Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) Russlands trifft scheinbar weiterhin technische Entscheidungen, die mit den anstehenden Wahlen zusammenhängen. Zuvor hatte die Chefin der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa betont, dass bis zum (offiziellen) Start des Wahlkampf über 100 solcher getroffen werden müssten. Bei ihrer Sitzung am 14. Mai präzisierte die Kommission Mechanismen für eine Regelung der Internet-Agitation und Regeln für die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen. Beide Dokumente zielen auf eine Erhöhung der Voraussagbarkeit der elektoralen Maßnahmen und deren Kontrollierbarkeit ab. Die entsprechenden Instrumente werden immer technologischer, doch die ZWK vergisst auch nicht das Vorhandensein administrativer Hebel.
Die Sekretärin der Zentralen Wahlkommission Natalia Budarina berichtete, dass die ZWK, aber auch die (Wahl-) Kommissionen der Subjekte der Russischen Föderation gemäß der Gesetzgebung mit dem Recht ausgestattet seien, sich an die Aufsichtsbehörde für das Internet und Fernmeldewesen Roskomnadzor zu wenden. Dies sind Anträge auf eine Einschränkung des Zugangs zu jenen Informationsressourcen, die entweder Informationen über die Wahlen unter Verletzung der Gesetze oder widerrechtliche Agitationsmaterialien verbreiten.
Budarina erinnerte daran, dass die Zentrale Wahlkommission und Roskomnadzor ein Abkommen über ein Zusammenwirken hätten, das die Modalitäten für ein Initiieren und die Annahme entsprechender Entscheidungen bestimmt. Folglich musste man jene Mitglieder der ZWK bestimmen, die bevollmächtigt sein werden, Vorschläge für Blockierungen zu unterbreiten. Zu ihnen wurde die Sekretärin der Zentralen Wahlkommission an sich und das Kommissionsmitglied Elmira Chaimursina. „Wir haben diese Vollmacht stets als ein Instrument angesehen, das in den Fällen angewandt wird, die ein dem Verstoß angemessenes Reagieren erfordern, wenn andere Maßnahmen unzureichend sind“, unterstrich Budarina. Übrigens, beide Frauen erhielten auch das Recht von Bevollmächtigten der Zentralen Wahlkommission für das Erstellen von Protokollen über ordnungsrechtliche Verstöße bei der Durchführung der Wahlkampfagitation.
Nach Aussagen Budarinas hatte es im Verlauf der letzten Duma-Wahlkampf-Kampagne einen solchen Fall gegeben. Als eine Pseudo-Internetseite der Zentralen Wahlkommission festgestellt wurde. Sie unterstrich, dass man sich auf Anweisung der Vorsitzenden der ZWK „operativ an jene gewandt hatte, damit diese Ressource blockiert wird. Und die Kollegen aus Roskomnadzor hatten operativ reagiert“. „Sie haben sie von der Wurzel her vernichtet“, ergänzte ihre Erinnerungen Ella Pamfilowa. Und die Sekretärin der Kommission räumte ein, dass die Mitglieder der ZWK auch im Verlauf der anstehenden Wahlen zu solch einer Maßnahme greifen würden. „Da, was soll man da schon sagen, wir unter Bedingungen ständiger Informationsattacken arbeiten. Die vor allem von außen her inspiriert werden“, unterstrich Budarina.
Und Pamfilowa erklärte gegenüber ihren Kollegen: „Ich bin sicher, dass sie auf der Wacht unserer Interessen stehen werden, damit all unsere Ressourcen geschützt sind. Sie können operativ, rechtzeitig und professionell in dieser Richtung arbeiten, was heute bei weitem nicht allen gegeben ist, denn dies ist ein neuer Weg. Und meine lieben Kollegen haben sich sehr schnell alle notwendigen sowohl Fertigkeiten als auch Kenntnisse angeeignet, um diese neuen Herausforderungen abzuwehren. Und sie ändern sehr ihre Form, vervollkommnen sich, denn unser Feind ist, wie es heißt, klug, raffiniert, zynisch und gemein“. Und sie fügte hinzu, dass Budarina und Chaimursina es „verstanden haben sehr gute sachliche Beziehungen mit Roskomnadzor anzubahnen“. Und daher verhalte man sich dort „sehr aufmerksam gegenüber all unseren Signalen“.
Außerdem war auf der gleichen Tagung der Zentralen Wahlkommission auf Vorschlag von Budarina eine genaue Präzisierung in dem Beschluss vorgenommen worden, der die Fragen der Veröffentlichung von Ergebnissen öffentlicher Meinungsumfragen erläutert. Sie ergibt sich aus den jüngsten Veränderungen der Wahlgesetzgebung. „Früher, als der letzte Tag der Abstimmung begann, war die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse diesen ganzen Tag lang verboten gewesen, das heißt bis 23.59 Uhr. Gegenwärtig gilt dieses Verbot bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abstimmung auf dem Territorium des entsprechenden Wahlbezirks. Das heißt: Hinsichtlich der Wahl der Staatsduma-Abgeordneten ist dies der Sonntag, 21.00 Uhr“.
Natürlich blieb eine Frage dazu, welche Umfragen man denn buchstäblich Minuten vor dem Erscheinen der ersten offiziellen Ergebnisse publizieren kann. Allem nach zu urteilen ergibt sich, dass dies nur für die Ergebnisse von Exit-Polls möglich sein wird, denen somit ein vollkommen legaler Status verliehen wird. Hier ist es aber wichtiger zu verstehen, wozu dies gebraucht wird. Sicherlich in Vielem auch dafür, um sozusagen einen öffentlichen Rahmen für die bevorstehenden Berechnungen vorzugeben und das Missverständnis hinsichtlich der Zahlen-Sprünge aufzuheben.
Der Leiter der Politischen Expertengruppe Konstantin Kalatschjow erinnerte die „NG“ daran, dass Roskomnadzor früher fast gar nicht an den Wahlen teilgenommen hatte. Wenn es zu Verstößen gekommen war, so erfolgten die Eingaben an die Rechtsschutzorgane und an das Gerichtssystem. „Jetzt aber wird der Einfluss von Roskomnadzor auf die Wahlen zunehmen, wie auch der gesamte Einfluss dieser Behörde. Sie erhält faktisch einen Teil der Vollmachten der Rechtsschutzstrukturen. Und die zweite Schlussfolgerung besteht darin, dass die Wahlen immer mehr reguliert werden“, erläuterte er.
Und die Entscheidung der ZWK beispielsweise zu den Exit-Polls sieht nur wie eine punktuelle aus, ist aber eine durchaus politische Entscheidung. „Erstens ist die Veröffentlichung von Exit-Polls operativer als selbst die der ersten Wahlergebnisse aus den östlichen Regionen. Und daher kann sie anderen Regionen als eine Orientierung dienen. Zweitens gibt dies den regionalen Administrationen die Möglichkeit, einen letzten Kraftakt in Gestalt einer Mobilisierung der Wähler zu unternehmen, wenn deren Zahlen hinterherhinken. Die Kontrolle wird nicht nur hinsichtlich der Vertikalen, sondern auch hinsichtlich der Horizontalen erfolgen“, ist sich Kalatschjow gewiss. Und drittens würden natürlich die Exit-Polls helfen, aus der Sicht der Informationen die Wahlergebnisse zu legitimieren. „Die Menschen werden bei Erblicken der Ergebnisse dieser Umfragen schon darauf vorbereitet sein, welche Prozentzahlen die Parteien entsprechend den Wahlergebnissen haben werden“, betonte er.
Kalatschjow unterstrich, dass heute für die politischen Administratoren im Zusammenhang mit dem Wahlprozess zwei Dinge wichtig seien: die Legalisierung und die Legitimierung des Ergebnisses. Das heißt eine aufschlussreiche Demonstration dessen, dass alles entsprechend dem Gesetz erfolgte und die Rechtsnormen eingehalten wurden, aber auch die Arbeit mit der öffentlichen Meinung, wenn die Menschen selbst die Wahlen anerkennen oder nicht anerkennen. „Die bis zu den offiziellen veröffentlichten Umfragen helfen gerade auch gleichzeitig bei einer demonstrativen Legitimierung. Es wird auch leichter werden, einzelne Punkte einer Protestabstimmung als einen Exzess zu erklären“, sagte Kalatschjow der „NG“. Folglich sei die Wahl-Vertikale insgesamt auf eine Verstärkung der Kontrolle auf allen Etappen ausgerichtet: punktuell über eine gesteuerte Mobilisierung durch Kräfte der (Wahl-) Kommissionen der Subjekte der Russischen Föderation, und global – durch die Zentrale Wahlkommission. „In der UdSSR hatte es den Kult einer Erfassung und Kontrolle gegeben. Dies spielt auch bei uns eine immer größere Rolle während den Wahlen. Die Erfassung jeglicher Wählergruppen und die Kontrolle des eigentlichen Prozesses“, unterstrich er.
Nach Meinung von Kalatschjow werde die Zentrale Wahlkommission immer technologischer. Und ihre Mitglieder würden immer mehr als Technokraten auftreten, wobei sie demonstrieren würden, dass in ihren Entscheidungen immer weniger Politik sei. Beispielsweise im Unterschied zur Zeit der ersten Amtszeit von Pamfilowa als Chefin der Zentralen Wahlkommission, die 2016 begonnen hatte. Dies sei aber nicht zufällig und durchaus verständlich, merkte er an. „Im Land sind fast keine scharfen Kritiker an den Herrschenden geblieben, außer der KPRF. Ja und die auch nur teilweise. Aber besonders bezeichnend ist dies hinsichtlich der nicht zum System gehörenden Opposition. Es gibt schon keinen mehr, gegen den man kämpfen kann, außer gegen den westlichen Einfluss. Und den letzten Kritikern wird sozusagen das letzte Standbein genommen. Ja, und die Wahlen an sich sind praktisch auch absolut formatiert worden. Daher kann sich die Zentrale Wahlkommission ruhig auf die Ausarbeitung von Details der normativen Regulierung konzentrieren. Überdies, wenn sich doch noch irgendwelche Kritiker im Land finden, so wird man ihnen anschaulich demonstrieren, dass sich die Zentrale Wahlkommission „nicht mit Politik befasst“, sondern nur mit der technischen Seite des Wahlprozesses“.