.3 an, wegen dem man keinen Ausschluss von Wahlen vornimmt. Noch zwei „Jabloko“-Direktwahlkandidaten versucht man von den Wahlen in den Verwaltunsgebieten Tscheljabinsk und Nishnij Nowgorod auszuschließen. Am Montag, dem 7. September haben Gerichte begonnen, die entsprechenden Klagen zu behandeln, aber dann beschlossen, dass die Verhandlungen am 8. September fortgesetzt werden. In Tscheljabinsk wurde die Klageforderung nach Annullierung der Registrierung des Chefs der Tscheljabinsker „Jabloko“-Parteiorganisation als Kandidat für die Staatsduma-Wahlen, Jaroslaw Schtscherbakow (Wahlbezirk Nr. 188), aufgrund eines Verstoßes auf dem Gebiet der Urheberrechte eingereicht. In Nishnij Nowgorod ist die Klage gegen Dmitrij Smirnow (Wahlbezirk Nr. 133) aber aufgrund des angeblichen Demonstrierens verbotener Symbole eingereicht worden.
In einer Reihe von Regionen gibt es jedoch auch Fälle eines Ausschlusses von Vertretern anderer Parteien von den Wahlen. Zum Beispiel von den Parteien „Neue Leute“, „Gerechtes Russland“ und der LDPR. Dies ist aber eine offensichtlich Erscheinung der sattsam bekannten „Übertreibungen vor Ort“ oder irgendwelcher Konflikte innerhalb der Eliten. Zum Beispiel hatten die „Neuen Leute“ in der Verwaltungsregion Krasnodar einen Kandidaten von den Staatsduma-Wahlen ausgebootet, der Generaldirektor einer GmbH ist. Und im Swerdlowsker Gebiet annullierte die Wahlkommission die Registrierung eines Einzelunternehmers, und dies gerade auf Beschluss der Regionalorganisation dessen Partei.
Die „NG“ wandte sich an die Oppositionsparteien der Staatsduma mit der Frage, wie sie selbst die Tatsache bewerten, dass ihre Kandidaten in Einzelfällen ihren Status verlieren. Eine Antwort erfolgte nur vom Pressedienst der Partei „Gerechtes Russland“. Man sei im Verlauf des Wahlkampfes in den Regionen mit Druck konfrontiert worden. „Die Partei nutzt alle durch das Gesetz vorgesehenen Mechanismen, um unseren Kandidaten Unterstützung zu leisten und sie vor den Folgen widerrechtlicher Methoden des Führung des Wahlkampfes zu bewahren“, teilten die Vertreter von „Gerechtes Russland“ mit. Somit bestätigt sich die Vermutung der „NG“, dass sich im Verlauf der gegenwärtigen Kampagne gerade die ideologischen Partei als die mißliebigsten erwiesen haben. Denn die Partei „Jabloko“ hatte beschlossen, mit Losungen zu den Wahlen anzutreten, die direkt dem Kurs der Herrschenden widersprechen. Und die KPRF scheint offensichtlich diesen Kurs dadurch zu stören, dass sie zu erinnern versucht: Die Nostalgie nach der sowjetischen Vergangenheit war stets Teil der Rhetorik nur dieser Partei gewesen.