Die Duma-Parteien haben der „NG“ nicht ihre Meinung dazu, ob die Politik der Offiziellen gegen das Internet der Verfassung der Russischen Föderation entspricht, mitgeteilt. Dies haben augenscheinlich die Erklärungen des Ministers für digitale Entwicklung, Maksut Schadajew, beeinflusst, wonach das Ministerium lediglich die gestellte Aufgabe, die Nutzung von VPN für einen Zugang zu „destruktiven Inhalten“ zu verringern, erfülle. Dem Ministerium kann eine bürokratische Rechtmäßigkeit nicht abgesprochen werden. Es handelt gemäß dem Gesetz über Informationen und über deren Schutz. Dies ist aber so voll von einem Geist eines Bewahrens und Einschränkens, dass es buchstäblich das Prinzip der direkten Wirkung und Unmittelbarkeit der Anwendung der Verfassungsnormen schmälert.
Im Vorfeld des 1. April ignorierten die meisten Systemparteien den Vorschlag der „NG“, sich hinsichtlich des Kampfes der Herrschenden gegen verbotene Informationen im Internet durch ein Erschweren des Zugangs zum Internet für die Bürger zu äußern. Dieser erfolgt sowohl indirekt mithilfe einer „Verteuerung“ der VPN als auch direkt über die Blockierung einer Reihe von Serviceanbietern und Ressourcen.
Es sei daran erinnert, dass am Vorabend der Leiter des Ministeriums für digitale Entwicklung Schadajew in den Abendstunden doch seine Erklärungen für das Geschehen abgegeben hatte. Sein Ministerium hatten die Medien in den letzten Tagen offenkundig auch als die Quelle erwähnt, die künftige Verbotspläne zum Besten gab. Nun hatte aber der Minister direkt laut einem Zitat aus der staatlichen russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti mitgeteilt: „Wir sind verpflichtet, die uns gestellten Aufgaben zu realisieren. In diesem Fall … zur Verringerung der Nutzung von VPN“. Er war in einem Chat für IT-Spezialisten im staatlichen Messenger MAX aufgetreten, wobei er sich unter anderem auch über mögliche regulative Maßnahmen äußerte.
Einen Teil von ihnen haben im Übrigen die Betreiber von mobilen Fernmeldenetzen und unterschiedliche Internet-Plattformen zu bestätigen begonnen. Zum Beispiel die Anweisung, für russische Nutzer von Apple-Produkten die Bezahlungen von Leistungen vom Konto des Mobiltelefons oder die Überweisung von Mitteln von Bankkarten für den Erwerb eines kostenpflichtigen Abos – beispielsweise von Telegram – zu blockieren. In den Medien waren gleichfalls die Vermutungen aufgetaucht, dass das Ministerium für digitale Entwicklung von jenen Ressourcen verlangt habe, die auf die sogenannten weißen Listen gesetzt wurden, Nutzern mit eingeschalteten VPN den Zugang zu verwehren. Und dies unter der Androhung, die Verletzer aus diesen Listen, die das Recht gewähren, selbst bei einem abgeschalteten mobilen Internet hochgeladen zu werden, zu entfernen. Angeblich gebe es auch die Anweisung für die Top 4 der Betreiber mobiler Fernmeldenetze, jeweils 150 Rubel für jedes Gigabyte über das Limit von monatlich 15 Gigabyte internationalen Traffics zu erheben. Dies im Übrigen ebenfalls zwecks Verringerung der VPN-Aktivität.
Mehr noch, Schadajew hat wenn auch indirekt, dennoch aber sozusagen selbst Gerüchte über ordnungsrechtliche Strafen wegen Nutzung der einen oder anderen Mittel für ein Umgehen von Blockierungen bestätigt. Er hatte freilich gesagt, dass das Ministerium für digitale Entwicklung gegen solch ein frontales Vorgehen sei, und deshalb vorgeschlagen, alles oben aufgezählte als die erträglichste der diskutierten oder bereits eingeführten Varianten von Restriktionen anzusehen. Übrigens behauptet der Staatsduma-Abgeordnete Anton Gorelkin (Kremlpartei „Einiges Russland“), der oft als Sprachrohr des Ministeriums auftritt, dass dies alles gegen die berüchtigten „destruktiven Inhalte“ gerichtet sei. Unterschiedliche Plattformen würden es nach wie vor ablehnen, sie aus dem Netz zu entfernen, worüber sich auch Schadejew selbst im Chat mit IT-Spezialisten beklagt hatte.
Jedoch hat bei den Parlamentsparteien solch eine verbale Aktivität scheinbar kein Erstaunen ausgelöst, wobei gerade bei jenen, die sich in der letzten Zeit als die Hauptanwälte für die digitalen Rechte und Freiheiten erklärt hatten. Beispielsweise haben die LDPR und die Partei „Neue Leute“ der „NG“ einfach nichts geantwortet, im Unterschied – sagen wir einmal – zur Partei „Gerechtes Russland“, in deren Apparat man beklagt hatte, dass man gerade dieses Thema derzeit nicht kommentiere könne. Im Endergebnis haben sich nur die Kommunisten geäußert, die von Anfang an von den Offiziellen gefordert hatten, die Logik der sich verstärkenden Verbote zu erläutern. Der stellvertretende Vorsitzende des ZK der KPRF Dmitrij Nowikow erinnerte die „NG“ daran: „Aus der Sicht der Bürokratie ist alles logisch: Zuerst hat man Plattformen und Messenger verboten, jetzt untersagt man VPN, um all dies zu unterdrücken. Dies widerspricht aber der Norm des Grundgesetzes über das Recht der Bürger, frei Informationen zu erhalten und weiterzugeben“. Er betonte, dass natürlich die pfiffigen Juristen der Offiziellen stets eine Form finden würden, um den Bürgern zu erklären, dass die Artikel der Verfassung gemäß einer allgemeinen Regel durch föderale Gesetze eingeschränkt werden könnten. Die Position der KPRF bestehe jedoch darin, dass der Zugang zum Internet und dessen Ressourcen ein freier gemäß dem Prinzip einer direkten Wirkung und Unmittelbarkeit der Anwendung der Verfassungsnormen bleiben müsse.
„Es ist klar, dass Freiheit keine Willkür und kein Anspruchsdenken ist. Es gibt Informationen, die destruktiv sind – nicht nur politisch, sondern auch psychologisch. Zum Beispiel über das Zufügen von Schaden an Menschen oder Tieren. Doch muss man die Kanäle und die Informanten bekämpfen, und nicht die Messenger! Wenn sich der rechtsverletzer in Russland befindet, so muss man ihn suchen und verurteilen, befindet er sich aber im Ausland – so muss man eine Form finden, um ihn zu blockieren. Dies ist wie ein Mehrfamilienhaus. Irgendwo wohnen anständige Menschen und irgendwo Rowdys. Aber wir werden doch nicht das ganze Haus abreißen. So auch hier: Die Maßnahmen dürfen nicht insgesamt gegen die Plattformen gerichtet sein, sondern gegen den Content“, erklärte Nowikow gegenüber der „NG“. Er bekräftigte, dass die Partei nach Formen suchen werde, um auf die Notwendigkeit einer Einhaltung der Bestimmungen der Verfassung über die Informationsfreiheiten durch die Herrschenden zu pochen.
Darüber, dass man gerade verbotene Informationen einschränken müsse, sprach auch das Mitglied des politischen Komitees der Partei „Jabloko“ Emilia Slabunowa gegenüber der „NG“. Diese Partei formuliert gegenwärtig die Losung „Für ein freies Internet!“ als zweite Hauptlosung. „Die Einschränkungen beim Zugang zu Informationen, dies ist nicht nur eine Verletzung der Verfassungsrechte der Bürger, sondern auch ein Demonstrieren von Missachtung gegenüber den Mitbürgern, den recht weisen und gebildeten, um sich (selbst) zurechtzufinden und (selbst) richtige Bewertungen für deren Inhalt zu geben“, unterstrich sie. Wie Slabunowa meint, „ist der Kampf gegen die Mittel für ein Zustellen von Informationen im 21., im digitalen Jahrhundert auch noch eine Behinderung der Entwicklung von Technologien“. Denn einen Content könne man auf unterschiedliche Art und Weise schaffen. Folglich „kann man auch bis zu einem Verbot von Computern und Kugelschreibern gehen. Und auch unter einer Schreibfeder kann Destruktives hervorkommen“. Dabei erinnerte sie daran, dass man nicht nur gegen die Inhalte vorgehen müsse,, für die durch die Verfassung eine Einschränkung für eine Verbreitung festgelegt worden sei.
Darin bestehe auch das Problem: Das Grundgesetz stehe natürlich über allem anderen, doch es selbst gebe auch die Möglichkeit, durch Akte geringerer Ebene die Regeln für eine Anwendung der Verfassungsprinzipien zu präzisieren. Daher würden die Offiziellen gegen das Internet einfach entsprechend dem föderalen Gesetz „Über Informationen, Informationstechnologien und den Schutz von Informationen“ vorgehen, das regelmäßig entsprechend der politischen Notwendigkeit und aktuellen Zweckmäßigkeit des Rechtsschutzes ergänzt werde. Dieses Gesetz, das bereits im Jahr 2006 in einer allgemeinsten Form verabschiedet wurde, ist seitdem ernsthaft korrigiert worden. Doch es ist scheinbar von Anfang an auch so abgefasst worden, um gerade seinen bewachenden Geist zu verstärken, der bereits auch den wörtlichen Inhalt der Verfassung schmälert. Der Begriff „verbotene Informationen“ wird beispielsweise im Gesetz überhaupt nicht aufgeschlüsselt. Im Übrigen im Unterschied zum Begriff „Informationen für einen begrenzten Zugang“.
Was aber die Quelle der Anweisungen und der dem Ministerium für digitale Entwicklung gestellten Aufgaben angeht, die der bereits erwähnte Schadajew verschweigt, so ist es unschwer, deren wahrscheinlichen Standort anhand der offiziellen Internetseite des Kremls zu bestimmen. Man kann sich zum Beispiel die Mitteilungen über Beratungen der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Russischen Föderation unter Vorsitz des Landespräsidenten vom 6. und 27. Februar dieses Jahres anschauen. Auf der ersten von ihnen, zu der man auch Schadajew eingeladen hatte, wurden gemäß einer Pressemitteilung „Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Bereich des Fernmeldewesens und der Massenkommunikation“ erörtert. Während der zweiten Tagung aber informierte der Justizminister den Sicherheitsrat zu „Fragen, die die Festigung der Grundlagen der Verfassungsordnung betreffen“.
Der Leiter der Politischen Expertengruppe, Konstantin Kalatschjow, erläuterte der „NG“, dass die Entscheidungen, die den vom Ministerium für digitale Entwicklung ähnlich sind, in erster Linie natürlich politische seien. Die bürokratische Logik sei sekundär. „Das Hauptnarrativ besteht darin, dass das Land in einer belagerten Festung, in einem Ring von Feinden lebe. Und dass man die Bürger vor destruktiven Informationen abschotten müsse. Primär ist gerade die bewachende und Verbotsposition der Vertreter der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane. Und die Bürokratie trete als ein Instrument und nicht als Initiator auf“, merkte er an. Er ist der Auffassung, dass „hinter den Entscheidungen von Roskomnadzor (Russlands Aufsichtsbehörde für das Internet und die Massenmedien – Anmerkung der Redaktion) und des Ministeriums für digitale Entwicklung die Vertreter der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane stehen, die die nicht für die Wahlen verantwortlich sind“. Für die sind bekanntlich die Administration des Präsidenten und deren innenpolitischer Block verantwortlich. „Natürlich, wenn der politische Zweig den der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane kontrollieren würde, wären neue Restriktionen während des Wahlkampfes absolut unlogisch. Bei uns hat sich aber das Gleichgewicht verschoben. Die Hauptrolle spielen gerade die Vertreter der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane, und denen ist alles egal, mit welchen Schwierigkeiten die politischen Administratoren konfrontiert werden. Die Vorgabe von oben ist solch eine, dass jene die Wahlen unter jeglichen Bedingungen durchführen und das nötige Ergebnis gewährleisten müssen“.
Dabei erinnerte Kalatschjow daran, als er die Situation in Bezug auf Wahlen ohne ein Internet tangierte, dass wahrscheinlich selbst bei einem zunehmenden Unmut der Protest bei der Abstimmung für eine oder mehrere Parteien nicht kanalisiert werde. Die Unzufriedenen werden eher massenhaft nicht zu den Wahlen kommen. „Und dies ist bereits eine durchgerechnete. Bestätigt ist ein inertes Szenario. Natürlich möchte man gern an ein Wunder glauben, dass man die Daumenschrauben angezogen hat, um sie dann zu lockern, dass man die Probleme dafür geschaffen hat, um sie dann bei einem Jubeln des ganzen Volkes zu lösen. Jedoch ist der Vektor der Politik offensichtlich bereits für Jahre im Voraus lediglich einer, ein verbietender. Daher macht es kaum Sinn, Wunder zu erwarten. Für die Herrschenden sind nicht die eigentlichen Stimmungen der Bürger, sondern deren Kontrollierbarkeit wichtiger“, unterstrich der Politologe.
Der Leiter des Zentrums für eine Entwicklung der Regionalpolitik, Ilja Graschtschenko, erklärte sich bereit, der „NG“ zu erläutern, inwieweit die Handlungen der Offiziellen, die durch Schadajew formuliert wurden, der gegenwärtigen innenpolitischen Situation adäquat sind. „Aus politischer Sicht ist dies ein verständlicher Schritt, aber ein riskanter. Ein verständlicher ist er, weil die Herrschenden konsequent die Linie zu einer digitalen Souveränität, Kontrolle des Informationsumfelds und Verringerung der Abhängigkeit von unkontrollierten Plattformen verfolgen. Schadajew sagte frei heraus, dass das Ministerium für digitale Entwicklung verpflichtet sei, die Aufgabe zur Verringerung der Verwendung von VPN zu realisieren. Dabei trete das Ministerium selbst gegen eine direkte Bestrafung der Nutzer auf. Dies bedeutet, dass es den Kurs auf eine Verschärfung gibt. Doch innerhalb der Machtstrukturen begreift man auch die politische Toxizität zu frontaler Maßnahmen. Im Jahr vor Wahlen schafft aber solch eine Linie unweigerlich zusätzliche Kosten“. Denn nach seiner Meinung würden jegliche Restriktionen für das Internet von den Bürgern schon nicht als eine abstrakte technische Maßnahme, sondern als eine Einmischung in ihr Alltagsleben wahrgenommen. „Und unter den Bedingungen der sich aufgestauten sozialen Müdigkeit können selbst punktuelle Einschränkungen die Gereiztheit beim durchaus loyalen Publikum verstärken, besonders unter den städtischen, jungen und wirtschaftlich aktiven Gruppen. Dies werde nicht unbedingt zu einem offenen Protest ausufern, aber bestimmt das im Hintergrund bestehende Misstrauen verstärken. Hier stößt der politische adäquate Charakter der Herrschenden auf das Gefühl für ein Maß: Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Kontrolle noch wie eine rationale aussehen, und nach welchem beginnt sie, eine übermäßige zu sein“, unterstrich Graschtschenkow.
Dabei sieht er bei den Herrschenden „gleich mehrere Logiken“. Die erste Logik sei eine der Gewalt: Wenn bereits der Zugang zu einer Reihe ausländischer Plattformen bereits eingeschränkt worden ist, so werde VPN als ein Instrument zum Umgehen dieser Entscheidungen aufgefasst. Und dies bedeute ein gewisses „Loch in der Kontur der Kontrolle“. Die zweite Logik sei mehr eine bürokratische: Da die politische Entscheidung über eine Verringerung der Nutzung von VPN gefallen sei, seien die Institutionen verpflichtet, deren Umsetzung zu demonstrieren, selbst wenn sie selbst begreifen, dass es keine ideale technische Lösung gibt. „Schadajew spricht wie ein Administrator, dem eine Aufgabe gestellt wurde und der versucht, sie mit minimalen Nebenwirkungen umzusetzen“, konstatierte Graschtschenkow. Es gebe aber nach seinen Worten auch eine dritte Logik – eine infrastrukturelle. Laut Mitteilungen in der Business-Presse würden beispielsweise schließlich nicht nur direkte Einschränkungen, sondern auch kompliziertere Mechanismen erörtert: die Bezahlung für einen über den bestimmten Umfang des internationalen Traffics hinausgehenden Internet-Verkehrs, die Nichtzulassung von Nutzern mit eingeschalteten VPN zu Ressourcen aus der sogenannten „weißen Liste“. „Das heißt: der Staat versucht scheinbar ein Umfeld zu schaffen, in dem es nicht nur einfach unmöglich wird, VPN zu nutzen, sondern unbequemer, teurer und weniger effektiv. Dies ist die typische Logik der bürokratischen Maschine: nicht total ein formales Verbot zu verhängen, sondern es so zu bewerkstelligen, dass das System selbst die unerwünschte Praxis an die Peripherie zu verdrängen“, unterstrich Graschtschenkow.
Jedoch können natürlich jede der Logiken und die sich aus ihnen ergebenden Entscheidungen offenkundig auch politische Konsequenzen haben. Die wichtigste von ihnen, sagte Graschtschenkow der „NG“, sei eine weitere Normalisierung des Empfindens, dass das Internet in Russland aufhört, ein neutrales Umfeld zu sein, und sich in einem Raum eines gesteuerten Zugangs verwandelt. „Dies ist eine wichtige psychologische Veränderung. Selbst wenn die Restriktionen keine totalen, sondern partielle sein werden, wird sich bei den Menschen das Gefühl festsetzen, dass der Staat zu jeglichem beliebigen Zeitpunkt das digitale Umfeld verschlechtern kann – für die Sicherheit, für eine Kontrolle, für eine Stabilität vor Wahlen“, erläuterte er. Und dies beeinflusse bereits nicht nur die politischen Stimmungen, sondern auch das wirtschaftliche Verhalten. Aber die politische Wirkung werde sich dennoch kaum in einem direkten elektoralen Einbruch widerspiegeln. Dies werde eher eine „Geschichte über ein langsames Aufstauen von Gereiztheit“ sein. „Besonders empfindlich ist dies für jene Schichten, die sich daran gewöhnt haben, in einer digitalen Wirtschaft zu leben, online zu arbeiten, ausländische Services zu nutzen und das Internet als Teil des normalen Lebens und nicht als ein besonderes Privileg anzusehen. Und dies kann das Bedürfnis an einer „Normalisierung“ und an politischen Kräften, die gegen überzogene Restriktionen auftreten, in der Art der „Neuen Leute“ verstärken“, konstatierte der Experte.
Auf die Frage danach, ob die Offiziellen die Restriktionen bis zu den Staatsduma-Wahlen (die in der 2. Septemberhälfte dieses Jahres stattfinden werden – Anmerkung der Redaktion) verschärfen und nach ihnen teilweise lockern könnten, antwortete Graschtschenkow so: „Dieses Szenario ist durchaus möglich. Aus der Sicht der Gesehen handeln die Herrschenden nicht selten entsprechend dem Modell einer gesteuerten Verschärfung in einer sensiblen Zeit, danach aber lockern sie entweder einzelne Maßnahmen oder stellen sie auf ein weniger spürbares Regime um. Aus der Sicht des politischen Managements wird das Internet vor Wahlen als ein Umfeld betrachtet, in dem eine Kontrolle der Agenda, die Verringerung der Unvorhersehbarkeit (Unberechenbarkeit) und eine Einschränkung der Umgehungskanäle besonders wichtig sind. Daher sieht die Logik „jetzt stärker die Daumenschrauben anziehen, und später kann man einen Teil der Maßnahmen zurücksetzen“ wie eine durchaus rationale aus. Dies ist aber gerade eine analytische Hypothese: Öffentlich werden die Herrschenden sie verständlicherweise nicht so formulieren. Das Problem besteht darin, dass, selbst wenn man danach einen Teil der Einschränkungen lockert, die Erinnerungen der Gesellschaft an sie bewahrt werden. Und folglich wird sich sicherlich der eigentliche Charakter der Beziehungen zwischen dem Staat und der Gesellschaft ändern. Die Menschen werden vom Modell des Vertrauens zum Modell eines wachsamen Anpassens übergehen“.
P. S.
Am Donnerstag nahm Kreml-Pressesprecher Dmitrij Peskow noch einmal Stellung zum Problem einer Einschränkung der Arbeit von VPN, nachdem er befragt wurde, ob Präsident Wladimir Putin dem Ministerium für digitale eine entsprechende Anweisung erteilt habe, um ein Umgehen der von staatlichen Einrichtungen angewiesenen Restriktionen mittels VPN zu begrenzen. „Mir ist nichts von solch einem Auftrag bekannt“, war seine Antwort laut einer Mitteilung der russischen Nachrichtenagentur Interfax.