Wie die „NG“ festgestellt hat, ist wieder der Streit darüber aufgeflammt, auf welche Art und Weise Angeklagte im Verlauf von Gerichtsprozessen isoliert werden sollten. Einerseits bestätigt man im Föderationsrat (Russlands Oberhaus – Anmerkung der Redaktion), dass man Änderungen am Gesetz über die Abschaffung sowohl von Metallkäfigen als auch durchsichtigen Konstruktionen für diejenigen, die gewaltfreier Straftaten angeklagt werden, erreichen werde. Andererseits sind die Meinungsverschiedenheiten aus diesem Anlass mit dem Innenministerium, das die Zuführung der entsprechenden Personen gewährleistet, nicht überwunden wurden. Und das Wichtigste, ungeklärt sind nach wie vor die Fragen der Finanzierung einer derartigen Humanisierung. In der Anwaltsgemeinschaft meint man jedoch, dass es solch eine auch im Falle einer Ersetzung der Käfige durch die berüchtigten „Aquarien“ nicht geben werde. Da deren Insassen in diesem Fall schon beinahe vollkommen der Möglichkeit beraubt werden, mit den Verteidigern zusammenzuwirken.
In den russischen Gerichten erfolgt schrittweise eine Ersetzung der traditionellen Käfige durch Glaskabinen, die die Bezeichnung „Aquarien“ erhalten haben. Jedoch vollzieht sich der Transformationsprozess der Gerichtsinfrastruktur langsam und ungleichmäßig. Irgendwo ist die moderne Lösung bereits implementiert worden, anderenorts existieren weiterhin die Metallkonstruktionen. Und an dritten Orten kann man sowohl das eine als auch das andere sehen.
Es sei daran erinnert, dass man eine Liquidierung der Käfige schon nicht das erste Jahr beispielsweise im Föderationsrat (Russlands Oberhaus – Anmerkung der Redaktion) zu erreichen sucht. Die Senatoren bestehen auf die Annahme von Änderungen am Gesetz über die Entfernung nicht nur der Käfige, sondern auch der Aquarien für jene, die der Verübung gewaltloser Straftaten angeklagt werden. Die Vorsitzende des Föderationsrates, Valentina Matwijenko, bezeichnete erneut diese Initiative als eine richtige und notwendige, bestätigte aber, dass ihre Realisierung gehemmt werde. Unter anderem bestehen Meinungsverschiedenheiten mit dem Innenministerium und den Finanzinstitutionen, die auf die Notwendigkeit ernsthafter Ausgaben verweisen.
Dabei unterstützte im März die Initiative der Senatoren auch der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, Wladimir Dawydow. Er erinnerte daran, dass es in der schon nicht allzu weit zurückliegenden Vergangenheit überhaupt keine Käfige gegeben hätte – weder aus Metall noch aus Plastik. „Wir sind bereit, an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten, und unterstützen natürlich auch die Idee an sich, wenn es unter anderem um Personen geht, denen gewaltlose Straftaten angelastet werden, nun beispielsweise geringe, mittlere oder gar irgendwelche schwere Straftaten“, erklärte er. Es sei daran erinnert, dass im September vergangenen Jahres auch der heutige Vorsitzende des russischen Obersten Gerichts, Igor Krasnow, damals noch in der Eigenschaft eines Kandidaten für dieses Amt, versprochen hatte, sich Klarheit über die Effektivität der Nutzung von Käfigen und Aquarien in den Gerichtssälen zu verschaffen.
Nach Aussagen von durch die „NG“ befragten Anwälten unterscheide sich jedoch die Wirklichkeit vorerst stark von den Erklärungen und selbst der Absichten der Offiziellen. Angeklagte bleiben nach wie vor von den Verteidigern isoliert. Und das System neige nach wie vor zu einer maximalen Sicherheit und nicht zu einer Einhaltung der Rechte der Bürger. Die schrittweise Ersetzung der Metallkäfige, die auch als ein Schritt zur Humanisierung kredenzt wird, ändert in der Praxis wenig: Den Angeklagten wird kein vollwertiges Zusammenwirken mit der Verteidigung gewährleistet, während die eigentliche Praxis der Isolierung dem Prinzip der Unschuldsvermutung widerspricht.
Wie Jewgenia Ryschkowa, Anwalt der Rechtsgruppe „Jakowlew & Partner“, gegenüber der „NG“ bestätigte, ersetze man die Käfige in den Gerichten schrittweise durch Glaskabinen, doch der Prozess habe sich in die Länge gezogen, da dies offensichtlich keine erstrangige Aufgabe sei. Für das System sei es nach ihren Worten weitaus wichtiger, den gegenwärtigen Personalmangel zu überwinden als sich Gedanken über die Menschenrechte zu machen. Folglich demontiert man üblicherweise die Käfige, wenn es zu den geplanten Instandsetzungsarbeiten und Renovierungen der Gerichte kommt, obgleich Aquarien wirklich schon an vielen Orten installiert worden sind. Übrigens, in einem Gericht können sowohl sie als auch die bisherigen Käfige existieren.Dies komme vor allem auf der Ebene von Stadtbezirks- und Kreisgerichten vor, erläuterte Ryschkowa. Und sie unterstrich, dass sich die Angeklagten auch in den Glaskabinen nicht komfortabel fühlen, in die schlecht Luft gelangt und wo die Hörbarkeit gänzlich eine schlechte ist. „Am humansten ist die Gewährung der Möglichkeit für den Angeklagten, während des Prozesses an einem Tisch mit dem Verteidiger zu sitzen. Dies erlaubt, vollwertig während der Gerichtsverhandlung zusammenzuwirken und Dokumente zu nutzen. Für die Gewährleistung der Sicherheit befindet sich stets im Gerichtssaal eine bewaffnete Bewachung“, unterstrich Ryschkowa.
Wie der geschäftsführende Partner des Anwaltskollegiums „Pen & Paper“ Alexej Dobrynin gegenüber der „NG“ erinnerte, hätten bereits 2018 die Senatoren vorgeschlagen, die Käfige und Glaskabinen für die Angeklagten zu demontieren, um „ganz und gar die Praxis einer Isolierung des Menschen im Gerichtssaal auszuschließen, solange der Gerichtsprozess erfolgt und die Schuld nicht erwiesen worden ist“. Die heutige Praxis aber widerspreche seiner Meinung nach einer Achtung der Ehre und Würde der Persönlichkeit behindere zweifellos eine adäquate Verteidigung des Angeklagten, indem ihm die Möglichkeit genommen wird, operativ eine Konsultation des Anwalts zu erhalten. Jedoch seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sagte Dobrynin, „praktisch die meisten Stadtbezirksgerichte von Petersburg oder Moskaus nach wie vor mit Käfig oder Glaskabinen ausgestattet“. Um während des Gerichtsprozesses einen Angeklagten aus dem Käfig oder Aquarium zu lassen und ihn neben den Verteidiger zu setzen, „sind keinerlei Ausgaben erforderlich“. Es müsse höchstens der Saal für die Gerichtsverhandlung mit einem zusätzlichen Stuhl für den Angeklagten ausgestattet werden, vermutet er. Allerdings ergebe sich nach Aussagen von Dobrynin „hier unbedingt die Frage nach einer Gewährleistung der Sicherheit für die Prozessteilnehmer und einer entsprechenden Finanzierung“.
Der Anwalt Alexej Sazepin beharrt, dass ein Käfig im Gerichtssaal keine Sicherheitsmaßnahme sei, sondern ein Symbol für eine gewisse Vorverurteilung. Er verpasse noch vor dem Urteil einem Menschen visuell das Label einer Schuldhaftigkeit und untergrabe damit die Unschuldsvermutung. Daher sei der Verzicht auf Käfige nach seinen Worten keine Frage des Interieurs, sondern eine hinsichtlich der Würde der Persönlichkeit und einer gerechten Justiz. „Entsprechend meiner Praxis erfolgen die Veränderungen vor Ort äußerst ungleichmäßig. In den einen Gerichten geht man von den Käfigen ab. In anderen ändert sich Jahre lang nichts“, sagte der Anwalt der „NG“. Und dies liege da nicht nur an der Finanzierung, sondern daran, dass die Rechte eines Angeklagten nach wie vor zu oft als eine zweitrangige Frage angesehen werden, unterstrich Sazepin. Er ist sich gleichfalls sicher, dass die Ersetzung eines Käfigs durch eine Glaskabine das Problem an und für sich nicht löse, denn „dies ist lediglich eine modernere Form eben jener Isolierung“. Letztlich ergebe sich eine unzulässige Situation, in der der reale Umfang des Rechts auf eine Verteidigung davon abhänge, in welchem Gericht und in welcher Region ein Fall behandelt werde. Der heutige Standard müsse ein anderer sein, beharrt Sazepin: Der Angeklagte müsse sich neben dem Verteidiger befinden. Und jegliche Einschränkungen seien nur bei Bestehen konkreter, nachgewiesener Sicherheitsrisiken zulässig. Solange nicht die eigentliche Herangehensweise verändert werde, „bleibt die Ersetzung eines eisernen Käfigs durch eine gläserne Box keine Reform, sondern eine kosmetische Reparatur der alten repressiven Praxis“.
Dabei ist ein Käfig im Gericht lediglich das sichtbarste Symbol einer Vorverurteilung, aber bei weitem nicht das einzige. Die gleiche Logik wird in der automatischen Verwendung von Handschellen bewahrt, wenn eine Person ohne irgendeine individuelle Beurteilung von Risiken in den Gerichtssaal bereits wie ein gefährlicher Verbrecher gebracht wird. Ein gesondertes Problem sind die Überführung und die Bewachungsbedingungen: Die Menschen kommen in Gefangenentransportern in die Gerichtsgebäude und nach mehrstündigen Warten in engen Räumen physisch erschöpft die Gerichtssäle, was direkt deren Fähigkeit sich zu verteidigen beeinflusst. Letztlich „ergibt sich eine Situation, in der eine Person noch nicht als schuldig anerkannt worden ist, aber bereits ein System von Einschränkungen, die seine Würde erniedrigen, durchläuft“. Sazepin erklärt, dass dies keine Frage des Komforts sei. Dies sei eine Frage hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien der Rechtsprechung. Und solange nicht die eigentliche Vorgehensweise verändert und die „stillschweigende Annahme einer Gefahr“ aufgegeben werde, „bleiben jegliche punktuellen Maßnahmen in der Art einer Ersetzung von Käfigen lediglich äußere Kosmetik und keine reale Reform“.
Wie gegenüber der „NG“ der geschäftsführende Partner des Anwaltsbüros AVG Legal Alexej Gawrischew bestätigte, seien bereits Veränderungen zu sehen, sie seien aber äußerst ungleichmäßige. In großen Städten und neuen Gerichtsgebäuden würden die Käfige schrittweise verschwinden. Man ersetze sie durch durchsichtige Kabinen. Und mitunter lasse man den Angeklagten sogar neben dem Verteidiger. In den Regionen sei die Situation eine andere: Nicht selten würden die klassischen Metallkonstruktionen beibehalten werden. Der Prozess der Modernisierung der Gerichte erfolge spürbar langsamer. Nach seiner Meinung bestehe der Grund nicht nur in einer unzureichenden Finanzierung, obgleich dies auch wesentlich sei, sondern auch in der komplexen infrastrukturellen Aufgabenstellung: Erforderlich sei, nicht einfach einen Käfig zu entfernen, sondern den jeweiligen Saal unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen, der Platzierung der Bewachung sowie der Logistik für den Transport eines Angeklagten umzurüsten. Außerdem existiere auch die Trägheit der Rechtsanwendungspraxis. Da das System traditionell auf ein maximales Sicherheitsniveau orientiert sei, würden jegliche Veränderungen, die als dessen Verringerung wahrgenommen werden würden, vorsichtig implementiert werden. Ja, und da ergebe sich, dass „selbst bei Bestehen eines politischen Willens der Prozess schrittweise erfolgt“, unterstrich Gawrischew.
Im Ergebnis dessen befinden sich die Angeklagten wirklich unter unterschiedlichen Bedingungen in Abhängigkeit vom jeweiligen konkreten Gericht. Und dies könne man wohl schwerlich als ein ideale Modell aus der Sicht der Einheitlichkeit der Gerichtsverfahren bezeichnen. Zur gleichen Zeit stimmt Gawrischew dem zu, dass die Ersetzung der Käfige durch „Aquarien“ keine endgültige Lösung des Problems sei. Obgleich dies aus der Sicht der Menschenrechte auch humaner aussehe, gebe es auch Beanstandungen in Bezug auf die Kabinen. Dies gelte vor allem für deren schlechte Akustik, die das Kommunizieren mit dem Verteidiger einschränke, den Effekt einer Isolierung schaffe und gleichfalls die Wahrnehmung des Angeklagten im Prozess verändere. Er bestätigte, dass das Risiko bestehe, dass das System letztlich einfach von einer umstrittenen Praxis zu einer anderen übergehe. Obwohl, wie Gawrischew erinnerte, man in vielen anderen Ländern überhaupt auf derartige Konstruktionen verzichtete, wobei man den Akzent auf eine prozessuale Kontrolle und die Arbeit des Sicherheitsdienstes und nicht auf eine physische Isolierung des Angeklagten im Gerichtssaal legte.
Im Endergebnis kann davon gesprochen werden, dass sich Veränderungen vollziehen, aber langsam und ungleichmäßig, da die Schlüsselfrage nicht so sehr in der Demontage der Käfige als vielmehr in der Suche nach einer Balance zwischen der Sicherheit und der Einhaltung der prozessualen Rechte besteht. Aber diese sei bisher nicht endgültig gefunden worden, resümierte Gawrischew.