Nach dem Zerfall der Sowjetunion hat die unabhängige Ukraine ein recht beeindruckendes Arsenal an Waffen sowie Militär- und Spezialtechnik unterschiedlicher Klassen und Zweckbestimmung erhalten. Im Verlauf der 1990er Jahre und des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts hat Kiew aktiv das ihm zugefallene Arsenal – oft mit ordentlichen Preisnachlässen – veräußert. Zur gleichen Zeit erfolgte die Entwicklung neuer Muster an Waffen und Technik durch die Unternehmen des ukrainischen Rüstungsindustriekomplexes aufgrund objektiver und subjektiver Ursachen mit einem unzureichend hohen Tempo und in einem völlig geringen Umfang. Es ging vor allem gar um eine Modernisierung sowjetischer Modelle oder um die Vervollkommnung der einen oder anderen, die man in den letzten Jahren des Bestehens der Sowjetunion nicht geschafft hatte, zum finalen Stadium zu bringen und in die Bewaffnung zu übernehmen. Obgleich es zweifellos auch recht interessante Entwicklungen in diesem Bereich auf der Ebene internationaler analoger Arbeiten gegeben hatte.
Im Verlauf der Kampfhandlungen im Verlauf des Jahres 2014 haben die Streitkräfte der Ukraine einen erheblichen Teil ihrer gefechtsbereiten Waffen, Militär- und Spezialtechnik verloren. Dies betraf vor allem natürlich die ukrainischen Landstreitkräfte und die Luftstreitkräfte, deren Verluste an gepanzerter Technik, Artillerie und Kampfhubschraubern wohl die wesentlichsten gewesen waren.
Letzten Endes war Kiew gezwungen, das nicht imstande gewesen war, innerhalb kürzester Frist mit eigenen nationalen Entwicklungen die kritischen Bereiche für die Lieferungen an Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik abzudecken, sich um Hilfe bei einer Neubewaffnung seiner Armee, Luftstreitkräfte und Flotte an seine westlichen Partner und in erster Linie an die Vereinigten Staaten zu wenden.
Weiter behandeln wir die Hauptparameter solch einer Hilfe, die Washington der ukrainischen Seite im Zeitraum 1992-2022 gewährte.
UMFANG DER ZUSAMMENARBEIT
Laut dem analytischen Sonderreport „U. S. Security Assistance to Ukraine“, der von Spezialisten des Forschungsdienstes des US-Kongresses vorbereitet und am 9. Februar 2022 veröffentlicht wurde, haben die Vereinigten Staaten beginnend ab 2014 ständige und mannigfaltige Militärhilfe der ukrainischen Regierung geleistet. Dabei hat der Gesamtwert aller Lieferungen an Waffen, Militär- und Spezialtechnik, aber auch der militärischen Leistungen, die im Rahmen einer Finanzierung über Strukturen des State Departments und des Verteidigungsministeriums der USA erbracht wurden, 2,7 Milliarden Dollar überstiegen. „Selbst vor Beginn der jüngsten Belastung der Situation (zwischen Russland einerseits und der Ukraine zusammen mit den USA und NATO-Mitgliedsländern andererseits) war die Ukraine der größte Empfänger amerikanischer Militärhilfe in Europa und Eurasien“, wird in dem ausgewiesenen Dokument unterstrichen.
Allerdings sind dies bei weitem nicht alle vollständigen Informationen zu dieser Frage. So war in dem analytischen Bericht „Ukraine: Background, Conflict with Russia, and U. S. Policy”, der von Experten des Forschungsdienstes des US-Kongresses vorbereitet und am 5. Oktober 2021 vorgelegt wurde, Kiew der größte Empfänger amerikanischer Militärhilfe und Hilfe auf dem Gebiet der Sicherheit und Rechtsordnung beinahe ab den ersten Tagen der Erlangung der Unabhängigkeit nach dem Zerfall der Sowjetunion. „Beginnend ab dem allerersten Moment der Erlangung der Unabhängigkeit war die Ukraine der größte Empfänger amerikanischer Militärhilfe in Europa und Eurasien“, wird in dem von uns zu untersuchenden Bericht betont und weiter ausführlicher über die Finanzierung dieser Hilfe berichtet:
— in den 1990er Jahren (in den Finanzjahren 1992 bis 2000) gewährte die Regierung der Vereinigten Staaten der Ukraine Hilfe im Umfang von insgesamt 2,6 Milliarden Dollar (im Durchschnitt jeweils 287 Millionen Dollar im Jahr);
— in den Nulljahren (in den Finanzjahren 2001 bis 2009) belief sich die Gesamthilfe für die Ukraine auf fast 1,8 Milliarden Dollar (im Durchschnitt jährlich 199 Millionen Dollar);
— im Verlauf der Finanzjahre 2010-2014 gewährte Washington über Programme des US State Departments und der US-Agentur für internationale Entwicklung (U. S. Agency für International Development oder USAID) der Ukraine Hilfe von durchschnittlich ca. 105 Millionen Dollar im Jahr;
— im Zeitraum der Finanzjahre 2015-2020 machte die Hilfe für Kiew über Programme des US State Departments und der US-Agentur für internationale Entwicklung im Durchschnitt 418 Millionen Dollar im Jahr aus;
— und schließlich machte im Finanzjahr 2021 der Umfang der Finanzierung für die ukrainischen Programme im Rahmen des US State Departments und der US-Agentur für internationale Entwicklung rund 464 Millionen Dollar inkl. 115 Millionen Dollar im Rahmen des Mechanismus des Programms zur Finanzierung von Militärhilfe für ausländische Staaten (Foreign Military Sales – FMS) aus.
Außerdem hat US-Präsident Joseph Biden für das Finanzjahr 2022 den Kongress der USA gebeten, im Rahmen der Programme des US State Departments und der US-Agentur für internationale Entwicklung Hilfe in einem Umfang von 459 Millionen Dollar bereitzustellen.
Dabei muss besonders die Tatsache betont werden, dass die Gewährung militärischer Hilfe für die Ukraine durch die Vereinigten Staaten im Rahmen einer langen Liste von Programmen und Projekten erfolgte, die sowohl unmittelbar Lieferungen von Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik als auch die Vornahme einer Ausbildung von Militärs der ukrainischen Streitkräfte – darunter mit Hilfe von ins Land entsandter amerikanischer Militärberater – umfassten. Zusätzliche Militärhilfe über die gleichen Richtungen gewährte auch eine ganze Reihe von Mitgliedsländern des Nordatlantikpaktes für Kiew.
Unter allen Richtungen oder – genauer gesagt: Mechanismen, die für die Gewährung militärischer Hilfe für die Ukraine durch die Vereinigten Staaten genutzt wurden und nach wie vor weiterhin genutzt werden, waren die zwei folgenden Mechanismen die wichtigsten und ressourcenaufwendigsten:
— Erstens geht es um das Programm Foreign Military Financing, das entsprechend dem Artikel 2763 des US-Gesetzes über Lieferungen in Rahmen von Kreditabkommen, Abschnitt 22 „Außenpolitik und internationale Verbindungen“ (22 U.S.C. § 2763) in Kraft gesetzt wurde und zum Verantwortungsbereich des US State Departments gehört.
— Zweitens ist dies die Ukraine Security Assistance Initiative, die entsprechend Artikel 1250 des föderalen Gesetzes der USA Nr. 114-92 in Kraft gesetzt wurde und vom US-Verteidigungsministerium betreut wird.
Im Rahmen des zweiten Finanzierungsmechanismus – der Initiative zur Unterstützung der Ukraine im Sicherheitsbereich – haben die Vereinigten Staaten im ausgewiesenen Zeitraum Kiew militärische Hilfe hinsichtlich der folgenden thematischen Richtungen gewährt: Lieferungen von Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik; Ausbildung von Militärs unterschiedlicher Truppen-Arten und -Gattungen der ukrainischen Streitkräfte praktisch in Bezug auf alle Spezialisierungen, aber auch die Gewährung von Hilfe durch die Entsendung unterschiedlicher Militärberater.
Dabei waren als Hauptziele aller Anstrengungen und Maßnahmen die Erhöhung der Gefechtsmöglichkeiten der ukrainischen Armee und Flotte in solchen Bereichen wie ein Einsatz auf See, die Sicherheit der Verwendung und des sachgerechten Einsatzes unterschiedlicher Arten von Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik, aber auch von Einheiten und Truppenteilen unterschiedlicher Truppenarten und -gattungen der nationalen Streitkräfte, die Erhöhung der Sicherheit der operativen Nutzung von Luftwaffenstützpunkten der ukrainischen Luftstreitkräfte; eine Verbesserung der Qualität und Effektivität des Systems zur Leitung, Lenkung und Kontrolle der Streitkräfte der Ukraine, eine Erhöhung der Lebenstüchtigkeit deren Einheiten und Truppenteile, aber auch eine Vervollkommnung der Kräfte und Mittel für die Führung von offensiven und defensiven Cyberoperationen u. a. ausgewiesen worden.
Außerdem haben im Rahmen einzelner Initiativen/Mechanismen, die durch die Artikel 332 „Befreundete Staaten, internationale und regionale Organisationen: Aufstockung des Potenzials von Verteidigungsinstituten (Strukturen)“ und 333 „Ausländische Sicherheitskräfte: Vollmachten zur Aufstockung des Potenzials“ des Abschnitts 10 „Streitkräfte“ in Kraft gesetzt wurden, unterschiedliche Strukturen des US-Verteidigungsministeriums die Ausbildung und Ausstattung von Militärs vorgenommen. Aber auch geholfen oder unmittelbar die Errichtung von Objekten der entsprechenden Infrastruktur für einzelne Arten von Operationen vorgenommen. Dabei wurden entsprechend Artikel 332 seitens des Pentagons zivile Berater der erforderlichen Qualifikation zum ukrainischen Verteidigungsministerium entsandt.
Besonders hervorzuheben ist, dass beginnend ab 2014 das Weiße Haus noch eine weitere Möglichkeit für eine Finanzierung und Vornahme von Lieferungen an Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik für Kiew nutzte. Es geht in diesem Fall um das sogenannte „Recht des Präsidenten auf die Gewährung einer Kreditlinie“ (Presidential Drawdown Authority), in dessen Rahmen das Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten das Recht hat, „bei unvorhergesehenen außerordentlichen Umständen“ ohne den Erhalt einer entsprechenden Entscheidung des US-Kongresses die Bereitstellung von Krediten für eine Finanzierung von Lieferungen an Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik aus den amerikanischen föderalen Reserven oder aber für die Gewährung entsprechender Leistungen zu billigen.
Unter anderem hat Präsident Joseph Biden im August vergangenen Jahres im Rahmen des Unterpunkts 1 des Punkts „a“ des Artikels 506 des Gesetzes über militärische Hilfe (Foreign Assistance Act) erlaubt, eine Kreditlinie über 60 Millionen Dollar zwecks Finanzierung einer unverzüglichen Lieferung unterschiedlicher Waffen und militärischen Gutes aus den Beständen des US-Verteidigungsministeriums an die Ukraine einzurichten. Und im Dezember des gleichen Jahres wurde eine weitere Kreditlinie für analoge Zwecke eingerichtet, nunmehr aber im Umfang von 200 Millionen Dollar, und nach Erhalt einer entsprechenden Billigung durch den US-Kongress, die offiziell in dem föderalen Gesetz P. L. 117-70 verankert wurde. (Übrigens hatte letzterer die „Kreditanfrage“ des Staatsoberhauptes verdoppelt – von 100 bis auf 200 Millionen Dollar.)
Man kann gleichfalls hinzufügen, dass die Ukraine beginnend ab 2014 von seinem militär-politischen Partner von der anderen Seite des Atlantiks spezialisierte Hilfe im Rahmen des Programms zur Schulung und Gefechtsausbildung von Militärangehörigen ausländischer Staaten (International Military Education and Training) erhalten hat. Entsprechend dessen Bedingungen haben 370 Offiziere der ukrainischen Streitkräfte eine Ausbildung in unterschiedlichen amerikanischen Militärhochschulen absolviert.
Und schließlich muss auch die spezielle Vereinigte multinationale Ausbildungs- und Trainingsgruppe „Ukraine“ (Joint Multinational Training Group — Ukraine) erwähnt werden, die 2015 gebildet wurde. Im Rahmen dieses Projekts haben Militärs der Landstreitkräfte (inkl. der Landstreitkräfte der Nationalen Garde) zusammen mit Militärausbildern aus einer Reihe von verbündeten Ländern der Vereinigten Staaten die ukrainischen Streitkräfte mit „Dienstleistungen“ zur militärischen Ausbildung, Mentoren-Betreuung und – was das Interessanteste ist – zur „Hilfe im Bereich der Militärdoktrin“ erbracht. Die Veranstaltungen im Rahmen dieses Projekts erfolgten in erheblichem Maße auf dem Territorium des Jaworow-Ausbildungszentrums der ukrainischen Streitkräfte bei Lwow.
Auch beteiligten sich amerikanische Militärs aktiv an gemeinsamen Manövern mit Angehörigen der ukrainischen Streitkräfte. Und Ausbilder vom Kommando für Sonderoperationen der Streitkräfte der USA haben nicht weniger aktiv ihre Kollegen von den Sondereinsatzkräften der Streitkräfte der Ukraine ausgebildet und trainiert (oder wie es üblicherweise heißt – fit gemacht).
Natürlich hat die amerikanische Seite auch einen erheblichen Umfang an Militärhilfe hinsichtlich solcher Richtungen wie die Vernichtung konventioneller Waffen, Sicherheit der Grenze, Schutz vor der Einwirkung von Massenvernichtungswaffen, Ausbildung von Spezialisten auf dem Gebiet der Rechtsordnung und Sicherheit usw. geleistet.
VON NICHTLETALEN ZU LETALEN
In russischen, aber besonders in ausländischen Medien, ja und auch in der Gesellschaft insgesamt, war es lange Zeit üblich, die Auffassung zu vertreten, dass in dem Teil, der die militärpolitische Hilfe für die Ukraine betraf, US-Präsident Barak Obama eine offen feindselige antirussische Politik verfolgte, während der ihn ablösende Präsident Donald Trump dagegen alles in einem mehr prorussischen Geist unternahm. Es ging dabei so weit, dass man letzteren eine Zeit lang beinahe als einen „Agenten der Einflussnahme des Kremls“ bezeichnete. Dokumentarische und analytische Daten zu dieser sensiblen Frage belegen jedoch das ganze Gegenteil.
Unter anderem wird in dem bereits erwähnten analytischen Sonderreport „U. S. Security Assistance to Ukraine“ („Hilfe der Vereinigten Staaten für die Ukraine im Sicherheitsbereich“), der von Spezialisten des Forschungsdienstes des US-Kongresses vorbereitet und am 9. Februar 2022 veröffentlicht wurde, darauf verwiesen, dass nach den bekannten Ereignissen von 2014 die „Obama-Administration die Hilfe für die Ukraine im Sicherheitsbereich auf Lieferungen nur von nichtletalen Ausrüstungen begrenzte, solcher wie individuelle Schutzmittel, Schutzhelme, Autos, Nachtsicht- und Infrarotsichtgeräte, schwere Pioniertechnik, moderne Funkstationen, Patrouillenschnellboote, Truppenverpflegungssätze, Zelte, Funkortungsstationen, Uniformen, medizinische Hilfssätze und andere entsprechende Ausrüstungen. Im Jahr 2017 hatte die Trump-Administration die Absicht verkündet, der Ukraine letalen Waffen zu liefern“.
Im Ergebnis der vom Weißen Haus getroffenen und vom Kongress unterstützten Entscheidung hat die ukrainische Seite beginnend ab 2018 im Rahmen der Mechanismen des Programms zur Militär-Finanzierung ausländischer Staaten und Direkter militärischer Verkäufe (Direct Commercial Sales Process), der Initiative zur Unterstützung der Ukraine im Sicherheitsbereich, des Programms zur Finanzierung militärischer Hilfe für ausländische Staaten, des Programms zur Übergabe überschüssigen militärischen Gutes an andere Staaten (Excess Defense Articles) und entsprechend dem Artikel 2321j „Rechte zur Übergabe überschüssigen militärischen Gutes“ des Abschnitts 22 „Außenpolitik und internationale Kontakte“ (22 U.S.C.), aber auch über eine Reihe US-amerikanischer staatlicher Stiftungen direkt bei amerikanischen Herstellern und Lieferanten zahlreiche Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik erworben, unter anderem:
— Panzerabwehrlenkraketenkomplexe vom Typ „Javelin“;
— Gefechtsschnellbootes vom Typ „Mark VI“;
— modernisierte „Island“-Küstenschutzschnellboote, die aus Beständen der US-Küstenwache übergeben wurden;
— Schusswaffen (einschließlich Scharfschützengewehre);
— Munition;
— Funkortungsstationen;
— Systeme zur Luftaufklärung unterschiedlichen Typs;
— Laser- und Wärmesicht-Zielortungssysteme;
— Aufklärungs- und Beobachtungsmittel;
— unterschiedliche, gegenüber Störsendern stabile und verdeckte Fernmeldesysteme;
— Anlagen und Ausrüstungen sowie Software für die Verarbeitung und Analyse von Satellitenaufnahmen;
— Mittel zur Bekämpfung von Drohnen;
— Mittel sowie Geräte zur Bergung Verwundeter vom Schlachtfeld und für die Gewährung qualifizierter medizinischer Hilfe für sie, aber auch andere Arten von Waffen sowie Gefechts- und Spezialtechnik.
US-Präsident Joseph Biden und seine Administration haben nicht nur die Taten des Vorgängers Donald Trump fortgesetzt, sondern auch auf aktivste Art und Weise begonnen, die Lieferungen von Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik an die Ukraine zu forcieren.
Besonders hervorgehoben werden muss, dass im Rahmen der oben ausgewiesenen Lieferungen die ukrainischen Militärs ab August und Dezember vergangenen Jahres eine erhebliche Menge an lenkbaren Panzerabwehrraketenkomplexen (inkl. „Javelin“-Komplexe), Schusswaffen unterschiedlichen Kalibers und Munition dazu, aber auch gewisse „wichtige nichtletale Ausrüstungen», die in den amerikanischen Quellen nicht detailliert qualifiziert wurden, erhalten haben. Die Vereinigten Staaten haben im Rahmen des Programms für die Übergabe überschüssigen militärischen Gutes an andere Staaten den ukrainischen Militärs ebenfalls Mi-17V-5-Militärtransporthubschrauber übergeben, die früher durch Washington für eine Lieferung an die afghanischen Streitkräfte erworben worden waren und sich zu jener Zeit auf dem Territorium ukrainischer Reparaturbetriebe für Flugzeuge und Hubschrauber befunden hatten, wo sie unterschiedliche Instandsetzungsarbeiten durchlaufen hatten. (Solch eine Weitergabe widerspricht übrigens den Bedingungen des durch die Vereinigten Staaten mit der russischen Seite unterzeichneten Vertrages und wurde zu noch einer Verletzung der eigenen internationalen Pflichten durch das Weiße Haus.)
Außerdem hat das US-Außenministerium im vergangenen Jahr solchen Ländern wie Lettland, Litauen und Estland erlaubt, eine Lieferung der ihnen früher von den Amerikanern übergebenen mobilen „Stinger“-Luftabwehr-Raketenkomplexe und „Javelin“-Panzerabwehr-Lenkraketenkomplexe an die Streitkräfte der Ukraine vorzunehmen.
Wie wir sehen, stellten die von den USA an die ukrainischen Militärs gelieferten Waffen sowie Gefechts- und Spezialtechnik in ihrem Großteil keine Richtungen dar, die entweder im eigentlichen Empfängerland schwach entwickelt sind (simpler gesagt: die bereitgestellten amerikanischen analogen Arten von Technik hatten bessere taktisch-technische Eigenschaften), oder solche Arten von Waffen und Spezialtechnik, die von Kiew überhaupt nicht hergestellt wurden. Andererseits hatte solch eine Vorgehensweise auch eine negative Seite. Dies verlangsamte das Tempo bei der Aneignung und weiteren Beherrschung solcher Waffen und Spezialtechnik unmittelbar durch die Angehörigen der Einheiten und Truppenteile der ukrainischen Streitkräfte.
„Noch eine Erwägung ist die Fähigkeit der Ukraine, jegliche Erweiterung der Verteidigungslieferungen inkl. neuer und modernerer Systeme zu bewältigen“, wird in dem analytischen Report „Hilfe der Vereinigten Staaten für die Ukraine im Sicherheitsbereich“ (U.S. Security Assistance to Ukraine) ausgewiesen. „Für das Beherrschen der neuen Systeme wird Zeit für eine Schulung des Personals, für eine Integrierung in die operativen Pläne und schließlich für deren Entfaltung gebraucht. Die modernen Waffensysteme erfordern gleichfalls erhebliche Ressourcen für eine Unterhaltung und ständige Ausbildung des neuen Personals“.
Außerdem wurde durch Washington und dessen Verbündete aus der Nordatlantischen Allianz das Schwergewicht auf die Ausbildung der Angehörigen der ukrainischen Streitkräfte zur Führung von Kampfhandlungen unter den Bedingungen von Kriegen neuen Typs, darunter in einer urbanisierten Umgebung, gelegt.
Zur gleichen Zeit, was bemerkenswert ist, haben es die Vereinigten Staaten bis zum Beginn der bekannten Ereignisse entweder nicht geschafft, eine Reihe von Anforderungen der Ukraine hinsichtlich Lieferungen von High-Tech-Waffensystemen – solcher wie beispielsweise weitreichende Luftabwehrraketenkomplexe, aber auch Raketenkomplexe zur Raketenabwehr und Schiffsbekämpfung – zu realisieren, oder sie hatten es aus irgendwelchen Gründen nicht gewollt, dies zu tun.
NICHT ALLES IST GESCHAFFT WORDEN
Allerdings ist es möglich, dass es die amerikanische Seite einfach nicht geschafft hatte, dies zu tun. Denn im Rahmen des Gesetzes über die Ausgaben für die nationale Verteidigung im Finanzjahr 2022, das durch den US-Kongress bestätigt und am 21. Dezember 2021 durch den Präsident des Landes unterzeichnet wurde, war im Rahmen der Initiative zur Unterstützung der Ukraine im Sicherheitsbereich geplant worden, eine Summe von 300 Millionen Dollar bereitzustellen, von denen 75 Millionen Dollar für „letale Hilfe“ bestimmt waren (was immer auch darunter verstanden wurde), während gemäß dem Gesetz über den Schutz der Souveränität der Ukraine, dass am 12. Januar 2022 in den amerikanischen Senat und am 21. Januar in das Repräsentantenhaus des Kongresses eingebracht wurde, die Gewährung einer kurzfristigen militärischen Hilfe für die Ukraine im Umfang von 500 Millionen Dollar vorgesehen wurde (letztere sollte im Rahmen des Programms zur Militär-Finanzierung ausländischer Staaten vorgenommen werden). Mehr noch, gemäß dem Entwurf des Gesetzes über die Gewährleistung der Autonomie der Ukraine durch eine Verstärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit (The Guaranteeing Ukrainian Autonomy by Reinforcing its Defense Act), der am 15. Dezember 2021 durch Republikaner in den Senat und am 10. Januar 2022 ins Repräsentantenhaus eingebracht wurde, sollte der Umfang der Militärhilfe, die der Ukraine im Rahmen des Programms zur Finanzierung militärischer Hilfe für ausländische Staaten im Verlauf des Finanzjahres 2022 bereitgestellt wird, bis auf 450 Millionen Dollar zunehmen.
In den verschiedenen Varianten des letzten Gesetzes, die eine Erörterung im Senat und Repräsentantenhaus des US-Kongresses durchliefen, wurde die Möglichkeit der Bereitstellung von 100 Millionen bzw. 200 Millionen Dollar für den Erwerb moderner Luftabwehrmittel für die Bedürfnisse der Streitkräfte der Ukraine (möglicherweise mobile Luftabwehrraketen-Komplexe geringer und mittlerer Reichweite), aber auch von Marinetechnik sowie Mitteln zur Instandsetzung und Wartung früher an Kiew gelieferter Waffen, Gefechts- und Spezialtechnik erörtert.
Außerdem war gemäß den beiden oben ausgewiesenen Gesetzen durch die amerikanische Seite geplant worden, im Verlauf des Finanzjahres 2022 im Rahmen des Programms zur Schulung und Gefechtsausbildung von Militärs ausländischer Länder drei bzw. vier Millionen Dollar bereitzustellen.
Besonders betont werden muss, dass durch diese beiden letzten Gesetze auch eine wesentliche Reduzierung der Zeit für die Benachrichtigung des US-Kongresses seitens der amerikanischen Regierung über die Absicht, der Ukraine die einen oder anderen Arten von Waffen und Spezialtechnik zu liefern, genauso wie auch eine Vereinfachung der Prozedur zur Billigung dafür vorgesehen wurden. Überdies ist durch das Gesetz über die Gewährleistung der Autonomie der Ukraine durch eine Verstärkung deren Verteidigungsfähigkeit für Kiew im Zeitraum der Finanzjahre 2022-2026 geplant worden, einen bevorzugten Status im Rahmen des Programms zur Übergabe überschüssigen militärischen Gutes an andere Staaten einzuräumen.
Von ihrer Regierung forderten die amerikanischen Gesetzgeber auch, an das offizielle Kiew Lieferungen von Waffen sowie Gefechts- und Spezialtechnik nicht nur im Rahmen von Krediten vorzunehmen, die entsprechend den einen oder anderen Mechanismen oder Programmen bereitgestellt werden, sondern auch noch im Rahmen von Darlehen, die der ukrainischen Regierung direkt gewährt werden. (Das heißt: Wie wir sehen, ist ein erheblicher Teil der Waffen nicht kostenlos bereitgestellt worden, sondern im Rahmen von Krediten, die die ukrainische Seite letztlich überhaupt ihren Partnern jenseits des Atlantiks zurückzahlen musste.)
Letztlich wurde am 19. Januar 2022 der Entwurf des Gesetzes über Lend-Lease zur Verteidigung der ukrainischen Demokratie (Ukraine Democracy Defense Lend-Lease Act of 2022/S. 3522) in den Senat eingebracht, der (der Gesetzentwurf) die Anwendung der Bestimmungen aus dem Artikel 2796 „Leasing von Verteidigungserzeugnissen“ das Abschnitts 22 „Außenpolitik und internationale Kontakte“ des US-Kodexes (22 U.S.C.) in Bezug auf die Ukraine wesentlich vereinfachen soll. Inklusive einer Aufhebung der 5-Jahresfrist für die zu leasenden Waffen und Ausrüstungen u. a. Die Februar-Ereignisse haben jedoch dazu geführt, dass dieser Gesetzentwurf letztlich steckengeblieben ist.
Dafür hat der US-Präsident in der ersten Märzhälfte dieses Jahres für die Finanzierung von Lieferungen an Waffen sowie Gefechts- und Spezialtechnik für die Streitkräfte der Ukraine in zwei Etappen rund 200 Millionen Dollar und danach noch einmal um die 800 Millionen Dollar () bereitgestellt, und im neuen Verteidigungshaushalt der USA sind für Militärhilfe für die Ukraine und die osteuropäischen NATO-Mitgliedsländern noch einmal 13,6 Milliarden Dollar vorgesehen worden. Allerdings ist das Thema der Lieferungen von militärischen Erzeugnissen inklusive letaler Waffen in die Zone der Kampfhandlungen bereits ein Thema eines gesonderten Beitrags.