Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

Russlands Präsident wird die FSB-Vollmachten für Abschaltungen vom Netz bestimmen


Die Staatsduma hat am 17. Februar Gesetzesänderungen gebilligt, die die Praxis des Abschaltens großer Landesterritorien vom Internet im Interesse der Sicherheit verankern. Während aber ursprünglich mehr von einer Entbindung der Betreiber von Fernmeldenetzen von einer Haftung gegenüber den Nutzern bei Umsetzung der Anweisungen des Inlandsgeheimdienstes FSB die Rede gewesen war, so hat sich jetzt der Akzent verschoben. Die Blockierung jeglicher Netze auf Verlangen der Organe, deren Vollmachten der Präsident der Russischen Föderation festlegen wird, ist zu einer obligatorischen Pflicht der IT-Unternehmen geworden. Sicherlich ein zufälliges Zusammentreffen, doch gerade an diesem Tag tauchten auch Prognosen zum Datum eines völligen Aus von Telegram in Russland. Und das Ministerium für digitale Entwicklung präsentierte eine Entscheidung über ein faktisches Nötigen der Bürger zu einem Ersetzen der alten Kabelleitungen durch Glasfaserkabel, was den technologischen Mitteln für eine Abwehr von Bedrohungen (TMAB) erlauben wird, effektiver den Zugang zum Internet zu blockieren.

Die zweite und die dritte Lesung zum Gesetzesentwurf der Regierung über eine Modernisierung des gegenwärtigen Gesetzes „Über das Fernmeldewesen“ erfolgte in der Staatsduma ohne Diskussionen. Möglicherweise, weil, als am 27. Januar das Dokument erstmals behandelte und dazu Fragen aufgekommen waren, die der stellvertretende Minister für digitale Entwicklung Iwan Lebedjew so beantwortete, dass den Abgeordneten alles klar geworden ist. Er hatte beispielsweise sofort bestätigt, dass vorgesehen sei, die Praxis eines Abschaltens ganzer Regionen vom mobilen Internet zu legitimieren. „Sie alle verstehen, und ich wiederhole es noch einmal: Dies hängt mit der operativen Notwendigkeit der Sicherheit der Menschen im Zusammenhang mit möglichen Drohnen-Attacken“, unterstrich der stellvertretende Minister für digitale Entwicklung.

Dabei hatte Lebedjew keine besonderen Einzelheiten darüber, wie dies alles funktionieren wird, nicht angeführt. Mehr noch, als man ihn fragte, ob man sich Entwürfe der Durchführungsbestimmungen – zum Beispiel hinsichtlich der Vollmachten des FSB – ansehen könne, erläuterte der Staatsbeamte geradeheraus, warum nicht.

Er erklärte: „Auf jeden Fall werden in der (weiteren) Entwicklung unter anderem auch normative Rechtsakte verabschiedet werden, die die Modalitäten detaillieren werden. Nun, ich sage es Ihnen aber offen: so, dass die Feinde sie nicht vollends verstehen. Es ist verständlich, dass diese Akte unter anderem einen geschlossenen Charakter (sprich: geheimen – Anmerkung der Redaktion) tragen werden, um detailliert die Mechanismen zu bestimmen, was, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang abzuschalten ist“. Das heißt: Es ist entschieden worden, zusammen mit den Feinden selbst das Parlament nicht in Kenntnis zu setzen – schon ganz zu schweigen von den gewöhnlichen Nutzern. Übrigens, auf die Frage, ob es Kompensationen für dieses Ungemach oder irgendwelche Verluste geben werde, verwies Lebedjew auf die vorgeschlagene Entbindung der Betreiber von Fernmeldenetzen von einer finanziellen Haftung gegenüber den Abonnenten.

Gerade solch einer war auch wirklich der ursprüngliche Akzent dieses Gesetzentwurfs. Jedoch hat sich zu seiner endgültigen Bestätigung der Grundgedanke der juristischen Regelung etwas verschoben. So wurde der Verweis auf künftige Durchführungsbestimmungen des Ministerkabinetts entfernt. Die Handlungen des FSB werden ausschließlich durch Entscheidungen des Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt. Und überhaupt, während anfangs von einer Umsetzung der Bitten der Sicherheitsorgane durch die Betreiber die Rede gewesen war, so ist jetzt überall nur von Forderungen die Rede. Es kann auch solch eine Nuance festgestellt werden: Im ursprünglichen Wortlaut war das Abschalten von Fernmeldeleistungen mit Zielen eines „Schutzes der Bürger und des Staates vor aufkommenden Gefahren für die Sicherheit“ erklärt worden. Aber später ist solch eine Formulierung verschwunden. Allem Anschein nach bedeutet dies, dass man für ein Blockieren der mobilen Fernmeldeverbindungen und des Internets auch irgendwelche andere Erwägungen ins Kalkül ziehen kann.

Das eigentliche Gesetz „Über das Fernmeldewesen“ besitzt eine solche riesige Anzahl von sich überschneidenden Verweisen und Termini, die im gewöhnlichen Leben nicht verwendet werden, so dass auch nicht so einfach werden wird, sich sofort in den an ihm vorzunehmenden Änderungen zu orientieren. Zum Beispiel: Was sind „Fernmeldeleistungen“? Dies ist, wie sich herausstellt, eine „Tätigkeit zum Empfang, zur Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung, Zustellung von Mitteilungen per elektrischer Fernmeldemittel oder Postsendungen“. Klarer wird es dafurch nicht. Folglich muss man nach einer Definition dafür suchen, was „elektrische Fernmeldemittel“ sind. Ja, und da stellt sich heraus, dass darunter „jegliche Strahlungen, die Übertragung oder der Empfang von Zeichen, Signalen, Sprachinformationen, eines schriftlichen Texts, von Darstellungen, Tönen oder Mitteilungen jeglicher Art über ein Funksystem, über ein Kabel-, optisches und andere elektromagnetische Systeme“ verstanden werden. Das heißt: In den von der Staatsduma gebilligten Gesetzesänderungen geht es ganz bestimmt überhaupt nicht nur um mobile Fernmeldenetze, sondern um jegliche Kommunikationsmittel, die auf Verlangen des FSB abgeschaltet werden.

Sicherlich war dies ein Zufall. Doch gerade am 17. Februar wurden Informationen über das angeblich genaue Datum für die Blockierung des Messengers Telegram in Russland geleakt. Dies solle angeblich nicht später als am 1. April erfolgen, meldete Internetressourcen, die oft wirklich einen Zugang zu wahren Angaben haben. In eben diesem Messenger Telegram setzte sofort eine Diskussion darüber ein, ob diese Prognose glaubhaft sei oder dies ein vorsätzliches Durchsickernlassen von Informationen. Zum Beispiel in Bezug auf die kommerzielle Eigenschaft. Sie hat bereits eine Zunahme der Attraktivität der einheimischen Internet-Services, die ausländischen sozialen Netzwerken analog sind, bewirkt. Geboren wurde auch solch eine Version, wonach dies eine weitere Etappe zur Ausübung von Druck auf die Besitzer von Telegram sei, um sie zu einer wirksamen und kompromissbereiten Zusammenarbeit mit den russischen Behörden zu zwingen. Es sei daran erinnert, dass dieser Messenger in den letzten Tagen zig Tausende Kanäle zu blockieren begann, wobei nicht erklärt wurde – zumindest öffentlich -, welche und konkret weshalb.

Derweil – wahrscheinlich aufgrund eines noch größeren Zufalls – tauchte am 17. Februar ein im Ministerium für digitale Entwicklung vorbereitetes Dokument über Änderungen an einer Reihe von Regierungsbeschlüssen über Kabelfernmeldenetze auf, über die Bürger das sogenannte Haus-Internet erhalten. Es geht um etwa sechs Millionen Nutzer, die über ein Kupferkabel Zugang zum Internet erhalten. Solche müsse man, meint man im Ministerium für digitale Entwicklung, schnelle gegen Glasfaserkabel austauschen, die einen schnelleren Zugang zum Internet erlauben und auch eine noch größere Bandbreite für die entsprechende Verbindung verschaffen. Gerade dies fordern auch die modifizierten TMAB, die obligatorisch an allen Fernmeldeknotenpunkten und -linien installiert werden. Diese Anlagen erlauben, den Traffic zu kontrollieren, ihn zu verlangsamen oder ganz und gar zu stoppen, aber auch die Regel der berüchtigten „weißen Liste“ der angeblich stets zugänglichen Internetressourcen (Russlands – Anmerkung der Redaktion) umzusetzen. Folglich wird man die Bürger, die nicht immer zu einer Zusammenarbeit mit den Betreibern geneigt sind, faktisch zu einer Zustimmung zu dem Austausch zwingen – unter Androhung dessen, dass man vollkommen von den heutigen Telekommunikationsmitteln abgekoppelt wird.