Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

In 36 Regionen Russlands sollen Drohnen für die Wahlen im September zum Einsatz kommen


Russlands Zentrale Wahlkommission ist am 15. Juli zu globaleren Fragen als die Kandidatenlisten für die im September anstehenden Staatsduma-Wahlen übergegangen. Es stellte sich heraus, dass erstens die Strategie für einen Übergang zu einer elektronischen Abstimmung nicht aufgegeben, sondern lediglich aufgeschoben worden ist. Es erfolge ein Suchen nach hinsichtlich der Kosten akzeptabler Varianten, Und dass es zweitens doch eine Zustellung von Wahlunterlagen mit Drohnen und unbemannten Schnellbooten nach schwer zugänglichen und abgelegenen Orten von 36 Subjekten der Russischen Föderation geben wird. Dies sind bereits nicht bloß Worte, sondern eine Zeile aus einem entsprechenden Dokument. Die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa erläuterte: Man werde keinen speziellen Einkauf von Drohnen vornehmen. Für die Zeit der Wahlen sollten sich die großen Unternehmen und Regionen mit dem unter die Arme greifen, was sie haben.

Hinsichtlich des Wahlkampfes um Staatsduma-Sitze sind bisher nur die Kommunisten am weitesten vorangekommen. Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) hat bei ihrer Sitzung am 15. Juli bereits einen Vertreter dieser Partei mit einer beratenden Stimme in ihre Reihen aufgenommen. Und das ständige ZWK-Mitglied von der KPRF – Jewgenij Koljuschin – äußerte auf gewohnte Weise politische Beanstandungen in Bezug auf die neue Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Digitalisierung des Wahlprozesses. Dabei ging es um die Beschlüsse der Kommission über die Durchführung einer elektronischen Abstimmung bei unterschiedlichen Wahlen, die für den 20. September anberaumt worden sind, und über die neuen Funktionen der sogenannten exterritorialen Wahllokale.

Wie auch die „NG“ angenommen hatte, betraf dies alles ausschließlich Moskau, wo das Experiment mit der Willensbekundung per spezieller Terminals fortgesetzt wird. In diesem Fall agiert jedoch die städtische Wahlkommission nur als ein Organisator. Abstimmen aber werden die Wähler, die sich am Wahltag in der Hauptstadt und nicht am Ort ihrer ständigen Anmeldung befinden. Dies werden unter anderem Wahlen der höchsten Amtspersonen von sechs Regionen sein. Der stellvertretende ZWK-Vorsitzende Nikolaj Bulajew nannte sie bei ihrem Namen. Und aus dieser Liste wurde klar, dass die Offiziellen von Tschetschenien und des Verwaltungsgebietes Belgorod keine zusätzlichen Stimmen brauchen. Mit der ersten, der russischen Teilrepublik, ist es durchaus verständlich, warum sie nichts brauchen. Der Verzicht der zweiteren ist möglicherweise damit zu erklären, dass zum amtierenden Belgoroder Gouverneur jetzt ein Kampfgeneral geworden ist.

Im Verlauf der Diskussion stellte sich auch ein recht signifikanter Fakt heraus: Pamfilowa bestätigte, dass die Zentrale Wahlkommission den strategischen Plan nicht aufgegeben habe, in gewöhnlichen Wahllokalen ein elektronisches Format der Stimmenabgabe einzuführen. Seine Umsetzung sei einfach aufgeschoben worden, da es bisher nicht gelinge, eine akzeptable Variante zu finden – sowohl hinsichtlich der Ausgaben für diese Sache als auch bezüglich einer „starren Ankopplung“ der entsprechenden Terminals an die föderale Plattform für die elektronischen Fernabstimmung. Die ist bereits mit der neuen digitalen Generation des staatlichen automatisierten Systems „Wahlen“ integriert worden. Mit den Endgeräten gebe es aber, ergibt sich, mehrere Probleme. Daher könne es solch eine elektronische Abstimmung nicht in einer einzigen Region geben, unterstrich Pamfilowa: „Vorerst werden wir, Kollegen, das nicht tun, was wir tun müssen“.

Dabei wurde bei der Mittwoch-Sitzung der ZWK öffentlich erklärt, dass die hauptstädtische Wahlkommission garantiere: Allen Ankömmlingen, die im Unterschied zu den Moskauern keine ausgeprägte Angewohnheit in Bezug auf unterschiedliche elektronische Services besitzen, werde man unbedingt papierne Wahlzettel aushändigen. Wenn sie natürlich um sie bitten. Und daher machte sich auch Koljuschin Sorgen darum, wie schwierig es sein werde, derartige Bitten zu stellen, auszufertigen und zu realisieren. Es sei jedoch daran erinnert, dass seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres im Gesetz über die Hauptgarantien für die Wahlrechte der Bürger doch ein bestimmter Hinweis auf eine scheinbar alternativlose Priorität des traditionellen Wahlzettels aufgetaucht ist.

Gerade solche wird man auch den Einwohnern der schwer zugänglichen und abgelegenen Orte aushändigen, wo die Wahlen wie gewohnt mit einer Reihe von Besonderheiten durchgeführt werden. Ein Teil von ihnen hängt mit der Wahldokumentation zusammen, die schwer im vollen Umfang mit irgendwelchen Hubschraubern oder – im Gegenteil – mit Hundeschlitten angeleifert werden können. Derweil erinnerte das ZWK-Mitglied von der LDPR Wassilina Kulijewa daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits 36 Subjekte der Russischen Föderation eigene Gesetze über Verzeichnisse ihrer abgeschiedenen Ort verabschiedet hätten. Bei der Behandlung dieser Frage wurde eine Landkarte Russlands demonstriert, auf der mit einer entsprechenden Farbe beinahe drei Viertel des Landesterritoriums markiert waren – vom Osten bis zum Ural – fast vollkommen, und von ihm aus gen Westen – ungefähr die Hälfte.

Daher tauchte in einem entsprechenden Dokument der ZWK der Verweis auf die Möglichkeit einer Beförderung der erforderlichen Dokumente inklusive Wahlzettel zu den in solchen Orten einzurichtenden Wahllokalen unter anderem mithilfe von Drohnen und unbemannten Schnellbooten auf. In der Präsentation zu dem Report von Kulijewa tauchte an diesem Punkt eine Illustration auf, die freilich nicht sehr für die Sache einer friedlichen Nutzung von Drohnen geeignet war. Denn die Zeichnungen hatten zu sehr an die Silhouetten ukrainischer Drohnen erinnert. Als interessanter erweisen sich die Erklärungen von Pamfilowa. Zum Beispiel solch eine: „Die Ausgaben für eine Wählerstimme sind in diesen Gebieten etwa um ein Vielfaches, wenn nicht gar um mehr als das 20fache höher als im gesamten Land“. Oder: „Wir analysieren die Möglichkeiten großer Unternehmen und Regionen, die irgendwelche fliegenden und schwimmenden Drohnen haben. Wir erstellen eine (Daten-) Bank“. Pamfilowa unterstrich, dass die ZWK nicht vorhabe, „Drohnen weder zu erwerben noch zu entwickeln. Der Staat braucht diese Ausgaben nicht“. Sie erinnerte daran, dass ein Programm verabschiedet worden sei, dass „Drohnen in allen Bereichen der Volkswirtschaft propagiert werden“. Und die Wahlkommissionen sollte dies, „ohne sich zu schämen, nutzen“. Denn dies sei ja eine gesellschaftliche und soziale Mission der Unternehmen und Regionen.