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Gewalt im Rahmen der dienstlichen Vollmachten


Laut Informationen der „NG“ fordert man von den Offiziellen, eine spezielle Untersuchungsverwaltung zum Schutz der Verfassungsrechte der Bürger zu bilden. Sie soll dem Parlament unterstehen und objektive Nachforschungen in Bezug auf Dienst- bzw. Amtsverbrechen von Mitarbeitern der Staatsorgane – des Innenministeriums, des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug, des Untersuchungskomitees Russlands — und von Richtern durchführen. Von der Notwendigkeit solch eines Mechanismus ist auch in den Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofes zur Aufklärung von Fällen eines brutalen Vorgehens seitens der Rechtsschutzorgane die Rede. Nach Aussagen von Experten würden jedoch die Untersuchungsbeamten und Gerichte äußerst ungern auf solche Fälle reagieren. Es gebe keine Interessenten, die Fälle aufzuklären und Urteile gegen die „eigenen Leute“ zu fällen.

Zuvor hatte die Menschenrechtskommissarin des Europarates Dunja Mijatović Russlands Innenminister Wladimir Kolokolzew ein Schreiben gesandt, in dem sie Besorgnis über die Handlungen der Rechtsschutzorgane bekundete, wobei sie „den willkürlichen Einsatz von Gewalt“ gegenüber Demonstranten meinte. Nach Aussagen russischer Juristen und Menschenrechtler sei es zum heutigen Tag fast unmöglich, Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane wegen eines ungerechtfertigten Einsatzes von Gewalt zur Verantwortung zu ziehen. Das Anerkennen solcher Fakten an sich schade dem Image der Vertreter der bewaffneten Organe. Daher lehnen die Untersuchungsrichter oft die Einleitung von Verfahren ab oder leiten die Erklärungen der Betroffenen an andere Institutionen weiter. Wenn es aber gelingt, eine Verfolgung eines Mitarbeiters wegen Schlägen oder Folterungen zu initiieren, so wird dies üblicherweise entsprechend dem Artikel 286 des russischen StGB als eine Überschreitung der dienstlichen Vollmachten ausgelegt.

Dabei gibt es keine frei zugänglichen offiziellen Informationen über die Anzahl der Fälle, die gegen Dienstpersonen in den bewaffneten Organen untersucht werden, sagen Experten. Und in den öffentlichen Raum gelangen lediglich die spektakulärsten und skandalösesten Fälle. Derweil sind wir, so der Anwalt Alexander Chrapow, in den letzten drei Wochen „zu Zeugen und Augenzeugen Dutzender von konkreten Beispielen für Überschreitungen der Vollmachten durch Mitarbeiter der OMON bei Protestaktionen geworden. Bisher ist jedoch nicht ein einziges Strafverfahren zu Fakten einer Überschreitung der Dienstvollmachten unter Anwendung von Gewalt bekannt geworden“.

Das ineffiziente Aufklären von Folterungsfällen hat dazu geführt, dass sich die Bürger Russlands regelmäßig mit Klagen aufgrund von Gewalt seitens der Vertreter der bewaffneten Organe an den Europäischen Gerichtshof wenden. Das Department für die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs hat eine permanente Herangehensweise an „die effektive Aufklärung von Fällen eines brutalen Vorgehens seitens der Rechtsschutzorgane“ entwickelt. In dem Dokument heißt es, dass jegliche Mitteilungen über Gewalt seitens Vertreter der bewaffneten Organe durch die nationalen Behörden unverzüglich und ex officio (ohne zusätzliche Anträge von den interessierten Seiten auf eine erneute Behandlung der Materialien des jeweiligen Falls zwecks Vermeidung eines Ablaufens der Verjährungsfrist) zu bearbeiten sind.

Übrigens, laut einer Statistik des Gerichtsdepartments beim Obersten Gericht der Russischen Föderation sind allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres rund 4.500 Fälle mit einer Forderung nach Wiedergutmachungen seitens der Organe des Innenministers in einem Gesamtumfang von 151 Millionen Rubel bei den Gerichten des Landes eingegangen. Gerade in solch einem Umfang haben die Bürger ihre Leiden bewertet. Doch nach Behandlung von 3.200 Fällen machte die Summe der Wiedergutmachungszahlungen nur etwas mehr als 2,2 Millionen Rubel aus.

Im erwähnten Schreiben der Kommissarin des Europarates ist von der Notwendigkeit der Bildung eines unabhängigen Mechanismus zur Behandlung derartiger Klagen die Rede. Es geht um autonome Organisationen, die über einen hinreichenden Grad an Unabhängigkeit (sowohl aus organisatorischer als auch aus praktischer Sicht) von jenen Behörden verfügen, in deren Hinsicht die jeweilige Untersuchung durchgeführt wird. In Armenien beispielsweise wurde dafür der Sonder-Untersuchungsdienst gebildet, der gegenüber dem Generalstaatsanwalt rechenschaftspflichtig ist.

„Die Entscheidungen der Untersuchungsbehörden müssen motivierte sein“, erinnert man im Department für die Umsetzung von Beschlüssen beim Obersten Gericht Russlands, was durch eine verstärkte Aufsicht seitens der Staatsanwaltschaft und durch die Etablierung des Instituts von Untersuchungsrichtern gewährleistet werden könne. Erinnert wird an die Wichtigkeit würdiger finanzieller Wiedergutmachungszahlungen und offizieller Entschuldigungen gegenüber den durch die Fäuste der Vertreter der bewaffneten Organe Betroffenen. In Moldawien ist zum Beispiel ein spezielles Regierungskomitee für die Zuweisung von Wiedergutmachungen auf gesamtnationaler Ebene für ermittelte Opfer aus der Zivilbevölkerung gebildet worden.

Wie der Anwalt Alexej Gawrischew in einem Gespräch mit der „NG“ unterstrich, hat dieses Dokument „die gesamten Erfahrungen aus der Untersuchung solcher Tatsachen zusammengefasst und umfasst die wichtigsten Elemente, die selbst auf den ersten Blick gar nicht auszumachen sind“. Es geht um die öffentliche Kontrolle, die erlaubt, jegliche möglichen Formen für ein Entgehen der Haftung durch die Rechtsschützer zu unterbinden. „Es ist offenkundig, dass an sich die Tatsache des Bestehens selbst einer formalen Subordination zwischen dem Angeklagten und Untersuchungsbeamten eine unabhängige und unvoreingenommene Aufklärung zunichtemacht“, unterstrich der Gesprächspartner gegenüber der „NG“. Leider sei die Anwendung dieser Standards in Russland unmöglich, fuhr Gawrischew fort. Und dies hänge „mit der sich in der Russischen Föderation herausgebildeten sogenannten Unschuldsvermutung der Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane“ zusammen.

Nach Aussagen von Wladimir Osetschkin, des Leiters des unabhängigen Komitees gegen Korruption und Folterungen Gulagu.net, hätten die russischen Offiziellen immer noch nicht die übernommenen Verpflichtungen zur Vornahme objektiver und unabhängiger Untersuchungen von Tatsachen unmenschlichen Vorgehens und Folterungen erfüllt. Er betonte, dass die im Untersuchungskomitee Russlands gebildete Sonderabteilung zur Aufklärung von Verbrechen, die durch Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane begangen wurden, de facto aus weniger als 70 Untersuchungsbeamten im ganzen Land bestehen würde. „Denn der Hauptstrom der Klagen und Erklärungen über Folterungen wird an die regionalen Verwaltungen des Untersuchungskomitees weitergeleitet, an eben jene Untersuchungsbeamten, in deren Interesse die operativen Mitarbeiter des Innenministeriums, der FSB-Verwaltungen und des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug Festgenommene foltern, um sie zu einer Selbstanklage und zu einem Eingestehen der Schuld zu bewegen“.

Derweil tut man nach wie vor im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und im Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter so, fährt der Experte fort, dass man die kolossale Kluft zwischen der Rechtstheorie und der rauen Realität in Russland nicht verstehe. Daher bereite eine Koalition von Vertretern des russischen öffentlichen Lebens unter der Ägide von Gulagu.net eine Roadmap für die Offiziellen vor, um sie zu einer Reform und Bildung eines unabhängigen Gremiums in Russland zur Untersuchung der Fakten von Folterungen und eines unmenschlichen Umgangs zu animieren. Wie die „NG“ herausfand, geht es um die Etablierung eines separaten Untersuchungsorgans, das ausschließlich Verbrechen von Mitarbeitern des FSB, des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug, des Innenministeriums, des Untersuchungskomitees Russlands, der Staatsanwaltschaft sowie von Richtern untersuchen wird. Man hat sich für dieses bereits einen Namen ausgedacht – Untersuchungsverwaltung zum Schutz der Verfassungsrechte der Bürger. Sie soll dem Parlament unterstellt und auch durch dieses bestätigt werden.

Wie Jelena Bryljakowa, Vorsitzende des Komitees der Verwandten von Häftlingen, der „NG“ mitteilte, hinke die öffentliche Kontrolle der Untersuchung von Klagen und Beschwerden auf beiden Beinen. „Täglich erreichen uns Klagen und Mitteilungen über Fakten von Folterungen und Misshandlungen sowohl in Polizeistationen als auch in Einrichtungen des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug. Die meisten von ihnen senden wir an die Menschenrechtsbeauftragten und an die regionalen öffentlichen Beobachterkommissionen. Diese „öffentlichen Vertreter“ haben im Verlauf unserer ganzen Praxis nicht einmal etwas getan, um zumindest die Einleitung eines Strafverfahrens entsprechend dem Artikel 286 des StGB (Überschreitung der Vollmachten unter Anwendung von Gewalt) oder dem Artikel 302 des StGB (Nötigung zu Aussagen unter Anwendung von Folterungen) zu erreichen. Parallel dazu kommen aus der Administration des Präsidenten einlullende Antworten, wonach in Russland angeblich „ein unabhängiger Mechanismus zur Verhinderung eines brutalen Umgangs und von Folterungen“ geschaffen worden sei. Unter Verweis gerade auf die öffentlichen Beobachterkommissionen und Menschenrechtsbeauftragten, die sich verständlicherweise eher mit einer Imitierung ihrer Tätigkeit befassen.“