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Für die Repatrianten aus dem Baltikum ist es schwer, nach Russland zu gelangen


Das staatliche Programm für eine Repatriierung von Landsleuten aus dem Baltikum, die offiziell zu einer Frage der nationalen Sicherheit erklärt wurde, habe sich in der Praxis zu einer bürokratischen Sackgasse verwandelt. Zu solch einem Fazit gelangte die Teilnehmer einer Rundtischdiskussion im Institut für die GUS-Länder. Laut ihren Angaben seien in den zwei Jahren des Geltens des Status eines Repatrianten aus Lettland, Estland und Litauen lediglich 8300 Menschen nach Russland übergesiedelt. Bei der Rundtischdiskussion wurden entsprechende Vorschläge für die Administration des Präsidenten der Russischen Föderation und den russischen Sicherheitsrat diskutiert und vorbereitet.

Die Rundtischdiskussion, die im Institut für die GUS-Länder stattfand, galt dem Thema „Russlands Migrationspolitik unter den Bedingungen der ethnischen Säuberungen im Baltikum: Herausforderungen und Lösungen“. Ihre Teilnehmer fixierten eine Kluft zwischen den Erklärungen des Kremls über eine Repatriierung von Russen aus dem Baltikum und der reale bürokratischen Praxis. So würden, während der Präsident der Russischen Föderation Erlasse unterzeichnet, die die Lage der Landsleute erleichtern sollen, die Beamten sie mithilfe institutioneller Tricks und Auslegungen des Gesetzes umgehen. Und die Umsiedler werden weiterhin mit mehrmonatigen Überprüfungen in den Sicherheits- und Rechtsschutzorganen sowie durch unerträgliche Einreisegebühren gepeinigt.

„Dies ist eine Anleitung, die ohne Berücksichtigung des Menschen und der realen Gefahr für seine Sicherheit abgefasst wurde“, so charakterisierten die Menschenrechtler das Programm für eine Rückkehr von Landsleuten vor dem Hintergrund der sich nach ihren Worten im Baltikum vollziehenden Massendeportationen, der Annullierung von Aufenthaltsgenehmigungen und vollständigen Liquidierung der russischsprachigen Ausbildung. „Die Repatriierung von Landsleuten ist schon keine humanitäre Option, sondern eine Aufgabe für die nationale Sicherheit der Russischen Föderation“, erklärte der wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts für die GUS-Länder Ruslan Pankratow, der selbst einst auf Anweisung der lettischen Behörden deportiert worden war.

Nach seinen Worten habe der Präsident im Verlauf von drei Jahren eine Reihe von Erlassen unterschrieben, die die Rechte der Repatrianten erweitern und deren Rückkehr vereinfachen sollten. Tatsächlich würden diese Dokumente jedoch nicht arbeiten. Die Beamten würden weiterhin entsprechend den alten Standards und inoffiziellen Regeln handeln. Und eines der akutesten Probleme seien die Zeiträume für eine Bearbeitung der Dokumente. Das Innenministerium ist beispielsweise verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung zu treffen. Und diese Forderung wird eingehalten. Danach jedoch werden die Materialien an den Inlandsgeheimdienst FSB übergeben, für den überhaupt keine maximalen Fristen für die Überprüfungen festgelegt worden sind.

Dabei zermürbt man die Umsiedler durch endlose wiederholte Überprüfungen. Auf dem Weg von der Urkunde eines Teilnehmers des Programms bis zum Erhalt der Staatsbürgerschaft sammelt der Mensch jedes Mal ein und dieselben Bescheide über das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Vorbestrafung, durchläuft die Abgabe biometrischer Daten und durchläuft aufs Neue Anfragen bezüglich der Ausreiseländer, so „als würden ihn die russischen Behörden das erste Mal sehen“. Die Menschenrechtler schlagen vor, dieses System radikal zu vereinfachen: ein einheitliches digitales Dossier des Repatrianten einzuführen, wobei alle Überprüfungen einmal vorgenommen, die Daten in einem gemeinsamen System gespeichert und in den weiteren Etappen nur entsprechend dem Prinzip „Änderung anstelle einer Wiederholung“ aktualisiert werden.

Noch ein Systemproblem ist die Zollabfertigung des Eigentums der Umsiedler, zum Beispiel von Autos, die man oft unter erfundenen Vorwänden aufhält. Und persönliche Sachen werden auf einmal zu „kommerziellem Frachtgut“ erklärt und mit Zöllen belegt, die eine Übersiedlung aus wirtschaftlicher Sicht zu einer sinnlosen machen. Nicht weniger besorgniserregend ist auch die Prozedur der Anmeldung am Wohnort. Die Person, die aus Lettland oder Estland gekommen ist, ist verpflichtet, sich zuerst am Ort der Ansiedlung zu registrieren und danach um seines Besitzes Willen zurückzukehren. Das heißt, erneut die Grenze zu passieren – dort, wo jede Ein- und Ausreise droht, Druck seitens der lokalen Geheimdienste zu bescheren.

Nach Meinung von Pankratow sei eine der möglichen Schlüssellösungen die Schaffung des Amts eines föderalen Bevollmächtigten für Repatriierung beim Präsidenten der Russischen Föderation, was „eine persönliche Verantwortung für das Ergebnis einführt“. Der Bevollmächtigte müsse ein umfangreiches Mandat erhalten: das Außen- und das Innenministerium, den FSB, den Föderalen Zolldienst, das Arbeitsministerium und die Regionen koordinieren, sich bei institutionellen Blockierungen einschalten und vor dem Sicherheitsrat der Russischen Föderation Bericht erstatten. Übrigens, die Erfahrungen der Regionen, wo bereits Bevollmächtigte für eine Repatriierung bei den Gouverneuren arbeiten, bestätigen die Effektivität des Modells.

Noch ein Vorschlag, der den Behörden übergeben wird, ist die Einführung eines föderalen Standards für die Repatriierungsprozeduren – eine einheitliche Liste von Dokumenten, ein einheitliches Examen und ein geschlossenes elektronisches System für die regionalen Abteilungen des Innenministeriums für Migrationsfragen. Jegliche regionalen „Einstellungen“, die über das föderale Gesetz hinausgehen, sollen verboten werden.

Alexander Brod, Mitglied des Präsidialrates für Menschenrechtsfragen, bestätigte der „NG“, dass seit dem Jahr 2024 eine massenhafte Zwangsabschiebung russischer Landsleute aus Litauen, Lettland und Estland fixiert werde. Dabei fehle in Russland nach wie vor ein spezielles Programm für deren Aufnahme und vorübergehende Unterbringung. Er erinnerte daran: Die Umsiedler müssen einen Russisch-Test ablegen. Aber für jene, die lange Zeit in einem Umfeld mit einer eingeschränkten Nutzung der russischen Sprache lebten, sei dies ein recht ernsthaftes Hindernis. Gleichfalls gelte ein Verbot für eine Legalisierung der Menschen, die in den letzten fünf Jahre deportiert oder abgeschoben wurden, aber auch für die Legalisierung von Verurteilten aufgrund schwerer Verbrechen. Doch das Problem bestehe nach seinen Worten darin, dass man im Baltikum unter anderem aufgrund politischer Motive verurteilt und deportiert. Und es ergebe sich da eine absurde Situation: Ein Mensch fliehe vor Repressalien nach Russland. Aber gerade auf der Grundlage ihrer Anwendung gegen ihn erhalte von ihm (Russland) eine Ablehnung.

So ist auch der Repatriant verpflichtet, um in der Russischen Föderation einen legalen Status zu erhalten, notariell beglaubigte Übersetzungen, Bescheide über das Nichtbestehen einer Vorstrafe und medizinische Zertifikate vorzulegen. Jedoch sei es oft äußerst schwierig, „unter den Bedingungen eines totalen Drucks auf die russischsprachige Bevölkerung im Baltikum“ diese Forderung zu erfüllen, merkte Brod an. Und in Lettland und Estland gebe es noch viele Russen mit dem Pass eines „Nichtstaatsbürgers“. In Russland aber habe man sich nach wie vor nicht festgelegt, wie man mit dieser Kategorie umgehen sollte.

„Viele potenzielle Umsiedler befürchten, dass ihr Übersiedlung zu einem Rückgang des Lebensniveaus sowie zum Verlust der Arbeit und des gewohnten Sozialpakets führen wird“, erinnerte der Menschenrechtler. Arbeit entsprechend der Spezialisierung in der für ein Leben ausgewählten Region einer Ansiedlung zu finden, sei einfach irreal. Dabei stelle der Staat den Umsiedlern weder ständigen Wohnraum noch Land zur Verfügung. Alle Fragen würden durch sie selbständig gelöst werden. Und für viele werde dies zu einer unüberwindbaren Hürde.

Daher ist Brod der Meinung, dass man ein separates Programm für gewaltsam aus dem Baltikum abgeschobene Menschen ausarbeiten müsse. Mit vereinfachten Prozeduren, einer aufgestockten finanziellen Hilfe (Startgelder, Kompensationen für den Umzug, zeitweiliger Wohnraum in Krisensituationen) und mit einer verstärkten Kontrolle seitens der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf jene, die hier Umsiedler aufnehmen und adaptieren. Anders gesagt sei es unzureichend, damit die Menschen zu uns kommen, sie nur dazu aufzurufen, wie er erläuterte. Man müsse sie auch auf menschliche Art empfangen. Vorerst aber würden die Bürokratie, die regionale Ungleichheit und das Ausbleiben einer systematischen Unterstützung selbst den aufrichtigen Wunsch, in die Heimat zurückzukehren, zunichtemachen. Im Endergebnis würden die Aufrufe zu einer Repatriierung vor allem nur Deklarationen bleiben.