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Russlands Kulturministerium öffnet die „Büchse der Pandora“


Ab 1. März beginnt in Russland ein Verbot von Filmen zu wirken, die die russischen geistig-moralischen Werte diskreditieren. In der Russischen Föderation plant man, eine wahrhaft einmalige Praxis einzuführen: Jetzt wird sich absolut jeglicher Bürger über einen Film oder eine Serie, die angeblich die traditionellen Werte diskreditieren, beschweren können. Wobei dies in einer freien Form. Es wird genügen, einfach die Beanstandung darzulegen, einen Verweis auf ein entsprechendes Video beizufügen und die Mitteilung an das Kulturministerium zu senden. Und dies wird zur Grundlage für eine außerplanmäßige Überprüfung. Die Eigentümer der sozialen Netzwerke und Video-Serviceplattformen werden verpflichtet sein, unter Androhung von Sanktionen den jeweiligen Inhalt auf Verlangen der russischen Internet-Aufsichtsbehörde Roskomnadzor innerhalb von 24 Stunden zu blockieren. Es geht dabei um Produkte ohne eine Verleihgenehmigung.

Der Mechanismus, dem entsprechend die Beamten innerhalb von 20 Arbeitstagen einen Film mit einer Länge von bis zu sieben Stunden beurteilen müssen, sieht utopisch aus. Da ergibt sich sogleich die berechtigte Frage: Wird da das Ministerium nicht von einer Welle von Klagen überflutet werden, selbst bei Hinzuziehung von Experten unterschiedlicher Qualifikation und einer verschiedenartigen Berufspraxis, wenn die Bürger anfangen, massenhaft von diesem Recht Gebrauch zu machen — wegen ideeller Erwägungen oder eine persönlichen Abneigung gegenüber den Schöpfern des jeweiligen Films, dessen Grundidee, Darstellern usw.? Aber das Wichtigste besteht nicht einmal in der verwaltungstechnischen Belastung. Vom Wesen her beobachten wir eine Legalisierung von Denunziantentum und die Einführung einer offenen und institutionalisierten Form staatlicher Zensur.

Zu Zeiten von Wladimir Medinskij im Amt des Kulturministers hatten die Beamten auf die Beanstandungen von Filmemachern über die Unmöglichkeit, seine Meinung zu bekunden, geantwortet: „Experimente – bitte, aber nur mit Ihren Geldern. Staatliche Subventionen werden wir aber nur für das Land nötige Projekte geben“. Später begann man, den Filmen, die auf der Grundlage privater Investitionen produziert wurden, Verleihgenehmigungen zu verwehren. Bereits aufgrund ideologischer Erwägungen. Ja, und jetzt schließt sich der Kreis: Wenn ein Film nicht dem momentanen Verständnis von „Werten“ entspricht, bemüht man sich, ihn physisch aus dem Internet von legalen Plattformen zu entfernen. Wobei selbst dann, wenn er vor dem Umreißen der Wichtigkeit dieser Werte fertiggestellt wurde.

Internet-Streaming-Plattformen begannen bereits im Sommer, aus Filmen potenziell gefährliche Szenen herauszuschneiden oder die jeweiligen Streifen vollkommen zu entfernen. Doch eine „Diskreditierung traditioneller Werte“ ist unter den Bedingungen eines Kunstwerkes ein vager, ein schwammiger Begriff und hängt in Vielem von der Interpretation ab. Dies ist ja nicht aus dem Bereich der Naturwissenschaften! Es sei wiederholt: Die jeweilige Kommission wird möglicherweise mit einer großen Anzahl von Beschwerden unterschiedlicher Art konfrontiert werden. Und die Prüfung einer jeden Meinung eines Antragstellers bzw. Beschwerdeführer innerhalb der eigentlichen Kommission kann eine verschiedenartige Reaktion auslösen.

Besonders beeindruckt, dass es ausschließlich um sogenannte „weiße“ und „legale“ Plattformen gehen wird. Es liegt auf der Hand, dass zum einzigen Ergebnis solcher Blockierungen ein Rückgang des Auditoriums für die legalen Streaming-Dienste und die Absicherung eines zusätzlichen Zustroms von Zuschauern zu den (Video-) Piraten werden. Der illegale Markt lebt ganz bestimmt entsprechend seinen Gesetzen. Und es wird nicht gelingen, ihn weder auf einer rechtlichen Grundlage noch durch ein Appellieren an die Moral zu bessern.

Jedoch ist das Wichtigste in dieser Geschichte der Widerspruch zwischen der neuen Initiative und der Verfassung Russlands, die ein direkt wirkendes Gesetz ist und die höchste Rechtskraft besitzt. Der Artikel 29, Teil 5 der Verfassung der Russischen Föderation lautet: „Garantiert wird eine Freiheit der Masseninformation. Verboten ist eine Zensur“. Der Artikel 13 der Verfassung garantiert gleichfalls eine ideologische Vielfalt und verbietet, irgendeine Ideologie als Staats- oder obligatorische zu bestimmen. Die Einführung von Kriterien „geistig-moralischer Werte“, denen entsprechend ein Expertenrat beim Kulturministerium die Filme überprüfen wird, ist vom Wesen her ein Instrument zur Installierung einer Staatsideologie und für ein Verbot von allem, was ihr nicht entspricht. Der Artikel 29, Teil 4 garantiert das Recht eines jeden, „frei Informationen auf jegliche legitime Weise zu suchen, zu erhalten, weiterzugeben, herzustellen und zu verbreiten“. Der Mechanismus, mit dem die Staatsbeamten einen Film auf der Grundlage der Beschwerde eines Bürgers und einer Entscheidung des Expertenrates blockieren können, wird dieses Recht vollkommen nivellieren.