Der Präsident hat eine weitere Portion von Gesetzen, die die Verfassung vom 4. Juli realisieren, in die Staatsduma eingebracht. Das neue Paket betrifft die Veränderungen im Föderationsrat (das Oberhaus im russischen Parlament – Anmerkung der Redaktion). Jetzt können dort bis zu 30 Vertreter der föderalen Macht, aber auch automatisch alle früheren Staatsoberhäupter präsent sein. Freilich, derzeit gibt außer dem stellvertretenden Vorsitzenden des Sicherheitsrates der Russischen Föderation Dmitrij Medwedjew keine solchen. Wenn er zu den Senatoren wechseln möchte, so wird er gezwungen sein, sein Amt aufzugeben. Der Föderationsrat wird einer Kammer von Ehrenpensionären immer ähnlicher, worin augenscheinlich auch die Grundidee von Wladimir Putin besteht.
Der Staatsduma sind zwei Dokumente vorgelegt worden. Das erste ist eine vollkommen neue Fassung des Gesetzes „Über die Modalitäten der Bildung des Föderationsrates“, das in den Jahren der Herrschaft von Putin mehr als ein dutzend Mal korrigiert oder umgeschrieben worden war. Das zweite sind technische und nicht sehr technische Änderungen am Gesetz über den Status der Mitglieder des Föderationsrates und der Abgeordneten der Staatsduma. In der Verfassung vom 4. Juli ist fixiert worden, dass unter den Senatoren der Russischen Föderation bis zu 30 Vertreter der Russischen Föderation sein können, das heißt simpel gesagt: des Kremls.
Von denen können sieben auf Lebenszeit ernannt werden. Die übrigen – für sechs Jahre. Dabei ist gerade für die Senatoren auf Lebenszeit die Bedingung formuliert worden, wonach diese Bürger sein müssen, „die herausragende Verdienste gegenüber dem Land auf dem Gebiet der staatlichen und gesellschaftlichen Tätigkeit besitzen“. Die übrigen 23 Senatoren der Russischen Föderation können augenscheinlich gewöhnliche Beamte sein, denn die Freunde des Präsidenten werden am ehesten in der ersten Kategorie sein. In die wird man offensichtlich bereits nach den Staatsduma-Wahlen auch einige Parteiführer aufnehmen.
Eine der Verfassungsnormen macht auch alle einstigen Präsidenten der Russischen Föderation zu Senatoren der Russischen Föderation auf Lebenszeit. Bisher aber geht es ausschließlich um einen, um Medwedjew. Allem Anschein nach wird ihm eine ehrenvolle Aufgabe aller derzeitigen Posten vorgeschlagen, denn auch für die neugebackenen Senatoren und ehemaligen Präsidenten gelten die traditionellen Einschränkungen. Zum Beispiel können sie keine staatlichen Ämter bekleiden.
Den Ex-Präsidenten wird vorgeschlagen, einmal eine Entscheidung zu treffen -in den Föderationsrat zu gehen oder nicht. In den Hauptartikeln der Gesetzesvorlage ist festgehalten worden, dass man dies innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vollmachten tun muss. Dass in diesem Dokument gerade der Kasus Medwedjew fixiert worden ist, belegt einer der Punkte des Übergangsartikels: Für das Staatsoberhaupt, das vor dem Auftauchen dieses Gesetzes in den Ruhestand getreten ist, wird eine Ausnahme gemacht. Ausnahmen im Vergleich zu den anderen Senatoren werden für ihn auch hinsichtlich der materiellen Versorgung, der Sicherheitsfragen und des Entzugs der Unantastbarkeit gemacht. Und Medwedjew, wenn er zu einem Senator wird, werden noch nicht zwei, sondern sieben Aides (Assistenten) zustehen.
Dabei gibt es in beiden Wortlauten nicht eine Andeutung dahingehend, dass gerade solch ein wichtigster Senator zum Vorsitzenden der Kammer der Lords-Pensionäre werden muss. Das heißt, er kann zu dem nur auf Initiative des amtierenden Präsidenten werden. Kurz gesagt: Auch das neue Paket setzt den Trend zur offiziellen Festschreibung der gegenwärtigen inoffiziellen Vollmachten Putins fort. Entweder damit er noch mehr Gründe hat, sich als Führer der Nation anzusehen, oder im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Angelegenheiten an den Nachfolger. Allerdings wird aus den neuen Gesetzentwürfen eines klar: Putin selbst wird nicht zu den Senatspensionären. Nicht von ungefähr war beim Treffen mit ausländischen Investoren von ihm solch ein Satz zu vernehmen: „Ich bin es gewohnt, selbst zu fragen und nicht auf Fragen zu antworten“.