Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

In Russland wird man die äußeren Attribute der Wahlen bewahren


Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) Russlands hat am 15. April die Modalitäten für die Videobeobachtung bei den Wahlen zur Staatsduma (die im kommenden September stattfinden werden – Anmerkung der Redaktion) bestätigt, die sich fast gar nicht von denen unterschieden, die vor fünf Jahren galten. Kameras werden an mindestens 43.000 Objekten in allen Regionen, aber nicht in allen Wahllokalen installiert werden. Die Vorsitzende der ZWK Ella Pamfilowa hat derweil Teilnehmer der gerade erst etablierten „ersten unabhängigen internationalen Assoziation für (Wahl-) Beobachtung“ in die Russische Föderation eingeladen. Man wird die einstigen äußeren (sprich: internationalen – Anmerkung der Redaktion) Attribute der Wahlkampagnen bewahren, um deren Legitimität, wenn auch der formalen, unterstreichen. Den Wählern soll diese Entourage demonstrieren, dass nichts Außerordentliches geplant werde.

Eine Videobeobachtung wird es in jeder Region geben. Wenn jedoch die Anzahl der Wahllokale genau solch eine wie bei den Präsidentschaftswahlen von 2024 sein wird – 94.500 -, so ist unschwer zu ermitteln, dass mehr als die Hälfte von ihnen ohne Online-Kameras bleiben wird. Die ZWK behauptet aber, dass eine Erfassung von rund 70 Prozent der Wählern garantiert sein werde.

Zu Objekten einer Videobeobachtung werden die Orte für die Stimmenabgabe, das Arbeiten mit den Wählerlisten sowie der Ausgabe der Wahlzettel und deren Auszählung. Versprochen wurde, die vergrößerten Formen der Abschlussprotokolle zu fixieren, die Metallsafes, die bei einer mehrtägigen Abstimmung (in zahlreichen Regionen wird im Verlauf von bis zu drei Tagen die Möglichkeit einer Stimmenabgabe bestehen – Anmerkung der Redaktion) verwendet werden, u. a. Vorgesehen ist eine Videokontrolle auch in der gesonderten Kommission, die sich mit der elektronischen Fernabstimmung befassen wird. Das heißt: Ins Objektiv der geplanten 43.000 Kameras sollen alle Etappen der Prozedur der Willensbekundung gelangen. Es sei daran erinnert, dass im Jahr 2021 Pamfilowa erklärt hatte, dass in Russland „praktisch eine totale Videobeobachtung“ funktioniere, wobei sie behauptete, dass in 96 Prozent der Wahllokale „Kameras und andere Mittel für eine Videoregistrierung installiert“ seien.

Das Prozedere für den Zugang zu den Aufzeichnung wird sich faktisch im Vergleich zu dem, das vor fünf Jahren galt, nicht ändern. Wie auch einst werden die Übertragungen nicht öffentlich zugänglich sein. Die können sich auf dem entsprechenden Internet-Dienstportal die Vertreter der Partei ansehen, ebenso die registrierten Kandidaten und deren bevollmächtigen Vertreter. Und natürlich die Teilnehmer der Zentren für Beobachtung in den Öffentlichen Kammern der Regionen, die Mitglieder der Wahlkommissionen aller Ebenen und eine Reihe anderer Amtspersonen.

Um die „anderen Mittel“ war es während der jüngsten Sitzung der Zentralen Wahlkommission auch zu einer demonstrativen Diskussion gekommen. In einem Beschluss wurden die Videokameras legitimiert, die früher im Verlauf der Regionalwahlen eingesetzt worden waren. Ihr Unterschied besteht darin, dass es von ihnen keine Übertragung geben wird. Und der Zugang der Parteien und Kandidaten zu ihren Aufnahmen wird ein schwieriger werden. Der stellvertretende ZWK-Vorsitzende Nikolaj Bulajew bestätigte, dass dort, wo keine Möglichkeit bestehe, eine Videobeobachtung mit einer Liveübertragung zu organisieren, die Offiziellen/Behörden Video-Registriergeräte einsetzen können, deren Materialien (sprich: Aufnahmen) zum Beispiel entsprechend einer Gerichtsentscheidung in Fällen von Verstößen bei den Wahlen angefordert werden können. Dabei werden die Gelder für die Registriergeräte nicht aus dem föderalen Etat bereitgestellt, sondern aus den regionalen.

Das ZWK-Mitglied von der KPRF Jewgenij Koljuschin warnte, dass die Parteien und Wahlbeobachter faktisch eines Zugangs zu den Video-Registriergeräten beraubt sein werden, die nicht einmal im entsprechenden Gesetz erwähnt werden. Worauf Pamfilowa anmerkte, dass die Zentrale Wahlkommission das Recht zu solch einer Entscheidung habe. „Das Ministerium für digitale Entwicklung hat mit Freuden mitgeteilt, dass es sich nicht damit befasse. Wie auch Rostelecom. Ich stimme zu, dass es unterschiedliche Regimes für eine Videobeobachtung geben kann. Aber jetzt hat man bereits solch ein Regime geschaffen, dass dies bereits Aufnahmen nur für sich selbst sind. Wobei dies hinsichtlich einer großen Anzahl von Wahllokalen der Fall sein wird. Ich bin kategorisch dagegen, dass diese Empfehlungen hinsichtlich einer Anwendung von Mitteln für eine Videofixierung in den Wahllokalen und territorialen Wahlkommissionen verabschiedet werden, die völlig andere Möglichkeiten für einen Zugang zu den Informationen verankern. In diesem Fall ergibt sich, dass die Parteien und Kandidaten diese Informationen nur über die Rechtsschutzorgane – über ein Gericht, einen Staatsanwalt und Untersuchungsführer – erhalten kann. Wozu soll solch ein Filter in Form der Rechtsschutzorgane auf dem Weg des Zugangs zu ihnen geschaffen werden? Solche Modalitäten haben sich praktisch in den Regionen herausgebildet. Aber ich denke nicht, dass es Sinn macht, sie bei den föderalen Wahlen zu replizieren“, erklärte Koljuschin. Und er unterbreitete den Vorschlag, die Video-Registriergeräte aus dem Beschluss auszuschließen. Pamfilowa aber warf als Antwort dem Kommunisten vor (und dachte sicher, dass sie dabei sehr originell sei – Anmerkung der Redaktion), dass „sein Auftritt Ursula von der Leyen und den Relokanten, die ins Ausland geflüchtet sind, sehr gefallen hätte“. Sie beharrte, dass es „keinerlei Verbote“ gebe, konstatierte aber letztlich, dass es „Bedingungen eines Krieges und Bedingungen eines Friedens“ gebe. Interessant ist, dass Koljuschin nicht als einziger bei der Tagung einer Obstruktion ausgesetzt wurde. Das ZWK-Mitglied von der Partei „Gerechtes Russland“ Nikolaj Lewitschew, der über Erfahrungen der vergangenen Jahre hinsichtlich der Videobeobachtung sprach, berichtete darüber, wie er vor fünf Jahren nach Petersburg gekommen war, um dort die Abstimmung zu den Duma-Wahlen zu beobachten. Und im Zentrum für die öffentliche Beobachtung „stehen Computer ohne Klaviaturen und (Computer-) Mäuse“. Auf den Versuch Pamfilowas, präzisierende Fragen direkt während der Wortmeldung zu stellen, parierte Lewitschew, dass gemäß dem neuen Reglement die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission nicht das Recht habe, ihn zu unterbrechen.

Die Zentrale Wahlkommission unterstreicht jedoch die Treue zum Traditionalismus der Wahlen nicht nur mithilfe einer Videobeobachtung – wenn auch einer formalen -, sondern auch durch ein Wiederbeleben des Instituts der internationalen Wahlbeobachtung. Während noch vor kurzer Zeit scheinbar unterstrichen wurde, dass Russland keinerlei auswärtiger Prüfung bedürfe, sei es aber natürlich stets bereit, die Gäste einzuladen, die sich für unsere Innenpolitik interessieren. Ja, und am 14. April wurde nun auf einer wissenschaftlich-praktischen Konferenz, die über 150 Experten aus 60 Ländern vereinte, die Bildung einer neuen internationalen Vereinigung zum Monitoring elektoraler Prozesse bekanntgegeben. Und Pamfilowa, die dort aufgetreten war, betonte, dass die Berichte über die Wahlergebnisse seitens der europäischen Organisationen „immer im Interesse der westlichen Minderheit geschrieben werden“. Eine andere Sache seien aber die Teilnehmer der neuen Vereinigung von (Wahl-) Beobachtern. „Wir lernen nicht nur mit Genugtuung von unseren Kollegen in anderen Ländern. Mit vielen von ihnen haben wir ein Abkommen über eine bilaterale Zusammenarbeit unterzeichnet. Doch zur gleichen Zeit vermitteln auch wir reichlich unsere Erfahrungen, wobei wir uns mit großer Achtung gerade gegenüber der Spezifik eines jeden Landes, dessen nationalen Besonderheiten und Traditionen verhalten“. Es ist bereits erklärt worden, dass die neue Vereinigung „die Legitimität der Wahlprozesse ausgehend von den nationalen Interessen der Staaten und den Prinzipien einer Nichteinmischung“ beurteilen werde.

Der Leiter der Politischen Expertengruppe, Konstantin Kalatschjow, erinnerte die „NG“ daran, dass die Legitimierung der Wahlergebnisse bereits nicht das erste Jahr an die erste Stelle gerückt werde. Und seinerzeit sei auch die Ernennung von Pamfilowa (als ZWK-Chefin im März 2016 – Anmerkung der Redaktion) dazu berufen gewesen. „Die ZWK ist schon seit langem nicht nur der Hauptorganisator der Wahlen, sondern auch der Hauptakteur für eine Gewährleistung der Prinzipien der Offenheit, des Wettbewerbscharakters und der Legitimität. Und dafür muss man die Traditionen ehren, eine Videobeobachtung gewährleisten und internationale Beobachter einladen, damit keine unnötigen Fragen aufkommen“, merkte er an. Kalatschjow unterstrich, dass, obgleich die Zentrale Wahlkommission selbst eine Konzeption zur Erhöhung des Vertrauens in die Wahlen realisiere, der Auftrag für sie offenkundig von ganz oben kommen. Diese Aufgabenstellung habe sich in den letzten zehn Jahren nicht verändert. Aus der Taufe gehoben sei sie aber gerade deshalb, da das Vertrauen der Bürger in die Wahlen insgesamt offenkundig kein großes sei. „Irgendwer ist der Auffassung, dass die Wahlen ein Instrument zur Konservierung seien. Irgendwer, dass die Ergebnisse verzerrt werden würden. Und noch irgendwer ist sich sogar ganz und gar sicher, dass man sie auf dem Papier vorzeichne. Folglich beunruhigt auf jeden Fall die Legitimität der Wahlen den Kreml“, sagte der Experte.

Jedoch werde auch das Instrumentarium für eine Legitimierung der Wahlen schrittweise entstellt. Während es vor einiger Zeit noch üblich gewesen sei, einzelne Mängel zu suchen und sie zu beheben, so sei jetzt augenscheinlich „die Linie gewählt worden, wonach bei uns alles vom Prinzip her tadellos ist“. „Pamfilowa hat natürlich den Bogen überspannt, indem sie unsere Wahlen idealisiert. Aber dies ist ein deutliches Signal – und nicht nur für die Mitglieder der ZWK, sondern auch für deren Parteien und überhaupt für alle Kandidaten, dass alle Fragen und Zweifel hinsichtlich der Wahlen jetzt nicht begrüßt werden. Die Zeiten haben sich geändert. Und heutzutage ist es unter den Bedingungen einer belagerten Festung schon nicht mehr üblich, über Mängel zu sprechen“, erklärte Kalatschjow gegenüber der „NG“.