Die Staatsduma hat die Behandlung von Gesetzesvorlagen der Regierung über eine Erhöhung der Etat-Einnahmen zu Lasten der Ausländer begonnen. Die Zahlungen sollen sowohl für Gastarbeiter als auch für diejenigen, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation erlangen wollen, erhöht werden. Alljährlich könne dies der Staatskasse über 15 Milliarden Rubel bescheren, Aber werden die Offiziellen offensichtlich weniger an einer Politik zur Verringerung der Anzahl der Zugereisten interessiert sein. Den Trend zur „Versilberung“ des Migrationsbereichs hat auch die LDPR aufgegriffen, indem sie vorgeschlagen hat, die Arbeitgeber zu verpflichten, Mittel für die importierten Arbeitnehmer zu deponieren, damit man mit diesen Geldern deren Strafen und die Kosten für deren Abschiebung begleichen kann.
Der Vorsitzende des russischen Unterhauses Wjatscheslaw Wolodin (Kremlpartei „Einiges Russland“) teilte am Montag mit, dass die zuständige Ausschüsse die Arbeit an der Initiative des Ministerkabinetts, die Zahlungen für das Leben und ein Arbeiten in der Russischen Föderation für Ausländer wesentlich zu erhöhen, aufgenommen hätten.
Die Regierung hatte am 4. Mai in der Staatsduma Änderungsvorschläge für den Steuerkodex, aber auch für die Gesetze „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ und „Über die rechtliche Stellung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ eingebracht.
Bei der Sitzung des Staatsduma-Rates am 12. Mai werde der Zeitplan für die Behandlung des Pakets der neuen Regierungsvorschläge festgelegt. „Die Fragen der Vervollkommnung der Migrationspolitik sind für uns eine Priorität. In diesem Zusammenhang werden wir uns bemühen, die Initiative so schnell wie möglich zu behandeln“, unterstrich Wolodin. Nach seinen Worten „müssen diejenigen, die zu uns zum Leben und zum Arbeiten kommen, die russische Sprache und die russische Gesetzgebung kennen, unsere geistigen und moralischen Werte, unsere Geschichte und Kultur achten. Und der Aufenthalt muss ein wirtschaftlich begründeter sein“. (Für die in der jüngsten Vergangenheit ins Land geholten indischen Gastarbeiter wird da wohl eine Ausnahme gemacht werden. — Anmerkung der Redaktion). Und der Staatsduma-Chef erinnerte daran, dass durch die Abgeordneten seit dem Jahr 2024 bereits „22 föderale Gesetze verabschiedet wurden, die auf eine Vervollkommnung der Migrationspolitik ausgerichtet sind“.
Es macht jedoch Sinn anzumerken, dass die nunmehrige Initiative der Exekutiven eher auf ein Wettmachen der wegfallenden Einnahmen der Staatskasse aufgrund der Serie von Verschärfungen im Migrationsbereich abzielt. Folglich entspricht dies mehr den jüngsten Erklärungen einer Reihe hochrangiger Staatsbeamter aus dem Finanz- und Wirtschaftsblock des Ministerkabinetts, wonach die Wirtschaft ohne einen Import von Arbeitskräften nicht auskomme. Und derartige Gesetzesvorlagen entsprechen nicht allzu sehr den Thesen der aus den Reihen der Abgeordneten und gesellschaftlichen Aktivisten stammenden Kämpfer gegen die Einwanderer. Denn jetzt werden die Offiziellen offensichtlich zumindest an einer Bewahrung der derzeitigen Zustroms von Ankömmlingen interessiert sein – wenn nicht gar an dessen Zunahme -, um den Staatshaushalt aufzufüllen, der schon jetzt ein größeres Loch nach dem ersten Quartal dieses Jahres aufweist als ursprünglich für das gesamte Jahr geplant worden war. Wolodin führte beispielsweise eine Zahl aus den Materialien an, die geplanten Änderungen am Steuerkodex flankieren. Die Rede ist von erwarteten alljährlichen Einnahmen im Umfang von mehr als 15 Milliarden Rubel.
Und auch laut Berechnungen der Regierung soll schon ab Juli, wenn die Änderungen am Steuerkodex in Kraft treten sollen, und bis zum Jahresende die Staatskasse zusätzlich fast acht Milliarden Rubel erhalten. Da wird auch klar, dass gerade diese Gesetzesvorlage für das Ministerkabinett eine vorrangige ist. Die Änderungen an den Gesetzen über die Staatsbürgerschaft und die rechtliche Stellung von Ausländern in der Russischen Föderation sind dagegen eine technische Korrektur. Im erklärenden Begleitschreiben wird direkt konstatiert: „Die Gesetzesvorlage ist zwecks Erhöhung der Effektivität des Auffüllens des föderalen Haushalts durch die Einführung (Anhebung geltender) staatlicher Gebühren für die Vornahme von Handlungen, die mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder dem Ausscheiden aus der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, aber auch mit einer Einreise in die Russische Föderation oder Ausreise aus der Russischen Föderation zusammenhängen, sowie zwecks Änderung einzelner Bestimmungen der Gesetzgebung über Steuern und Gebühren, die Fragen im Migrationsbereich tangieren, ausgearbeitet worden“.
Es sei daran erinnert, dass die Initiative der Regierung auf alle Ausländer ausgerichtet ist – sowohl auf die nach Russland kommenden, um zu arbeiten, als auch auf die mit anderen Zielen inklusive einer Ausbildung oder humanitärer Fragen. Gelinde gesagt hauen die künftigen Höhen der staatlichen Gebühren einen um: Zum Beispiel muss für eine Einladung zwecks Einreise die empfangende Seite jeweils 8000 Rubel für einen Ausländer zahlen. Und für die Gewinnung für eine Arbeitstätigkeit 15.000 Rubel für jeden ins Land geholten Beschäftigten. Die Ausländer an sich will man verpflichten, bis zu jeweils 2.000 Rubel für jede Ausstellung oder Verlängerung eines Visums zu zahlen. Aber dies ist auch noch nicht alles: Für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung in der Russischen Föderation – 15.000 Rubel, für eine Aufenthaltserlaubnis – 30.000 Rubel. Und für die Gewährung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ganz und gar 50.000 Rubel. Übrigens, für einen Verzicht auf den Pass, d. h. für eine Aufgabe oder ein Ausscheiden aus der Staatsbürgerschaft muss gleichfalls gezahlt werden. Vergleichbare Ausgaben haben die Zugereisten auch in Fällen eines Ersetzens bzw. Neuausstellung der einen oder anderen Dokumente zu tragen.
Natürlich konnte das Ministerkabinett nicht die politisch relevanten Ausnahmen aus der generelle Regel für eine größere Gewinnträchtigkeit des Migrationsbereichs ignorieren und bestätigte, dass beispielsweise keine Gebühr für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation von jenen erheben werde, die Staatsbürger der UdSSR gewesen waren, aber auch Teilnehmer des staatlichen Programms für eine Übersiedlung von Landsleuten sind. Jedoch wird die Bezahlung für eine Aufenthaltserlaubnis und eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung auch für solche scheinbar nicht aufgehoben werden. Es ist klar, dass in die vergünstigte Kategorie der Bewerber um die Staatsbürgerschaft auch Einwohner der Ukraine geraten sind, denn es gibt dazu einen Erlass des Präsidenten. Allerdings hat die Regierung augenscheinlich andere Erlasse des Staatsoberhauptes vergessen. Zum Beispiel über die finanziellen Vergünstigungen für die Ausländer, die die „russischen traditionellen geistig-moralischen Werte“ teilen. (Freilich ist deren Zahl keine so große, schenkt man den Worten von Staatsduma-Chef Wolodin Glauben. Er nannte am vergangenen Samstag eine Zahl um 3400 von derzeit derartigen Europäern, die „nicht mit der in ihrer Heimat verfolgten Politik einverstanden sind… Sie laufen vor den aufgezwungenen neoliberalen Grundsätzen wer. Deutschland ist einer der Spitzenreiter, von wo man nach Russland übersiedelt“, schrieb Wjatscheslaw Wolodin in seinem MAX-Kanal. — Anmerkung der Redaktion)
Sicherlich wird im Verlauf der Behandlung der Regierungsinitiativen in der Staatsduma dieses Versäumnis behoben. Obgleich, vielleicht auch nicht, denn, wer so stark schneller den faulenden Westen verlassen will, kann auch mehr bezahlen. Im Übrigen hat, allem nach zu urteilen, den sich klar ausprägenden Trend zu einer „Versilberung“ (Monetarisierung) der Migrationspolitik bereits auch die LDPR für sich entdeckt, die am 4. Mai ihr Paket von Gesetzesvorlagen vorstellte. Dabei haben die Vertreter der Partei scheinbar solch eine Hast an den Tag gelegt, um alle Dokumente gerade zu diesem Tag vorzubereiten, dass sie einen Fehler im Namen des zu verändernden Gesetzes machten. Und in der Duma-Datenbank taucht zweimal der unkorrekte Name auf — „Über die rechtliche Stellung der Bürger in der Russischen Föderation“. Das heißt, dass das Wort „ausländischen“ ausgelassen wurde, was man später aber natürlich korrigieren wird.
Interessant aber ist, dass die Regierung – wenn auch milde – nicht die Idee der LDPR unterstützte, wonach die Strafen der Rechtsbrecher unter den Migranten von deren Arbeitgebern eingetrieben, aber auch die Ausgaben für eine Abschiebung von Gastarbeitern von jenen Sonderkonten vorgenommen werden sollten, die diese Arbeitgeber entweder für jeden einzelnen Arbeitnehmer oder für alle auf einmal einrichten sollen. Es ist klar, dass die Höhe der zu hinterlegenden Summe eine unterschiedliche sein wird. Die Exekutive hat fast ein halbes Jahr ein entsprechendes Gutachten zu den Änderungsvorschlägen der LDPR für das Ordnungsstrafrecht vorbereitet und endlich einen Vorwand gefunden, um sie zu kritisieren. Das Gesetz verbiete ja, Strafen jeglichen anderen außer auf den eigentlichen Schuldigen aufzuerlegen, wenn der „vollkommen deliktfähig“ ist. Jedoch hatte die LDPR überhaupt nicht dies vorgeschlagen, sondern eine Methode, um en passant die Ausgaben des Staates für eine Abschiebung von Migranten zu verringern, wofür alljährlich viele Milliarden Rubel bereitgestellt werden. Und die Hauptidee der Partei bestand gerade darin, die Verantwortung der Arbeitgeber für das Verhalten jener, die sie einstellen, zu erhöhen.