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Russland vor einem Wahlkampf ohne Lenin, Stalin und Schirinowskij


In der Staatsduma hat man Gesetzesänderungen für die Wahlgesetzgebung vorgelegt. Bisher sind vor allem technische Veränderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung auszumachen. Eine politische Neuerung soll das Verbot werden, für die Agitation sowohl erfundene Personen, unter anderem mithilfe von künstlichen neuronalen Netzen, als auch Darstellung von bereits verstorbenen Menschen zu nutzen. Folglich wird man der KPRF sowohl Lenin als auch Stalin in jeglichen Formaten – im klassischen oder einem modernen – nehmen. Die LDPR wird gezwungen sein, auf eine Darstellung von Parteigründer Wladimir Schirinowskij in Form von Fotos, Silhouetten und einer virtuellen Kopie des Führers zu verzichten. Die Abgeordneten dieser Partei haben die Initiative mit ihren Unterschriften unterstützt, die Kommunisten aber nicht.

Der am 19. Februar in der Staatsduma eingebrachte Gesetzentwurf ist allem nach zu urteilen eine Variante, die durch die Zentrale Wahlkommission (ZWK) in Abstimmung mit der Administration des Präsidenten ausgearbeitet wurde.

Und die Vollmachten der ZWK der Russischen Föderation werden hinsichtlich der Wahlen spürbar erweitert. Diese Institution wird zum Beispiel selbst die Regeln für die Ausfertigung der digitalen Protokolle zu den Abstimmungsergebnissen und die Besonderheiten für deren Bilanzierung bestimmen.

Unter den geplanten Änderungen an den geltenden Gesetzen über die Hauptgarantien für die Wahlrechte der Bürger und über die Wahlen der Staatsduma-Abgeordneten haben Vertreter der Kremlpartei „Einiges Russland“, der LDPR sowie der Parteien „Gerechtes Russland“ und „Neue Leute“ unterschrieben. Von der KPRF gibt es in der Gruppe der Autoren niemanden, da die Partei von Anfang an gegen eine Regelung für die Nutzung neuronaler Netze für Ziele der Wahlagitation aufgetreten war. Entsprechende Normen kommen in der Gesetzesvorlage vor. Wie auch die „NG“ angenommen hatte, haben die Offiziellen den heute logischsten Weg beschritten – sie haben Menschendarstellungen verboten, die mithilfe von Instrumenten einer künstlichen Intelligenz generiert worden sind.

Aber auch dies ist noch nicht alles. Im Text ist eine offenkundig politische Änderung formuliert worden, die vor allem gegen die Linken gerichtet ist, aber auch die LDPR tangiert: „Die Nutzung der Darstellung (der Figur) eines Menschen in einem Agitationsmaterial, darunter eines erfundenen und (oder) verstorbenen inklusive eines unter Verwendung von Informationstechnologien geschaffenen, ist unzulässig“. Mit Ausnahme von durch neuronale Netze geschaffenen Varianten jener Politiker, die an den jeweiligen konkreten Wahlen teilnehmen. Es ist jedoch klar, dass dies weder Lenin noch Stalin betrifft. Aber deren Figuren stellen derweil eine untrennbare Komponente der Agitationsmaterialien der KPRF dar. Wobei gerade in der letzten Zeit unter den jungen linken Aktivisten und Wählern die modernisierten kommunistischen Föhrer populär geworden sind. Man nehme nur einmal den Videoclip zum Jahreswechsel, in dem sich Karl Marx mit Väterchen Frost über ein Fest gerade für arme Menschen einigen.

Durch das neue Verbot müsste gleichfalls auch die LDPR leiden, die aktiv die Erinnerungen der Wähler an Schirinowskij ausnutzt (der am 6. April 2022 im Alter von 75 Jahren verstarb – Anmerkung der Redaktion). Wie jedoch die „NG“ bereits berichtete, begann man ab etwa Mitte des vergangenen Jahres, solch eine Tätigkeit zu bremsen. Die Nutzung der Figur des (Partei-) Führers wurde auf ein Dienstregime umgestellt. Und sogar der berühmte „erste politische Algorithmus Schirinowskij“, das heißt seine Neuro-Figur, hörte auf, mit Erklärungen und Prognosen aufzutreten. Für den gegenwärtigen Parteiführer Leonid Sluzkij stellt das ständige Vergleichen mit deren Gründer eher ein Minus denn ein Plus dar. Und nicht so sehr, weil einer schlechter und der andere besser ist. Die Menschen sind einfach zu einer fortschreitenden Idealisierung Verstorbener geneigt.

Als eine offenkundige Bestätigung dessen, dass die Abgeordneten-Initiative tatsächlich in gang anderen Instanzen formuliert und überarbeitet wurde, dient das Erläuterungsschreiben zu dieser Gesetzesvorlage. Üblicherweise wird es in solch einem Stil abgefasst: Die mehr oder weniger begründeten Veränderungen werden hervorgehoben, während die entgegengesetzten retuschiert werden. Dieses Mal ist jedoch das Erläuterungsschreiben in Form eines Reports abgefasst worden – zu jeder Änderung folgt eine durchaus offensichtliche Argumentation. Ja, und so wird das Verbot einer Verwendung von irgendwen außer Kandidaten für die Agitation direkt und geradlinig erklärt: „Die modernen Informationstechnologien erlauben, in kurzer Zeit bei minimalen Kosten Darstellungen von real existierenden Menschen und Figuren erfundener Menschen zuschaffen und sie in Agitationsmaterialien zu verwenden“.

Es schien, was kann man darin an Schlechtem ausmachen? Aber dafür haben die Herrschenden wie stets ein und dieselbe Antwort: „Zur gleichen Zeit ist eine unlautere Verwendung moderner Informationstechnologien in der Lage, bei den Wählern eine verzerrte Vorstellung über einen Kandidaten oder einer Wahlvereinigung zwecks Beeinflussung der Ergebnisse der Willensbekundung zu prägen“. Weiter folgt auch eine ganz und gar umwerfende These, deren Sinn augenscheinlich darin besteht, dass eben jene Partei „Einiges Russland“ im Unterschied zur Opposition aus irgendeinem Grunde die Instrumente neuronaler Netze für ihre Agitation angeblich nicht könne. „Die zu projektierenden Normen sind, ohne die Möglichkeit einer rechtmäßigen Nutzung von Informationstechnologien bei der Durchführung der Wahlkampfagitation einzuschränken, auf einen Schutz der legitimen Interessen und Rechte der Bürger und die Gewährleistung einer Gleichstellung der Kandidaten und politischen Parteien, aber auch auf das Entgegenwirken einer unlauteren Beeinflussung der Wahlpräferenzen der Wähler ausgerichtet“, heißt es im Erläuterungsschreiben.

Natürlich wird man noch sehen müssen, wie man dies alles in der endgültigen Variante des Gesetzes darlegen wird. Doch schon jetzt ist klar, dass es ganz bestimmt besser sein wird, nicht die künstliche Intelligenz für die Herstellung von Bildchen und Clips mit Menschen zu nutzen. Aber auch ein Konstruieren von Texten oder Soziologie-Analysen mithilfe neuronaler Netze werden gleichfalls zu einem gefährlichen Arbeitsfeld, denn bei Bedarf kann man diese Handlungen als unrechtmäßige anerkennen.