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Russlands Justiz versetzt „Jabloko“ am Montag einen neuen Schlag im Doppelpack


Russlands Justiz — schaut man sich die Statistik der Urteilssprüche an – kennt eigentlich nur Schuldsprüche. Laut Angaben des Gerichtsdepartments beim Obersten Gericht der Russischen Föderation betrug der Anteil der Schuldsprüche im vergangenen Jahr etwa 99,75 Prozent. Das heißt, dass nur in etwas mehr als 0,24 Prozent der Verfahren der Anklage nicht stattgegeben wurde. Mehr noch, rund 41 Prozent der Urteile, die keinen Schuldspruch enthielten, wurden durch übergeordnete Instanzen aufgrund von Einsprüchen der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund wird der kommende Montag wohl keine Ausnahme werden. Bekanntlich behandelt an diesem Tag das Oberste Gericht Russlands in einem Berufungsverfahren das am 10. August gegen die liberale und für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine eintretende Oppositionspartei „Jabloko“ gefällte Urteil über ihren Ausschluss von einer Teilnahme an den Wahlen zur Staatsduma, die in der zweiten September-Dekade stattfinden werden.

Im Saal 4038 des Obersten Gerichts werden die Vertreter von „Jabloko“ versuchen, das Berufungskollegium davon zu überzeugen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, die Partei von Grigorij Jawlinskij von der Wahl auszuschließen. Es sei daran erinnert, dass Richter Wjatscheslaw Kirillow in großen Teilen der Klage der als ultranationalistisch geltenden Partei „Rodina“ (deutsch „Heimat“) zugestimmt hatte. Sprich: „Jabloko“ habe eine ausländische Finanzierung erhalten, stehe angeblich hinter der Werbung für die Partei in sozialen Netzwerken, die in Russland verboten sind, und habe überdies Urheberrechte verletzt (siehe https://ngdeutschland.de/jabloko-wird-nur-bis-2028-durch-das-gesetz-geschutzt/).

Mit welchen Argumenten dabei die „Jabloko“-Vertreter Gadschi Alijew und Vitalij Issakow sowie Parteichef Nikolaj Rybakow auftreten werden, ist schwer vorauszusagen. Jedoch wurde am Sonntag deutlich, dass hinsichtlich der Vorwürfe in Bezug auf eine ausländische Finanzierung mit konkreten Fakten aufgewartet wird, die deutlich machen sollen: Die Summen, die „Jabloko“ angeblich aus dem Ausland erhalten habe, sind im Grunde genommen Peanuts im Vergleich zu dem, was die parlamentarischen Parteien erhielten. Das Zentrum für Antikorruptionspolitik von „Jabloko“ hat herausgefunden, dass die Duma-Parteien mehr als eine Milliarde Rubel Spenden erhalten hätten, die Merkmale einer ausländischen Finanzierung aufweisen. Spitzenreiter sei dabei die Kremlpartei „Einiges Russland“ mit rund 811 Millionen Rubel, die vor allem durch den russischen Titan-Hersteller VSMPO-AVISMA bereitgestellt wurden, der die entsprechenden Mittel durch Titan-Verkäufe an EU-Länder im Umfang von ca. 308 Millionen Dollar erwirtschaftete. Schließlich war Richter Kirillow auf der Grundlage eines geheimen Beschieds von Rosfinmonitoring der Meinung gewesen, dass die Endspender von „Jabloko“ nur als Vermittler für Gelder aus dem Ausland gehandelt hätten. Wendet man diese Logik für die Duma-Parteien an, kann man eine ausländische Finanzierung auch ihnen vorwerfen. „Wir bestehen darauf: Entweder muss die Entscheidung gegen „Jabloko“ aufgehoben werden oder der Staat ist verpflichtet, konsequent das von ihm formulierte Kriterium in Bezug auf alle übrigen Teilnehmer der Wahlen anzuwenden“, erklärte man in der Partei.

Im Montagsberufungsverfahren wird es sicherlich auch um die Internet-Beiträge zugunsten von „Jabloko“ gehen. Im Urteil vom 10. August wurden Schätzungen und keine konkreten Beweise dafür vorgelegt, dass die liberale Oppositionspartei selbst dies organisiert und finanziert hätte. Interessant ist, dass diese Schätzung von der sogenannten „Vereinigung der Blogger und (Werbe-) Agenturen“ erstellt worden war. Recherchen haben ergeben, dass diese Organisation offenkundig nicht ganz koscher ist, denn bereits nach der Urteilsverkündung vom 10. August verschwanden mit einem Schlage eine Vielzahl wichtiger Angaben über sie von der offiziellen Internetseite.

Beobachter erwarten, dass die Richter des Berufungskollegiums des Obersten Gerichts das Urteil ihres Kollegen bestätigen werden. Damit wird der Ausschluss von „Jabloko“ von den Duma-Wahlen besiegelt, auch wenn noch zwei Optionen für ein Anfechten bleiben. Nur diese – eine Klage beim Präsidium des Obersten Gerichts und beim Verfassungsgericht in Sankt Petersburg – können erst irgendwann nach dem 20. September realisiert werden.

Wenn am Montagmorgen nicht nur „Jabloko“-Anhänger, sondern auch Journalisten zum Obersten Gericht in der Moskauer Powarskaja-Straße kommen, werden sie bestimmt erneut zahlreiche Sicherheitsbeamte erwarten, ihre Dokumente kontrollieren und filmen.

Weniger Publikum wird es derweil wohl in Pskow geben, wo im Stadtgericht um 10.30 Uhr (09.30 Uhr deutscher Zeit) das Urteil gegen den prominenten „Jabloko“-Politiker Lew Schlosberg verkündet werden soll. Zwölf Jahre und einen Monat Lagerhaft hatte am Freitag die junge Staatsanwältin Anna Gorjatschewa gefordert, mit denen der 63jährige Politiker wegen Verunglimpfung der russischen Streitkräfte und Verbreitung von Fakes über die russische Armee bestraft werden solle. Damit geht im Grunde genommen eine Farce zu Ende, die sich für Schlosberg in eine Tragödie verwandelt. Deutlich wurde dies allein schon durch das Verhalten von Richterin Viktoria Maljamowa, die dem Politiker während seines Schlussplädoyers ständig ins Wort fiel, vorher bereits ihn gar nicht erst in der Verhandlung befragte und dessen Anwälte (mit denen entsprechende Verträge abgeschlossen worden waren) durch einen Pflichtanwalt (Leonid Skripiljow) ersetzte. Ganz zu schweigen von der regelmäßigen Ablehnung von Befangenheitsanträgen, Ignorierung von offensichtlichen Mängeln der Gutachten seitens der Anklage und der vorsätzlichen Einschränkung der Zeit für Konsultationen Schlosbergs mit den Anwälten und zur Vorbereitung seines Schlusswortes (er hatte nur zwei Stunden dafür bekommen).

Der Montag wird also für „Jabloko“ ein schwerer Tag werden. Parteivorsitzender Rybakow kündigte aber schon an, dass die Partei weiter im Rahmen der russischen Gesetzgebung um ihre Rechte kämpfen werde. „Jabloko“ habe gar einen Plan B, dessen Details er bisher nicht offenlegte. „Vorerst handeln wir laut Plan A“, sagte der 47jährige Politiker.

Parteigründer Grigorij Jawlinskij erinnerte daran, dass „Jabloko“ mit dem Programm „Für Frieden und Freiheit!“ zu den Wahlen angetreten war, wobei sie für eine Feuereinstellung, für Diplomatie, eine Nichtzulassung eines Nuklearkrieges und politische Freiheiten auftrat. „Der Ausschluss einer Partei mit solch einem Programm ohne irgendwelche realen Grundlagen ist eine Selbstentlarvung des politischen Systems“, meinte Jawlinskij. Er erklärte, dass die Gerichtsentscheidung vom 10. August den Unwillen der Herrschenden belege, einen Dialog mit den Menschen zu führen, die für Frieden eintreten und unbequeme Fragen stellen. Nach Meinung des Politikers verringere der Ausschluss von „Jabloko“ von den Staatsduma-Wahlen (aber auch an den Wahlen zu vielen Regionalparlamenten) gleichfalls die politischen und diplomatischen Möglichkeiten Russlands. „Die Herrschenden haben Angst bekommen oder verstehen dies alles nicht und schließen „Jabloko“ von den Wahlen aus… Es geht nicht um das Schicksal von „Jabloko“, es geht um das Schicksal Russlands“, fügte er hinzu.

Für ein Russland ohne den bewaffneten Konflikt mit der Ukraine treten auch viele junge Bürger Russlands auf und unterstützen die Position der Jawlinskij-Partei. Im Ergebnis dessen hätten laut Angaben der Partei in den vergangenen zwei Wochen über 1046 Menschen Aufnahmeanträge allein bei der Moskauer Parteiorganisation eingereicht.

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