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Pamfilowa bereitet die Wahlen auf Turbulenzen vor


Die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Russlands, Ella Pamfilowa, wird am 17. September über die Bereitschaft des Wahlsystems des Landes zu den Staatsduma-Wahlen und zu weiteren rund 2000 anderen Wahlgängen informieren. Bei der Tagung der Zentralen Wahlkommission am 15. September berichtete sie „über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit an den Tagen der Abstimmung“. Es ging um eine Prognose für eine baldige Zunahme der Zahl von Attacken gegen die digitale Infrastruktur des Wahlprozesses. Folglich sind zu der angeblich anstehenden feindseligen Einmischung von außen, worüber die Offiziellen ständig sprechen, auch die Cyber-Gefahren gerechnet worden. Pamfilowa ist der Auffassung, dass es hierbei ohne eine Aktivität westlicher Geheimdienste nicht abgehen werde. Für die Wahlen, für die „Zeit der Turbulenzen“ wird man allem nach zu urteilen weitere Verschärfungen der Gesetzgebung vorbereiten.

Pamfilowa teilte zuerst mit, dass sich mit Stand 15. September bereits über vier Millionen Menschen für eine elektronische Fernabstimmung angemeldet hätten. Und weitere rund drei Millionen seien im System „Mobiler Wähler“ erfasst worden, das heißt wollen am Ort ihres tatsächlichen Aufenthaltes an den Wahlen teilnehmen. Dabei lenkte die Kommissionsvorsitzende die Aufmerksamkeit darauf, dass die Anzahl der unterschiedlichen Angriffe gegen das Wahlsystem und dessen digitale Infrastruktur die ganze Zeit zunehme. „Es gibt in der Tat nicht wenige Bedrohungen sowohl für Mitglieder der (Wahl-) Kommissionen als auch nicht wenige Attacken gegen das Informationssystem. Und wir fixieren sogar Fälle eines Beschusses von Räumlichkeiten der Wahlkommissionen“.

Jedoch hätte sich nach ihren Worten die Zentrale Wahlkommission bereits um die Sicherheit unmittelbar des Prozesses der Stimmenabgabe Sorgen gemacht. Jetzt gehe es aber um eine besondere Kontrolle des staatlichen automatisierten Systems „Wahlen“, der Plattformen für die elektronische Fernabstimmung und „Mobiler Wähler“ sowie anderer digitaler Services.

„Das staatliche automatisierte System „Wahlen“ ist auf maximale Weise geschützt. Es ist abgekoppelt vom verderblichen globalen Netz, arbeitet autonom. Der Schutzgrad ist ein unwahrscheinlich hoher. Was aber die verschiedenen Internet-Portale angeht, so sichern wir in einem Regime rund um die Uhr ein Monitoring von Zwischenfällen hinsichtlich der Informationssicherheit. Wir tun alles Mögliche und sogar mitunter Unmögliche in den Grenzen unserer Zuständigkeit“, erklärte Pamfilowa und schlug den Vertretern des Ministeriums für digitale Entwicklung und des Telekom-Unternehmens Rostelecom vor, ausführlicher darüber zu berichten. Nicht vergessen hatte sich auch die Aufmerksamkeit für das System der Videobeobachtung der Stimmenabgabe. Gegenwärtig seien im Land dafür 3156 Zugangspunkte inklusive 253 Zentren für eine öffentliche Beobachtung (ZÖB) organisiert worden.

Hinsichtlich der letzteren äußerte sich Pamfilowa gesondert. Für die Beobachter, Parteien und Kandidaten seien nach wie vor alle Möglichkeiten offen. Jedoch möchte sicherlich irgendwer von ihnen auf dem Heim-Computer oder mit dem Handy die Übertragung anschauen. Aber „dies ist eine ungeschützte Verbindung“. „Jetzt ist noch die unberechenbare schreckliche Bedrohung in Gestalt der Anwendung der künstlichen Intelligenz hinzugekommen. Dies ist der Fall, wenn man im Online-Regime ein Bild herausgreift. Und es wird so ausgetauscht, dass du es nicht unterscheidest“, erläuterte sie, wobei sie noch einmal die „ungeschützten Fernmeldekanäle“ erwähnte, die es „nicht geben darf. Hier sind keinerlei Risiken zulässig“. Daher ordnete Pamfilowa an, dass die Anzahl der Plätze in den ZÖB eiligst um mindestens 20 Prozent erhöht wird, damit für alle Interessanten die Plätze an den Monitoren ausreichen. Allerdings müssen sich die Interessenten natürlich beeilen, andernfalls können sich mit einem Male die Zugangspunkte auch als nicht zugängige erweisen.

Die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission unterstrich mehrfach, dass die Situation um die Wahlen im Land eine „turbulente“ sei, was sowohl die entsprechenden aktuellen Entscheidungen als auch künftigen adäquaten Gesetzesänderungen verlange. Zumal unter jenen Bedingungen, unter denen die „besten Hirne“, darunter „aus den westlichen Geheimdiensten“, an Varianten für eine Einmischung in die russischen Wahlen arbeiten würden (ohne dabei konkrete Beweise vorzulegen – Anmerkung der Redaktion). Der Chefkonstrukteur des staatlichen automatisierten Systems „Wahlen“ und stellvertretende Minister im Ministerium für digitale Entwicklung Oleg Katschanow zählte auf, was für Zwischenfälle passieren könnten. Und er sprach auch über die im Gegenzug zu ergreifenden Maßnahmen. Kurz gesagt, auch er hat sich dem weit von den Herrschenden verbreiteten Narrativ von einer unweigerlichen äußeren Einmischung in die Duma-Wahlkampagne angeschlossen.

Der Leiter des Zentrums für die Entwicklung der Regionalpolitik Ilja Graschtschenkow erläuterte der „NG“, dass hier mehrere Motive auszumachen seien. Einerseits gebe es reale Risiken für die Wahl-Infrastruktur. Dies seien vor allem Cyber-Attacken und Versuche eines Eingreifens in die Informationssysteme. Andererseits aber gestalte sich um diese Risiken schrittweise auch ein besonderer politischer Rahmen. „Die Wahlen erfolgen unter außerordentlich schwierigen Bedingungen. Jedoch gewährleistet der Staat dennoch deren Durchführung“. Von daher auch das ständige Sich-entgegenstellen gegen andere Länder. Nun, wir canceln nicht die Wahlen, das System arbeitet. Dies bedeutet, dass die Stabilität des Prozesses zu einem zusätzlichen Argument für dessen Legitimität wird. „Solch eine Logik hat aber auch eine Kehrseite. Je stärker die Gefahren für die Sicherheit unterstrichen werden, desto einfacher ist es, Einschränkungen für den Zugang – zum Beispiel zu einzelnen Instrumenten der Beobachtung – zu erklären. Dabei verschwindet aber nicht die Videobeobachtung. Im Gegenteil, die Zentrale Wahlkommission unterstreicht ihren Maßstab. Doch der Zugang zu ihr wird immer mehr an speziell ausgestatteten und kontrollierbaren Orten konzentriert. Daher kann man den Vorschlag, die Anzahl der Plätze in den ZÖB zu erhöhen, gleichzeitig sowohl als eine Erweiterung der Möglichkeiten als auch eine Überführung der Prozedur aus einem aufgeteilten Umfeld in ein institutionell kontrollierbares darstellen“, unterstrich Graschtschenkow. Freilich mit dem Vorbehalt, dass dies wohl kaum gerade das ursprüngliche Ziel sei. Da besteht eher die „objektive Wirkung des gewählten Sicherheitsmodells“.

Wie Graschtschenkow erinnerte, gebe es auch noch die Version des „Beamteneifers“. Es mache aber keinen Sinn, ihn auf den Wunsch, eine weitere Auszeichnung zu erhalten, zu reduzieren. „Für jedes beliebige große staatliche System ist diese Konstruktion von Vorteil: Zuerst ist der Maßstab der Bedrohungen detailliert zu fixieren und danach zu demonstrieren, dass ungeachtet dieser das System störungsfrei gearbeitet hat. Und wenn alles ruhig verlaufen ist, so bedeutet dies, dass die Zentrale Wahlkommission und die anderen Dienste erfolgreich mit den beispiellosen Herausforderungen fertig geworden sind. Wenn sich aber Probleme ergeben, so existiert vorab die Erklärung in Bezug auf die schwierigen Bedingungen“. Daher bestehe nach seiner Meinung das Wichtigste nicht in einem „Schüren von Gefahr“ als solches. „Es ändert sich die eigentliche Formel für die Legitimität der Wahlen. Früher erklang das Hauptargument als eine maximale Offenheit des Prozesses. Nunmehr ist dazu ein anderes hinzugekommen – die Sicherheit und Stabilität unter den Bedingungen auswärtiger Gefahren. Ein Problem ergibt sich in dem Moment, wenn die Sicherheit mit der Offenheit zu konkurrieren beginnt. Daher macht es auch Sinn, gerade dieses Gleichgewicht besonders aufmerksam zu beobachten“.