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Kernwaffen in der Ukraine – Phantasien und die Realität


Im Kontext mit der seit dem 24. Februar begonnenen russischen militärischen Sonderoperation in der Ukraine sind einerseits langjährige und heutige Worte des Bedauerns über das Nichtvorhandensein von Kernwaffen im Land aufgetaucht. Andererseits – Veröffentlichungen über bereits in einer Reihe von Instituten und Zentren der Ukraine erfolgte Arbeiten zur angeblichen Vorbereitung zur Schaffung von Kernwaffen mit einer Unterstützung von außen her. Ungeachtet dessen, dass zum heutigen Tag die Territorialgrenzen, die Wissenschafts- und Ingenieurkader, die Produktionsmöglichkeiten, die Ressourcen und andere Charakteristika unbestimmte bleiben, wird die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, Beurteilungen hinsichtlich der vorhandenen und perspektivischen Bedingungen für ein Bestehen der Ukraine als eine Nuklearmacht oder ein kernwaffenfreies Land vorzunehmen. Dies hängt in bestimmtem Maße von der Fähigkeit einer eigenständigen Gewinnung von Kernbrennstoffen unterschiedlicher Qualität und Zweckbestimmung ab.

 

Nukleare Geschichte

 

Am 23. Mai 1992 war in Lissabon ein Protokoll zum START-1-Vertrag unterzeichnet worden, wonach sich die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan zu kernwaffenfreien Ländern erklärten und sich dem Kernwaffensperrvertrag anschlossen. Sie verpflichteten sich, alle Kernwaffen an Russland als Rechtsnachfolger der UdSSR zu übergeben. Gemäß den Vereinbarungen von Lissabon trat der START-1-Vertrag nach seiner Ratifizierung durch alle Signatarstaaten des Lissaboner Protokolls in Kraft.

1992/1993 ratifizierten die Parlamente Weißrusslands und Kasachstans den START-1-Vertrag und das Protokoll von Lissabon. Mit der Ukraine hatte sich die Situation als eine schwierigere erwiesen, da bereits am 24. August 1991 der Oberste Sowjet der Ukrainischen SSR den Akt über die Proklamierung der Unabhängigkeit der Ukraine verabschiedet hatte und am 5. April 1992 erklärte, dass die 43. Raketenarmee mit 176 interkontinentalen ballistischen Raketen, aber auch die Verbände der strategischen Luftstreitkräfte (44 schwere Bombenflugzeuge), die auf ihrem Territorium disloziert waren, unter die Jurisdiktion des Landes gestellt werden.

Für die Ratifizierung des Protokolls von Lissabon und des START-1-Vertrages forderte die Landesführung eine Kompensation im Umfang von 2,8 Milliarden Dollar und eine Sicherheitsgarantie von allen Staaten, die offiziellen Kernwaffen besitzen (von Russland, den USA, Großbritannien, Frankreich und China). Am 18. November 1993 ratifizierte die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament – Anmerkung der Redaktion) den START-1-Vertrag mit einseitigen Änderungen, die eine Aufbewahrung von Kernwaffen für die Ukraine ausbedingten. Die USA und Russland hatten diese Ratifikation nicht akzeptiert.

Am 14. Januar 1994 stimmte dann die ukrainische Führung doch einer Liquidierung aller nuklearen Gefechtsladungen mit ihrer Verwertung und Vernichtung in Russland zu.

Unterzeichnet wurden die drei folgenden Dokumente:

„Abkommen über die Verwertung der nuklearen Gefechtsladungen“;

„Grundprinzipien für die Verwertung der nuklearen Gefechtsladungen der strategischen Streitkräfte, die in der Ukraine disloziert sind“;

„Abkommen über die Modalitäten für die Vornahme einer Urheber-Garantie-Aufsicht über die Nutzung der strategischen Raketenkomplexe der strategischen Streitkräfte, die sich auf dem Territorium Russlands und der Ukraine befinden“.

Nach intensiven Verhandlungen ratifizierte die Werchowna Rada am 3. Februar 1994 endlich das START-1-Vertrag und das Protokoll von Lissabon. Am 16. November trat die Ukraine dem Kernwaffensperrvertrag als ein kernwaffenfreier Staat bei. Als eine Wiedergutmachung erhielt die Ukraine um die 500 Millionen Dollar entsprechend dem Nunn-Lugar-Programm. Erst danach erfolgte ein Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen Russland und den USA. Und im Dezember 1994 trat der START-1-Vertrag in Kraft.

Der Abtransport der nuklearen Gefechtsladungen der strategischen Waffen aus der Ukraine erfolgte planmäßig bis 1996/1997. Im Weiteren erfolgte eine Verschrottung der Trägermittel gem´äß den Nunn-Lugar-Programm.

Im Rahmen dieses Programms wurden Finanzen, spezielle gesicherte Container für den Transport der nuklearen Gefechtsladungen, spezielle Anlagen und Ausrüstungen sowie andere Erzeugnisse bereitgestellt. Eben von dieser Zeit an wurde die Ukraine nicht nur formal, sondern auch faktisch zu einem kernwaffenfreien Staat.

 

Nukleare Renaissance

 

Dafür muss man über erfahrene qualifizierte Kader, die erforderlichen nuklearen Materialien und eine Produktionsbasis verfügen sowie überaus schwierige politische Hindernisse überwinden.

Es gibt allen Grund, die Auffassung zu vertreten, dass das Personalproblem im Zusammenhang mit der Herstellung nuklearer Gefechtsladungen in einem Land mit vier AKW und 15 Kernreaktoren, in dem es Kernphysiker in der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine (die bis vor kurzem das legendäre Akademiemitglied Jewgenij Paton leitete, den Leonid Breschnew zu überreden versucht hatte, nach dem Abtritt von Mstislaw Keldysch zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der UdSSR zu werden), Physiker, die an Forschungsreaktoren einschließlich solch eines Reaktors in der Nationalen Technischen Universität „Polytechnisches Institut Charkiw“ (bei der Vorbereitung des vorliegenden Beitrags wurde über Explosionen in diesem Institut berichtet) arbeiten, sowie Konstrukteuren für Gefechtsladungen im Dnepropetrowsker Konstruktionsbüro „Juschnokje“ und im Charkiwer „Hartron“ gibt, gelöst werden kann.

Die Raketenkonstrukteure, die viele Jahre mit den Entwicklern von nuklearen Gefechtsladungen zusammengearbeitet haben, haben ausgezeichnet die Systeme zur Kontrolle des Zustands der Gefechtsladungen, die Schemas zur Gewährleistung ihrer Anwendungsbereitschaft usw. untersucht. Ich konnte selbst zu einem Zeugen dessen werden, dass die Raketenentwickler schneller als die Kernphysiker Fehler in ihren Schemas fanden und diese Fehler behoben.

Das Konstruktionsbüro „Juschnoje“, der „Südliche Maschinenbaubetrieb“ und „Hartron“ haben über Jahrzehnte hinweg ballistische Raketen (mit Flüssig- und Feststofftreibstoffen) mittlerer Reichweite, Bord- und bodengestützte Steuersysteme entwickelt. Freilich, die Triebwerksanlagen, Gehäuse und Gefechtsladungen der Feststoffraketen wurden in Russland hergestellt. Aber diese Aufgaben sind für die Schaffung operativ-taktischer Raketen bereits gelöst worden.

Im Jahr 2014, bereits nach den Maidan-Ereignissen, war ich zu den Jubiläumsfeiern des Konstruktionsbüros „Juschnoje“ eingeladen worden, das entsprechend seinem Profil mit einer Auslastung von etwa 50 Prozent arbeitete. Zu jener Zeit entwickelte man dort einzelne Elemente von Trägerraketen entsprechend von Aufträgen aus den USA, aus Brasilien und anderen Ländern. Ich hatte mit vielen alten Freunden und Kollegen gesprochen, wir erinnerten uns an Erfolge und Misserfolge sowie Streitgesprächen in den Havarie-Kommissionen. Ich unterhielt mich mit Leonid Kutschma, mit dem ich in der Zeit seiner Leitung des „Südlichen Maschinenbaubetriebs“ bekannt war, über die Perspektiven für die Verhandlungen mit Moskau. Hinsichtlich dieses Themas bekundete er damals keinen Enthusiasmus.

Die Beurteilung der Qualität der ukrainischen Physiker und Ingenieure abschließend, kann man mit Gewissheit deren Fähigkeit bestätigen, erfolgreich Kernwaffen zu projektieren. Jedoch bedeutet das Können zu projektieren nicht die reale Möglichkeit, solche Waffen zu schaffen.

 

Materialien und eine Basis

 

Alles, was die Ukraine tut, ist, dass sie natürliches Uran fördert, dessen Gehalt im geförderten Erz im besten Falle keine 0,03 Prozent übersteigt, und es für die Gewinnung von Uran-Konzentrat mit hydrometallurgischen Verfahren, in dem 70 bis 90 Prozent Uran in Form von Oxyd-Gemischen mit der gemeinsamen chemischen Formel U3O8 enthalten sind, verarbeitet.

Laut vorliegenden Angaben sind für die Versorgung aller in der Ukraine arbeitenden Reaktoren mit Kernbrennstoffen alljährlich 2500 Tonnen Uran-Konzentrat zu verarbeiten. Im Land werden davon jedoch nur ganze 1000 Tonnen produziert. Daher muss der fehlende Teil bei Lieferanten aus Russland, Kasachstan und Europa erworben werden.

Gegenwärtig ist es schwer, die Möglichkeit einer Beibehaltung und eines Wechsels der Lieferanten von Urankonzentrat für die Ukraine, aber auch die Umfänge seiner Herstellung im Land vorauszusagen. Alle ausgebeuteten Lagerstätten von Natururan sind in einer kleinen Region im Verwaltungsgebiet Kirowograd konzentriert, wo sich drei Schächte befinden – Ingulskaja, Smolinskaja und Nowokonstantinowskaja. Es arbeitet gleichfalls des Östliche Aufbereitungskombinat, das in seinem Hydrometallurgie-Betrieb in Scholtyje Wody Erz gewinnt und das Uranerz zu Konzentraten verarbeitet.

Unzureichend klar sind auch die Perspektiven für das Funktionieren aller Schächte. Bereits im Jahr 2016 war beispielsweise erklärt worden, dass eine weitere Arbeit des Smolinskaja-Schachts unzweckmäßig sei. Offiziell war erklärt worden, dass die verbliebenen Vorräte an Ressourcen im Schacht keine 1400 Tonnen Uran übersteigen würden und man ihn stilllegen werde.

Mitgeteilt wurde, dass entsprechend von Verträgen aus den Jahren 2014/2015 das Aufbereitungskombinat über einen österreichischen Zwischenhändler bis zu 1000 Tonnen Urankonzentrat erwerben sollte (etwa der Jahresumfang der eigenen Gewinnung). Jetzt wird man all diese Schemas und Mechanismen in Gerichten verhandeln.

Bestimmte Hoffnungen auf eine Steigerung der Förderung ukrainischen Urans knüpft man an China. In der letzten Zeit hatten chinesische Delegationen regelmäßig den Nowokonstantinowskaja-Schacht und das Hydrometallurgie-Werk besucht. Dort spricht man von möglichen Investitionen im Umfang von 160 Millionen Dollar. Die Chinesen kommentieren aber bisher nicht den Prozess und die finanzielle Seite.

Es gibt jedoch Informationen, dass die Leitung des Nowokonstantinowskaja-Schachtes bereits angefangen habe, erfolgreich mit Chinas Entwicklungsbank zusammenzuarbeiten. Wie erklärt wurde, „hat die chinesische Seite die erheblichen Erfahrungen bei der Erschließung und Ausbeutung von Uran-Lagerstätten gewürdigt und ein Interesse an der Realisierung der ausgewiesenen Projekte unterstrichen“.

Peking hat seine Ziele für das mit seinen Investitionen geförderte Uran. Im vergangenen Jahr hat die China National Nuсlear Corporation zusammen mit dem Konzern „Kernbrennstoffe“ einen Aktionsplan zur Schaffung einer gemeinsamen Produktionsstätte für Kernbrennstoffe für Reaktoren vom Typ WWER-1000 in der Ukraine bestätigt.

Als Kernbrennstoff verwenden alle AKW der Ukraine mit ihren 15 Wasser-Wasser-Energie-Reaktoren vom Typ WWER-1000 (gemeint sind damit wassermoderierte und wassergekühlte Reaktoren – Anmerkung der Redaktion) bis auf 3,5 bis 5 Prozent angereichertes Uran. Die Anreicherung des Urans bis auf diesen Stand erfolgt durch Strukturen des russischen Staatskonzern „Rosatom“ und das US-amerikanische Unternehmen „Westinghouse“, da man dies im Land nie getan hatte, während für die AKW des Landes 267 Tonnen von solchen Kernbrennstoffen gebraucht werden. Dafür bezahlt die Ukraine unter Berücksichtigung der Kosten der kompletten Brennstoffelemente rund 600 Millionen Dollar im Jahr.

Versuche, auf dem eigenen Territorium eine Produktionsstätte zur Anreicherung von Uran zu schaffen, endeten mit einem Misserfolg. Dazu hätte man eine derartige Produktionsstätte mit tausenden Zentrifugen ausstatten müssen. (Zur Information: Im Iran hatte man beispielsweise für die Gewinnung angereicherten Urans auf der Basis der Anlage in Natans und in dem unterirdischen Objekt Fordo über 15.000 Zentrifugen unterschiedlicher Generationen zusammengebaut.)

Somit kann man erklären, dass die Schaffung von nuklearen Gefechtsladungen unter Verwendung von Waffenuran in der Ukraine auf der Grundlage einer eigenen Produktionsbasis und ohne Berücksichtigung der kolossalen Kosten sowie auswärtiger Hilfe dutzende Jahre in Anspruch nehmen würde.

Es gibt Erklärungen verantwortlicher Vertreter hinsichtlich der Möglichkeit einer Entwicklung nuklearer Gefechtsladungen in der Ukraine unter Verwendung von Waffenplutonium, das im Zuge der Verarbeitung verbrauchter Kernbrennstoffe des AKW Tschernobyl gewonnen werde. Diesbezüglich werden von Spezialisten unterschiedliche Hypothesen erörtert. (Hervorgehoben sei, dass die USA und Russland 1991 ein Abkommen über die endgültige Stilllegung der Reaktoren, die Waffenplutonium gewinnen, unterzeichneten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind all diese in Russland gestoppt worden oder befinden sich in der einen oder anderen Weise im Stadium einer Außerdienststellung.)

In dem Fall, dass eine Verarbeitung von verbrauchten Kernbrennstoffen in Tschernobyl unter der Kontrolle der IAEA begonnen hätte, würde das bei der Verarbeitung erzeugte Plutonium in Form von Kernbrennstoff in einem Gemisch mit Uran-Oxyd verwendet werden. Dabei würden nach der Verarbeitung fast zwei Drittel des Plutoniums auf die Isotopen Pu-239 und Pu-241 und etwa ein Drittel auf das Isotop Pu-240 entfallen, weshalb es nicht für die Herstellung zuverlässiger und voraussagbarer Kernladungen verwendet werden kann (das Isotop Pu-240 ist ein starker Verschmutzer).

Ein anderes Szenario wäre, wenn die Ukraine die Schaffung eigener Kernwaffen beschließen würde. Dann würde man die verbrauchten Kernbrennstoffe nicht nur vom Tschernobyler, sondern auch der anderen ukrainischen AKW in der Tschernobyler Sperrzone für die Gewinnung von Waffenplutonium verwenden. Dabei müsse man sich, wie Physiker meinen, alle Probleme vor Augen führen, die die schwierigen und langwierigen Prozesse der Verarbeitung der verbrauchten Kernbrennstoffe begleiten. Schon ganz zu schweigen vom Erhalt von Plutonium mit einem hohen Anteil des Isotops Pu-239. Als eines der Hauptprobleme wird das Auftreten einer gewaltigen Menge an radioaktiven Abfällen mit unterschiedlichen Zerfalls- bzw. Halbwertszeiten – von einem Tag und dutzenden Tagen bis zu hunderttausenden Jahren — nach der vollständigen Auflösung der kompletten Brennstoffelemente angesehen.

In dieser kurzen Übersicht über angenommene Möglichkeiten der Ukraine, selbständig nukleare Gefechtsladungen herzustellen, ist der Preis für die Lösung solch einer Aufgabe insgesamt – solcher wie die Kosten für die Schaffung einer Infrastruktur zur sicheren Lagerung, Kontrolle und für Tests der Kernwaffen – nicht untersucht worden.

Für die Lösung des Komplexes dieser Aufgaben würde nach Schätzungen von Spezialisten nicht nur ein Jahrzehnt gebraucht werden. Ein derartiges Szenario muss jedoch nur im Falle einer apokalyptischen Entwicklung der Krisensituation ins Kalkül gezogen werden, und dies überdies auch ohne eine Berücksichtigung des entschiedenen Widerstands gegen diesen Prozess seitens der überwältigen Mehrheit der Signatarstaaten des unbefristeten Kernwaffensperrvertrages.

 

Mythen der Realität

 

Verfechter eines legalen Status der Ukraine als einen Kernwaffenmacht machen regelmäßig auf sich aufmerksam. So sagte beispielsweise der ukrainische Botschafter in Deutschland Andrej Melnik in einer Sendung des „Deutschlandfunks“: „Entweder sind wir Teil solch einer Allianz wie die NATO und helfen, Europa stärker zu machen, oder wir haben nur eine Variante – sich zu bewaffnen und eventuell erneut über einen nuklearen Status nachzudenken. Wie können wir sonst noch unsere Verteidigung garantieren?“. Darüber sprach auch der ehemalige ukrainische Verteidigungsminister Valerij Geletei. Und vor kurzem spekulierte Präsident Wladimir Selenskij auf der Internationalen Sicherheitskonferenz in München über die Möglichkeit, den Status seines Landes als ein kernwaffenfreies zu revidieren.

All dieses emotionale Bedauern und Jammern über das Nichtvorhandensein von Kernwaffen im Land und die entsprechenden Wünsche, haben keinerlei praktischen Sinn nicht nur aufgrund der oben dargelegten Gründe (was freilich die russische Staatspropaganda unter den Teppich kehrt, da sonst ihre ganze Argumentation als verlogene entlarvt – Anmerkung der Redaktion), sondern auch aufgrund der Konsequenzen aus der Verletzung der völkerrechtlichen Normen.

Zur gleichen Zeit hat dies alles eine Reihe von Publikationen und Erklärungen von Vertretern russischer gesetzgebender und Aufklärungsorgane über angebliche Ergebnisse von Forschungs- und praktischen Arbeiten mit Unterstützung und mit dem Segen Washingtons zur Schaffung von Kernwaffen in der Ukraine, die in der Tschernobyl-Zone, im Charkiwer physikalisch-technischen Institut sowie in Instituten und Zentren von Kiew, Lwow und Odessa durchgeführt worden seien, ausgelöst. Die gemeinsame Besonderheit all dieser Materialien, die von den staatlichen Medien Russlands eifrig kolportiert wurden und werden, ist das völlige Fehlen irgendwelcher faktischer Daten mit mehrfachen Verweisen auf anonyme Quellen. Oft wird dies mitunter durch die Notwendigkeit einer Geheimhaltung eben dieser Daten begründet. Doch bekanntlich gibt es mehrere Schritte umfassende Verfahren zur Legendenbildung um reale Quellen, die erlauben, sie nicht auszumachen. (Was durch die russischen Offiziellen und Medien gar nicht erst getan wurde, wohl auch im Glauben dessen, dass die Bürger Russlands auch so ihnen abnehmen werden. – Anmerkung der Redaktion). Aber das Fehlen faktischen Materials löst Zweifel hinsichtlich ihrer realen Existenz aus.

Und schließlich ist ein überaus ernsthaftes Hindernis für die Entwicklung von Kernwaffen in der Ukraine die Mitgliedschaft des Landes im Kernwaffensperrvertrag, den 190 Länder unterschrieben haben. In der ganzen Zeit seines Bestehens und Wirkens hat es nur ein Staat gewagt, aus ihm auszusteigen – die KDVR.

Die Staaten mit Kernenergieanlagen befinden sich unter der Kontrolle der IAEA, deren Inspektoren langjährige Erfahrungen aus der Analyse geringster Anzeichen und Kriterien für einen Übergang von einer friedlichen zu einer militärischen Nutzung der Kernenergie gesammelt haben. Für eine Verschärfung und Erweiterung der Kontrolle nutzt man das Zusatzprotokoll zum Abkommen über die allumfassenden Garantien der IAEA, das striktere Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung des Kernwaffensperrvertrags festlegt.

Allein nur Versuche eines Verzichts auf eine Mitgliedschaft an diesem Vertrag und umso mehr eines Ausstiegs der Ukraine aus diesem Vertrag würden eine scharf negative Reaktion der überwältigenden Mehrheit der Staaten der Welt auslösen. Sie würde mit politischen sowie Finanz- und Wirtschaftssanktionen belegt werden, die mit jenen vergleichbar sind, die gegen den Iran und Nordkorea verhängt worden sind. Das Begreifen dieser Umstände durch jegliche Führung der Ukraine und das Wissen um die realen Ressourcen dürfen nicht zur Entscheidung über die Schaffung von Kernwaffen führen. Somit kann man alle hier dargelegten Materialien und Fakten als hinreichende Grundlage dafür ansehen, damit nur eine Schlussfolgerung in die Akte für eine Berichterstattung vor der Führung gelangt: In der überschaubaren Perspektive wird die Ukraine über keine Kernwaffen verfügen.