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Die Staatsduma wird ein „volksfeindliches Gesetz“ behandeln


Laut vorläufigem Plan der Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) ist für den 18. Februar die erste Lesung zu einem Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten und Senatoren (Mitglieder des russischen Oberhauses – Anmerkung der Redaktion) über eine Erweiterung der Liste von Rechtsverletzungen seitens der Bürger, gegen die durch die Behörden prophylaktisch vorgegangen wird, anberaumt worden. Ergänzt werden sollen zwei Punkte — „Verhütung und Unterbindung von Verweigerungen hinsichtlich der Pflicht zur Verteidigung des Vaterlands“ und „Bekämpfung einer Verfälschung der historischen Wahrheit“. Die Notwendigkeit, die staatliche Aufsicht über die Bevölkerung zu verstärken, wird entsprechend dem Wesen der Sache mit einer angeblichen Unwissenheit bzw. einer fehlenden Bewusstheit des Volkes erklärt, das in den gegenwärtigen schwierigen Zeiten einer feindseligen Propaganda erliegen könne.

Die Gruppe der Autoren der Gesetzesvorlage – Abgeordnete aus der Kremlpartei „Einiges Russland“ und ein paar Senatoren – leiten die Vorsitzenden der Staatsduma-Ausschüsse für Sicherheit und für Verteidigung, Wassilij Piskarjow und Andrej Kartapolow.

Die war erst Ende Januar bekanntgeworden. Und für den 18. Februar ist bereits ihre Behandlung in erster Lesung geplant.

Und dies ungeachtet dessen, dass die Rechtsverwaltung der Staatsduma faktisch auf den unnötigen Charakter der zusätzlichen Regulierungsmaßnahmen hingewiesen hat, die in das seit 2016 geltende Gesetz „Über die Grundlagen des Systems für eine Prophylaxe von Rechtsverletzungen in der Russischen Föderation“ eingearbeitet werden sollen. Die Parlamentarier bestehen darauf, dass man in die existierende Liste von 16 Punkten der Hauptrichtungen solch einer Prophylaxe unbedingt zwei hinzufügen müsse. Der erste ist „Verhütung und Unterbindung von Verweigerungen hinsichtlich der Pflicht zur Verteidigung des Vaterlands“. Der zweite ist „Bekämpfung einer Verfälschung der historischen Wahrheit“. Gerade gegen die erste These erheben die Duma-Juristen auch Einspruch: Eine Verweigerung des Wehrdienstes werde ohnehin auch schon so ordnungs- und strafrechtlich verfolgt. Folglich sei hier eine Prophylaxe sozusagen schon nicht mehr nötig.

Der zuständige Unterhaus-Ausschuss, den Piskarjow selbst leitet, betonte in seinem Gutachten, dass solch eine Anmerkung keine signifikante sei. Zur zweiten Lesung könne man den Wortlaut etwas präzisieren. Allem nach zu urteilen, stützen sich die Autoren der Initiative auf jene Normen des Gesetzes über die Prophylaxe, die fixieren, dass man auch eine gerichtliche Verfolgung von Rechtsverletzern als eines ihrer Instrumente ansehen kann. Die Abgeordneten und Senatoren haben vorgeschlagen, Teil 1 des Artikels 6 des ausgewiesenen Gesetzes zu ergänzen. Und im Teil 2 eben jenes Artikels ist beispielsweise von einer Anwendung „entsprechend der Gesetzgebung der Russischen Föderation von speziellen Prophylaxe-Maßnahmen ordnungsrechtlicher, strafrechtlicher, strafprozessualer Art sowie von Maßnahmen eines Strafrechtsvollzugs und operativer Ermittlungsarbeiten zwecks Verhütung von Rechtsverletzung“ die Rede.

In diesem Artikel gibt es im Übrigen auch solch eine Bestimmung: „Die speziellen Maßnahmen zur Prophylaxe von Rechtsverletzungen, die durch Pkt. 9 des Teils 2 des vorliegenden Artikels vorgesehen sind, sind die Amtspersonen der Organe der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, der Organe der Untersuchungsorgane des Untersuchungskomitees der Russischen Föderation, der Behörden des Innern, der Behörden des Föderalen Sicherheitsdienstes, der Behörden des Strafvollzugssystems und anderer staatlicher Behörden in den Grenzen der festgelegten Zuständigkeit anzuwenden bevollmächtigt, wenn ihnen solch ein Recht durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation eingeräumt worden ist“. Kurz gesagt: Die entsprechenden speziellen Maßnahmen machen den Begriff einer staatlichen Aufsicht über die Vertrauenswürdigkeit der Bürger aus. Und das Niveau dieser Vertrauenswürdigkeit bewerten die Autoren der Initiative, urteilt man anhand des Erläuterungsschreibens, als ein recht geringes.

Tatsächlich ist dort, wie es scheint, ein maximal konzentriertes Resümee des misstrauischen Verhaltens der Herrschenden gegenüber der eigenen Bevölkerung dargelegt worden, das augenscheinlich erlaubt, den Gesetzentwurf als einen vom Wesen der Sache her „volksfeindlichen“ zu charakterisieren. Denn in Bezug auf die Verteidigung des Vaterlands ist folgendes gesagt worden: „Unter den Bedingungen der anhaltenden geopolitischen Spannungen, die von Androhungen eines Einsatzes und einem unmittelbaren Einsatz militärischer Gewalt sowie der zugenommenen Wahrscheinlichkeit der Verwicklung der Russischen Föderation in militärische Konflikte begleitet werden, ist eine der wichtigsten Richtungen der Staatspolitik die Gewährleistung der Sicherheit und die Organisation der Verteidigung des Staates, was ohne ein Begreifen der Notwendigkeit der unbedingten Erfüllung der Pflicht zur Verteidigung des Vaterlands durch den Bürger nicht erreicht werden kann“. Das heißt: Es ist die offensichtliche Andeutung auszumachen, dass dies bisher nicht jeder begriffen habe.

Und hinsichtlich der Gründe, warum der Staat noch strenger die Landesgeschichte vor Verzerrungen schützen müsse, ist in einem langen Satz des Erläuterungsschreiben die Rede: „Die Konfrontation mit den unfreundlichen Ländern sowie die Aktivierung des Wirkens terroristischer und extremistischer Organisation, von radikal eingestellten Bürgern und ausländischen Agenten, die das gesellschaftliche Bewusstsein manipulieren, unter anderem durch eine Verfälschung von Informationen über die sich abspielenden Ereignisse und von historischen Tatsachen (darunter über die russische Staatlichkeit, militärischen Siege, die Heldentaten des Volkes, dessen Gemeinsamkeit sowie den Beitrag zur Bewahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit), schaffen Bedingungen für das Ausprägen falscher Vorstellungen, von falschem Wissen über die Geschichte Russlands und dessen einzelnen Ereignisse (Fakten) bei den russischen Staatsbürgern, die der Wirklichkeit nicht entsprechen und was nicht selten das Verüben bestimmter Rechtsverletzungen durch sie fördert“, wird in diesem Dokument betont.